Rechtsprechung
| VG Koblenz, 30.11.2022 - 2 L 1027/22 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Koblenz, 30.11.2022 - 2 L 1027/22
- OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 6 B 11175/22
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2024 - 6 A 10998/23
Rechtmäßigkeit einer glücksspielrechtlichen Sperrungsanordnung
Rn. 6 Mit Beschluss vom 30. November 2022 - 2 L 1027/22.KO - ordnete das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Nrn. 2 bis 5 des Bescheids vom 13. Oktober 2022 an und lehnte das vorläufige Rechtsschutzersuchen im Übrigen ab. - VG Koblenz, 10.05.2023 - 2 K 1026/22
Glücksspielrechtliche Sperrungsanordnung gegenüber Anbieterin von …
Mit Beschluss vom 30. November 2022 - 2 L 1027/22.KO - hat die erkennende Kammer die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ziffern 2 bis 5 des Bescheides angeordnet und den Antrag im Übrigen abgelehnt. - VG Halle, 06.10.2023 - 7 B 210/23
Nebenbestimmungen zu einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum virtuellen …
Diese Wertentscheidung kommt auch im Rahmen der gerichtlichen Interessenabwägung zum Tragen (VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 2 L 2904/22.F und VG Koblenz, Beschluss vom 30. November 2022 - 2 L 1027/22.KO).
- VG Berlin, 16.02.2022 - 4 L 505.22
Örtlich zuständiges Gericht: Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt der …
In der hier zu überprüfenden Konstellation liegen bereits teilweise widerstreitende Entscheidungen verschiedener Gerichte vor (vgl. VG München, Beschluss vom 10. Januar 2023 - M 27 S 22.5246 - VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 2 L 2904/22.F - VG Koblenz, Beschluss vom 30. November 2022 - 2 L 1027/22.KO - und diesem nachfolgend: OVG Koblenz, Beschluss vom 31. Januar 2023 - 6 B 11175/22.OVG - juris; VG Köln Beschluss vom 15. Februar 2023 - 24 L 1718/22). - VG Halle, 05.05.2025 - 7 B 306/24
Stattgabe Eilantrag gegen Zwangsgeldfestsetzung wg. Payment-Blocking - …
Um diesem Zweck gerecht zu werden, muss die Fristsetzung hinreichend bestimmt sein, indem sie zweifelsfrei erkennen lässt, innerhalb welchen Zeitraums die verlangte Handlung zur Vermeidung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen vorzunehmen ist (s. VG Koblenz, Beschluss vom 30. November 2022 - 2 L 1027/22.KO). - VG Halle, 05.05.2025 - 7 B 344/24
Zwangsgeldfestsetzung
Um diesem Zweck gerecht zu werden, muss die Fristsetzung hinreichend bestimmt sein, indem sie zweifelsfrei erkennen lässt, innerhalb welchen Zeitraums die verlangte Handlung zur Vermeidung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen vorzunehmen ist (s. VG Koblenz, Beschluss vom 30. November 2022 - 2 L 1027/22.KO).
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