Rechtsprechung
| VG Aachen, 15.11.2012 - 2 L 513/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bindungswirkung einer Behörde an einen im einstweiligen Rechtsschutz ergangenen gerichtlichen Beschluss bei veränderter Sachlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- VG Aachen, 02.10.2012 - 2 L 426/12
Streit um Wasserwerfer geht weiter
Auszug aus VG Aachen, 15.11.2012 - 2 L 513/12
Rn. 2 Der Antrag der Antragstellerin nach § 80 Abs. 7 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), die Anordnungen in Ziffer 1 des Beschlusstenors (hier: in dem Verfahren 2 L 426/12) auf erneute Stempelung des Kennzeichens 00-00 0000 und Löschung der Außerbetriebsetzung im Fahrzeugregister aufzuheben,.Rn. 5 Der Antrag hat schon deshalb keinen Erfolg, weil nach Auffassung der Kammer zwischen dem Verfahren 2 L 426/12 und dem Abänderungsverfahren nicht die erforderliche Verfahrensidentität besteht.
Rn. 7 Die Antragstellerin hat sich zwar in dem "Änderungsbescheid" ausdrücklich auf den im Verfahren 2 L 426/12 streitgegenständlichen Bescheid vom 5. Juli 2012 bezogen.
- VGH Baden-Württemberg, 11.01.2005 - 5 S 1444/04
Nachbarverträglichkeit einer Lagerhalle im Mischgebiet an der Grenze zum …
Auszug aus VG Aachen, 15.11.2012 - 2 L 513/12
Vor diesem Hintergrund ist die Stellung der Beteiligten - wie aus dem Rubrum ersichtlich - nach der im Abänderungsverfahren vorzufindenden Interessenlage und nicht nach der Beteiligtenstellung im vorangegangenen Aussetzungs- oder Hauptsacheverfahren zu definieren, vgl. dazu auch mit eingehender Begründung: Sächsisches OVG, Beschluss vom 28. Dezember 2009 - 1 B 400/09 - und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 5 S 1444/04 -, jeweils juris; a.A.: Beibehaltung der ursprünglichen Beteiligtenbezeichnung: OVG NRW Beschluss vom 16. Juni 2000 - 7 B 715/00 - unter Hw. auf die Rechtsprechung weiterer Senate, die allerdings mit Blick auf die in baurechtlichen Streitigkeiten einzuordnende Stellung der sonstigen Beteiligten ergangen ist; Schoch in Schoch in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Januar 2012, § 80 Rz. 548. - OVG Niedersachsen, 06.07.2000 - 3 M 561/00
Abwägungsmangel; anerkannter Naturschutzverband; aufschiebende Wirkung; …
Auszug aus VG Aachen, 15.11.2012 - 2 L 513/12
Vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss v. 19. Dezember 2002 - 10 B 435/02 - zu einer nur modifizierenden Nebenbestimmung, und Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 6. Juli 2000 - 3 M 561/00 - zu einem wesentlich geänderten Planfeststellungsbeschluss; jeweils juris; Schoch in Schoch in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Januar 2012, § 80 Rz.587.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2002 - 10 B 435/02
Änderung des Streitgegenstands bei Modifizierung einer Baugenehmigung; …
Auszug aus VG Aachen, 15.11.2012 - 2 L 513/12
Vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss v. 19. Dezember 2002 - 10 B 435/02 - zu einer nur modifizierenden Nebenbestimmung, und Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 6. Juli 2000 - 3 M 561/00 - zu einem wesentlich geänderten Planfeststellungsbeschluss; jeweils juris; Schoch in Schoch in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Januar 2012, § 80 Rz.587. - OVG Sachsen, 28.12.2009 - 1 B 400/09
Eigenständigkeit des Verfahrens nach § 80 Abs. 7 Verwaltungsgerichtsordnung ( …
Auszug aus VG Aachen, 15.11.2012 - 2 L 513/12
Vor diesem Hintergrund ist die Stellung der Beteiligten - wie aus dem Rubrum ersichtlich - nach der im Abänderungsverfahren vorzufindenden Interessenlage und nicht nach der Beteiligtenstellung im vorangegangenen Aussetzungs- oder Hauptsacheverfahren zu definieren, vgl. dazu auch mit eingehender Begründung: Sächsisches OVG, Beschluss vom 28. Dezember 2009 - 1 B 400/09 - und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 5 S 1444/04 -, jeweils juris; a.A.: Beibehaltung der ursprünglichen Beteiligtenbezeichnung: OVG NRW Beschluss vom 16. Juni 2000 - 7 B 715/00 - unter Hw. auf die Rechtsprechung weiterer Senate, die allerdings mit Blick auf die in baurechtlichen Streitigkeiten einzuordnende Stellung der sonstigen Beteiligten ergangen ist; Schoch in Schoch in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Januar 2012, § 80 Rz. 548. - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2000 - 7 B 715/00
Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung
Auszug aus VG Aachen, 15.11.2012 - 2 L 513/12
Vor diesem Hintergrund ist die Stellung der Beteiligten - wie aus dem Rubrum ersichtlich - nach der im Abänderungsverfahren vorzufindenden Interessenlage und nicht nach der Beteiligtenstellung im vorangegangenen Aussetzungs- oder Hauptsacheverfahren zu definieren, vgl. dazu auch mit eingehender Begründung: Sächsisches OVG, Beschluss vom 28. Dezember 2009 - 1 B 400/09 - und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 5 S 1444/04 -, jeweils juris; a.A.: Beibehaltung der ursprünglichen Beteiligtenbezeichnung: OVG NRW Beschluss vom 16. Juni 2000 - 7 B 715/00 - unter Hw. auf die Rechtsprechung weiterer Senate, die allerdings mit Blick auf die in baurechtlichen Streitigkeiten einzuordnende Stellung der sonstigen Beteiligten ergangen ist; Schoch in Schoch in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Januar 2012, § 80 Rz. 548.
- VG Aachen, 14.12.2012 - 2 L 584/12
Ausgedienter Polizei-Wasserwerfer darf von einem privaten Halter nicht im …
Rn. 11 Wie die Kammer bereits in dem Beschluss vom 15. November 2012 in dem Verfahren 2 L 513/12 ausgeführt hat, handelt es sich bei der streitgegenständlichen Verfügung nicht lediglich um eine Modifizierung/Änderung der ursprünglichen Rücknahmeverfügung der Antragsgegnerin vom 5. Juli 2012, sondern um eine neue Verfügung, mit der nunmehr unter Ziffer 2 der Betrieb des Fahrzeugs gemäß § 5 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) untersagt wird.Die Antragsgegnerin hat darüber hinaus ihre Ermessenserwägungen während der gerichtlichen Verfahren (hier: die Hauptsacheverfahren 2 K 1903/12 und 2 K 2645/12 sowie die Eilverfahren 2 L 246/12 und 2 L 513/12) sowie im vorliegenden Verfahren ergänzt, wozu sie gemäß § 114 Satz 2 VwGO berechtigt ist.
- VG Aachen, 11.08.2020 - 10 K 4205/17
Betriebsuntersagung des ehemaligen Wasserwerfers der Polizei mit dem Kennzeichen …
Rn. 30 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie die Gerichtsakten 2 L 1259/17, 2 K 2645/12, 2 L 426/12, 2 L 513/12, 2 L 584/12 und 2 L 78/14 und der hier dazu überreichten Verwaltungsvorgänge der Beklagten. - VG Leipzig, 05.12.2012 - NC 2 L 285/12
Festlegung des Ausgangspunkts für die gerichtliche Kontrolle des Lehrangebots für …
NC 2 L 513/12.
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