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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2014 - 2 L 38/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,23828
OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2014 - 2 L 38/13 (https://dejure.org/2014,23828)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.07.2014 - 2 L 38/13 (https://dejure.org/2014,23828)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. Juli 2014 - 2 L 38/13 (https://dejure.org/2014,23828)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Baugenehmigungsgebühr für die Errichtung eines Venlo-Gewächshauses; Typisierungsbefugnis des Verordnungsgebers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Differenzierung der Gebührenbemessung je nach Bauweise der Gewächshaustypen; Heranziehung zu Baugebühren für die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Gewächshausanlage mit Logistikzentrum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Baugebühren für die Errichtung einer Gewächshausanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Differenzierung der Gebührenbemessung je nach Bauweise der Gewächshaustypen; Heranziehung zu Baugebühren für die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Gewächshausanlage mit Logistikzentrum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 871
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2003 - 1 L 186/02

    Gebühren, Baugenehmigungsgebühren, Pauschalierung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2014 - 2 L 38/13
    Seine Gestaltungsfreiheit endet erst dort, wo ein einleuchtender Grund für eine unterlassene Differenzierung nicht mehr erkennbar ist, wobei der Grundsatz der Verwaltungspraktikabilität zu berücksichtigen ist (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 20.05.2003 - 1 L 186/02 -, NVwZ-RR 2004, 165, RdNr. 25, m.w.N.).

    Eine unzulässige Typisierung mag dann gegeben sein, wenn für bestimmte Sachverhaltsgruppen der tatsächliche Wert regelmäßig vom pauschalierten Wert erheblich abweicht, d.h. wenn in aller Regel Gebäude, die unter dieselbe Gebäudeart nach der Anlage 2 zur BauGVO (juris: BauGebV ST 2006) fallen, erheblich geringere Baukosten aufweisen als sich auf der Grundlage der Ermittlungen nach der BauGVO (juris: BauGebV ST 2006) ergeben (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 20.05.2003, a.a.O., RdNr. 23, 27 in juris).

    Seine Gestaltungsfreiheit endet erst dort, wo ein einleuchtender Grund für eine unterlassene Differenzierung nicht mehr erkennbar ist, wobei auch hier wiederum der Grundsatz der Verwaltungspraktikabilität zu berücksichtigen ist (vgl. OVG MV, Urt. v.20.05.2003 - 1 L 186/02 -, NVwZ-RR 2004, 165, RdNr. 25 in juris, m.w.N.).

    Rn. 8 Eine unzulässige Typisierung mag dann gegeben sein, wenn für bestimmte Sachverhaltsgruppen der tatsächliche Wert regelmäßig vom pauschalierten Wert erheblich abweicht, d.h. wenn in aller Regel Gebäude, die unter dieselbe Gebäudeart nach der Anlage 2 zur BauGVO fallen, erheblich geringere Baukosten aufweisen als sich auf der Grundlage der Ermittlungen nach der BauGVO ergeben (vgl. OVG MV, Urt. v.20.05.2003, a.a.O., RdNr. 23, 27 in juris).

    Rn. 32 Ohne Erfolg macht die Klägerin insoweit geltend, das angefochtene Urteil weiche von der Entscheidung des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 20.05.2003 (a.a.O.) ab.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2004 - 9 A 201/02

    Zur Ermittlung einer Rohbausumme

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2014 - 2 L 38/13
    Eine solche unzulässige Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte liegt allerdings nur dann vor, wenn die landesweit vorgegebene pauschalierte Ermittlung der Baukosten landesweit zu Werten führt, die für den jeweils streitigen Bauwerkstyp den strukturellen Bezug zum übergeordneten Bemessungskriterium des "anrechenbaren Bauwerts" vermissen lässt und damit im Binnenverhältnis zu Lasten jenes Bauwerkstyps einen partiellen Differenzierungsausfall bedingt (vgl. OVG NW, Beschl. v. 20.07.2004 - 9 A 201/02 -, juris, RdNr. 27).

