Rechtsprechung
| VG Cottbus, 02.11.2007 - 2 L 236/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- VGH Bayern, 04.01.2006 - 11 CS 05.1878
Auszug aus VG Cottbus, 02.11.2007 - 2 L 236/07
Es genügt, die typische Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass diese Interessenlage auch im konkreten Einzelfall vorliegt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 04. Januar 2006 -11 CS 05.1878-, zitiert nach Juris).Sie muss prüfen, ob Besonderheiten vorliegen, die es gebieten, am Grundsatz des § 80 Abs. 1 VwGO festzuhalten und es bei der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die jeweilige Ordnungsverfügung verbleiben zu lassen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 04. Januar 2006, a.a.O.).
- BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04
Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt; …
Auszug aus VG Cottbus, 02.11.2007 - 2 L 236/07
Sind Taten in das Verkehrszentralregister einzutragen, so hat der Gesetzgeber in Form der Tilgungsvorschriften selbst Fristen vorgesehen, nach deren Ablauf Taten einem Verwertungsverbot unterliegen und nicht mehr als Rechtfertigung für eine Gutachtensanforderung herangezogen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 09. Juni 2005 -3 C 21/04-, NJW 2005, 3440, zu einer im Jahr 1995 erfolgten Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln; vgl. auch Beschluss der Kammer vom 02. Juli 2007 -2 L 361/06-). - OVG Niedersachsen, 25.04.2007 - 12 ME 142/07
Rechtmäßigkeit eines Entzugs der Fahrerlaubnis unter Anordnung der sofortigen …
Auszug aus VG Cottbus, 02.11.2007 - 2 L 236/07
Dies dürfte zwar -wie der Antragsgegner meint- nicht ohne Weiteres aus dem Umstand folgen, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eine Begutachtung nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV betraf und sich auf die Besonderheiten dieser Regelung, deren Tatbestand offener formuliert sei und nicht auf ein feststehendes Ereignis abstelle, bezogen habe (so aber OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25. April 2007 -12 ME 142/07-, zitiert nach Juris, zu einer Begutachtensaufforderung nach § 13 Nr. 2c FeV).
- BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04
Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung; …
Auszug aus VG Cottbus, 02.11.2007 - 2 L 236/07
Dem dürfte auch nicht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 09. Juni 2005 -3 C 25/04-, NJW 2005, 3081; NZV 2006, 52) entgegen stehen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 19 B 1757/00
Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten …
Auszug aus VG Cottbus, 02.11.2007 - 2 L 236/07
Ein solcher Fall kann im Bereich der Entziehung der Fahrerlaubnis unter dem Aspekt der Gefahrenabwehr gegeben sein (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 22. Januar 2001 -19 B 1757/00-, NZV 2001, 396). - BVerfG, 05.03.2007 - 1 BvR 305/07
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung des Sofortvollzugs der …
Auszug aus VG Cottbus, 02.11.2007 - 2 L 236/07
Angesichts dieses Umstandes hätte der Antragsgegner jedenfalls prüfen und in der Begründung deutlich machen müssen, ob auch unter Berücksichtigung dieser Besonderheit die in der Begründung erwähnte "akute Gefahr" noch anzunehmen ist oder hingenommen werden kann, dass der Antragsteller bis zu einer etwaigen Bestandskraft des Bescheides vorläufig am Straßenverkehr teilnimmt (vgl. zu dieser Frage: BVerfG, Beschluss vom 05. März 2007 -1 BvR 305/07-, veröffentlicht: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20070305_1bvr030507.html). - OVG Brandenburg, 05.02.1998 - 4 B 134/97
Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer …
Auszug aus VG Cottbus, 02.11.2007 - 2 L 236/07
Ist dies hinreichend erkennbar, kommt es für die Frage der ordnungsgemäßen Begründung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht darauf an, ob die Annahme eines Überwiegens des sofortigen Vollzugsinteresses aus den angegebenen Gründen bereits voll zu überzeugen vermag (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 5. Februar 1998 - 4 B 134/97 -, veröffentlicht in Juris). - VG Cottbus, 11.10.2007 - 2 L 267/07
Fahrerlaubnis; fehlende Eignung bei unbewusster Einnahme von Betäubungsmitteln
Auszug aus VG Cottbus, 02.11.2007 - 2 L 236/07
Wie ein Vergleich mit in anderen beim Verwaltungsgericht Cottbus geführten bzw. noch anhängigen Verfahren (vgl. 2 L 465/06, 2 L 251/07, 2 L 267/07) und der dort streitgegenständlichen Entzugsverfügungen zeigt, ist die Sofortvollzugsbegründung im Kern -wie oben dargelegt-gleich.
