Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 12.07.2000 - 2 L 28/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Veranlagung von Abwassergebühren; Abgrenzung der Begriffe "entwässerte Straße" und "entwässertes Grundstück" hinsichtlich der Veranlagung von Abwasserbeseitigungsgebühren von öffentlichen Straßen; Rechte und Pflichten des Eigentümers eines dem öffentlichen Verkehr ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 18.01.1999 - 4 A 228/98
- OVG Schleswig-Holstein, 12.07.2000 - 2 L 28/99
Papierfundstellen
- NVwZ 2001, 588
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.1996 - 9 A 4145/94
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Gebührenbescheids zur Heranziehung zur …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.07.2000 - 2 L 28/99
Ebenso ist es zutreffend, dass dadurch ein Einrichtungsbenutzungsverhältnis und ein Gebührentatbestand i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG erfüllt ist (vgl. hierzu im Einzelnen OVG NW, Urt. v. 07.10.1996 - 9 A 4145/94 -, GemHH 1999, 56 = ZKF 1997, 110 = NWVBl. 1997, 220).
- OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2016 - 2 LB 2/16
Gemeinden dürfen Gebühren erheben für die Entwässerung von Straßen anderer …
Im Urteil vom 12. Juli 2000 (- 2 L 28/99 -, NordÖR 2000, 391) scheiterte die Heranziehung hinsichtlich der Abführung des auf der Landesstraße anfallenden Abwassers daran, dass die Gemeinde in der Ortsdurchfahrt gem. § 12 Abs. 2 und 4 StrWG selbst hinsichtlich der Straßenentwässerung Trägerin der Straßenbaulast war. - VG Schleswig, 08.12.2021 - 4 A 282/19
Abkehr von der Einheitsgebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser hin zu einer …
Das gilt gleichermaßen für alle Gebührenschuldner im Hinblick auf die Kosten der Straßenentwässerung, denn diese sind von der Gemeinde zu tragen, weil diese Kosten der Straßenbaulast folgen (…OVG Schleswig, a. a. O., Rn. 32; Urteil vom 12. Juli 2000 - 2 L 28/99 -, Die Gemeinde 2000, 234 = NordÖR 2000, 391;… Thiem/Böttcher, a. a. O., Rn. 329 m. w. N.).Soweit es um die Straßenentwässerung geht, sind diese Anlagen Teil der Einrichtung Straße (Senatsurt. v. 12. Juli 2000 - 2 L 28/99 -, Die Gemeinde 2000, 234 = NordÖR 2000, 391), die darauf entfallenden Kosten bei der Ermittlung von Gebühren für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung sind deswegen auszusondern (Senatsbeschl. v. 25. April 2003 - 2 MB 33/03 -, NordÖR 2004, 173).
Denn für die Kalkulation der Niederschlagswassergebühr (und der Schmutzwassergebühr) ist allein ausschlaggebend, dass der Kostenanteil anhand des fiktiven - s. o. - Straßenentwässerungskanals für die Straßenoberflächenentwässerung bzw. der tatsächlich entstandenen Kosten herausgerechnet wurde (werden musste) als - wie oben dargestellt - quasi fremdnützige Leistung, mit dem die Gebührenschuldner nicht belastet werden dürfen; dieser ist von der Gemeinde zu tragen (vgl. OVG Schleswig…, Urteil vom 17. Januar 2001 - 2 L 9/00 -, juris, Rn. 32; Urteil vom 12. Juli 2000 - 2 L 28/99 -, Die Gemeinde 2000, 234 = NordÖR 2000, 391;… Thiem/Böttcher, a. a. O., Rn. 329 m. w. N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 34/06
Abwassergebühr; Kostenaufteilung; Mischkanalisation; Niederschlagswassergebühr; …
Soweit es um die Straßenentwässerung geht, sind diese Anlagen Teil der Einrichtung Straße (Senatsurt. v. 12.07.2000 - 2 L 28/99 -, Die Gemeinde 2000, 234 = NordÖR 2000, 391), die darauf entfallenden Kosten bei der Ermittlung von Gebühren für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung sind deswegen auszusondern (Senatsbeschl. v. 25.04.2003 - 2 MB 33/03 -, NordÖR 2004, 173).