    Für eine solche Annahme genügt es nicht, dass nach einem einzelnen Angebot, wie es die Klägerin für ihr Vorhaben vorgelegt hat, deutlich geringere Baukosten anfallen als nach der pauschalierten Berechnung (vgl. OVG NW, Beschl. v. 20.07.2004, a.a.O., RdNr. 29).

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2014 - 2 L 38/13
    Solche Zweifel liegen nur dann vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, 3506, RdNr. 36 in juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 30.06.2006 - 5 B 99.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an das …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2014 - 2 L 38/13
    Die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung erfordert, dass der Rechtsmittelführer konkret auf die Rechts- oder Tatsachenfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.06.2006 - 5 B 99.05 -, Juris, m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 18.04.2000 - 11 B 20.00

    Einkaufszentrum; Verkaufsstätte; Baugenehmigungsgebühr; Rohbauwert; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2014 - 2 L 38/13
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist seit jeher anerkannt, dass es nicht willkürlich ist, wenn im Rahmen der durch das Äquivalenzprinzip gezogenen Grenzen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung auf eine weiter differenzierende Gebührenregelung verzichtet wird (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 18.04.2000 - 11 B 20.00 -, DÖV 2000, 821, RdNr. 7 in juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2010 - 2 L 148/09

    Anfechtung einer Baugenehmigung wegen Nichteinhaltung erforderlicher …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2014 - 2 L 38/13
    Die Frage muss für eine Vielzahl, jedenfalls Mehrzahl von Verfahren bedeutsam sein; jedoch reicht allein der Umstand nicht aus, dass der Ausgang des Rechtsstreits auch für andere Personen von Interesse sein könnte oder sich vergleichbare Fragen in einer unbestimmten Vielzahl ähnlicher Verfahren stellen (vgl. Beschl. d. Senats v. 23.04.2010 - 2 L 148/09 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2014 - 2 L 4/13

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2014 - 2 L 38/13
    Rn. 23 Besondere Schwierigkeiten liegen nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 13.02.2014 - 2 L 4/13 -, juris, RdNr. 50) vor bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Komplexität der Rechtssache, im Tatsächlichen besonders bei wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Zusammenhängen, wenn der Sachverhalt schwierig zu überschauen oder zu ermitteln ist, im Rechtlichen bei neuartigen oder ausgefallenen Rechtsfragen.
  • VG Schleswig, 21.08.2017 - 8 A 72/16

    Baugebühr

    Seine Gestaltungsfreiheit endet erst dort, wo ein einleuchtender Grund für eine unterlassene Differenzierung nicht mehr erkennbar ist, wobei auch hier wiederum der Grundsatz der Verwaltungspraktikabilität zu berücksichtigen ist (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 20. Mai 2003 - 1 L 186/02 -, Rn. 25 juris, m.w.N; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07. Juli 2014 - 2 L 38/13 -, Rn. 7, juris).

    Die Gestaltungsfreiheit des Gebührenverordnungsgebers ende erst dort, wo ein einleuchtender Grund für eine unterlassene Differenzierung nicht mehr erkennbar ist, wobei auch hier wiederum der Grundsatz der Verwaltungspraktikabilität zu berücksichtigen ist (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 20. Mai 2003 - 1 L 186/02 -, Rn. 25, juris, m.w.N; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07. Juli 2014 - 2 L 38/13 -, Rn. 7, juris).

  • VG Neustadt, 09.10.2020 - 4 K 220/20

    Verwaltungsgebühr für eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung

    Dabei ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit jeher anerkannt, dass es nicht willkürlich ist, wenn im Rahmen der durch das Äquivalenzprinzip gezogenen Grenzen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung auf eine weiter differenzierende Gebührenregelung verzichtet wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. April 2000 - 11 B 20.00 - m.w.N. sowie OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 2 L 38/13 -, beide juris).
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