Rechtsprechung
| VG Potsdam, 10.03.2017 - 2 L 49/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 4 Abs 4 S 2 PostPersRG, § 80 Abs 5 S 1 Alt 2 VwGO
Recht der Bundesbeamten - hier: Zuweisung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2013 - 1 B 571/13
Gewährleistung einer amtsangemessenen Beschäftigung der Beamten im Bereich der …
Auszug aus VG Potsdam, 10.03.2017 - 2 L 49/17
Rn. 19 OVG NRW, Beschluss vom 25. September 2013 - 1 B 571/13 -, juris Rn. 14. - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2014 - 1 B 751/14
Zuweisung Fürsorgepflicht Umzug Zumutbarkeit gesundheitliche Belange …
Auszug aus VG Potsdam, 10.03.2017 - 2 L 49/17
Rn. 21 OVG NRW, Beschluss vom 2. Dezember 2014 - 1 B 751/14 -, juris Rn. 11.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2018 - 1 B 1078/18
Maßgeblicher Zeitpunkt; Anhörungsmangel; Nachholung; Zuweisung; Dringendes …
Rn. 42 Zum Wegfall dieses Tatbestandsmerkmals mit Wirkung vom 1. Januar 2013 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. September 2014 - 1 B 1001/14 -, juris, Rn. 18; ferner Nds. OVG, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 5 ME 119/13 -, juris, Rn. 19, Schl.-H. OVG, Beschluss vom 7. Januar 2016 - 12 B 87/15 -, juris, Rn. 31, und VG Potsdam, Beschluss vom 10. März 2017 - 2 L 49/17 -, juris, Rn. 8; abweichend (auch von der vorstehend zitierten eigenen Rechtsprechung): Schl.-H. OVG, Beschluss vom 25. April 2018 - 12 B 25/18 -, juris, Rn. 22, nach der sich die Tatbestandsvoraussetzung eines dringenden betrieblichen oder personalwirtschaftlichen "bereits aus § 4 Abs. 4 Satz 1 PostPersRG" ergeben soll. - OLG Naumburg, 30.08.2017 - Not 1/17
Notarassessor: Rechtsmittel gegen Zuweisung der Ausbildungsstelle
Im Regelfall muss der durch eine seinen Dienstort verändernde Personalmaßnahme Betroffene aber Nachteile, die aus der Lage des gewählten und aufrechterhaltenen Wohnortes zum (geänderten) Dienstort herrühren, als grundsätzlich seiner persönlichen Sphäre zugehörig hinnehmen (vgl. VG Potsdam, Beschl. v. 10. März 2017, 2 L 49/17, Rn. 18, 19 unter Verweis auf OVG NRW, Beschl. v. 25. September 2013, 1 B 571/13, Rn. 14, zitiert nach Juris).
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