Rechtsprechung
| VG Frankfurt/Main, 04.09.2009 - 2 L 2202/09.F.A |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Asylrechts (§18a AsylVfG)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Asylrechts (§18a AsylVfG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
Sichere Drittstaaten
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.09.2009 - 2 L 2202/09
Der Ausschluss des vorläufigen Rechtsschutzes hat den Zweck, den schutzbegehrenden Ausländer im Interesse einer effektiven Lastenverteilung alsbald in den Drittstaat zurückzuführen (BVerfGE 94, 49, 95 f. ).In Bezug auf das deutsche Asylrecht gelten die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten - ungeschriebenen - Rückausnahmen vom Verbot, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfGE 94, 49, 98 ff.).
Es wird in Fällen wie diesem seinem Rechtschutzauftrag dadurch gerecht, dass es sich auf die Prüfung der Frage beschränkt, ob im Fall der Rücküberstellung in den inkriminierten Mitgliedsstaat der Schutzsuchende sich - nach Maßgabe der vom Bundesverfassungsgericht formulierten Ausnahmetatbestände (BVerfGE 94, 49, 98 f.) - erheblichen konkreten Gefahren ausgesetzt sähe.
- VG Frankfurt/Main, 17.01.2011 - 9 L 117/11
Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Italien, …
Die vom Bundesverfassungsgericht in Fällen der vorliegenden Art praktizierte und auch vom Instanzgericht vorzunehmende Rechtsfolgenabwägung ist nach der Konzeption des verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes nur mittels des auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gerichteten Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO möglich, weil eine Sicherungsanordnung nach § 123 Abs. 1 regelmäßig die Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens in Hauptsache voraussetzt, was aber wegen der geltenden, durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 - (BVerfGE 94, 49, 95 ff.) festgestellten Verfassungsrechtslage in Fällen, die, wie der vorliegende, sich noch innerhalb des durch das so bezeichnete Konzept normativer Vergewisserung (…a.a.O., S. 95 f.) definierten Rahmens bewegen, von vornherein ohne Erfolg bleiben muss (zutreffend VG Frankfurt, Beschluss vom 17.08.2009 - 3 L 2145/09.F.A; VG Frankfurt, Beschluss vom 04.09.2009 - 2 L 2202/09.F.A). - VG Frankfurt/Main, 23.02.2011 - 9 L 388/11
Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Italien, unbegleitete …
In ein solchen Verfahren durch die Anordnung der Umverteilung von Schutzsuchenden einzugreifen ist einem nationalen Gericht schon aus Kompetenzgründen nicht erlaubt (vgl. VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.08.2009, 3 L 2145/09; VG Frankfurt, Beschluss vom 04.09.2009 - 2 L 2202/09.F.A).
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