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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2019 - 2 L 10/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,15386
OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2019 - 2 L 10/17 (https://dejure.org/2019,15386)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.05.2019 - 2 L 10/17 (https://dejure.org/2019,15386)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. Mai 2019 - 2 L 10/17 (https://dejure.org/2019,15386)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Straßenentwässerung; Pflicht der Gemeinde zur schadlosen Abwasserabführung

  • Wolters Kluwer

    Abwasseranlage; Entwässerung; Folgenbeseitigungsanspruch; Kreisstraße; Nachbar; Niederschlagswasser; Oberflächenwasser; Straßenbaulastt...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung der Gemeinde zur (schadlosen) Abführung des Straßenoberflächenwassers; Nachteilige Einwirkung auf den Abfluss als Voraussetzung für ein Verstärken des Wasserabflusses (hier: durch nicht normentsprechende bauliche Anlagen, Intensivierung eines Gefälles oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (29)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2009 - 3 L 127/07

    Wasserrechtliche Abwasserbeseitigungspflicht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2019 - 2 L 10/17
    Bei der Verpflichtung der Gemeinde zur (schadlosen) Abführung des Straßenoberflächenwassers gemäß § 23 Abs. 5 Satz 2 StrG LSA (juris: StrG ST) handelt es sich um eine spezialgesetzlich geregelte Abwasserbeseitigungspflicht i. S. des § 79b WG LSA (juris: WG ST) (wie OVG LSA, Beschluss vom 14.04.2009 - 3 L 127/07 -, juris).

    Die Übertragung der Straßenentwässerung auf den Beklagten zu 1. führe nicht zum Entfallen der Passivlegitimation der Beklagten zu 2. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt habe mit Beschluss vom 14.04.2009 (3 L 127/07, juris, Rdnr. 9) klargestellt, dass die Gemeinde, die zugleich Trägerin der Straßenbaulast sei, sowohl straßenrechtlich nach § 23 Abs. 5 Satz 1 StrG LSA als auch wasserrechtlich nach § 151 Abs. 3 Nr. 2 WG LSA (nunmehr § 79b Abs. 2 WG LSA ) zur Abführung des Straßenoberflächenwassers verpflichtet sei und dies auch im Fall der Übertragung der Beseitigungspflicht bleibe.

    Bei der Verpflichtung der Gemeinde zur (schadlosen) Abführung des Straßenoberflächenwassers gemäß § 23 Abs. 5 Satz 2 StrG LSA handelt es sich um eine spezialgesetzlich geregelte Abwasserbeseitigungspflicht i. S. des § 79b WG LSA (OVG LSA, Beschluss vom 14.04.2009 - 3 L 127/07 -, juris, zu § 151 WG LSA a. F.).

    Angesprochen sind hier die Fälle, in denen der Träger der Straßenbaulast den Niederschlagswasserkanal einer Gemeinde oder eines Abwasserverbandes mitbenutzt (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 14.04.2009, a. a. O., juris, Rdnr. 12).

    Rn. 18 Fehlt es demnach an einer Pflichtverletzung aus § 23 Abs. 5 Satz 2 StrG LSA , so kommt es für die Entscheidung nicht darauf an, ob sich - wie die Klägerin meint - aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 14.04.2009 (- 3 L 127/07 -, juris) ableiten lässt, die Gemeinde bleibe auch nach Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf einen Abwasserverband zur Straßenentwässerung verpflichtet, so dass eine gesamtschuldnerische Haftung von Gemeinde und Abwasserverband eingreife.

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 34.88

    Feuchtigkeitsschäden an Gemeindestraße - Auf den (richterrechtlichen) …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2019 - 2 L 10/17
    Auch wenn den Betroffenen eine "ins Gewicht fallende Mitverantwortung" trifft, kann der Anspruch nicht vollständig ausgeschlossen werden (BVerwG, Urteil vom 14.04.1989 - 4 C 34.88 -, BVerwGE 82, 24, juris, Rdnr. 14).

    Es ist auch anerkannt, dass im Falle der Unmöglichkeit einer realen Schadensverteilung die Zahlung eines Ausgleichsbetrags in Betracht kommt, wobei für die Aufteilung, wenn mehrere Schädiger verantwortlich sind, der Rechtsgedanke des § 254 Abs. 1 BGB heranzuziehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.04.1989 - 4 C 34.88 -, BVerwGE 82, 24, juris, Rdnr. 16 f.).

