Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1993 - 2 L 115/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Billard; Spielgerät; Geschicklichkeitsgerät
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 10.04.1992 - 7 A 248/91
- OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1993 - 2 L 115/92
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.01.1969 - VII A 18/68
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1993 - 2 L 115/92
Ob ein Gerät als Sport- oder Spiel- bzw. Geschicklichkeitsgerät einzustufen ist - und damit der Vergnügungssteuer unterliegt -, hängt davon ab, wo das Schwergewicht bei der Benutzung des jeweiligen Gerätes liegt, ob es nämlich bei der zielbewußten Ausbildung körperlicher und geistiger Anlagen und Fertigkeiten liegt oder auf der bloßen Unterhaltung, Zerstreuung und Belustigung (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 20.01.1969 in DVBl. 1969 S. 910 f (911)).
- OVG Thüringen, 22.09.2008 - 3 KO 247/04
Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer; Satzung; Wirksamkeit; …
Diese Spielbedingungen sind mit denen etwa beim Billardspiel, für das ein Billardtisch mit Kugeln und ein Queue erforderlich sind, vergleichbar, weshalb insoweit eine parallele Beurteilung angezeigt ist (zur Einordnung des Billardspiels als vergnügungssteuerpflichtige Veranstaltung vgl. auch BayVGH, Urteil vom 27. Juli 1977 - Nr. 128 IV u.a. - und Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 14. Mai 1993 - 2 L 115/92 - zitiert nach Juris).Der Senat folgt schon grundsätzlich nicht der in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung vereinzelt vertretenen Auffassung, wonach der Charakter der Vergnügungssteuer stets, d. h. auch bei Fehlen einer satzungsrechtlichen Regelung, die sportliche Betätigungen aus dem Kreis steuerpflichtiger Veranstaltungen ausdrücklich ausschließt, eine Abgrenzung zwischen steuerbaren, der Vergnügung dienenden Veranstaltungen und Sportveranstaltungen erfordere (so aber Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 14. Mai 1993 - 2 L 115/92 - a. a. O.).
- OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2015 - 2 KN 1/15
Spielautomatensteuer in Flensburg
Rn. 27 Mit der Erhebung einer Vergnügungssteuer auf Spielgeräte soll die Aufstellung von Geldspielapparaten (BVerfG v. 10.05.62 - 1 BvL 31/58 -, BVerfGE 14, 76/99; 31, 8/23; B. v. 01.03.97, DVBl 1997, 1053/1054 r. Sp), insbesondere der Betrieb von Spielhallen (BVerwG v. 07.07.93 - 8 B 46.93 -, Buchholz 401.68 Nr. 25; BFH v. 26.06.96 - II R 47/95 - , BFHE 180, 497/505) eingedämmt und der Spielsucht entgegengewirkt (Senatsurteil v. 14.05.93 - 2 L 115/92 - UA. S. 7) werden. - VG Schleswig, 12.09.2024 - 4 A 73/22
Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte; Unionsrechtswidrigkeit der …
Anders als die Spielbankabgabe verfolgt die Erhebung der Vergnügungssteuer als Steuerungsmechanismus das Ziel, die Spielhallenflut und die Spielsucht einzudämmen (OVG Schleswig, Urteil vom 14. Mai 1993 - 2 L 115/92 - juris Rn. 27).
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2020 - 4 L 16/20
Vergnügungssteuer für den Betrieb von Bowlingbahnen
Es ist - soweit ersichtlich - unstreitig, dass auch für Geräte und Handlungen, die der sportlichen Betätigung dienen (können), Vergnügungssteuer erhoben werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1969 - VII B 148.67 -, Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 13; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14. Mai 1993 - 2 L 115/92 -, juris, Rn. 25; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 16. Januar 1997 - 2 S 1771/96 -, juris, Rn. 31; OVG Thüringen…, Urteil vom 22. September 2008 - 3 KO 247/04 -, juris, Rn. 82; VG Göttingen…, Urteil vom 25. September 1997 - 3 A 3664/95 -, ZKF 1998, S. 38 ; VG Schleswig…, Urteil vom 9. Juni 2004 - 4 A 417/00 -, juris, Rn. 15). - OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1994 - 2 L 223/93
Vergnügungssteuer; Spielgerät; Gewinnmöglichkeit
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die landesrechtliche Ermächtigung in § 3 Abs. 3 KAG (Urteile v. 13.02.1992 - 2 L 107/91 - und - 2 L 108/91 vgl. auch Urt. v. 14.05.1993 - 2 L 115/92 - u. Beschl. v. 15.07.1994 - 2 L 31/94 -). - VG Schleswig, 09.06.2004 - 4 A 417/00 Dies entspricht auch der Rechtsprechung des OVG Schleswig (Urteil vom 14.05.1993 - 2 L 115/92 - unter Bezugnahme auf OVG Lüneburg, Urteil vom 20.01.1969, in DVBL 1969, Seite 910, 911), das in seiner Entscheidung auch auf die Entstehungsgeschichte von § 3 Abs. 3 KAG hingewiesen hat, wonach das Verbot der Erhebung von Vergnügungssteuern gelockert wurde, damit die Gemeinden das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten einer örtlichen Aufwandssteuer unterwerfen können.
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