Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2012 - 2 L 121/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)
Promotionsverfahren; Anspruch des Doktoranden auf Betreuung durch den Doktorvater
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 09.11.2010 - 3 A 693/09
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2012 - 2 L 121/11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.08.2012 - 2 L 31/11
Hochschulprüfungsrecht - kein Vertrauensschutz, Studium ohne Änderung der …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2012 - 2 L 121/11
Mit Blick auf den Vertretungszwang ist sichergestellt, dass Zulassungsantragsteller rechtskundig vertreten sind (vgl. Beschluss des Senats vom 1. August 2012 - 2 L 31/11 -, m.w.N.).
- VG Schwerin, 23.02.2022 - 6 A 1950/13
Recht der Hochschul- und Staatsprüfungen sowie der Anerkennung ausländischer …
(vgl. VG Schwerin…, Urteil vom 20. März 2012 - 3 A 1641/10 -, juris Rn. 62 , VG Schwerin…, Urteil vom 1. April 2016 - 4 A 214/13 -, juris Rn. 36 ; OVG Greifswald, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 2 L 121/11 -, juris Rn. 11 ).Es müssen vielmehr Tatsachen vorliegen, die ohne Rücksicht auf individuelle Empfindlichkeiten den Schluss rechtfertigen, dass dieser Prüfer speziell gegenüber diesem Prüfling nicht die notwendige Distanz und sachliche Neutralität aufbringen wird bzw. aufgebracht hat (vgl. VG Schwerin…, Urteil vom 20. März 2012 - 3 A 1641/10 -, juris Rn. 62 , VG Schwerin…, Urteil vom 1. April 2016 - 4 A 214/13 -, juris Rn. 36 ; OVG Greifswald, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 2 L 121/11 -, juris Rn. 11 ).
- VG Hamburg, 16.05.2023 - 2 K 4870/20
Erfolgreiche Klage gegen das Nichtbestehen einer Promotion (Verpflichtung zur …
Denn durch die Einreichung einer Dissertation bringen der Doktorand oder die Doktorandin zum Ausdruck, dass die Dissertation für abgabereif gehalten und eine weitere Betreuung nicht mehr für erforderlich gehalten wird (OVG Greifswald, Beschl. v. 13.12.2012, 2 L 121/11, juris Rn. 9). - VG Schwerin, 04.11.2021 - 6 A 1244/14
Nichtannahme einer Dissertation
Es müssen vielmehr Tatsachen vorliegen, die ohne Rücksicht auf individuelle Empfindlichkeiten den Schluss rechtfertigen, dass dieser Prüfer speziell gegenüber diesem Prüfling nicht die notwendige Distanz und sachliche Neutralität aufbringen wird bzw. aufgebracht hat (…so schon VG Schwerin, Urt. v. 20.03.2012 - 3 A 1641/10 -, juris Rn. 62 , VG Schwerin, Urt. v. 01.04.2016 - 4 A 214/13 -, juris Rn. 36 ; siehe auch OVG Greifswald, Beschl. v. 13.12.2012 - 2 L 121/11 -, S. 5 des amtl. Umdrucks).
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