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| VG Münster, 18.12.2003 - 2 L 1771/03 |
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Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2002 - 10 B 940/02
Auszug aus VG Münster, 18.12.2003 - 2 L 1771/03
Rn. 7 die aber noch näherer Überprüfung im Hauptsacheverfahren bedarf (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - OVG NRW -, Beschluß vom 7. August 2002 - 10 B 940/02 -, S. 8),.Sie berücksichtigt die Entfernung der genehmigten Windenergieanlage von den drei Anwesen des Antragstellers, Art und Umfang der geltend gemachten Beeinträchtigungen, die Vorläufigkeit der im vorliegenden Verfahren angestrebten Regelung und folgt im übrigen den Bewertungsgrundsätzen in der Spruchpraxis des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (vgl. z.B. Beschluß vom 7. August 2002 - 10 B 940/02).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2004 - 10 B 549/04
Erstellung einer Schallimmissionsprognose vor Errichten einer Windenergieanlage …
Der Antrag des Antragsgegners, den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 18. Dezember 2003 - 2 L 1771/03 - zu ändern und den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Baugenehmigung vom 20. Oktober 2003 abzulehnen, wird abgelehnt.Auf seinen Antrag ordnete das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs durch Beschluss vom 18. Dezember 2003 (2 L 1771/03) an, weil der Schutz eines anderen als des im vorliegenden Verfahren betroffenen Wohngebäudes des Antragstellers vor Schattenwurf durch die Baugenehmigung nicht sichergestellt sei.
Rn. 6 den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 29. Dezember 2003 - 2 L 1949/03 - aufzuheben und den Antrag auf Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 18. Dezember 2003 - 2 L 1771/03 - abzulehnen,.
- VG Münster, 16.03.2007 - 10 K 2265/05
Nachbarschutz gegen die Errichtung einer Windkraftanlage; Drittanfechtung einer …
Rn. 15 Die u.a. am 24. November 2003 von dem Kläger angestrengten einstweiligen Rechtsschutzverfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs hatten teilweise Erfolg (vgl. VG Münster, Beschlüsse vom 18. Dezember 2003 - 2 L 1771/03; vom 29. Dezember 2003 - 2 L 1949/03 sowie nachfolgend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 19. und 22. März 2004 - 10 B 2690/03, 10 B 101/04, 10 B 548/04 und 10 B 549/04).
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