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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 07.12.2000 - 2 KO 933/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14377
OVG Thüringen, 07.12.2000 - 2 KO 933/99 (https://dejure.org/2000,14377)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 07.12.2000 - 2 KO 933/99 (https://dejure.org/2000,14377)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 07. Dezember 2000 - 2 KO 933/99 (https://dejure.org/2000,14377)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 58 (Leitsatz)

    § 12 Abs. 2 BBesG; §§ 2, 3 Abs. 3, 4 2. BesÜV
    Besoldung/Richter/Dienstbezüge/Sonderzuwendung/Rückforderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besoldung; Dienstbezüge; Sonstige Bezüge; Sonderzuwendung; Weihnachtsgeld; Rückforderung; Überzahlung; Grobe Fahrlässigkeit; Sorgfaltspflicht; Entreicherung; Bereicherung; Wegfall der Bereicherung

Verfahrensgang

  • VG Weimar - 4 K 1907/95
  • OVG Thüringen, 07.12.2000 - 2 KO 933/99

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 277 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 31.82

    Besoldung - Überzahlung - Beamter - Ortszuschlag - Kürzungsandrohung - Mangel des …

    Auszug aus OVG Thüringen, 07.12.2000 - 2 KO 933/99
    1999, 209, und die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. z. B. die Urteile vom 13. März 1991 - 6 C 51/88 -, NJW 1991, 2718 [2720], vom 28. Februar 1985 - 2 C 31/82 -, NVwZ 1985, 907, vom 25. Juni 1969 - 6 C 103/67 -, E 32, 228 [232], und vom 26. Mai 1966 - 8 C 389/63 -, E 24, 148 [150]).

    Der Kläger war (und ist) daher gehalten, seine Besoldungsunterlagen und die Höhe seiner Bezüge zu prüfen sowie auf Überzahlungen zu achten; diese Pflicht ergibt sich aus dem Treueverhältnis, in dem Beamte und Richter zu ihrem Dienstherrn stehen (vgl. BVerwG NVwZ 1985, 907; BVerwGE 32, 228 [232]).

    Er ist vielmehr gehalten, sich bei Unklarheiten und Zweifeln durch Rückfragen bei der auszahlenden Kasse oder der anweisenden Stelle Gewissheit darüber zu verschaffen, ob eine Zahlung zu Recht erfolgt ist (vgl. BVerwG NVwZ 1985, 907).

    Beispielhaft sei insoweit der vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 28. Februar 1985 (- 2 C 31/82 -, NVwZ 1985, 907) entschiedene Fall genannt, in dem eine Beamtin dem Dienstherrn angezeigt hatte, dass ihr Ehemann ebenfalls im öffentlichen Dienst beschäftigt war, worauf sie der Dienstherr darauf hingewiesen hatte, dass der familienbezogene Anteil des Ortszuschlags ihr nur zur Hälfte gezahlt werde.

  • BVerwG, 28.06.1990 - 6 C 41.88

    Rückforderung des kinderbezogenen Anteils im Ortszuschlag

    Auszug aus OVG Thüringen, 07.12.2000 - 2 KO 933/99
    Dabei kommt es für das Erkennenmüssen des Mangels auf die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Empfängers an (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1990 - 6 C 41/88 -, NVwZ-RR 1990, 622 m. w. N.).
  • BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67

    Mangel des rechtlichen Grundes der Überzahlung - Berechnung des …

    Auszug aus OVG Thüringen, 07.12.2000 - 2 KO 933/99
    Der Kläger war (und ist) daher gehalten, seine Besoldungsunterlagen und die Höhe seiner Bezüge zu prüfen sowie auf Überzahlungen zu achten; diese Pflicht ergibt sich aus dem Treueverhältnis, in dem Beamte und Richter zu ihrem Dienstherrn stehen (vgl. BVerwG NVwZ 1985, 907; BVerwGE 32, 228 [232]).
  • BVerwG, 12.03.1991 - 6 C 51.88

