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Rechtsprechung
   FG Köln, 29.05.2018 - 2 Ko 3253/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,17815
FG Köln, 29.05.2018 - 2 Ko 3253/17 (https://dejure.org/2018,17815)
FG Köln, Entscheidung vom 29.05.2018 - 2 Ko 3253/17 (https://dejure.org/2018,17815)
FG Köln, Entscheidung vom 29. Mai 2018 - 2 Ko 3253/17 (https://dejure.org/2018,17815)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Kostenfestsetzung: Keine Erledigungsgebühr bei Einigung auf Vorschlag des Gerichts, erhöhte Beweiskraft des Protokolls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 24 ; RVG Nr. 1002VV
    Anforderungen an die Erstattung einer Erledigungsgebühr an den Erinnerungsführer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kostenfestsetzung - Keine Erledigungsgebühr bei Einigung auf Vorschlag des Gerichts

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 1582
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.02.2007 - III B 140/06

    Rechtsanwalt; Erledigungsgebühr

    Auszug aus FG Köln, 29.05.2018 - 2 Ko 3253/17
    Ebenso wie § 24 BRAGO erfordert Nr. 1002 VV RVG dabei eine anwaltliche Mitwirkung bei der Erledigung, die über die überzeugende Begründung sowie die allgemein auf Verfahrensförderung gerichtete Tätigkeit hinausgeht und auf eine Erledigung der Rechtssache ohne förmliche Entscheidung gerichtet ist (vgl. BFH-Beschluss vom 12.02.2007 - III B 140/06, BFH/NV 2007, 1109).
  • FG Berlin-Brandenburg, 05.04.2011 - 13 KO 13326/10

    Erledigungs- bzw. Terminsgebühr bei telefonischen Besprechungen im AdV-Verfahren

    Auszug aus FG Köln, 29.05.2018 - 2 Ko 3253/17
    Folgt ein Bevollmächtigter lediglich einem Erledigungsvorschlag eines Berichterstatters, ohne von sich aus aktiv, auf eine Beilegung des Rechtsstreits ohne streitige Entscheidung hinzuwirken, liegt keine besondere Mitwirkung zum Zwecke der Erledigung vor (vgl. FG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 05. April 2011, 13 KO 13326/10, EFG 2011, 1551).
  • FG Köln, 28.02.2011 - 10 Ko 1119/10

    Kläger und Finanzamt sparen bei Einigung im Klageverfahren

    Auszug aus FG Köln, 29.05.2018 - 2 Ko 3253/17
    Aus Gründen der Praktikabilität und Vereinfachung wurde z. T. in der Vergangenheit eine nicht unwesentliche Einschränkung des ursprünglichen Klagebegehrens dabei regelmäßig angenommen, wenn es um mehr als 10 % eingeschränkt wird (vgl. FG Köln, Beschlüsse vom 28.06.2004 - 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642; vom 28.02.2011 - 10 Ko 1119/10, EFG 2011, 1545; vom 30.09.2014 - 10 Ko 2686/14, EFG 2014, 2170).
  • FG Köln, 28.06.2004 - 10 Ko 1603/04

    Entstehung einer Erledigungsgebühr im finanzgerichtlichen Klageverfahren

    Auszug aus FG Köln, 29.05.2018 - 2 Ko 3253/17
    Aus Gründen der Praktikabilität und Vereinfachung wurde z. T. in der Vergangenheit eine nicht unwesentliche Einschränkung des ursprünglichen Klagebegehrens dabei regelmäßig angenommen, wenn es um mehr als 10 % eingeschränkt wird (vgl. FG Köln, Beschlüsse vom 28.06.2004 - 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642; vom 28.02.2011 - 10 Ko 1119/10, EFG 2011, 1545; vom 30.09.2014 - 10 Ko 2686/14, EFG 2014, 2170).
  • FG Köln, 30.09.2014 - 10 Ko 2686/14

    Erledigungsgebühr bei Zustimmung zu einer gerichtlichen Verständigung

    Auszug aus FG Köln, 29.05.2018 - 2 Ko 3253/17
    Aus Gründen der Praktikabilität und Vereinfachung wurde z. T. in der Vergangenheit eine nicht unwesentliche Einschränkung des ursprünglichen Klagebegehrens dabei regelmäßig angenommen, wenn es um mehr als 10 % eingeschränkt wird (vgl. FG Köln, Beschlüsse vom 28.06.2004 - 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642; vom 28.02.2011 - 10 Ko 1119/10, EFG 2011, 1545; vom 30.09.2014 - 10 Ko 2686/14, EFG 2014, 2170).
  • FG Niedersachsen, 29.02.2024 - 13 K 28/20