- VG Cottbus, 06.06.2012 - 1 L 126/12
Entziehung der Fahrerlaubnis
Liegen Besonderheiten nicht vor, kann sie auf eine typisierende Begründung für den Sofortvollzug zurückgreifen - liegen hingegen Besonderheiten des Einzelfalles vor, muss die Behörde in der Begründung zumindest deutlich machen, weshalb sie auch in dem zur Beurteilung stehenden Fall unter Einbeziehung der Einzelumstände einen Sofortvollzug für gerechtfertigt erachtet (vgl. etwa VG Cottbus, Beschlüsse der 2. Kammer v. 02. November 2007 - 2 L 236/07 - juris Rn. 6, und der 3. Kammer v. 09. September 2008 - 3 L 188/08 - juris Rn. 10 ff sowie zuletzt der Kammer vom 17. April 2012 - VG 1 L 102/12;… Bayerischer VGH, Beschl. v. 04. Januar 2006 - 11 CS 05.1878 - juris Rn. 17 ff., 18; vgl. auch Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschl. v. 05. Februar 1998 - 4 B 134/97 - juris).5 Die Voraussetzungen eines Sonderfalles, der einen Rückgriff auf eine lediglich standardisierte Begründung verbietet, können insbesondere dann vorliegen, wenn zwischen dem Ereignis, welches Grundlage der Fahrerlaubnisentziehung oder - wie vorliegend - der Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens zur Prüfung der Fahreignung des Fahrerlaubnisinhabers ist, und der Ordnungsverfügung ein langer Zeitraum liegt (vgl. VG Cottbus, Beschlüsse der 02. Kammer v. 02. November 2007 - 2 L 236/07 - juris, und der 3. Kammer v. 09. September 2008 - 3 L 188/08 - juris; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 05. März 2007 - 1 BvR 305/07 - juris).
Rn. 8 Fehlt es an einer den Anforderungen des § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO genügende Begründung, ist die Anordnung des Sofortvollzugs aufzuheben (…vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 18. September 2001 - 1 DB 26.01 - juris Rn. 9; OVG für das Land Brandenburg, Beschl. des 3. Senats v. 03. Dezember 2002 - 3 B 105/02, OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 18. Juni 2007 - OVG 3 S 28.07; VG Cottbus, Beschl. v. 02. November 2007 - 2 L 236/07 - juris).
- VG Cottbus, 09.09.2008 - 3 L 188/08
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgerechter Beibringung eines …
Maßgeblich ist, dass die Zuwiderhandlungen, die im Fall des Antragstellers Eignungszweifel hervorrufen, solche sind, die zu Eintragungen in das Verkehrszentralregister geführt haben, während die vom Bundesverwaltungsgericht in dem oben genannten Urteil entschiedene Fallkonstellation eine solche betraf, in welcher der Betroffene mit der Einnahme von Betäubungsmitteln außerhalb des Straßenverkehrs aufgefallen war (vgl. den den Beteiligten bekannten Beschluss des VG Cottbus vom 2. November 2007 -2 L 236/07- veröffentlicht in Juris; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 06. Mai 2008 -11 CS 08.551-, zitiert nach Juris).Hierzu heißt es in dem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 02. November 2007 (2 L 236/07):.
- VG Cottbus, 15.03.2011 - 1 L 20/11
Entziehung der Fahrerlaubnis nach Alkoholmissbrauch
Diese auch der Gestaltung des Bescheides nach von der Begründung der Fahrerlaubnisentziehung gestalterisch getrennten Erwägungen des Antragsgegners machen in hinreichender Weise deutlich, dass sich der Antragsgegner der Grundregel des § 80 Abs. 1 VwGO und des Ausnahmecharakters einer Vollziehungsanordnung bewusst war; ein Ausnahmefall, der eine spezifisch auf die Besonderheiten des Einzelfalls abstellende Begründung erfordert hätte, liegt nicht vor (vgl. instruktiv: Beschl. der 2. Kammer vom 02. November 2007 - 2 L 236/07 - juris: Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung wegen Alkoholmissbrauchs 8 Jahre nach der Trunkenheitsfahrt).
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