Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2001 - 2 L 29/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
KAG § 6 Abs 2 S 1; ; LVwG § 108 Abs 3; ; LVwG § 11; ; GO § 7
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Heranziehung zu Abwassergebühren; Fehlende Angabe der Widerspruchsbehörde in einer Rechtsmittelbelehrung; Berechnungsgrundlage für Abwassergebühren; Organisationsermessen der Gemeinde bei der Bestimmung einer öffentlichen Einrichtung; Zusammenfassung von zentraler und ...
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 27.09.1999 - 4 A 57/98
- OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2001 - 2 L 29/00
Wird zitiert von ... (32) Zitiert selbst (11)
- OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96
Kostenüberschreitung bei Abfallgebühr
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2001 - 2 L 29/00
Der Senat habe in seinen Entscheidungen vom 13. Dezember 1993 (2 K 9/91) und 24. Juni 1998 (2 L 22/96) ausgeführt, dass Über- oder Unterdeckungen in die folgenden Rechnungsperioden einzubeziehen seien.Diese Rechtsprechung hat er mit Urteil vom 24. Juni 1998 (2 L 22/96, NordÖR 1998, 351) dahingehend modifiziert, dass Kosten, die nicht in die Gebührenkalkulation eingestellt wurden, nicht erstmals in folgenden Rechnungsperioden als Unterdeckung berücksichtigt werden können.
Dieser zeitliche Ablauf klärt, warum der Senat unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 13. Dezember 1993 (…a.a.O.) im Urteil vom 24. Juni 1998 (a.a.O.) unter Verwendung auch des Plurals ausgeführt hat, ungewollte Über- und Unterdeckungen seien - auch ohne dahingehende landesrechtliche Regelung - in die folgende(n) Rechnungsperiode(n) einzubeziehen.
Auch diese Kosten können nicht erstmals in folgenden Rechnungsperioden als "Unterdeckung" berücksichtigt werden (vgl. Urt. des Senats vom 24.06.1998, 2 L 22/96 a.a.O.).
- OVG Schleswig-Holstein, 13.12.1993 - 2 K 9/91
Auwendungen; Abfallzwischenlager; Kosten; Rechnungsperiode; Kostenunterdeckung; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2001 - 2 L 29/00
Der Senat habe in seinen Entscheidungen vom 13. Dezember 1993 (2 K 9/91) und 24. Juni 1998 (2 L 22/96) ausgeführt, dass Über- oder Unterdeckungen in die folgenden Rechnungsperioden einzubeziehen seien.Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 13. Dezember 1993 (2 K 9/91, Die Gemeinde 1994, 134) ausgeführt, dass nach den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung in § 76 GO und der Kostendeckung sowohl Gebührenüberdeckungen als auch Unterdeckungen bei der nächsten Gebührenkalkulation nach Entdeckung solcher Abweichungen zu berücksichtigen sind.
Dieser zeitliche Ablauf klärt, warum der Senat unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 13. Dezember 1993 (a.a.O.) im Urteil vom 24. Juni 1998 (…a.a.O.) unter Verwendung auch des Plurals ausgeführt hat, ungewollte Über- und Unterdeckungen seien - auch ohne dahingehende landesrechtliche Regelung - in die folgende(n) Rechnungsperiode(n) einzubeziehen.
Die Bagatellgrenze kann jedoch keine Anwendung finden, weil entgegen der Entscheidung des Senats vom 13. Dezember 1993 (a.a.O.) Verluste aus den Jahren 1993/94 erstmals in 1997 aktiviert wurden.
- OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2000 - 2 M 59/99
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2001 - 2 L 29/00
In seinem Beschluss vom 03. März 2000 (2 M 59/99) habe der Senat zwar die Auffassung vertreten, dass der Ausgleich von in der Vergangenheit entstandenen Über- und Unterdeckungen regelmäßig bereits in der übernächsten Rechnungsperiode vorzunehmen sei.Mit Beschluss vom 03. März 2000 (2 M 59/99, Die Gemeinde 2000, 143) hat der Senat klargestellt, dass ohne gesetzliche Grundlage ein über mehrere Jahre verteilter Ausgleich nur bei Vorliegen besonderer Umstände überhaupt in Betracht kommen kann.
