Rechtsprechung
| VG Saarlouis, 04.07.2007 - 2 L 500/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Nichteinbeziehung in eine Beförderungsauswahl aufgrund der Inanspruchnahme von Elternzeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2007 - 6 B 57/07
Nichtbeteiligung eines aus familienpolitischen Gründen beurlaubten Beamten an …
Auszug aus VG Saarlouis, 04.07.2007 - 2 L 500/07
Rn. 6 vgl. dazu etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.04.2007 -6 B 57/07- sowie VG Münster, Beschluss vom 10.08.2006 -4 L 476/06-, wonach im Falle einer Beurlaubung aus familienpolitischen Gründen bei fehlender aktueller und aussagekräftiger Beurteilung die Grundlage für einen Leistungsvergleich etwa durch eine Nachzeichnung des Werdeganges des betreffenden Beamten wie bei freigestellten Personalratsmitgliedern geschaffen werden könne. - VG Münster, 10.08.2006 - 4 L 476/06
Geltendmachung eines Anspruchs auf Übertragung eines Beförderungsamtes durch …
Auszug aus VG Saarlouis, 04.07.2007 - 2 L 500/07
Rn. 6 vgl. dazu etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.04.2007 -6 B 57/07- sowie VG Münster, Beschluss vom 10.08.2006 -4 L 476/06-, wonach im Falle einer Beurlaubung aus familienpolitischen Gründen bei fehlender aktueller und aussagekräftiger Beurteilung die Grundlage für einen Leistungsvergleich etwa durch eine Nachzeichnung des Werdeganges des betreffenden Beamten wie bei freigestellten Personalratsmitgliedern geschaffen werden könne.
- VG Ansbach, 23.06.2009 - AN 1 E 09.00660
Dienstpostenvergabe während laufender Elternzeit, Ausschluss aus dem …
Rn. 138 Der ausgeschriebene Dienstposten stellt für die Antragstellerin zudem keinen Beförderungsdienstposten dar, so dass offenbleiben kann, ob ein Ausschluss einer Beamtin aus dem Bewerbungsverfahren um einen Beförderungsdienstposten allein mit der Begründung, dass sich die Beamtin in Elternzeit befindet und deshalb nicht zur Verfügung steht, nach Art. 14 Abs. 2 i. V. m. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayGlG unzulässig wäre (vgl. OVG NW, Beschluss vom 1.6.2005 - 6 B 689/05, ZBR 2005, 394; VG des Saarlandes, Beschluss vom 4.7.2007 - 2 L 500/07).
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