    Kostengrundentscheidung durch den Berichterstatter nach der Erledigung der …

    Die Erledigungsgebühr ist also keine Erfolgsgebühr für die allgemeine Verfahrensförderung, sondern eine besondere Tätigkeitsgebühr, die anlässlich einer nichtstreitigen Erledigung verdient werden kann (…Beschluss des FG Köln vom 28. Juni 2004 - 10 Ko 1603/04 -, EFG 2004, 1642, Rz. 8 f. bei juris;… Beschluss des FG Köln vom 28. Februar 2011 - 10 Ko 1119/10 -, EFG 2011, 1545, Rz. 11 f. bei juris;… Beschluss des FG Köln vom 30. September 2014 - 10 Ko 2686/14 -, EFG 2014, 2170, Rz. 9 f. bei juris; Beschluss des FG Köln vom 29. Mai 2018 - 2 Ko 3253/17 -, EFG 2018, 1582, Rz. 12 bei juris).

    Auch entsteht die Erledigungsgebühr noch nicht, wenn die Finanzbehörde unter dem Eindruck der Klagebegründung bzw. eines ergänzenden Schriftsatzes oder aufgrund eines Hinweises auf die Rechtslage oder eine Rechtsprechung den Bescheid aufhebt bzw. ändert und damit den Kläger klaglos stellt (…Beschluss des FG Köln vom 28. Februar 2011 - 10 Ko 1119/10 -, EFG 2011, 1545, Rz. 12 bei juris;… Beschluss des FG Köln vom 30. September 2014 - 10 Ko 2686/14 -, EFG 2014, 2170, Rz. 11 bei juris; Beschluss des FG Köln vom 29. Mai 2018 - 2 Ko 3253/17 -, EFG 2018, 1582, Rz. 12 bei juris).

    Die entsprechende Einwirkung auf den Steuerpflichtigen, der außergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreits zuzustimmen, ist eine besondere Leistung, die nicht mit der allgemeinen Verfahrensgebühr abgegolten ist (…Beschluss des FG Köln vom 28. Juni 2004 - 10 Ko 1603/04 -, EFG 2004, 1642, Rz. 13 bei juris;… Beschluss des FG Köln vom 28. Februar 2011 - 10 Ko 1119/10 -, EFG 2011, 1545, Rz. 13 bei juris;… Beschluss des Hessischen FG vom 31. Januar 2013 - 1 Ko 2202/11 -, EFG 2013, 644, Rz. 54 bei juris;… Beschluss des FG Köln vom 30. September 2014 - 10 Ko 2686/14 -, EFG 2014, 2170, Rz. 12 bei juris; Beschluss des FG Köln vom 29. Mai 2018 - 2 Ko 3253/17 -, EFG 2018, 1582, Rz. 13 bei juris).

    Die Erledigungsgebühr kann deshalb nicht ohne Rücksicht auf den Umstand, inwieweit der Bevollmächtigte an der Einigung mitgewirkt hat, allein aufgrund des Umfangs der Reduzierung des Klagebegehrens zugesprochen werden (Beschluss des FG Köln vom 29. Mai 2018 - 2 Ko 3253/17 -, EFG 2018, 1582, Rz. 13 bei juris;… Beschluss des FG Köln vom 29. Mai 2018 - 2 Ko 1654/17 -, Rz. 13 bei juris).

    (b) Das FG Köln geht aber weiterhin davon aus, dass in der Einschränkung des ursprünglichen Klagebegehrens um mehr als 10 % ein Indiz für die Entstehung einer Erledigungsgebühr darstellt, wobei in jedem Einzelfall weitere Anhaltspunkte dafür vorliegen müssen, dass der Prozessbevollmächtigte eine über die allgemeine Prozessführung hinausgehende zusätzliche Beratungsleistung erbracht hat bzw. auf den Steuerpflichtigen diesbezüglich eingewirkt hat (Beschluss des FG Köln vom 29. Mai 2018 - 2 Ko 3253/17 -, EFG 2018, 1582, Rz. 13 bei juris;… Beschluss des FG Köln vom 29. Mai 2018 - 2 Ko 1654/17 -, Rz. 13 bei juris).

