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Rechtsprechung
   VG Berlin, 15.11.2016 - 2 L 471.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,52877
VG Berlin, 15.11.2016 - 2 L 471.16 (https://dejure.org/2016,52877)
VG Berlin, Entscheidung vom 15.11.2016 - 2 L 471.16 (https://dejure.org/2016,52877)
VG Berlin, Entscheidung vom 15. November 2016 - 2 L 471.16 (https://dejure.org/2016,52877)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • VG Berlin, 09.01.2006 - 2 A 153.05
    Auszug aus VG Berlin, 15.11.2016 - 2 L 471.16
    Rn. 13 Welches Verfahren die Antragsgegnerin bei der Verteilung der Sitze in den Ausschüssen anwendet, steht in ihrem Ermessen (OVG Berlin…, Beschluss vom 22. Februar 1996 - OVG 8 S 37.96 - juris Rdn. 12 ff.; Beschluss der Kammer vom 9. Januar 2006 - VG 2 A 153.05 - juris Rdn. 6).

    Hieraus folgt, dass die Bezirksverordnetenversammlung für den Fall des Nichtzustandekommens einer Vereinbarung ebenfalls nicht auf ein bestimmtes Berechnungsverfahren festgelegt ist, sondern - sofern sich eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten findet - etwa auch die Verteilung der Sitze im Sinne einer zuvor nicht zustande gekommenen Vereinbarung beschließen kann (Beschlüsse der Kammer vom 27. März 2001 - VG 2 A 48.01 - S. 4 und vom 9. Januar 2006 - VG 2 A 153.05 - juris Rdn. 6).

    Die Verteilung der Sitze in den Ausschüssen muss lediglich tendenziell derjenigen in der Bezirksverordnetenversammlung entsprechen bzw. müssen die Ausschüsse - wegen der Vorverlagerung der Arbeit vom Plenum in diese - grundsätzlich ein verkleinertes Abbild des Plenums sein und in ihrer Zusammensetzung das in ihm wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln (Beschluss der Kammer vom 9. Januar 2006 - VG 2 A 153.05 - juris Rdn. 8; bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. März 2006 - OVG 7 S 7.06 - S. 5).

    Auch ergeben sich weder aus § 9 Abs. 2 BezVG noch aus höherrangigem Recht Anhaltspunkte für eine bestimmte einheitlich von der Bezirksverordnetenversammlung anzuwendende Berechnungsmethode; vielmehr steht es der Bezirksverordnetenversammlung frei, für die verschiedenen Ausschüsse unterschiedliche Berechnungsverfahren zur Anwendung gelangen zu lassen (Beschlüsse der Kammer vom 27. März 2001 - VG 2 A 48.01 - S. 4 und vom 9. Januar 2006 - VG 2 A 153.05 - juris Rdn. 6).

  • OVG Berlin, 22.02.1996 - 8 S 37.96
    Auszug aus VG Berlin, 15.11.2016 - 2 L 471.16
    Rn. 13 Welches Verfahren die Antragsgegnerin bei der Verteilung der Sitze in den Ausschüssen anwendet, steht in ihrem Ermessen (OVG Berlin, Beschluss vom 22. Februar 1996 - OVG 8 S 37.96 - juris Rdn. 12 ff.;… Beschluss der Kammer vom 9. Januar 2006 - VG 2 A 153.05 - juris Rdn. 6).

    Rn. 14 Bei der konkreten Verteilung der Sitze ist nicht erforderlich - und oftmals wohl praktisch auch gar nicht umsetzbar -, dass die Mitgliederzahl der Ausschüsse so bemessen wird, dass eine absolut proporzgenaue Weitergabe der Repräsentation der im Plenum vertretenen Fraktionen und Gruppen gewährleistet ist (OVG Berlin, Beschluss vom 22. Februar 1996 - OVG 8 S 37.96 - juris Rdn. 20).

  • VG Berlin, 17.12.1990 - 1 A 651.90

    Anfechtung des Beschlusses "Verfahrensweise zum Einsatz von Bürgerdeputierten in …

    Auszug aus VG Berlin, 15.11.2016 - 2 L 471.16
    Rn. 16 Schließlich streitet für das dem Beschluss der Antragsgegnerin zugrundeliegende differenzierte Berechnungsverfahren auch, dass es die im Bezirksverwaltungsgesetz enthaltene deutliche Unterscheidung zwischen Bezirksverordneten und Bürgerdeputierten aufgreift (vgl. dazu VG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 1990 - VG 1 A 651.90 - LKV 1991, 352).
  • VG Berlin, 02.02.2017 - 2 L 11.17

    Neuverteilung der Sitze im Jugendhilfeausschuss Steglitz-Zehlendorf

    Rn. 21 Welches Verfahren die Antragsgegnerin bei der Verteilung der Sitze in den Ausschüssen anwendet, steht in ihrem Ermessen (OVG Berlin…, Beschluss vom 22. Februar 1996 - OVG 8 S 37.96 - juris Rdn. 12 ff.;… Beschluss der Kammer vom 9. Januar 2006 - VG 2 A 153.05 - juris Rdn. 6 und vom 15. November 2016 - VG 2 L 471.16 - S. 3).

    Dabei hat die Antragsgegnerin grundsätzlich einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 6. April 2000 - VG 2 A 15.00 - S. 6 und vom 15. November 2016 - VG 2 L 471.16 - S. 3).

    Hieraus folgt, dass die Bezirksverordnetenversammlung für den Fall des Nichtzustandekommens einer Vereinbarung ebenfalls nicht auf ein bestimmtes Berechnungsverfahren festgelegt ist, sondern - sofern sich eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten findet - etwa auch die Verteilung der Sitze im Sinne einer zuvor nicht zustande gekommenen Vereinbarung beschließen kann (Beschlüsse der Kammer vom 27. März 2001 - VG 2 A 48.01 - S. 4;… vom 9. Januar 2006 - VG 2 A 153.05 - juris Rdn. 6 und vom 15. November 2016 - VG 2 L 471.16 - S. 4).

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