    Auch wenn den Betroffenen eine "ins Gewicht fallende Mitverantwortung" trifft, kann der Anspruch nicht vollständig ausgeschlossen werden (BVerwG, Urteil vom 14.04.1989 - 4 C 34.88 -, BVerwGE 82, 24, juris, Rdnr. 14).

  • VG Köln, 20.01.2009 - 14 K 5406/06

    Anspruch auf Schutzmaßnahmen zwecks Absicherung eines Grundstücks vor dem Ablauf …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2019 - 2 L 10/17
    Aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 20.01.2009 (14 K 5406/06) ergebe sich, dass eine problematische Grundwasser- und Überschwemmungssituation eines Grundstücks dem hoheitlichen Aufgabenträger nicht unmittelbar zugerechnet werden könne.

    In dem vom Beklagten zu 1. zitierten Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 20.01.2009 (14 K 5406/06, juris, Rdnr. 22) stand aufgrund der von einem Sachverständigen gewonnenen Erkenntnisse fest, dass das pflichtwidrige Unterlassen des Beklagten nur zu 7 bis 8 Prozent zum Zufluss des Oberflächenwassers beigetragen hat.

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2019 - 2 L 10/17
    Unzumutbarkeit hinsichtlich der Beseitigung eines rechtswidrigen Zustands liegt nur vor, wenn mit der Wiederherstellung des früheren Zustands ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden ist, der zu dem erreichbaren Erfolg in keinem vernünftigen Verhältnis mehr steht (wie BVerwG, Urteil vom 26.08.1993 - 4 C 24.91 -, BVerwGE 94, 63).

    Unzumutbarkeit liegt daher nur vor, wenn mit der Wiederherstellung des früheren Zustands ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden ist, der zu dem erreichbaren Erfolg in keinem vernünftigen Verhältnis mehr steht (BVerwG, Urteil vom 26.08.1993 - 4 C 24.91 -, BVerwGE 94, 63, juris, Rdnr. 59;… OVG Rheinl.-Pfalz, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 29.11.2013 - 4 B 13.1166

    Gehört eine Leitung, die seit langer Zeit einer kommunalen Abwasserbeseitigungs- …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2019 - 2 L 10/17
    Insoweit unterscheidet sich die Beurteilung der Verjährung von Fällen, in denen der rechtswidrige Eingriff in einem fortdauernden Unterlassen liegt (…vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, a. a. O., juris, Rdnr. 37; OVG Saarl., Beschluss vom 18.06.2014 - 1 A 20/14 -, juris; BayVGH, Urteil vom 29.11.2013 - 4 B 13.1166 -, NVwZ-RR 2014, 217, juris, Rdnr. 33).

    Handelt es sich bei dem Eingriff um ein Verhalten, mit dem das Eigentum dauerhaft verletzt wird, kann die Verjährung nicht beginnen, solange der Eingriff andauert (OVG Saarl., Beschluss vom 18.06.2014 - 1 A 20/14 -, juris, Rdnr 5; BayVGH, Urteil vom 29.11.2013 - 4 B 13.1166 -, juris, Rdnr. 33;… Ellenberger, in: Palandt, BGB, 78. Aufl., § 199, Rdnr. 22).

  • OVG Saarland, 18.06.2014 - 1 A 20/14

    Verjährung bzw. Verwirkung eines Anspruchs aus § 1004 BGB auf Unterlassung des …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2019 - 2 L 10/17
    Insoweit unterscheidet sich die Beurteilung der Verjährung von Fällen, in denen der rechtswidrige Eingriff in einem fortdauernden Unterlassen liegt (…vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, a. a. O., juris, Rdnr. 37; OVG Saarl., Beschluss vom 18.06.2014 - 1 A 20/14 -, juris; BayVGH…, Urteil vom 29.11.2013 - 4 B 13.1166 -, NVwZ-RR 2014, 217, juris, Rdnr. 33).

