Rechtsprechung
| VG Potsdam, 29.01.2002 - 2 L 1135/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Niedersachsen, 08.03.2017 - 5 LB 156/16
Abwahl; Beamtenverhältnis auf Lebenszeit; Beamtenverhältnis auf Zeit; …
Denn wenn sich die Entlassungsverfügung als rechtswidrig erwiese und aufzuheben wäre, hätte die Klägerin nicht nur ihr Funktionsamt, sondern auch ihre beamtenrechtliche Rechtsstellung als Beamtin auf Zeit beibehalten (…vgl. OVG Bbg., Beschluss vom 20.9.1996 - 1 B 139/96 -, juris Rn. 3 zur Anfechtung der Wahl eines kommunalen Wahlbeamten - hauptamtlichen Bürgermeisters - durch den vormaligen Amtsinhaber; zu dieser Fallkonstellation auch VG Potsdam, Beschluss vom 29.1.2002 - 2 L 1135/01 -, juris Rn. 19ff.; VG Cottbus…, Beschluss vom 10.6.2016 - 4 L 248/16 -, juris Rn. 6ff.).Die sich in solchen Fällen ergebende Schwierigkeit, die bei singulären Ämtern - wie hier dem der hauptberuflichen Vizepräsidentin/des hauptberuflichen Vizepräsidenten der Beigeladenen - komplex und vielleicht nicht völlig befriedigend zu lösen ist, hat der Dienstherr im Rahmen der dienstrechtlichen Vorschriften (vgl. § 33 Abs. 2 Satz 3 des Niedersächsischen Beamtengesetzes - NBG -) zu bewältigen (…vgl. OVG Bbg., Beschluss vom 20.9.1996, a. a. O., Rn. 3; VG Potsdam, Beschluss vom 29.1.2002, a. a. O., Rn. 22f.; VG Cottbus…, Beschluss vom 10.6.2016, a. a. O., Rn. 8).
Den Grundsatz der Ämterstabilität muss sich nur derjenige Bewerber um ein Amt entgegenhalten lassen, dem - vielleicht zu Unrecht - ein anderer Bewerber vorgezogen worden ist, sobald dieser Bewerber ernannt ist (…vgl. OVG Bbg., Beschluss vom 20.9.1996, a. a. O., Rn. 3; VG Potsdam, Beschluss vom 29.1.2002, a. a. O., Rn. 24f.; VG Cottbus…, Beschluss vom 10.6.2016, a. a. O., Rn. 9), es sei denn, der Bewerber ist unter Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG daran gehindert worden, seine Rechtsschutzmöglichkeiten vor der Ernennung auszuschöpfen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 36f.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 4 S 24.13
Rücknahme der Ernennung des Bürgermeisters der Stadt Perleberg und Verbot der …
Rn. 17 Aus dem Gesamtzusammenhang der Regelungen über die Nichtigkeit der Ernennung von kommunalen Wahlbeamten in § 15 Abs. 4 LBG a.F. und § 82 Abs. 6 BbgKWahlG a.F., ferner über den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Wahlanfechtung gemäß § 55 Abs. 5 BbgKWahlG a.F. ergibt sich zunächst zwingend, dass die dem Mehrheitswillen der Gemeindebürger entsprechende Entscheidung über die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters ungeachtet einer Wahlanfechtung sofort umzusetzen war (vgl. OVG Frankfurt (Oder)…, Beschluss vom 20. September 1996 - 1 B 139/96 -, juris Rn. 4; ebenso VG Potsdam, Beschluss vom 29. Januar 2002 - 2 L 1135/01 -, juris Rn. 27). - VG Dresden, 14.04.2004 - 12 K 2496/01 Die Fortsetzungsfeststellungsklage kommt hier nicht in Betracht, weil nach Auffassung der Kammer Erledigung nicht eingetreten ist, wie sich schon aus dem Gesamtzusammenhang der Regelungen über den Verlust der kommunalrechtlichen Rechtsstellung eines Wahlbeamten in § 14 Abs. 2, § 16 SächsBG) rückschließen läßt (vgl. auch Beschl. d. VG Potsdam vom 29.01.2002 - 2 L 1135/01 -, zit. n. Juris m.w.N.).
- VG Cottbus, 10.06.2016 - 4 L 248/16
Abgewählter Bürgermeister der Stadt Mittenwalde scheitert mit Eilantrag gegen …
Aus dem Gesamtzusammenhang der Regelungen über den Verlust der kommunalrechtlichen Rechtsstellung eines hauptamtlichen Bürgermeisters unmittelbar kraft Gesetzes (§ 82 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BbgKWahlG), über den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Wahlanfechtung gemäß § 55 Abs. 5 BbgKWahlG, über die Gültigkeit der Amtshandlungen trotz Anfechtung gemäß § 80 Abs. 3 BbgKWahlG und schließlich - korrespondierend - über die Nichtigkeit einer Ernennung im Falle der Feststellung der Ungültigkeit der Wahl gemäß § 82 Abs. 6 BbgKWahlG ergibt sich zwingend, dass die dem Mehrheitswillen der Gemeindebürger entsprechende Entscheidung über die Abberufung und dann folgende Neuwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters (vgl. § 74 Abs. 2 BbgKWahlG) ungeachtet einer Wahlanfechtung sofort umgesetzt werden soll (vgl. zum Ganzen: OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 20. September 1996 -1 B 139/96-, juris und VG Potsdam, Beschluss vom 29. Januar 2002 -2 L 1135/01-, juris).
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