    Ortszuschlag - Geschiedener Soldat - Stufe 1 des Ortszuschlages

    Auszug aus OVG Thüringen, 07.12.2000 - 2 KO 933/99
    1999, 209, und die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. z. B. die Urteile vom 13. März 1991 - 6 C 51/88 -, NJW 1991, 2718 [2720], vom 28. Februar 1985 - 2 C 31/82 -, NVwZ 1985, 907, vom 25. Juni 1969 - 6 C 103/67 -, E 32, 228 [232], und vom 26. Mai 1966 - 8 C 389/63 -, E 24, 148 [150]).
  • OVG Thüringen, 16.02.1999 - 2 KO 769/96

    Mangel des rechtlichen Grundes; Empfänger; Außerachtlassen der im Verkehr …

    Auszug aus OVG Thüringen, 07.12.2000 - 2 KO 933/99
    Dies ist der Fall, wenn dem Empfänger die Fehlerhaftigkeit der Zahlung nur deswegen entgangen war, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße außer Acht gelassen hatte (vgl. das Urteil des Senats vom 16. Februar 1999 - 2 KO 769/96 -, ThürVBl.
  • VG Weimar, 19.09.2016 - 8 K 1246/14

    Rückforderung von Amtsbezügen als Minister

    Rn. 46 Das Gericht hält insofern an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fest, dass als Ausfluss der Treuepflicht eine Rückfrage bei der auszahlenden Stelle erforderlich ist, wenn sich Zweifel an der Richtigkeit der ausgezahlten Bezüge aufdrängen müssen (BVerwG…, Urteil vom 28.06.1990, a.a.O.; ebenso OVG Weimar, Urteil vom 05.12.2000, 2 KO 933/99; beide juris).

    Das besondere Treueverhältnis auch als Minister gebietet es, offensichtliche Versehen und Fehlerhaftigkeiten der Besoldungsbehörden, die schlechterdings passieren können, anzuzeigen und nicht stillschweigend hinzunehmen (für das beamtenrechtliche Treueverhältnis: OVG Weimar, Urteil vom 05.12.2000, a.a.O).

  • VG Weimar, 29.10.2015 - 8 K 1196/13

    Zur Rückforderung von Amtsbezügen als Minister

    Rn. 38 Das Gericht hält insofern an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fest, dass als Ausfluss der Treuepflicht eine Rückfrage bei der auszahlenden Stelle erforderlich ist, wenn sich Zweifel an der Richtigkeit der ausgezahlten Bezüge aufdrängen müssen (BVerwG…, Urteil vom 28.06.1990, a.a.O.; ebenso OVG Weimar, Urteil vom 05.12.2000, 2 KO 933/99; beide juris).

    Das besondere Treueverhältnis auch als Minister gebietet es, offensichtliche Versehen und Fehlerhaftigkeiten, die schlechterdings passieren können, anzuzeigen und nicht stillschweigend hinzunehmen (für das beamtenrechtliche Treueverhältnis: OVG Weimar, Urteil vom 05.12.2000, a.a.O).

  • VG Gera, 08.07.2003 - 1 K 1799/01

    Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung; Gehaltsüberzahlung; …

    Dies ist dann der Fall, wenn dem Empfänger die Fehlerhaftigkeit der Zahlung nur deswegen entgangen war, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße außer Acht gelassen hatte (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 5. Dezember 2000 Az. 2 KO 933/99 m.w.N.).

    Das Thüringer OVG hat in seiner Entscheidung vom 5. Dezember 2000 Az. 2 KO 933/99 darauf abgestellt, dass die Anforderungen an das "Erkennen müssen" dann reduziert sein können, wenn der Dienstherr gleichsam flächendeckend eine Korrektur vornimmt und nach eingehender Prüfung für eine Vielzahl von Fällen zu einem entsprechenden Ergebnis gelangt.

  • VG Gera, 16.01.2017 - 1 K 84/15

    Rückforderung der Zulage für Beamte im Einsatzdienst der Feuerwehr

    Dabei kommt es für das Erkennenmüssen des Mangels auf die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten an (Thüringer OVG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - 2 KO 933/99 - m.w.N., zitiert nach juris).
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