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2015 - 4 L 32/15
Zur Erhebung von Niederschlagsgebühren von Trägern der Straßenbaulast
Dementsprechend wird auch nach der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung der Träger der Straßenbaulast trotz der Übernahme der Rechte und Pflichten des Eigentümers satzungsrechtlich nicht als solcher angesehen (vgl. OVG Thüringen, Beschl. v. 11. Juni 2009 - 4 EO 109/06 - OVG Saarland, Teilurteil v. 5. September 2007 - 1 A 44/07 - VGH Hessen, Beschl. v. 7. November 2000 - 5 TZ 114/00 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 12. Juli 2000 - 2 L 28/99 -, jeweils zit. nach JURIS). - OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 43/07
Erhebung von Niederschlagswassergebühren von Bundes- und Landstraßen
Daraus folgt, dass der Eigentümer einer Straßenfläche nicht mit Entwässerungsgebühren belastet werden kann, wenn ihm nicht zugleich die Straßenbaulast obliegt so auch Hessischer VGH, Beschluss vom 07.11.2000, a.a.O, und OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.07.2000 -2 L 28/99 -, KStZ 2001, 93 = NVwZ 2001, 588; ferner Nolte, Gebührenpflicht des Landes als Straßeneigentümerin für die Benutzung kommunaler Abwassereinrichtungen, NVwZ 2001, 1378. - OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2001 - 2 L 9/00 Das gilt gleichermaßen für alle Gebührenschuldner im Hinblick auf die Kosten der Straßenentwässerung, denn diese sind von der Gemeinde zu tragen, weil diese Kosten der Straßenbaulast folgen (Urt. d. Senats v. 12.07.2000 - 2 L 28/99 -, Die Gemeinde 2000, 234 = NordÖR 2000, 391;… vgl. hierzu Thiem/Böttcher, a.a.O., Rn. 317).
- VG Berlin, 12.02.2007 - 34 A 31.04
Berlin muss 171.149.407,87 Euro an die Berliner Wasserbetriebe für …
Rn. 69 Die Pflicht, auf öffentlichen Straßen und Plätzen das Niederschlagswasser schadlos zu beseitigen und die dabei entstehenden Kosten zu tragen, ist Teil der öffentlich-rechtlichen Straßenbaulast (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 1997 - 8 B 246/96 -, NVwZ-RR 1998, 130; Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 12. Juli 2000 - 2 L 28/99 -, NVwZ 2001, 588; Nolte, NVwZ 2001, 1378). - VG Lüneburg, 07.09.2005 - 3 A 162/03
Abflussbeiwert; Abwassergebühr; Gebührenverzicht; Ortsdurchfahrtsrichtlinie; …
Es ist deshalb überwiegend anerkannt, dass der Straßenbaulastträger bei Einleitung von Straßenoberflächenwasser in einen Mischwasserkanal einer beseitigungspflichtigen Körperschaft zu Gebühren herangezogen werden kann (BVerwG, Beschl. v. 06.03.1997 - 8 B 246/96 -, NVwZ-RR 1998 Seite 130; OVG Schleswig, Urt. v. 12.07.2000 - 2 L 28/99 -, NVwZ 2001 Seite 588;… OVG Münster, Urt. v. 07.10.1996 - 9 A 4145/94 -, NWVBl 1997 Seite 220;… Lichtenfeld, a.a.O., § 4 Randnr. 243;… Scholz in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, a.a.O., § 6 Randnr. 575;… Schulte/Wiesemann in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, a.a.O., § 6 Randnr. 352d; Hinsen in KStZ 1989 Seite 221, 223; Freese in Rosenzweig/Freese, NKAG, Kommentar Stand Juli 2004; § 5 Randnr. 217). - VG Schleswig, 14.06.2006 - 4 A 262/04 Die Pflicht zur Entwässerung einschließlich der Übernahme der damit verbundenen Kosten folgt der Straßenbaulast iSd Straßen- und Wegerechts (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 12.07.2000 2 L 28/99 -).
- OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2002 - 2 L 107/00
Einrichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Oberflächenentwässerung der Fahrbahn
Das Verwaltungsgericht hat den Bescheid aufgehoben und zur Begründung im Wesentlichen auf das Urteil des Senats vom 12. Juli 2000 zum Verfahren - 2 L 28/99 - (Die Gemeinde 2000, 234 = KStZ 2000, 93 = NordÖR 2000, 391 = NVwZ 2001, 588 = ZKF 2000, 232), dem ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag, verwiesen.
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