Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2001 - 2 L 38/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,38746) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2001 - 2 L 38/00
- BVerwG, 28.02.2002 - 6 B 5.02
Wird zitiert von ... (3)
- VG Würzburg, 11.09.2013 - W 6 K 12.999
Prüfung
Dem Kläger ist es auch zumutbar gewesen, eventuelle derartige Rügen rechtzeitig vorzubringen (vgl. BayVGH, B.v.31.8.2010 - 7 ZB 10.1763 - DÖV 2010, 1092; OVG LSA, U.v. 18.10.2001 - 2 L 38/00 - juris). - VG Würzburg, 30.03.2011 - W 6 K 10.14
Prüfungsrecht; Prüfung zum Technischen Fachwirt IHK; Gebot der Fairness und …
Dadurch wird vom Prüfling nichts Unzumutbares verlangt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 18.10.2001, Az.: 2 L 38/00). - VG Halle, 12.08.2015 - 6 A 40/14
Bewertungsmaßstäbe bei Ablegung der Jägerprüfung
Rn. 29 Denn soweit der Kläger vorbringt, dass in dem bei der Prüfung geführten Protokoll unrichtige Angaben über den Verlauf der Prüfung enthalten seien und jedenfalls der Prüfer Sc. ihm gegenüber voreingenommen gewesen sei, folgt hieraus bereits deshalb kein Anspruch auf Besserbewertung, weil solche Fehler im Verfahrensablauf allenfalls einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Folgenbeseitigung vermitteln können, der regelmäßig durch die Wiederholung der Prüfung (Neuprüfung) erfüllt wird, nicht aber einen Anspruch auf die hier begehrte Besserbewertung (…vgl. Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage, Rn. 500.; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. Oktober 2001, - 2 L 38/00 -, juris).
dejure.org
Übersicht OVG Sachsen-Anhalt
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.