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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 24.10.1996 - 2 L 108/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5715
OVG Schleswig-Holstein, 24.10.1996 - 2 L 108/96 (https://dejure.org/1996,5715)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.10.1996 - 2 L 108/96 (https://dejure.org/1996,5715)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - 2 L 108/96 (https://dejure.org/1996,5715)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Straße; Fußgängerzone; Straßentyp; Verkehrsfunktion; Hinterliegergrundstück; Eigentümeridentität; Erschließungsvorteil; Aufwanderteilung

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 9 A 26/96
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.1996 - 2 L 108/96
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff - …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.1996 - 2 L 108/96
    Unabhängig vom Vorhandensein einer Zufahrt vom Hinterliegergrundstück zur Anbaustraße gebietet bei Eigentümeridentität der Gedanke eines angemessenen Vorteilsausgleichs eine Berücksichtigung eines Hinterliegergrundstücks bei der Aufwandsverteilung auch dann, wenn dieses mit dem Anliegergrundstück einheitlich genutzt wird und sich infolge dieser einheitlichen, vom Willen des Eigentümers beider Grundstücke getragenen Nutzung der von der Anbaustraße dem Anliegergrundstück vermittelte Erschließungsvorteil auf das Hinterliegergrundstück erstreckt (wie BVerwG, Urt. v. 15.1.1988 - 8 C 11 1/86 -, BVerwGE 79, 1).

    In Fällen, in denen Anlieger- und Hinterliegergrundstück im Eigentum verschiedener Personen stehen, ist die Erwartung der übrigen Beitragspflichtigen, neben dem Anliegergrundstück werde auch das Hinterliegergrundstück zu ihrer Entlastung an der Aufwandsverteilung teilnehmen, lediglich schutzwürdig, wenn eine Zufahrt vom Hinterliegergrundstück über das Anliegergrundstück zu Anbaustraße in der Weise angelegt ist, daß mit Blick ausschließlich auf diese Verkehrsanlage die Erreichbarkeitsanforderungen erfüllt sind, von denen das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht die Bebaubarkeit des Hinterliegergrundstücks abhängig machen (vgl. BVerwG, Urt. v 15.1.1988, a.a.O.).

    Unabhängig vom Vorhandensein einer Zufahrt vom Hinterliegergrundstück zur Anbaustraße gebietet bei Eigentümeridentität der Gedanke eines angemessenen Vorteilsausgleichs eine Berücksichtigung eines Hinterliegergrundstückes bei der Aufwandsverteilung auch dann, wenn dieses mit dem Anliegergrundstück einheitlich genutzt wird und sich infolge dieser einheitlichen, vom Willen des Eigentümers beider Grundstücke getragenen Nutzung der von der Anbaustraße dem Anliegergrundstück vermittelte Erschließungsvorteil auf das Hinterliegergrundstück erstreckt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.01.1988 - 8 C 111.86 -, BVerwGE 79, 1, 6 - zum Erschließungsbeitragsrecht).

    In Fällen, in denen Anlieger- und Hinterliegergrundstück im Eigentum verschiedener Personen stehen, ist die Erwartung der übrigen Beitragspflichtigen, neben dem Anliegergrundstück werde auch das Hinterliegergrundstück zu ihrer Entlastung an der Aufwandverteilung teilnehmen, lediglich schutzwürdig, wenn eine Zufahrt vom Hinterliegergrundstück über das Anliegergrundstück zur Anbaustraße in der Weise angelegt ist, das mit Blick ausschließlich auf diese Verkehrsanlage die Erreichbarkeitsanforderungen erfüllt sind, von denen das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht die Bebaubarkeit des Hinterliegergrundstücks abhängig machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.01.1988, a. a. O).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - 2 LB 20/07

    Straßenausbaubeitrag

    Soweit Teile eines Straßenzuges unterschiedlichen Verkehrsfunktionen dienen und deshalb zu unterschiedlichen Gemeinde- und Anliegeranteilen führen, sind sie ausbaubeitragsrechtlich als verschiedene Einrichtungen zu behandeln (Fortführung v. 2 L 108/96, Urt. v. 24.10.1996).

