Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 25.04.2001 - 2 L 35/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Gewährung von Hilfen zur Ausstattung einer behindertengerechten Wohnung; Umbau der Wohnung eines schwerbehinderten Berufssoldaten mit einem Treppenlift; Förderfähigkeit von Arbeitsplätzen von Soldaten mit Hilfeleistungen nach dem Schwerbehindertenrecht; Besonderheit des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 02.02.2000 - 15 A 172/99
- OVG Schleswig-Holstein, 25.04.2001 - 2 L 35/01
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2002, 206 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98
Z: Zuschuß aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für die Einrichtung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.04.2001 - 2 L 35/01
Danach ist erforderlich, dass mit den Leistungen die behindertengerechte Einrichtung eines Arbeitsplatzes im Sinne von § 7 Abs. 1 SchwbG für einen Schwerbehinderten gefördert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.03.1999 - 5 C 5.98 -, ZfSH/SGB 2000, 39).
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.2022 - 7 A 11104/21
Bewilligung von Geldleistungen für behindertengerechte Einrichtung eines …
Rn. 25 Offen bleiben kann daher, ob § 185 Abs. 3 Nr. 2 SGB IX betreffend die Leistungen an den Arbeitgeber generell die Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 SGB IX voraussetzt, da eine Begrenzung der Leistungsgewährung sich zumindest insoweit ergibt, als der Gesetzgeber in § 185 Abs. 3 Nr. 2a) SGB IX nach seinem Wortlaut einen Arbeitsplatz ausdrücklich zur Voraussetzung gemacht hat (vgl. zu § 31 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2a) SchwbG BVerwG, Urteil vom 8. März 1999 - 5 C 5/98 -, juris, Rn. 11; ebenso OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25. April 2001 - 2 L 35/01 - juris, Rn. 32).So können Geldleistungen zur behindertengerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte auch an jene Arbeitgeber gewährt werden, wenn diese wegen der geringen Zahl an Arbeitsplätzen nach § 154 Abs. 1 SGB IX nicht der Pflicht zur Beschäftigung eines Mindestanteils an Schwerbehinderten unterliegen, mithin bei Nichtbeschäftigung auch nicht nach § 160 Abs. 1 SGB IX zur Ausgleichsabgabe herangezogen werden können (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25. April 2001 - 2 L 35/01 -, juris, Rn. 31).
Eine Begrenzung der Verwendungsmöglichkeit der aus der Ausgleichsabgabe dem Integrationsamt zufließenden Mittel ergibt sich hier allerdings insoweit, als das Gesetz selbst die Einrichtung von Arbeitsplätzen zur Voraussetzung einer Gewährung macht (so auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25. April 2001 - 2 L 35/01 -, juris Rn. 32, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 8. März 1999 - 5 C 5/98 -, juris. Durch diese begriffliche Verknüpfung ist die Abgabenrelevanz zwar keine tatbestandliche Voraussetzung. Faktisch laufen diese Normen jedoch im Anwendungsbereich des § 185 Abs. 3 Nr. 2a) SGB IX, und nur um diesen geht es hier, parallel.
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