Rechtsprechung
| FG Hessen, 26.08.1987 - 2 Ko 133/87 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Köln, 15.10.2001 - 10 Ko 3092/01
Erstattungsfähige Kosten
c) Der erkennende Senat ist der Auffassung, dass die Gebühr für das außergerichtliche Vorverfahren unabhängig von der tatsächlichen Inrechnungstellung und vom Zufluss einer Gebühr nach § 28 StBGebV bereits dann nach § 41 Abs. 3 StBGebV auf 3 bis 8 Zehntel zu ermäßigen ist, wenn die Prüfungsgebühr entstanden ist (FG Münster, Beschluss vom 9. Juni 1987 IX 5371/86 Ko, EFG 1987, 583; Hessisches FG, Beschluss vom 26. August 1987 2 Ko 133/87; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. März 1990 II Ko 1/90, EFG 1990, 540; FG Bremen, Beschluss vom 10. November 1993 2 93 078 E 2, EFG 1994, 314; a.A. FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. Dezember 1986 3 Ko 5/86, EFG 1987, 323.
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