    Soweit Teile eines Straßenzuges unterschiedlichen Verkehrsfunktionen dienen und deshalb zu unterschiedlichen Gemeinde- und Anliegeranteilen führen, sind sie ausbaubeitragsrechtlich als verschiedene Einrichtungen zu behandeln (vgl. Urteil d. Senats v. 24.10.1996 - 2 L 108/96 - Die Gemeinde 1997, 217;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Aufl., § 31 Rdnr. 9;… Habermann in: Dewenter/Habermann/Riehl/Steenbock/Wilke, KAG SH, § 8 Rdnr. 133).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2021 - 2 LA 216/17

    Ausbaubeitrag für Anliegerstraße im Amtsbereich Lütjenburg hat Bestand

    Hinterliegergrundstücke sind es jedenfalls dann, wenn sie - wie hier - im Eigentum derselben Person stehen, wie das davorliegende Anliegergrundstück und tatsächlich ein Zugang über das Anliegergrundstück besteht oder die beiden Grundstücke einheitlich genutzt werden (vgl. Senatsurteil vom 24. Oktober 1996 - 2 L 108/96 -, juris, Rn. 29).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 6 A 11867/02

    Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Ausbaumaßnahme, einmaliger Beitrag, …

    (vgl. hierzu OVG Schleswig, Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 2 L 108/96 -).
  • VG Saarlouis, 08.10.2021 - 3 K 76/19

    Zur Frage des Vorliegens einer Verbesserung eines Gehweges; zur Frage der …

    Hierbei ist zunächst zu berücksichtigen, dass im Straßenausbaubeitragsrecht der bürgerlich-rechtliche Begriff des Grundstücks im Sinne des Grundbuchrechts maßgebend ist; Grundstück ist danach der Teil der Erdoberfläche, der auf einem besonderen Grundbuchblatt unter einer besonderen Nummer im Verzeichnis der Grundstücke gebucht ist32[Vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 24.10.1996 -2 L 108/96-, Rdnr. 29, juris, und Urteil vom 17.08.2018 -2 LB 83/18-, Rdnr. 39, juris sowie Driehaus/Raden, a.a.O., § 35 Rdnr. 6 m.w.N.

    ][Vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 24.10.1996 -2 L 108/96-, Rdnr. 29, juris, und Urteil vom 17.08.2018 -2 LB 83/18-, Rdnr. 39, juris sowie Driehaus/Raden, a.a.O., § 35 Rdnr. 6 m.w.N.

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.09.1997 - 2 L 198/96
    Eine vorteilsbedeutsame Inanspruchnahmemöglichkeit liegt bei einem Hinterliegergrundstück in Fällen, in denen Anlieger- und Hinterliegergrundstück im Eigentum verschiedener Personen stehen, immer dann vor, wenn eine tatsächlich genutzte Verbindung zwischen der Straße und dem Hinterliegergrundstück besteht und die Zufahrt vom Hinterliegergrundstück über das Anliegergrundstück zur ausgebauten Straße in der Weise angelegt ist, daß mit Blick ausschließlich auf diese Verkehrslage die Erreichbarkeitsanforderungen erfüllt sind, von denen das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht die Bebaubarkeit des Hinterliegergrundstück abhängig machen (Urt. des Senats v. 24.10.1996 - 2 L 108/96 -, Die Gemeinde 1997, 217, 218).

    Unabhängig vom Vorhandensein einer Zufahrt vom Hinterliegergrundstück zur Anbaustraße gebietet bei einer Eigentümeridentität der Gedanke eines angemessenen Vorteilsausgleiches eine Berücksichtigung eines Hinterliegergrundstückes bei der Aufwandsverteilung auch dann, wenn - wie die Kaufhausgrundstücke - dieses und das Anliegergrundstück einheitlich genutzt werden und sich infolge dieser einheitlichen, vom Willen des Eigentümers beider Grundstücke getragenen Nutzung der von der Anbaustraße dem Anliegergrundstück vermittelte Vorteil auf das Hinterliegergrundstück erstreckt (so auch Urt. des Senats v. 24.10.1996 - 2 L 108/96 -, Die Gemeinde 1997, 217, 218).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2003 - 2 LB 105/02

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen; Umbau einer Fahrstraße in eine …

    Die von der Klägerin zitierte Rechtsprechung des Senats zum Umbau der Teilstrecke einer zunächst einheitlich gestalteten Straße zu einer Fußgängerzone und der daraus folgenden unterschiedlichen Verkehrsfunktion innerhalb einer zuvor als Einheit anzusehenden Einrichtung (Urteil vom 24.10.1996 - 2 L 108/96 - Die Gemeinde 1997, 217 = GemHH 1998, 190 = SchlHA 1997, 119) lässt sich auf den vorliegenden Fall nicht übertragen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 228/17

