Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2002 - 2 L 121/01 |
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 10 A 405/99
- OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2002 - 2 L 121/01
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2006 - 4 M 246/06
Zur Auslegung des § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA für (Straßenausbau)Maßnahmen, die …
Diese Regelung ist für Maßnahmen, die nach dem 21. April 1999 begonnen worden sind (vgl. OVG LSA, Urt. v. 17. Oktober 2002 - 2 L 121/01 - für vor dem 21. April 1999 begonnene Maßnahmen) dahingehend auszulegen, dass die Rechtmäßigkeit einer Beitragserhebung davon abhängt, ob vor der Entscheidung über die beitragsauslösende Maßnahme eine Beitragssatzung mit einer Verteilungsregelung tatsächlich beschlossen und ausgefertigt wurde.Soweit sich aus der bisherigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt etwas anderes ergibt (vgl. u. a. Urt. v. 17. Oktober 2002 - 2 L 121/01 -, S. 10, 12, 14, 20; Beschlüsse v. 2. Dezember 2004 - 2 M 609/04 - und v. 28. Februar 2005 - 4 M 525/04 -), hält der erkennende Senat daran nicht mehr fest.
Soweit das Verwaltungsgericht die Ansicht vertritt, es sei Zweck der geänderten Fassung des § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA, die potentiellen Beitragspflichtigen in die Lage zu versetzen, sich über die zukünftige Höhe der Kostenlasten zu informieren (vgl. auch OVG LSA, Urt. v. 17. Oktober 2002 - 2 L 121/01 - S. 12;… LVerfG LSA, Urt. v. 15. Januar 2002 - LVG 3/01 -, Rdnr. 73 sowie Rdnr. 75 zu § 6 Abs. 6a Satz 2 KAG LSA), so dass die Beitragssatzung deshalb vor der Entscheidung über die Maßnahme wirksam, zumindest aber ordnungsgemäß bekannt gemacht sein musste, teilt der Senat diese Ansicht nicht.
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2005 - 4 M 525/04
"Mischfläche" im Satzungsrecht setzt einheitlich nutzbare Fläche für Fußgänger …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Urt. v. 17.10.2002 - 2 L 121/01 - Beschl. v. 04.11.2002 - 2 M 175/02 -) hindert § 6 Abs. 6 KAG-LSA die Gemeinden zwar nicht, vor dem In-Kraft-Treten des Änderungsgesetzes vom 16.04.1999 begonnene Maßnahmen noch abzurechnen, wenn später erlassene (rückwirkende) Satzungen Mängel des kommunalen Rechtsetzungsverfahrens heilen und nach früherem Recht mögliche Beitragspflichten noch entstehen lassen sollen.Für sämtliche seit dem 22.04.1999 begonnene Straßenbaumaßnahmen gilt indes uneingeschränkt, dass die sachliche Beitragspflicht nur dann entsteht, wenn vor der Entscheidung über die beitragsauslösende Maßnahme eine wirksame Satzung vorliegt (OVG LSA, Urt. v. 17.10.2002, a. a. O.).
Die von dem Verwaltungsgericht zur Begründung herangezogene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.10.2002 (a. a. O.) steht dem, worauf die Antragsteller zu Recht hinweisen, nicht entgegen, weil in dem dort entschiedenen Fall die beitragsauslösende Maßnahme vor dem maßgeblichen Stichtag begonnen worden war.
- VG Magdeburg, 22.01.2004 - 2 A 224/03
Anfechtung von Gebührenbescheiden zur Heranziehung zu einem Straßenbaubeitrag; …
Jedenfalls geht die Abwägung dieser rechtlichen Möglichkeit mit dem Ziel des Gesetzes zu Gunsten der Gemeinde (und zu Lasten der Beitragspflichtigen) aus (vgl. OVG LSA, Urteil vom 17.10.2002-2 L 121/01 -, S. 15).
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