Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 14.12.1992 - 2 L 17/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Hauptwohnung; Ehegatte; Zweitwohung
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 12.09.1991 - 6 A 518/89
- OVG Schleswig-Holstein, 14.12.1992 - 2 L 17/92
Wird zitiert von ... (10)
- VGH Bayern, 05.08.2011 - 4 BV 10.1509
Erhebung der Zweitwohnungssteuer bei zweitwohnungssteuerbefreitem Miteigentümer
Der Rechtsansicht des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein (vom 14.12.1992 Az. 2 L 17/92 ), wonach der gesamte Aufwand für eine Wohnung bei mehreren Inhabern immer als eine unteilbare Einheit anzusehen sei, ist das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BayVGH vom 23.2.2010 Az. 4 N 09.1960 ) zu Recht nicht gefolgt. - VG Schleswig, 05.02.2016 - 2 A 10/14
Zweitwohnungssteuer bei Nutzung durch Ehegatten als Hauptwohnsitz
Der erkennende Senat teilt nicht die vom früheren für das Zweitwohnungssteuerrecht zuständigen 2. Senat in einer älteren Entscheidung (Urt. v. 14.02.1992 - 2 L 17/92 -, juris) vertretene Auffassung, dass eine Wohnung nicht zugleich Erst- und Zweitwohnung sein könne. - VGH Bayern, 14.07.2011 - 4 BV 10.1511
Heranziehung des Mitinhabers einer Wohnung zur Zweitwohnungssteuer
Der Rechtsansicht des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein (vom 14.12.1992 Az. 2 L 17/92 ), wonach der gesamte Aufwand für eine Wohnung bei mehreren Inhabern immer als eine unteilbare Einheit anzusehen sei, ist das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BayVGH vom 23.2.2010 Az. 4 N 09.1960 ) zu Recht nicht gefolgt.
- VGH Bayern, 23.02.2010 - 4 N 09.1960
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Gemeinde Rott vom …
Der Senat folgt dabei nicht den auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 14.12.1992 (Az. 2 L 17/92 in juris) gestützten Einwänden des Antragstellers, wonach der gesamte Aufwand für eine Wohnung bei mehreren Inhabern immer als eine unteilbare Einheit angesehen werden müsste. - FG Bremen, 01.02.2000 - 299283K 2
Zweitwohnungsteuer in Bremen: Verfassungsmäßigkeit, Besteuerungszweck, …
Insoweit unterscheidet sich die bremische Regelung von anderen Zweitwohnungsteuer-Satzungen, die die Gesamtschuldnerschaft von Personen festlegen, die gemeinschaftlich eine Zweitwohnung innehaben (dazu das den Beteiligten bekannte Urteil des OVG Schleswig vom 14. Dezember 1992 2 L 17/92, Bl. 46 f. der Akte 299283K 2). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2024 - 1 LZ 189/22
Heranziehung von Miteigentümern zu Zweitwohnungssteuer
Rn. 15 Entgegen der Ansicht des Klägers erlangt die von ihm aufgeworfene Rechtsfrage auch nicht allein deshalb grundsätzliche Bedeutung, weil das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein in einem Urteil vom 14. Dezember 1992 - 2 L 17/92 - entschieden hat, dass eine ins Melderegister eingetragene Hauptwohnung einer Person nicht gleichzeitig für deren Ehegatten eine Zweitwohnung im Sinne des Zweitwohnungssteuerrechts sein könne. - VGH Bayern, 10.02.2010 - 4 BV 08.2320
Zweitwohnungsteuer; Innehaben einer Zweitwohnung; rechtliche Verfügungsbefugnis …
Entgegen der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig-Holstein (Urteil vom 14.12.1992, Az. 2 L 17/92) halte das Verwaltungsgericht den für eine Wohnung betriebenen Aufwand für teilbar. - VG München, 29.04.2010 - M 10 K 09.2017
Zweitwohnungssteuer; Aufteilung des Aufwands bei gemeinschaftlicher …
Rn. 26 2.1 Eine Zweitwohnungssteuer kann grundsätzlich auch dann anfallen, wenn eine Wohnung zugleich als Haupt- und Zweitwohnung genutzt wird (a.A.: OVG Schleswig, Urt. v. 14.12.1992, Az. 2 L 17/92). - VG München, 20.05.2010 - M 10 K 09.2241
Bemessung des Aufwands bei Nutzung durch gemeinschaftlich verfügungsberechtigte …
Rn. 25 Eine Zweitwohnungsteuer kann grundsätzlich auch dann anfallen, wenn eine Wohnung zugleich als Haupt- und Zweitwohnung genutzt wird (a.A.: OVG Schleswig, Urt. v. 14.12.1992, Az.: 2 L 17/92). - VG München, 03.07.2008 - M 10 K 07.3040
Nutzung als Hauptwohnung und Zweitwohnung
Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig (Urteil vom 14.12.1992, Az.: 2 L 17/92) kann eine ins Melderegister eingetragene Hauptwohnung einer Person nicht gleichzeitig für deren Ehegatten Zweitwohnung im Sinne des Zweitwohnungssteuerrechtes sein.
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