    Entstehung von Gewohnheitsrecht; Vorteil für ein Hinterliegergrundstück durch …

    Rn. 6 Dabei hat das Verwaltungsgericht diesen für die Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag (vgl. § 8 KAG ) zwingend erforderlichen dauerhaft gesicherten Vorteil nicht nur wegen der fehlenden dinglichen Sicherung des Zugangsrechts etwa in Form einer Grunddienstbarkeit (vgl. dazu aber: offengelassen für eine lediglich durch eine Grunddienstbarkeit gesicherte Zufahrt: Urteile des Senats vom 24. Oktober 1996 - 2 L 108/96 -, juris, Ls 3 und vom 16. September 1997 - 2 L 198/96 -, juris, Ls 2 und 3, Rn. 29ff; zuletzt Beschluss des Senats vom 3. September 2018.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2004 - 2 L 157/01

    Kommunalabgabenrechtlicher Anlagenbegriff ist identisch mit dem …

    Die Notwendigkeit einer Umwidmung eines Teilstücks bedeutet, dass dann (mindestens) zwei selbständige Verkehrsanlagen vorhanden sind (vgl. hierzu OVG SchlH, Beschl. v. 24.10.1996 - 2 L 108/96 -, Gemeindehaushalt 1998, 190).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2018 - 2 MB 36/17

    Erhebung eines Straßenausbaubeitrag für sog. Blockbinnenhof; wirtschaftlicher …

    Rn. 29 Nach der Rechtsprechung des Senats liegt bei einem Hinterliegergrundstück eine vorteilsbedeutsame Inanspruchnahmemöglichkeit in den Fällen, in denen Anlieger- und Hinterliegergrundstücke im Eigentum verschiedener Personen stehen, immer dann vor, wenn eine tatsächlich genutzte Verbindung zwischen der Straße und dem Hinterliegergrundstück besteht und die Zufahrt vom Hinterliegergrundstück über das Anliegergrundstück zur ausgebauten Straße in der Weise angelegt ist, das mit Blick ausschließlich auf diese Verkehrslage die Erreichbarkeitsanforderungen erfüllt sind, von denen das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht die Bebaubarkeit des Hinterliegergrundstücks abhängig machen (vgl Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 L 108/96 - juris, Leitsatz Nr. 3 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 18.02.2020 - 5 A 1646/18

    Straßenausbaubeitragspflicht eines nicht gefangenen Hinterliegergrundstücks

    Ein Sondervorteil im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 4 Hess KAG ergibt sich daher auch bei einem nicht gefangenen Hinterliegergrundstück im Regelfall dann, wenn hinsichtlich Anlieger- und Hinterliegergrundstück Eigentümeridentität besteht und beide Grundstücke einheitlich genutzt werden (…vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 9. November 2004 - 5 TG 2850/04 , Juris Rn. 5 und - 5 TG 2864/04 -, Juris Rn. 4 ;… Senatsurteil vom 6. Mai 2009 - 5 A 2017/08 -, Juris Rn. 22 ; für eine Beitragspflicht wohl auch: Schleswig-Holsteinisches OVG , Urteile vom 24. Oktober 1996 - 2 L 108/96 - und vom 5. Dezember 2012 - 9 A 94/10 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Oktober 2007 - 6 A 10568/07 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteile vom 5. November 2014 - 2 L 220/13 - und - 1 L 81/13 - Sächsisches OVG, Urteil vom 14. März 2018 - 5 A 184/15 - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - 9 LA 37/18 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.11.2025 - 6 LA 139/24

    Straßenausbaubeitrag; Bestimmung der öffentlichen Einrichtung und des …

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 229/17

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag: Inanspruchnahme benachbarten, im …

  • VG Schleswig, 05.11.2010 - 9 A 72/07

    Ausbaubeiträge

  • VG Schleswig, 02.03.2021 - 9 B 43/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag

  • VG Schleswig, 05.12.2012 - 9 A 94/10

    Vorauszahlung für Ausbaubeitrag für ein gewerblich genutztes …

  • VG Schleswig, 13.10.2010 - 9 A 72/07

    Beitragsfähigkeit der Ersetzung einer Fahrbahnoberfläche durch ein neues …

  • VG Gießen, 10.03.2025 - 2 K 2131/20
  • VG Gießen, 30.06.2025 - 2 K 4407/20
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