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| OVG Schleswig-Holstein, 12.05.1999 - 2 L 29/98 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Schleswig, 06.09.2016 - 1 A 5/15
Krankenhausrecht einschl. Krankenhauspflegesätze
Rn. 113 Soweit nämlich - wie in Schleswig-Holstein - in den Krankenhausgesetzen der Länder spezialgesetzliche Regelungen zur (Teil-) Herausnahme eines Krankenhauses aus dem Krankenhausplan fehlen, ist § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG, in der jeweiligen länderrechtlichen Regelung, in Schleswig-Holstein § 117 Abs. 2 Nr. 3 LVwG SH, die Ermächtigungsgrundlage zur Herausnahme eines Krankenhauses aus dem Krankenhausplan (so Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 12. Mai 1999 - 2 L 29/98 - , juris, Rn. 36; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 2001 - 9 S 1572/01 - , NVwZ-RR 2002, 507 ff; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Oktober 2007 - 9 S 2240/07 - , MedR 2008, 166 ff .; nach Auffassung des OVG Koblenz, Urteil vom 6. November 1990 - 7 A 10025/88 -, NVwZ-RR 1991, 573 (573); ähnlich OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. März 2006 - 5 B 5/05 - , GesR 2007, 32 (33) ; VG Arnsberg, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 K 5515/96 - juris - soll allerdings § 8 Abs. 1 Satz 3 KHG Rechtsgrundlage für eine Herausnahme aus dem Krankenhausplan sein).
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