Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 17.12.1991 - 2 L 319/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Zurordnung eines Bürgerbegehrens zu einem Beschluss der Gemeindevertretung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 14.11.1983 - 1 S 1204/83
Zulassung eines Bürgerbegehrens; Rechtsschutzbedürfnis für Klage nach Beginn des …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.12.1991 - 2 L 319/91
Vielmehr ist dieses auch dann der Fall, wenn das Bürgerbegehren sich inhaltlich auf einen Beschluß der Gemeindevertretung bezieht und seiner Zielsetzung nach auf eine Korrektur des Beschlusses ausgerichtet ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, NVwZ 1985, Seite 288, 289).Ein möglicherweise erheblicher wirtschaftlicher und personeller Aufwand soll sich nicht im Nachhinein als überflüssig erweisen (vgl. VGH Mannheim, NVwZ 1985, Seite 288, 289).
- OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2006 - 2 LB 8/06
Bürgerbegehren, Haushaltssatzung, Kommunalrecht, Kostendeckungsvorschlag, …
Entsprechend richtet sich ein Bürgerbegehren auch dann gegen den Beschluss einer Gemeindevertretung, wenn sich das Bürgerbegehren inhaltlich auf einen Beschluss der Gemeindevertretung bezieht und seiner Zielsetzung nach auf eine Korrektur dieses Beschlusses ausgerichtet ist (Senat in ständiger Rechtsprechung; vgl. Beschluss des Senats v. 17.12.1991, - 2 L 319/91 -, Die Gemeinde 1992, 292 ff;… Urt. des Senats v. 19.12.2005, - 2 LB 19/05 -, a.a.O.;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.12.2004, - 10 LA 84/04 - im Anschluss an VG Braunschweig, Urt. v. 27.05.2004, - 1 A 103/04 -).Maßgebend für die Ermittlung der wahren Zielrichtung ist der objektive Erklärungsgehalt des Bürgerbegehrens, wie er in dessen Formulierung zum Ausdruck gebracht und dem unterstützenden Bürger verständlich wird (OVG Schleswig, Beschl. v. 17.12.1991, - 2 L 319/91 -, a.a.O.;… OVG Schleswig, Urt. v. 21.06.1995, - 2 L 256/92 - Urt. v. 19.12.2005, - 2 LB 19/05 , a.a.O. und - 2 LB 29/05 - auch in sh.juris.de., letzteres unter Verweis auf Hager, Rechtspraktische und rechtspolitische Notizen zum Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, VerwArch 84 (1993), 97, (110);… VG Schleswig, Urt. v. 29.04.1993, - 6 A 614/92 - VG Schleswig, Urt. v. 31.10.1996, - 6 A 172/96 -).
Nur derjenige kann verantwortungsvoll entscheiden, der über die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme informiert ist (Beschluss des Senats vom 17.12.1991, - 2 L 319/91-, a.a.O.).
- OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2006 - 2 MB 10/06
Bürgerbegehren und Kostendeckungsvorschlag; Unterlassung einer Maßnahme; …
Die in § 16 g Abs. 3 Satz 4 GO genannten Anforderungen sind Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Bürgerbegehrens (std. Rsp. d. Senats, vgl. Urt. v. 17.12.1991 - 2 L 319/91 -, Die Gemeinde 1992, 292;… Urt. v. 19.12.2005 - 2 LB 19/95 -, Die Gemeinde 2006, 74).Der von der Antragstellerin im Widerspruchsverfahren gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde vorgelegte Alternativvorschlag zu einem Umbau der Kurverwaltung und daraus sich ergebenden Kosten ist in diesem Zusammenhang nicht zu berücksichtigen, weil ein nach der Stimmabgabe eingereichter Kostendeckungsvorschlag die Voraussetzungen des § 16 g Abs. 3 Satz 4 GO nicht erfüllt (Senatsurt. v. 17.12.1991, a.a.O.).
- OVG Schleswig-Holstein, 08.05.2023 - 3 MB 27/22
Sicherung eines Bürgerbegehrens; Anforderungen an die Zulässigkeit eines …
Ein Bürgerbegehren widerspricht auch dann einem Beschluss einer Gemeindevertretung, wenn sich das Bürgerbegehren inhaltlich auf einen Beschluss der Gemeindevertretung bezieht und seiner Zielsetzung nach auf eine Korrektur dieses Beschlusses angelegt ist (OVG Schleswig, Urt. v. 17.12.1991 - 2 L 319/91 -, juris Rn. 5).
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