  • FG Niedersachsen, 05.06.2023 - 13 K 28/20

    Zur Kostenentscheidung im Rahmen der Erinnerung gegen die Festsetzung der zu …

    Die Erledigungsgebühr ist also keine Erfolgsgebühr für die allgemeine Verfahrensförderung, sondern eine besondere Tätigkeitsgebühr, die anlässlich einer nichtstreitigen Erledigung verdient werden kann (…Beschluss des FG Köln vom 28. Juni 2004 - 10 Ko 1603/04 -, EFG 2004, 1642 , Rz. 8 f. bei juris;… Beschluss des FG Köln vom 28. Februar 2011 - 10 Ko 1119/10 -, EFG 2011, 1545 , Rz. 11 f. bei juris;… Beschluss des FG Köln vom 30. September 2014 - 10 Ko 2686/14 -, EFG 2014, 2170 , Rz. 9 f. bei juris; Beschluss des FG Köln vom 29. Mai 2018 - 2 Ko 3253/17 -, EFG 2018, 1582 , Rz. 12 bei juris).

    Auch entsteht die Erledigungsgebühr noch nicht, wenn die Finanzbehörde unter dem Eindruck der Klagebegründung bzw. eines ergänzenden Schriftsatzes oder aufgrund eines Hinweises auf die Rechtslage oder eine Rechtsprechung den Bescheid aufhebt bzw. ändert und damit den Kläger klaglos stellt (…Beschluss des FG Köln vom 28. Februar 2011 - 10 Ko 1119/10 -, EFG 2011, 1545 , Rz. 12 bei juris;… Beschluss des FG Köln vom 30. September 2014 - 10 Ko 2686/14 -, EFG 2014, 2170 , Rz. 11 bei juris; Beschluss des FG Köln vom 29. Mai 2018 - 2 Ko 3253/17 -, EFG 2018, 1582 , Rz. 12 bei juris).

    Die entsprechende Einwirkung auf den Steuerpflichtigen, der außergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreits zuzustimmen, ist eine besondere Leistung, die nicht mit der allgemeinen Verfahrensgebühr abgegolten ist (…Beschluss des FG Köln vom 28. Juni 2004 - 10 Ko 1603/04 -, EFG 2004, 1642 , Rz. 13 bei juris;… Beschluss des FG Köln vom 28. Februar 2011 - 10 Ko 1119/10 -, EFG 2011, 1545 , Rz. 13 bei juris;… Beschluss des Hessischen FG vom 31. Januar 2013 - 1 Ko 2202/11 -, EFG 2013, 644 , Rz. 54 bei juris;… Beschluss des FG Köln vom 30. September 2014 - 10 Ko 2686/14 -, EFG 2014, 2170 , Rz. 12 bei juris; Beschluss des FG Köln vom 29. Mai 2018 - 2 Ko 3253/17 -, EFG 2018, 1582 , Rz. 13 bei juris).

    Die Erledigungsgebühr kann deshalb nicht ohne Rücksicht auf den Umstand, inwieweit der Bevollmächtigte an der Einigung mitgewirkt hat, allein aufgrund des Umfangs der Reduzierung des Klagebegehrens zugesprochen werden (Beschluss des FG Köln vom 29. Mai 2018 - 2 Ko 3253/17 -, EFG 2018, 1582 , Rz. 13 bei juris;… Beschluss des FG Köln vom 29. Mai 2018 - 2 Ko 1654/17 -, Rz. 13 bei juris).

    (b) Das FG Köln geht aber weiterhin davon aus, dass in der Einschränkung des ursprünglichen Klagebegehrens um mehr als 10 % ein Indiz für die Entstehung einer Erledigungsgebühr darstellt, wobei in jedem Einzelfall weitere Anhaltspunkte dafür vorliegen müssen, dass der Prozessbevollmächtigte eine über die allgemeine Prozessführung hinausgehende zusätzliche Beratungsleistung erbracht hat bzw. auf den Steuerpflichtigen diesbezüglich eingewirkt hat (Beschluss des FG Köln vom 29. Mai 2018 - 2 Ko 3253/17 -, EFG 2018, 1582 , Rz. 13 bei juris;… Beschluss des FG Köln vom 29. Mai 2018 - 2 Ko 1654/17 -, Rz. 13 bei juris).

  • FG Köln, 06.03.2024 - 2 Ko 335/24

    Ansatz einer anwaltlichen Termins- und einer Erledigungsgebühr im …

    Ein entsprechendes Einwirken auf den Steuerpflichtigen, der außergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreits zuzustimmen, ist eine besondere Leistung, die nicht mit der allgemeinen Verfahrensgebühr abgegolten ist (vgl. FG Köln, Beschluss vom 29. Mai 2018, 2 Ko 3253/17, Rn. 12, juris).
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