    Handelt es sich bei dem Eingriff um ein Verhalten, mit dem das Eigentum dauerhaft verletzt wird, kann die Verjährung nicht beginnen, solange der Eingriff andauert (OVG Saarl., Beschluss vom 18.06.2014 - 1 A 20/14 -, juris, Rdnr 5; BayVGH…, Urteil vom 29.11.2013 - 4 B 13.1166 -, juris, Rdnr. 33;… Ellenberger, in: Palandt, BGB, 78. Aufl., § 199, Rdnr. 22).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.2018 - 1 A 11843/17

    Unterlassungsanspruch gegen Straßenlärm in Oppenheim verjährt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2019 - 2 L 10/17
    Ist eine bestimmte abgeschlossene Handlung ungeachtet der fortdauernden Beeinträchtigung kausaler Ausgangspunkt für einen Unterlassungs- oder Folgenbeseitigungsanspruch, so ist diese Handlung auch Anknüpfungspunkt für den Beginn der Verjährung (Anschluss an OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 30.08.2018 - 1 A 11843/17 -, juris).

    Ist eine bestimmte abgeschlossene Handlung ungeachtet der fortdauernden Beeinträchtigung kausaler Ausgangspunkt für einen Unterlassungs- oder Folgenbeseitigungsanspruch, so ist diese Handlung auch Anknüpfungspunkt für den Beginn der Verjährung (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 30.08.2018 - 1 A 11843/17 - juris, Rdnr. 35 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2019 - 2 L 120/16

    Niederlassungserlaubnis trotz dauerhafter Erwerbsminderung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2019 - 2 L 10/17
    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter - wie der Beklagte zu 1. - es in der mündlichen Verhandlung unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 14.03.2019 - 2 L 120/16 -, juris, Rdnr. 31 ; BayVGH, Beschluss vom 06.09.2011 - 14 ZB 11.409 -, juris, Rdnr 12;… Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 124 Rdnr. 13).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.04.2017 - 1 A 10865/16

    Ortsgemeinde Waldrach muss auf Privatgrundstück errichtetes Regenrückhaltebecken …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2019 - 2 L 10/17
    Durch das sehr allgemein gehaltene Zumutbarkeitskriterium kann ein an sich gegebener Anspruch auf Beseitigung eines rechtswidrigen Zustandes aber nur ausnahmsweise ausgeschlossen werden; es ist ein strenger Maßstab anzulegen (OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 04.04.2017 - 1 A 10865/16 -, NVwZ-RR 2017, 605, juris, Rdnr. 33; BayVGH…, Beschluss vom 15.02.2008 - 4 BZ 07.601 -, juris, Rdnr. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2010 - 11 A 1648/06

    Heranziehung der Grundsätze der DIN 4150 Teil 2 zur Beurteilung von …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2019 - 2 L 10/17
    In Bezug auf öffentlich-rechtliche Ansprüche ist die Verjährung als anspruchsvernichtende Einwendung grundsätzlich von Amts wegen zu berücksichtigen (OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 28.10.2010 - 11 A 1648/06 -, juris, Rdnr. 67; BayVGH…, Beschluss vom 05.10.2005 - 4 ZB 05.740 -, juris, Rdnr. 6).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.09.2010 - 1 L 13/09

    Unterhaltspflicht für Regenwassereinläufe im Bereich der Ortsdurchfahrt einer …

  • VGH Bayern, 06.09.2011 - 14 ZB 11.409

    Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit, wenn gerügt wird, das …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2010 - 4 L 215/09

    Zulassungsgründe der Berufung; fehlende Grundstücksbeitragspflicht wegen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2007 - 13 A 3296/06

    Klage auf Änderung der bundesrechtlichen Bienenseuchen-Verordnung gegen das Land …

  • VGH Bayern, 05.10.2005 - 4 ZB 05.740
  • BVerwG, 05.12.2000 - 11 C 6.00

    Feststellungsklage; berechtigtes Interesse; Subsidiarität; allgemeines …

  • BVerwG, 30.03.2005 - 1 B 11.05

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung; Gesetzesänderung nach Erlass des …

  • BVerwG, 30.06.2006 - 5 B 99.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an das …

  • BVerwG, 12.07.2004 - 7 B 86.04

    Folgenbeseitigungsanspruch; Anspruch auf Folgenbeseitigung.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2008 - 2 L 12/08

