Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.02.2010 - 2 L 117/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Befreiung vom Benutzungszwang
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 3 Abs 1 S 1 AVBWasserV, § 35 Abs 1 AVBWasserV
Befreiung vom Benutzungszwang - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 28.10.2004 - 3 A 2562/01
- VG Schwerin, 02.12.2004 - 3 A 2562/01
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.02.2010 - 2 L 117/05
- BVerwG, 30.12.2010 - 8 B 40.10
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- VGH Bayern, 26.04.2007 - 4 B 05.579
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.02.2010 - 2 L 117/05
Besondere Vorschriften, die für die Viehtränke und erst recht die Stallreinigung Wasser in Trinkwasserqualität verlangen, sind nicht ersichtlich (vgl. VGH München, Urt. v. 26.04.2007 - 4 B 05.579 -, zit. nach juris Rn. 25).Den Träger der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung trifft insoweit die Darlegungslast (VGH München, Urt. v. 26.04.2007 - 4 B 05.579 -, zit. nach juris Rn. 27;… OVG Koblenz, Urt. v. 30.05.1995 - 7 A 12843/94 -, zit. nach juris Rn. 32).
Rn. 44 Im Übrigen bestünde bereits satzungsrechtlich für den Beklagten die Möglichkeit, sich für den Fall der Überschreitung der Zumutbarkeitsgrenze in der Zukunft, Handlungsspielräume offen zu halten, indem die Befreiung vom Benutzungszwang gemäß § 6 Abs. 3 WVS 2008 mit einer Nebenbestimmung, insbesondere einem Widerrufsvorbehalt versehen werden kann (VGH München, Urt. v. 26.04.2007 - 4 B 05.579 -, zit. nach juris Rn. 29).
Rn. 46 Es kommt damit ersichtlich nicht darauf an, was im Rahmen der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit einzustellen wäre, ob einer wirtschaftlich unzumutbaren Erhöhung der Verbrauchsgebühr nicht ggf. durch einen Ausgleich des Wasserpreises im Rahmen ordnungsgemäßer Kalkulation mittels Verschiebung des Verhältnisses zwischen Grund- und Verbrauchsgebühr zu begegnen wäre (vgl. VGH München, Urt. v. 26.04.2007 - 4 B 05.579 -, zit. nach juris Rn. 32).
Der Grundsatz der gesetzeskonformen Auslegung von Satzungsbestimmungen gebietet hier, die Befreiungsmöglichkeit so zu interpretieren, dass den bundesrechtlichen Anforderungen aus § 3 Abs. 1 AVBWasserV ausreichend Rechnung getragen wird (vgl. auch VGH München, Urt. v. 26.04.2007 - 4 B 05.579 -, zit. nach juris Rn. 31).
- VGH Baden-Württemberg, 28.05.2009 - 1 S 1173/08
Antrag eines Großverbrauchers auf Beschränkung der Wasserbezugspflicht
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.02.2010 - 2 L 117/05
Insoweit kommt es auf die wirtschaftliche Leistungskraft des Wasserversorgers und auf das Verhältnis des infolge der Befreiung zu erwartenden Wasserpreises zum bisherigen Preisniveau an (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.05.1988 - 7 B 84/88 -, zit. nach juris Rn. 6; VGH Mannheim, Urt. v. 28.05.2009 - 1 S 1173/08 -, zit. nach juris Rn. 41).Es ist aber erforderlich, dass solche Anträge mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit absehbar sein müssen (VGH Mannheim, Urt. v. 28.05.2009 -1 S 1173/08 -, zit. nach juris Rn. 38 m.w.N.).
- BVerwG, 11.04.1986 - 7 C 50.83
Wasserversorgung - Benutzungszwang - Wasserpreis
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.02.2010 - 2 L 117/05
Rn. 37 Wirtschaftlich unzumutbar i.S. des § 3 Abs. 1 AVBWasserV ist jedenfalls eine Befreiung vom Benutzungszwang, die zu für den Verbraucher nicht mehr tragbaren Wasserpreisen führen würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.04.1986 - 7 C 50/83 -, zit. nach juris Rn. 13).Dementsprechend liegt ein dringendes öffentliches Bedürfnis für den Zwang zur Benutzung der öffentlichen Wasserversorgung dann vor, wenn die Trinkwasserversorgung selbst davon abhängt, weil etwa nur auf diese Weise die erforderlichen Durchsatzmengen gewährleistet bleiben oder andernfalls die finanziellen Kapazitäten des Wasserversorgers überschritten werden und eine Wasserversorgung der Allgemeinheit zu erträglichen Preisen nicht mehr möglich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.04.1986, a.a.O. Rn. 11).
- BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 69.86
Beschäftigungsstelle für Zivildienstleistende - Anerkennungsvoraussetzungen - …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.02.2010 - 2 L 117/05
Die Feststellung, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm gegeben sind, bedeutet in diesen Fällen zugleich, dass der Behörde für die Ausübung ihres Ermessens nur noch ein entsprechend eingeschränkter Spielraum verbleibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.1988 - 8 C 69.86 -, BVerwGE 79, 274). - BVerwG, 17.06.2003 - 4 B 14.03
Zwischenlager für abgebrannte Kernbrennstoffe; Außenbereichsvorhaben; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.02.2010 - 2 L 117/05
Rn. 31 Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass bei der Entscheidung über Verpflichtungs- und Bescheidungsklagen grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz maßgeblich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.06.2003 - 4 B 14/03 -, zit. nach juris Rn. 9, m.w.N.). - BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81
Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.02.2010 - 2 L 117/05
Letztlich hat sich der Beklagte mit seiner Klagerwiderung vorbehaltlos auf das umfassende Klagbegehren eingelassen und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass er dem Begehren der Klägerin nicht abhelfen will, so dass auch aus prozessökonomischen Gründen die Durchführung eines förmlichen Vorverfahrens hier entbehrlich wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.09.1983 - 7 C 97/81 -, zit. nach juris Rn. 9). - OVG Rheinland-Pfalz, 30.05.1995 - 7 A 12843/94
Wasserversorgung; Öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis; Befreiung vom …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.02.2010 - 2 L 117/05
Den Träger der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung trifft insoweit die Darlegungslast (…VGH München, Urt. v. 26.04.2007 - 4 B 05.579 -, zit. nach juris Rn. 27; OVG Koblenz, Urt. v. 30.05.1995 - 7 A 12843/94 -, zit. nach juris Rn. 32). - BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 59.83
Betriebsstätte des Fremdenverkehrs - Investitionsvorhaben - Schaffung von …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.02.2010 - 2 L 117/05
Auf den am 09. März 2005 eingelegten und am 08. April 2005 begründeten Zulassungsantrag des Beklagten hat der Senat mit Beschluss vom 02. Juli 2008 die Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, die sich insbesondere im Hinblick auf die vom Bundesverwaltungsgericht (Urt. vom 11.04.1986 - 7 C 59.83 -, NVwZ 1986, 754 f.) genannten Kriterien einer Unzumutbarkeit der Befreiung vom Benutzungszwang ergaben, zugelassen. - BVerwG, 24.09.1987 - 7 B 49.87
Divergenzrevision hinsichtlich des Anschlusszwanges eines Wohngrundstückes an die …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.02.2010 - 2 L 117/05
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts "muss" die Gemeinde nach § 3 Abs. 1 i.V.m. § 35 Abs. 1 AVBWasserV bei der Ausgestaltung des satzungsrechtlichen Benutzungszwangs dem Wunsch des Grundeigentümers, den Wasserbezug auf einen bestimmten Verbrauchszweck oder auf einen Teilbedarf zu beschränken, in den Grenzen des wirtschaftlich Zumutbaren Rechnung tragen (BVerwG, Beschl. v. 24.09.1987 - 7 B 49/87 -, zit. nach juris Rn. 3, m.w.N.).
- VG Sigmaringen, 21.04.2016 - 3 K 3176/13
Befreiung Anschluss-/Benutzungszwang; Teilbefreiung; landwirtschaftlicher Bedarf; …
Selbst wenn der Kläger hierzu eine wasserrechtliche Genehmigung benötigen sollte, eine solche Zulassung jedoch nicht erhielte, würde er die Beschränkung seiner Benutzungspflicht lediglich nicht in Anspruch nehmen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.04.1988 - 7 B 54.88 -, NVwZ 1988, 1029; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 03.02.2010 - 2 L 117/05 -, RDL 2012, 118). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2011 - 2 L 261/06
Anschluss- und Benutzungszwang an zentrale Abwasserbeseitigung bei bestehender …
Rn. 57 Soweit der Kläger schließlich meint, etwas anderes ergäbe sich hier aus § 40 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 LWaG , der über den Verweis in § 8 Abs. 1 Satz 1 ABS auch in das Satzungsrecht des Beklagten inkorporiert wurde, kann dahingestellt bleiben, ob insoweit die Regelungen des § 40 Abs. 3 LWaG zu weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 ABS gemacht werden sollten oder lediglich im Rahmen der Ermessensentscheidung berücksichtigt werden sollen (vgl. zu sog. Kopplungsnormen bereits Urt. des Senats vom 3. Februar 2010 - 2 L 117/05 , S. 13 f. UA). - VG Gießen, 09.04.2019 - 8 K 4568/16
Teilbefreiung vom Benutzungszwang hinsichtlich der gemeindlichen …
Erforderlich ist aber, dass solche Folgeanträge mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind; die bloße Befürchtung von Folgeanträgen ohne dahingehende Anhaltspunkte reicht für eine Ablehnung wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit nicht aus (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof…, Urteil vom 10.02.1988 - 5 UE 1592/85 -, juris, Rn. 26 ;… Urteil vom 27.02.1997 - 5 UE 2017/94 -, juris, Rn. 27, 32, 34; vgl. auch Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 03.02.2010 - 2 L 117/05 -, juris, Rn. 43; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Urteil vom 28.05.2009 - 1 S 1173/08 -, juris, Rn. 38: "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit").
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