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Rechtsprechung
   VG Trier, 26.02.1993 - 2 L 288/93.TR   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,13031
VG Trier, 26.02.1993 - 2 L 288/93.TR (https://dejure.org/1993,13031)
VG Trier, Entscheidung vom 26.02.1993 - 2 L 288/93.TR (https://dejure.org/1993,13031)
VG Trier, Entscheidung vom 26. Februar 1993 - 2 L 288/93.TR (https://dejure.org/1993,13031)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Beschlussesüber die gerichtliche Geschäftsverteilung; Einstweilige Anordnung zur Entbindung eines Richters von den neuen Aufgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • OVG Hamburg, 19.09.1986 - Bs V 144/86
    Auszug aus VG Trier, 26.02.1993 - 2 L 288/93
    Der Antragsgegner ist zwar nicht in der Lage, den Präsidiumsbeschluß abzuändern, hierzu wäre aber auch, würde der Antrag gegen das Präsidium gerichtet; dessen Vorsitzender nicht befugt (vgl. zu alledem OVG NW…, Beschluß vom 30. Mai 1980, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschluß vom 19. September 1986 - Bs V 144/86 -, NJW 1987 S. 1215 f.; VGH Mannheim…, Urteil vom 25. Juni 1973, a.a.O., jeweils m.w.N.).

    Inhaltlich wurde die Feststellung nur bedeuten; daß dem Präsidium eine unverzügliche Neufassung des Geschäftsverteilungsplanes entsprechend den Feststellungen des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses aufgegeben wurde (vgl. OVG Hamburg; Beschluß vom 19. September 1986 - Bs V 144/86 - NJW 1987 S. 1215 ff.), was im Ergebnis der mit dem Hauptantrag begehrten Regelung entspricht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.1980 - 12 B 427/80
    Auszug aus VG Trier, 26.02.1993 - 2 L 288/93
    Dabei kann offen bleiben, ob das Präsidium eines Gerichts eine beteiligungsfähige Vereinigung im Sinne des § 61 Nr. 2 VwGO sein kann (ablehnend VGH Mannheim…, Urteil vom 25. Juni 1973, a.a.O.), denn selbst, wenn man im Einzelfall eine Beteiligtenfähigkeit nach der genannten Vorschrift bejaht, wurde daraus nicht folgen, daß es in aus dem Richterverhältnis fließenden Streitigkeiten über die Wirksamkeit seiner Beschlüsse Antragsgegner bzw. Beklagter sein mußte (vgl. OVG NW, Beschluß vom 30. Mai 1980 - 12 B 427/80 - DöD 1981 S. 47 f. = RiA 1980 S. 200 f.).

    Der Antragsgegner ist zwar nicht in der Lage, den Präsidiumsbeschluß abzuändern, hierzu wäre aber auch, würde der Antrag gegen das Präsidium gerichtet; dessen Vorsitzender nicht befugt (vgl. zu alledem OVG NW, Beschluß vom 30. Mai 1980, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschluß vom 19. September 1986 - Bs V 144/86 -, NJW 1987 S. 1215 f.; VGH Mannheim…, Urteil vom 25. Juni 1973, a.a.O., jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 28.11.1975 - VII C 47.73

    Geschäftsverteilungsplan - Präsidium eines Gerichts - Dienstgeschäfte - …

    Auszug aus VG Trier, 26.02.1993 - 2 L 288/93
    Insofern ist zunächst festzustellen, daß die Übertragung der Aufgabe als Vorsitzende einer kleinen Strafkammer durch den vom Präsidium des Landgerichts ... beschlossenen Geschäftsverteilungsplan die Antragstellerin möglicherweise in ihren Rechten verletzen kann und ihr mithin gegen den Beschluß gemäß Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG - der Rechtsweg offensteht (vgl. Urteil des BVerwG vom 28. November 1975 - VII C 47.73 -, BVerwGE 50 S. 11 ff. = NJW) 1976 S. 1224).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1973 - I 1344/72
    Auszug aus VG Trier, 26.02.1993 - 2 L 288/93
    Vorliegend handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art, denn die Rechtmäßigkeit eines Beschlusses über die Verteilung der richterlichen Geschäfte und damit über die Verwendung des einzelnen Richters richtet sich nach öffentlichem Recht, da das Präsidium in Ausübung öffentlicher Gewalt hoheitliche Funktionen wahrnimmt, indem es die öffentlich-rechtlichen Berechtigungen und Verpflichtungen des Richters im Hinblick auf die von ihm wahrzunehmenden richterlichen Geschäfte regelt (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 25. Juni 1973 - I 1344/72 -, DVBl. 1973 S. 891 = DRiZ 1973 S. 320 f.).
  • VG Potsdam, 13.02.2000 - 4 L 4/00

    Rechtmäßigkeit der Aufstellung eines gerichtlichen Geschäftsverteilungsplans ; …

    Insbesondere scheidet der gemäß § 23 Abs. 1 Einführungsgesetz zum GVG zu den ordentlichen Gerichten eröffnete Rechtsweg -- ungeachtet des Fehlens der in der Vorschrift bezeichneten Sachgebiete u.a. des bürgerlichen Rechts und der Strafrechtspflege -- deswegen aus, weil das Präsidium nicht als Justizbehörde handelt (vgl. nur Hessischer VGH…, Beschluss vom 29. Dezember 1981, a.a.O.; VG Trier, Beschluss vom 26. Februar 1993 -- 2 L 288/93.TR --, DRiZ 1993, 401; siehe auch VG Schleswig, Urteil vom 13. Juni 1990 -- 9 H 281/89(93) --, NVwZ-RR 1992, 111;… Kopp, VwGO, Kommentar, 11. Aufl. 1998, § 179 Rn. 5).

    Auch mit Blick auf die Passivlegitimation aus § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO i.V.m. § 11 BbgRiG, 127 Abs. 3 LBG vermag die Kammer nicht zu erkennen, dass das Rechtsschutzverfahren zwingend gegen das Land Brandenburg zu führen wäre (so aber für das jeweilige Landesrecht OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 30. Mai 1980, a.a.O., S. 47; OVG Hamburg…, Beschluss vom 19. September 1986, a.a.O., S. 1216; VG Schleswig…, Urteil vom 13. Juni 1990, a.a.O., S. 112; VG Trier, Beschluss vom 26. Februar 1993, a.a.O., S.402; wie hier: Hessischer VGH…, Beschluss vom 29. Dezember 1981, a.a.O., S. 63;… VG Hannover, a.a.O;… Gummer, a.a.O., Rn. 56 a).

  • VG München, 28.09.1999 - M 5 K 99.34
    Erforderliche Maßnahmen müssen grundsätzlich gegenüber dem Richter vorgenommen werden, den sie unter Beachtung der organisatorischen Erfordernisse am wenigsten treffen, weil sonst bei der Auswahl unter mehreren Richtern gerade ein "unliebsamer« Richter benachteiligt werden könnte; die Auswahl unter mehreren Richtern muss daher sachlich gerechtfertigt sein und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit übereinstimmen (VG Trier vom 26.2. 1993, DRiZ 1993, 401).
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