    Rechtswidrigkeit der Abschiebung in einen anderen Staat als in den in der …

  • VG Dresden, 14.05.2013 - 3 K 743/11
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03

    Zivildienstrecht; Schadensersatzanspruch des Trägers der Beschäftigungsstelle …

  • OLG Schleswig, 14.11.2018 - 12 U 48/18

    § 26 Abs. 1 NachbGSchlH regelt in seinem Anwendungsbereich als Schutzgesetz in …

  • OLG Naumburg, 27.02.2002 - 1 U 85/01

    Zur rechtliche Pflicht eines Grundstückseigentümers, den oberirdischen Abfluss …

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2009 - 4 S 2929/07

    Haftung eines Zivildienstleistungen für Schäden im Straßenverkehr

  • BGH, 13.05.1982 - III ZR 180/80

    Überschwemmungen - Haftung - Straßenbaumaßnahmen - Abflußverhältnisse - …

  • VGH Hessen, 01.10.2003 - 5 UE 1816/03

    Gebühr für Straßenentwässerung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.1993 - 25 A 2042/91

    Haftung des Zivildienstleistenden; Privatrechtlich organisierte …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2024 - 4 L 204/22

    Entfernung einer öffentlichen Abwasserleitung von einem Privatgrundstück

    Durch das sehr allgemein gehaltene Zumutbarkeitskriterium kann ein an sich gegebener Anspruch auf Beseitigung eines rechtswidrigen Zustandes aber nur ausnahmsweise ausgeschlossen werden, so dass ein strenger Maßstab mit hohen Anforderungen anzulegen ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Mai 2019 - 2 L 10/17 -, juris, Rn. 32 ; VGH Bayern…, Beschluss vom 11. November 2022 - 8 ZB 22.1469 -, juris, Rn. 33).

    Diese Maßstäbe zur entsprechenden Anwendung der Verjährungsvorschriften bürgerlichen Rechtes gelten auch für Folgenbeseitigungsansprüche (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Mai 2019 - 2 L 10/17 -, juris, Rn. 17 ).

  • VG Karlsruhe, 06.06.2019 - 10 K 17746/17

    Begründeter öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch, wenn fortdauernd die …

    Insoweit unterscheidet sich die Beurteilung der Verjährung von Fällen, in denen der rechtswidrige Eingriff in einem fortdauernden Unterlassen liegt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.05.2019 - 2 L 10/17 -, juris Ls. 1 u. Rn. 17;… OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O. Rn. 37; OVG Saarland…, Beschluss vom 18.06.2014 - 1 A 20/14 -, juris Ls. 1 u. Rn. 5; VGH Bayern…, Urteil vom 29.11.2013 - 4 B 13.1166 -, juris Rn. 33).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2023 - 9 B 5.15

    Müggelspreeniederung; Renaturierung; oberseitige Altarmwiederanschlüsse; …

    Zu folgen ist der Ansicht, die für den Beginn der Verjährungsfrist grundsätzlich auf den Zeitpunkt abstellt, in dem der Gläubiger Kenntnis von der Schaffung der Störungsquelle, ihres störenden Charakters und der Person des Schuldners erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (vgl. dazu etwa OVG Koblenz…, Urteil vom 30. August 2018 - 1 A 11843.17 -, juris, Rn. 34 ff.; OVG Magdeburg, Beschluss vom 13. Mai 2019 - 2 L 10/17 -, juris, Rn. 17); ausnahmsweise könnte lediglich etwas anderes gelten, wenn später neue, bis dahin nicht absehbare Störungen hinzukommen.
  • VGH Bayern, 11.11.2022 - 8 ZB 22.1469

    Abstützung einer Gemeindestraße auf Privatgrund

    Rn. 28 Ein Folgenbeseitigungsanspruch, der - wie hier - auf eine unteilbare Leistung gerichtet ist, entfällt selbst bei überwiegender Mitverantwortung des Anspruchsstellers nur dann, wenn sich seine Verwirklichung als unzulässige Rechtsausübung darstellt (…vgl. BVerwG, U.v. 14.4.1989 - 4 C 34.88 - BVerwGE 82, 24 = juris Rn. 21; OVG LSA, B.v. 13.5.2019 - 2 L 10/17 - W+B 2019, 189 = juris Rn. 41).
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