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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.04.2009 - 2 L 218/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23099
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.04.2009 - 2 L 218/06 (https://dejure.org/2009,23099)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02.04.2009 - 2 L 218/06 (https://dejure.org/2009,23099)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02. April 2009 - 2 L 218/06 (https://dejure.org/2009,23099)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Widerruf einer Subventionsbewilligung: Anforderung an die Begründung einer Ermessensbetätigung

  • Judicialis

    VwVfG M-V § 36 Abs. 2 Nr. 4; ; VwVfG M-V § 49 Abs. 3 S. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermessensbetätigung; Begründungspflicht; Widerruf; Subvention; Verstoß gegen Auflage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Begründung der Ermessensbetätigung beim Widerruf einer Subventionsbewilligung wegen Verstoßes gegen eine Auflage

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.2002 - 2 L 212/00
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.04.2009 - 2 L 218/06
    Beruht die Ermessensbetätigung der Behörde im beschriebenen Sinne auf einem fehlerhaften bzw. unvollständigen Sachverhalt, ist es nicht Sache des Gerichts, den Sachverhalt umfassend aufzuklären, um selbst festzustellen, ob die behördliche Entscheidung begründbar bzw. vertretbar ist (Urt. des Senats v. 20.02.2002 - 2 L 212/00 -, m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.06.2005 - 2 L 169/03
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.04.2009 - 2 L 218/06
    Tatsächlich entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass in Fällen der Zweckverfehlung der Subvention wegen des Gebots der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nur die Entscheidung für den Widerruf in Betracht kommt, wenn nicht ein atypischer Fall vorliegt (vgl. Urt. des Senats v. 15.06.2005 - 2 L 169/03 -, m.w.N.).
  • VG Freiburg, 18.07.2018 - 1 K 1083/17

    Voraussetzungen einer Aufenthaltserlaubnis für im Aufenthaltsgesetz nicht …

    In diesem Fall ist es auch nicht Sache des Gerichts, den Sachverhalt umfassend aufzuklären, um selbst festzustellen, ob die behördliche Entscheidung begründbar bzw. vertretbar wäre (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.7.1989 - 6 S 1739/87 - juris-Rn. 38; OVG Meckl.-Vorp., Beschluss vom 27.3.2009 - 2 L 218/06 - juris-Rn. 24 …sowie Urteil vom 20.2.2002 2 L 212/00 - NVwZ-RR 2002, 805, juris-Rn. 31;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl. 2011, § 40 Rn. 53 und 62).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2026 - 8 C 11260/25

    Bebauungsplan (Normenkontrolle)

    Beruht die getroffene Entscheidung auf einem infolge pflichtwidrig unterlassener Ermittlungen unvollständigen Sachverhalt, so ist sie selbst dann als rechtswidrig anzusehen, wenn sie auch bei einem vollständigen Sachverhalt vertretbar wäre (vgl. OVG MV, Urteil vom 27. März 2009 - 2 L 218/06 -, juris Rn. 24;… Schübel-Pfister, in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 16. Auflage 2022 [Vorauflage], § 114 Rn. 25).
  • VG Freiburg, 26.09.2017 - 3 K 2517/15

    Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtsrechtliches Einschreiten zur Durchsetzung …

    Es ist nicht seine Aufgabe festzustellen, ob die Untätigkeit der Behörde begründet werden könnte (vgl. OVG Meckl.-Vorp., Urteil vom 27.03.2009 - 2 L 218/06 - juris; s. auch BVerwG, Beschluss vom 10.02.1989 - 7 B 171.88 - NVwZ-RR 89, 619 zur gerichtlichen Kontrolle eines Planfeststellungsbeschlusses).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2009 - 6 A 11113/08

    Neuregelung des KAG RP § 3 Abs 1 Nr 4 ermöglicht Widerruf begünstigender …

    War der Ermessensspielraum mithin nicht auf Null geschrumpft, sind die angefochtenen Bescheide schon deshalb fehlerhaft, weil nicht wenigstens der Widerspruchsbescheid als Ermessensentscheidung getroffen wurde (vgl. BFH, I R 35/98, juris; OVG M-V, 2 L 218/06, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2025 - 2 A 5.23

    Veränderungssperre; Normenkontrollantrag; Grundstücksveräußerung; …

    Denn die Ermessensbetätigung ist nicht nur fehlerhaft, wenn die Ermessenserwägungen nicht nachvollziehbar oder widersprüchlich sind, sondern auch, wenn sie - wie hier - nicht erkennbar sind (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 27. März 2009 - 2 L 218/06 - juris Rn. 24 m.w.N. u.a. auf BVerwG…, Urteil vom 5. September 2006 - 1 C 20/05 - juris Rn. 17 ff.).
  • VG Düsseldorf, 16.12.2015 - 3 L 3319/15
    Rn. 9 Vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Februar 2010, - 10 A 1013/08 -, juris Rn. 36 f.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. März 2009 - 2 L 218/06 -, juris Rn. 23 ff.; Kopp / Schenke, VwGO, Kommentar, 21. Aufl. 2015, § 114 Rn. 48 m. w. N.
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