Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2003 - 2 L 308/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
LSA-KAG § 6 V 1; ; LSA-KAG § 6 V 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kriterium für die Aufteilung des beitragsfähigen Aufwands einer Straßenbaumaßnahme auf die Gemeinde und die Eigentümer; Verhältnis der durch die In-Anspruch-Nahme-Möglichkeit für die Allgemeinheit und die Grundstückseigentümer gebotenen wirtschaftlichen Vorteile; ...
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 28.05.2002 - 2 A 84/00
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2003 - 2 L 308/02
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74
Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2003 - 2 L 308/02
Dies setzt grundsätzlich die Angabe des entscheidenden Gerichts, des Entscheidungsdatums und des Aktenzeichens oder aber der Fundstelle einer Veröffentlichung voraus (vgl. [für die rechtsähnliche Frage im Revisionszulassungsrecht] BVerwG, Beschl. v. 07.03.1975 - BVerwG VI CB 47.74 -, Buchholz 310 [VwGO] § 132 Nr. 130; Berlit, in: GK-AsylVfG § 78 RdNrn. 623 f.). - BVerwG, 18.12.1990 - 5 ER 625.90
Gewährung von Prozesskostenhilfe - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2003 - 2 L 308/02
Eine angeblich unrichtige Anwendung eines in der obergerichtlichen Rechtsprechung entwickelten und vom Tatsachengericht nicht in Frage gestellten Rechtsgrundsatzes auf den Einzelfall stellt indes keine Abweichung i. S. des Zulassungsrechts dar (BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - BVerwG 5 ER 625.90 -, Buchholz 310 [VwGO] § 132 Nr. 294;… Berlit, a. a. O., 179 ff, m. w. Nachw.). - BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Effektivität des Rechtsschutzes im …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2003 - 2 L 308/02
Um den für die Frage der "Divergenz" notwendigen Vergleich in der Sache zu ermöglichen, muss ferner dargelegt werden, dass ein vom Verwaltungsgericht gebildeter, tragender abstrakter, aber inhaltlich bestimmter Rechtssatz entweder ausdrücklich gebildet worden ist oder sich doch aus der Entscheidung eindeutig ergibt, dass das Verwaltungsgericht von einem abstrakten, fallübergreifenden Rechtssatz ausgegangen ist und seinen Erwägungen zugrunde gelegt hat (BVerfG, [Kammer-]Beschl. v. 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94 -, DVBl. 1995, 36). - OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2000 - 2 M 48/00
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2003 - 2 L 308/02
Das Verwaltungsgericht weicht insoweit auch nicht von dem Beschluss des Senats vom 29.06.2000 - 2 M 48/00 - ab; denn auch dort hat der Senat festgestellt, dass bei der Frage, ob eine Straße als Anliegerstraße einzustufen sei, nicht in erster Linie die tatsächliche Nutzung maßgeblich sei, sondern die der Straße zugewiesene Funktion.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2020 - 15 A 1621/17
Aufgesatteltes Parken; Gehweg; Parkstreifen
Rn. 46 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 1. März 2011- 15 A 1643/10 -, juris Rn. 46 m.w.N.; OVGLSA, Beschluss vom 10. Dezember 2003 - 2 L 308/02 -, juris Rn. 5; vgl. ferner Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl. 2018, § 34 Rn. 10 m.w.N.Rn. 48 Vgl. OVG LSA, Beschluss vom 10. Dezember 2003 - 2 L 308/02 -, juris Rn. 5; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl. 2018, § 34 Rn. 12 ff.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2007 - 1 M 40/07
Straßenbaubeitrag: Einstufung einer Straße als Anliegerstraße
Nur daneben kommt auch den tatsächlichen Verkehrsverhältnissen Bedeutung zu (so auch BayVGH, 09.06.2004 - 6 CS 03.434 -, juris; OVG Magdeburg, 10.12.2003 - 2 L 308/02 -, juris; vgl. auch OVG Lüneburg, 12.03.2004 - 9 ME 45/04 -, juris). - OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - 2 KN 7/05 Maßgebendes Kriterium für die Aufteilung des beitragsfähigen Aufwandes auf die Gemeinde und die Eigentümer ist der Vorteil, der der Allgemeinheit und den Eigentümern durch die Möglichkeit, die ausgebaute Anlage in Anspruch zu nehmen, geboten wird (vgl. § 8 Abs. 1 Satz 1 KAG; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 10.12.2003 - 2 L 308/02 -, juris;… Driehaus, a.a.O., § 34 Rdnr. 4;… Habermann, a.a.O., § 8 Rdnr. 174 ).
- OVG Schleswig-Holstein, 27.11.2023 - 2 LA 69/19
Ausbaubeitrag für die Erneuerung einer Straße
Rn. 9 Die von der Klägerin in diesem Zusammenhang genannten Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 29. Oktober 1984, - 6 B 82 A 2893 -, BayVBl 1985, 117 ff.) und des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 10. Dezember 2003, - 2 L 308/02 -, juris) fordern ebenso wenig eine Differenzierung des Beitragsanteils je nach Teileinrichtung bei Anliegerstraßen. - VG Saarlouis, 17.06.2016 - 3 K 2186/13
Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag; Abgrenzung: …
Rn. 27 Bereits die im Internet verfügbaren Stadtpläne der Kreisstadt Saarlouis machen deutlich, dass der Hohenzollernring nach seiner Lage, seinem Ausbauprofil, seiner Verkehrsführung und seiner sich daraus zwangsläufig ergebenden Zweckbestimmung im Gesamtstraßennetz(Vgl. hierzu Driehaus, a.a.O., Rn. 380, wo im Übrigen ausgeführt ist: "Kurzum: 'Eine Straße im innergemeindlichen Bereich, durch die neben Wohngrundstücken in nicht unerheblichem Maße gewerblich genutzte, auch mit Verwaltungsgebäuden bebaute Grundstücke erschlossen werden, ist eine im Wesentlichen dem innerörtlichen Verkehr dienende Straße, während Straßen im reinen Wohngebiet der gemeindlichen Planungskonzeption nach im Wesentlichen dem Anliegerverkehr zu dienen bestimmt sind' (OVG Magdeburg, B. v. 10.12.2003 - 2 L 308/02 -)"; vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 02.04.2014 - 15 A 571/11 - sowie OVG Magdeburg, Beschluss vom 24.03.2004 - 2 L 129/02 -, juris.) der Kreisstadt Saarlouis neben der Funktion, die an ihm liegenden Grundstücke zu erschließen, eine nicht unbedeutende Verbindungsfunktion hat, nämlich zwischen dem Prälat-Subtil-Ring und dem Kleinen Markt bzw. dem Kaiser-Friedrich-Ring und zwischen der Lisdorfer Straße und dem Prälat-Subtil-Ring. - OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2004 - 2 M 561/04
Zur Bestimmung "übergroßer Grundstücke"
Sie kann deshalb wie jeder andere Gesetzgebungsakt gerichtlich nur darauf überprüft werden, ob die Gemeinde den durch das Kommunalabgabengesetz und das dadurch begründete Vorteilsprinzip der Ausübung ihres ortsgesetzgeberischen Ermessens gesteckten Rahmen überschritten hat (st. Rspr. d. Sen, z. B. Beschl. v. 10.12.2003 - 2 L 308/02 -, m. w. N.).
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