Auch ein Ausnahmefall im Sinne der Entscheidung des Senats vom 03. März 2000 (a.a.O.) ist nicht gegeben.
- OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1996 - 4 L 200/95
Bekanntgabe eines Verwaltungsakts; Zustellung; Förmlichkeit; Förmliche Zustellung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2001 - 2 L 29/00
Da er selbst nur die Regelung enthält, dass der Widerspruch zurückgewiesen wird, mithin vom Bestand des Ursprungsbescheides ausgeht (vgl. hierzu OVG Schleswig, Urt. v. 28.10.1996 - 4 L 200/95 -), kann er nicht als erstmaliger Heranziehungsbescheid angesehen werden. - BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2001 - 2 L 29/00
Selbst funktional unterschiedliche Entwässerungssysteme wie die leitungsgebundene Schmutz- und die Grundstücksoberflächenentwässerung können rechtlich zu einer öffentlichen Einrichtung zusammengefasst werden (Urt. des Senats v. 18.02.1997 - 2 L 165/95 -) und die Benutzer auf der Grundlage einheitlicher Gebührensätze herangezogen werden, soweit nicht das Äquivalenzprinzip oder der Gleichheitssatz verletzt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.03.1985 - 8 B 11/84 -, KStZ 1985, 129 u. Urt. v. 20.12.2000 - 11 C 7.00 -, DVBl. 2001, 488 zur Abfallgebühr). - BVerwG, 25.03.1985 - 8 B 11.84
Entwässerungsgebühr bei Mischkanalisation - Gebührenbemessung nach …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2001 - 2 L 29/00
Selbst funktional unterschiedliche Entwässerungssysteme wie die leitungsgebundene Schmutz- und die Grundstücksoberflächenentwässerung können rechtlich zu einer öffentlichen Einrichtung zusammengefasst werden (Urt. des Senats v. 18.02.1997 - 2 L 165/95 -) und die Benutzer auf der Grundlage einheitlicher Gebührensätze herangezogen werden, soweit nicht das Äquivalenzprinzip oder der Gleichheitssatz verletzt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.03.1985 - 8 B 11/84 -, KStZ 1985, 129 u. Urt. v. 20.12.2000 - 11 C 7.00 -, DVBl. 2001, 488 zur Abfallgebühr). - OVG Schleswig-Holstein, 26.03.1992 - 2 L 167/91
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2001 - 2 L 29/00
Wie der Senat bereits durch Urteil vom 26. März 1992 (2 L 167/91, Die Gemeinde 1992, 322) entschieden hat, liegt es im Organisationsermessen der Gemeinde zu bestimmen, was öffentliche Einrichtung ist und insbesondere welche technischen Anlagen zu dieser Einrichtung gehören. - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.05.1989 - 9 L 3/89
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2001 - 2 L 29/00
Den Gemeinden steht es frei, zum Beispiel getrennte Entwässerungssysteme gleicher Funktion, soweit sie in Arbeitsweise und in ihren Arbeitsergebnissen vergleichbar sind, zu einer öffentlichen Einrichtung zusammenzufassen, mit der Folge, dass Entwässerungsabgaben nach einheitlichen Sätzen erhoben werden (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 24.05.1989, - 9 L 3/89 -, Die Gemeinde 1990, S. 29). - OVG Schleswig-Holstein, 24.02.1999 - 2 L 140/97
Erstattung der Kosten für die Verlegung von Grundstücksanschlussleitungen; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2001 - 2 L 29/00
So können zum Beispiel Beiträge für die Herstellung von Grundstücksanschlüssen nur erhoben werden, wenn sie Teil der öffentlichen Einrichtung sind (Urt. des Senats vom 24.02.1999, 2 L 140/97, NordÖR 1999, 310). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.09.1989 - 9 L 57/89
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2001 - 2 L 29/00
Vor diesem Hintergrund ist es unzulässig, die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigung zu einer öffentlichen Einrichtung zusammenzufassen (so auch OVG Lüneburg, Urt. v. 22.09.1989 - 9 L 57/89 -, Die Gemeinde 1990, 256). - OVG Schleswig-Holstein, 16.10.1992 - 2 L 228/91
- OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2017 - 2 KN 1/16
Normenkontrolle gegen die Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck …
Zur Frage, wann eine festgestellte Unterdeckung berücksichtigt werden kann, und zum Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für eine mehrperiodische Verrechnung von Gewinnen und Verlusten heißt es im Urteil des Senats vom 24. Oktober 2001 - 2 L 29/00 - (…Juris Rn. 51):.Rn. 66 War es nach der bisherigen Senatsrechtsprechung möglich, ungewollte Über- und Unterdeckungen der abgelaufenen Rechnungsperiode in die Kalkulation des Gebührensatzes der folgenden Periode (übernächste Periode) einzubeziehen (vgl. auch Leitsatz 1 zum Urteil vom 24. Oktober 2001 a.a.O.), hat der Gesetzgeber hinsichtlich des Ausgleichszeitraums nicht auf die der Feststellung der Über- oder Unterdeckung folgende (übernächsten) Kalkulationsperiode abgestellt.
- BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 19.14
Altanschließer; Beitrag; Anschlussbeitrag; Rechtsstaatsprinzip; Rechtssicherheit; …
Anhaltspunkte für eine derartige Verschiedenheit der Anlagenteile hat die Klägerin weder vorgetragen noch sind sie sonst ersichtlich; insbesondere gehören Grundstückskläranlagen und abflusslose Gruben - die mit einer zentralen Schmutzwasserbeseitigung nicht vergleichbar sind und daher nicht mit dieser zusammengefasst werden können (OVG Schleswig, Urteil 24. Oktober 2001 - 2 L 29/00 - juris Rn. 45 f.) - gemäß § 2 Abs. 4 AES nicht zu den öffentlichen Abwasseranlagen, für welche die Klägerin zu Beiträgen herangezogen wird. - OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2006 - 2 LB 9/05
Gebührenerhebung durch Stadtwerke
Er genüge damit auch den Anforderungen, die das Oberverwaltungsgericht Schleswig in seinem Urteil vom 24. Oktober 2001 - 2 L 29/00 - aufgestellt habe.Anders als in dem vom Verwaltungsgericht zitierten Verfahren 2 L 29/00, in dem die Stadtwerke ein Eigenbetrieb der Gemeinde waren, geht es hier nicht um einen Verstoß gegen das Erfordernis des § 108 Abs. 3 LVwG.
Da der Widerspruchsbescheid nur die Regelung enthält, dass der Widerspruch zurückgewiesen wird, mithin vom Bestand des Ursprungsbescheides ausgeht, kann er nicht als erstmaliger Heranziehungsbescheid angesehen werden (vgl. Senatsurt. v. 24.10.2001 - 2 L 29/00 -, Die Gemeinde 2002, 69 = NordÖR 2002, 239 = SchlHA 2002, 51).
- OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02
Voraussetzungen für die Rechtswidrigkeit von Abfallgebührenbescheiden; Bemessung …
Dies ist bei Überschüssen aus Vorjahren, die nach der Rechtsprechung des Senats jeweils in die übernächste Rechnungsperiode zu übertragen sind (vgl. Urteil des Senats vom 24. Oktober 2001 - 2 L 29/00 -, Die Gemeinde 2002, 69), der Fall.Unzulässig ist dagegen die Aktivierung von Unterschüssen in späteren Jahren oder (in aller Regel) die Verteilung auf mehrere Jahre (vgl. Urteil des Senats vom 24. Oktober 2001, aaO).
- BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 21.14
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Beitragsbescheide für "Altanschließer"
Anhaltspunkte für eine derartige Verschiedenheit der Anlagenteile hat die Klägerin weder vorgetragen noch sind sie sonst ersichtlich; insbesondere gehören Grundstückskläranlagen und abflusslose Gruben - die mit einer zentralen Schmutzwasserbeseitigung nicht vergleichbar sind und daher nicht mit dieser zusammengefasst werden können (OVG Schleswig, Urteil 24. Oktober 2001 - 2 L 29/00 - juris Rn. 45 f.) - gemäß § 2 Abs. 4 AES nicht zu den öffentlichen Abwasseranlagen, für welche die Klägerin zu Beiträgen herangezogen wird. - OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 34/06
Abwassergebühr; Kostenaufteilung; Mischkanalisation; Niederschlagswassergebühr; …
Vom Grundsatz der Periodenrechnung waren nach der Rechtsprechung des Senats aber bereits vor der dementsprechenden Änderung des § 6 Abs. 2 KAG (Einfügung von Satz 9) hinsichtlich unbeabsichtigter Über- und Unterdeckungen Ausnahmen zu machen und diese im Interesse der Einnahmebeschaffung des § 76 GO einerseits und des Kostendeckungsprinzips andererseits in nachfolgenden Rechnungs- (und Leistungs-) Perioden auszugleichen (vgl. Urt. d. Senats v. 24.10.2001 - 2 L 29/00 -, Die Gemeinde 2002, 69 = NordÖR 2002, 239 m.w.N.).Selbst funktional unterschiedliche Entwässerungssysteme wie die leitungsgebundenen Schmutz- und Grundstücksoberflächenentwässerungen können rechtlich zu einer öffentlichen Einrichtung zusammengefasst und die Benutzer auf der Grundlage einheitlicher Gebührensätze herangezogen werden, soweit nicht das Äquivalenzprinzip oder der Gleichheitssatz verletzt ist (Senatsurt. v. 24.10.2001, a.a.O, m.w.N).
- BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 20.14
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Beitragsbescheide für "Altanschließer"
Anhaltspunkte für eine derartige Verschiedenheit der Anlagenteile hat die Klägerin weder vorgetragen noch sind sie sonst ersichtlich; insbesondere gehören Grundstückskläranlagen und abflusslose Gruben - die mit einer zentralen Schmutzwasserbeseitigung nicht vergleichbar sind und daher nicht mit dieser zusammengefasst werden können (OVG Schleswig, Urteil 24. Oktober 2001 - 2 L 29/00 - juris Rn. 45 f.) - gemäß § 2 Abs. 4 AES nicht zu den öffentlichen Abwasseranlagen, für welche die Klägerin zu Beiträgen herangezogen wird. - OLG Celle, 25.06.2015 - 13 U 62/14
Formularmäßige Vereinbarung der Änderung der Entgelte für die privatrechtlich …
Rn. 69 Im Ausgangspunkt ist zu berücksichtigen, dass nach verwaltungsrechtlicher Auffassung für eine als einheitliche öffentliche Einrichtung betriebene Entsorgungseinrichtung einheitliche Benutzungsgebühren zu erheben sind (OVG Lüneburg, Urteil vom 22. September 1989 - 9 L 57/89, juris Tz. 25; Urteil vom 26. Mai 1993 - 9 L 4733/91, juris Tz. 5; Urteil vom 12. Oktober 2012 - 9 KN 47/10, juris Tz. 43; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24. Oktober 2001 - 2 L 29/00, juris Tz. 45).Rn. 73 Dies deckt sich der Sache nach mit dem Grundsatz, dass ein Einrichtungsträger innerhalb der Grenzen willkürfreien Handelns nicht gehindert ist, bei leitungsmäßig voneinander getrennten Entwässerungseinrichtungen rechtlich getrennte öffentliche Einrichtungen zu bilden, mit der zwangsläufigen Folge, dass auch getrennte Beitrags- und Gebührensätze zu ermitteln sind (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24. Oktober 2001 - 2 L 29/00, juris Tz. 45; Urteil vom 24. September 2008 - 2 LB 2/08, juris Tz. 33).
- OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2016 - 2 LB 1/16
Zusammenfassung technisch getrennter Abwasserbeseitigungsanlagen zu einer …
Rechtsprechung vgl. OVG Münster, Urteil vom 17.11.1975 - II A 203/74 -, E 31, 252; OVG Lbg., Urteil vom 24.05.1989 - 9 L 3/89 -, Die Gemeinde 1990, 29 - NVwZ-RR 1990, 507; Senatsurteile vom 26.03.1992 - 2 L 167/91 -, Die Gemeinde 1992, 157 und vom 24.10.2001 - 2 L 29/00 -, Die Gemeinde 2002, 69 = NordÖR 2002, 239 und vom 22.01.2003 - 2 K 1/01 -, SchlHA 2003, 155).Die satzungsrechtliche Zusammenfassung technisch voneinander unabhängiger Entwässerungssysteme ist aus Rechtsgründen allein dann ausgeschlossen, wenn sie in ihrer Arbeitsweise und in ihren Arbeitsergebnissen so unterschiedlich sind, dass eine Vergleichbarkeit der Anlagen schlechterdings ausgeschlossen ist (l. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Beschl. v. 03.07.1978 - 7 B 118 - 124.78 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 40 sowie Senatsurteil vom 24.10.2001 - 2 L 29/00 -).
- OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2002 - 2 L 30/00
Wärmeversorgung von Grundstücken mit Bürogebäuden und Pflicht zum Anschluss an …
Da die Beklagte die unzulässigerweise von den Stadtwerken erlassenen Bescheide (vgl. Urt. des Senats v. 24.10.2001 - 2 L 29/00 -, Die Gemeinde 2002, 69 NordÖR 2002, 239) aufgehoben hat, entspräche es an sich billigem Ermessen, die darauf entfallenden Kosten des Verfahrens der Beklagten aufzuerlegen. - OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2009 - 2 LB 34/08
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Schmutzwassergebühren; Rechtmäßigkeit der …
- OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2003 - 2 K 1/01
Zentrale Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungsanlage, Abwassergebühr, …
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2009 - 4 L 299/07
Zur Gebührenkalkulation im Abwassergebührenrecht
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2009 - 4 L 36/08
Zur Umstellung der Anfechtungsklage von einem Abschlagsbescheid auf den …
- OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 2 LB 2/08
Technisch und funktional getrennte Entwässerungssysteme können rechtlich zu einer …
- VG Schleswig, 09.11.2004 - 14 A 263/02
- VG Cottbus, 17.12.2010 - 6 L 55/10
Erhebung von Abwassergebühren
- OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 36/06
Abwassergebühr; Grenzkosten; Kostenaufteilung; Mitbenutzung; Personalkosten; …
- VG Schleswig, 07.03.2018 - 4 A 173/15
Kalkulation von Abfallbeseitigungsgebühren; Darlegung und Ausgleich einer …
- VG Gießen, 03.11.2009 - 8 K 221/09
Gebührenbescheid
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2009 - 15 A 3141/07
Rechtmäßigkeit eines Studienbeitragsbescheides im Hinblick auf die …
- VG Weimar, 08.05.2009 - 3 K 972/07
Rechtmäßigkeit einer vollständigen Übertragung von Geschäften auch bzgl. der …
- LG Stralsund, 25.02.2011 - 6 O 308/10
Vernehmung des Bürgermeisters einer beklagten Gemeinde als Zeugen
- OVG Schleswig-Holstein, 09.07.2003 - 2 KN 4/02
Rechtmäßigkeit eines in einer Satzung über die Erhebung von Hafengebühren …
- VG Weimar, 08.05.2009 - 3 K 970/07
Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheides bei Verlagerung der Erstellung eines …
- VG Saarlouis, 13.04.2018 - 3 K 1869/15
Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen Abwassergebührenbescheid; …
- VG Osnabrück, 10.08.2010 - 1 A 146/09
Abfall; Abfallbeseitigungsanlage; Abfallgebühr; Anlieferung; Fremdabfall; …
- VG Schleswig, 17.01.2007 - 4 A 192/05
Anforderungen an die formelle Rechtmäßigkeit bei der Erstellung der …
- OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2004 - 2 KN 7/02
Benutzungsgebühr, dezentrale Abwasserbeseitigung, Gebührensatzung
- VG Schleswig, 14.06.2006 - 4 A 262/04
- OVG Schleswig-Holstein, 19.08.2002 - 2 M 79/02
- VG Greifswald, 06.12.2010 - 3 A 1002/08
Teilbeitrag für Niederschlagsentwässerung
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