Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 26/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Verzicht auf eine Baulast; Herstellung von notwendigen Stellplätzen
- Deutsches Notarinstitut
BauO LSA § 82 Abs. 3 S. 2
Anforderungen an Wegfall des öffentlichen Interesses für Stellplatzbaulast; Umfang der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen in einer Baugenehmigung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauO LSA § 82 Abs. 3 S. 2
Wegfall des öffentlichen Interesses für eine Stellplatzbaulast; Verpflichtung zur Herstellung von notwendigen Stellplätzen in einer Baugenehmigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Verzicht auf eine Baulast
- Jurion (Kurzinformation)
Errichtung eines Carports verpflichtet nicht zu Verzicht auf Baulast zur Sicherung von Stellplätzen
- kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)
Zum Verzicht auf eine Stellplatzbaulast
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wegfall des öffentlichen Interesses für eine Stellplatzbaulast; Verpflichtung zur Herstellung von notwendigen Stellplätzen in einer Baugenehmigung
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Errichtung eines Carports lässt öffentliches Interesse an Baulast zur Sicherung von Stellplätzen nicht entfallen
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 21.12.2011 - 4 A 150/11
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 26/12
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- OVG Sachsen, 23.11.2012 - 1 A 776/11
Baulast, Verzicht, Stellplatz
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 26/12
Ein Wegfall des öffentlichen Interesses für eine Stellplatzbaulast tritt nur ein, wenn die bauliche Nutzung des begünstigten Grundstücks einen Nachweis dieser Stellplätze nicht mehr erfordert oder die mit der Baulast gesicherten Stellplätze anderweitig hergestellt oder ggf. abgelöst werden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23.11.2012 - 1 A 776/11 -, BauR 2013, 506).Ein Wegfall des öffentlichen Interesses für eine Baulast zur Sicherung von Stellplätzen auf einem anderen als dem Baugrundstück tritt demzufolge nur ein, wenn die bauliche Nutzung des begünstigten Grundstücks einen Nachweis dieser Stellplätze nicht mehr erfordert oder die mit der Baulast gesicherten Stellplätze anderweitig hergestellt oder ggf. abgelöst werden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23.11.2012 - 1 A 776/11 -, juris, RdNr. 5).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2013 - 7 A 3001/11
Anspruch auf Aufhebung einer Baulast zu Lasten eines Eigentümers eines …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 26/12
Haben die notwendigen Stellplätze keinen direkten Zugang zur öffentlichen Verkehrsfläche, muss auch die Zufahrt zu ihnen öffentlich-rechtlich gesichert sein (vgl. OVG NW, 08.08.2013 - 7 A 3001/11 -, juris). - BVerwG, 07.01.1997 - 4 B 240.96
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 26/12
Die Bauaufsichtsbehörde bestimmt Inhalt und Reichweite der von ihr erteilten Baugenehmigung; Teil dieser Entscheidung ist es, anhand der vom Bauherrn eingereichten Bauvorlagen den Genehmigungsgegenstand im Einzelnen zu bezeichnen; greift die Bauaufsichtsbehörde hierbei auf das Mittel individueller Genehmigungsvermerke zurück, bringt sie in hinreichend bestimmter Form zum Ausdruck, welche Bauzeichnungen und sonstigen Unterlagen von der Genehmigungswirkung erfasst werden und welche nicht (BVerwG, Beschl. v. 07.01.1997 - 4 B 240.96 -, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.1993 - 11 A 1349/91
Vermietung notwendiger Stellplätze; Stellplatzvermietung; Hausfremde KfZ-Halter ; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 26/12
Hieraus folgt auch, dass erforderliche Stellplätze so lange erhalten bleiben müssen, wie sich die für die Begründung der Stellplatzherstellungspflicht maßgebenden Verhältnisse nicht verändert haben (OVG NW, Urt. v. 25.10.1993 - 11 A 1349/91 -, NVwZ 1994, 703, RdNr. 30 in juris; BayVGH, Beschl. v. 21.04.1986 - 14 B 85 A.638 -, BRS 46 Nr. 115). - OVG Hamburg, 26.05.2008 - 2 Bf 171/06
Baugenehmigung: Festsetzung notwendiger Stellplätze und Bewertung bereits …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 26/12
Insoweit bedarf es der Festsetzung der Anzahl, die den Stellplatzbedarf im Zeitpunkt der Nutzungsaufnahme widerspiegelt, die regelmäßig als Nebenbestimmung zur Baugenehmigung ergeht (vgl. zum Ganzen: OVG Hamburg, Beschl. v. 26.05.2008 - 2 Bf 171/06.Z -, BRS 73 Nr. 134, RdNr. 4 in juris; Finkelnburg/Ortloff, Öffentliches Baurecht, Bd. II, S. 64 f.; Simon/Busse, BayBauO, Art. 52 RdNr. 229).
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 31/15
Erteilung einer Baugenehmigung für eine Gaststätte; Bestandteil einer …
Rn. 10 Inhalt und Reichweite einer Baugenehmigung werden durch den Bauschein und die darin enthaltenen Nebenbestimmungen sowie die mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauvorlagen des Bauantragstellers bestimmt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.01.1997 - BVerwG 4 B 240/96 -, juris; OVG LSA, Urt. v. 13.03.2014 - 2 L 26/12 -, juris). - OVG Hamburg, 08.11.2021 - 2 Bf 448/18
Baulast für Stellplätze; Nichtigkeitsfeststellungsklage; Verzichtsverpflichtung
Ein Wegfall des öffentlichen Interesses für eine Baulast zur Sicherung von notwendigen Stellplätzen auf einem anderen als dem Baugrundstück tritt ein, wenn die bauliche Nutzung des begünstigten Grundstücks einen Nachweis dieser Stellplätze nicht mehr erfordert oder die mit der Baulast gesicherten Stellplätze anderweitig hergestellt oder abgelöst worden sind (siehe OVG Magdeburg, Urt. v. 13.3.2014, 2 L 26/12, juris Rn. 28;… OVG Bautzen, Beschl. v. 23.11.2012, 1 A 776/11, juris Rn. 5). - VG Schleswig, 16.07.2026 - 2 A 170/23
Anspruch auf Löschung einer Baulast
Baurechtswidrige Zustände dürfen durch den Verzicht nicht geschaffen werden (vgl. hierzu OVG Münster…, Urteil vom 21. November 2017 - 2 A 1393/16 - juris, Rn. 50 ff. m.w.N.;… Urteil vom 10. Oktober 1996 - 7 A 4185/95 - juris, Rn. 95; OVG Hamburg…, Urteil vom 8. November 2021 - 2 Bf 448/18 - juris, Rn. 63; OVG Magdeburg, Urteil vom 13. März 2014 - 2 L 26/12 - juris, Rn. 28; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 30. April 2019 - OVG 10 N 35.17 - juris, Rn. 11 m.w.N.).
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