Rechtsprechung
| VG Trier, 17.02.2023 - 2 L 541/23.TR |
Volltextveröffentlichung
- milo.bamf.de
AsylG, § 34a Abs 1; EUGrdRCh, Art 4; EUV 604/2013, Art 13 Abs 1; EUV 604/2013, Art 3 Abs 2; VwGO, § 80 Abs 5
Syrien: Dublin Malta; Antrag auf einstweiligen Rechtschutz abgewiesen; Keine beachtlich drohende Inhaftierung von überstellten Dublin-Rückkehrern wegen Fluchtgefahr oder aufgrund systemischer Schwachstellen im maltesischen Asyl- und Aufnahmeverfahren
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 19.03.2019 - C-163/17
Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …
Auszug aus VG Trier, 17.02.2023 - 2 L 541/23
Anhaltspunkte für derartige Schwachstellen, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union eine besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit erreichen und zu einer Situation extremer materieller Not führen müssen, die es dem Antragsteller nicht erlaubt, seine elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17, Jawo -, juris), vermag das Gericht im Fall des jungen, gesunden, arbeitsfähigen und alleinstehenden Antragsteller bei einer Rückkehr nach Malta weder während des Asylverfahrens noch nach dessen Abschluss bei einer zu unterstellenden Gewährung internationalen Schutzes festzustellen (vgl. ebenso: VG Frankfurt, Beschluss vom 27. Mai 2022 - 12 L 691/22.F.A - VG Gießen, Beschluss vom 26. April 2022 - 6 L 797/22.GI.A - VG Saarlouis, Beschluss vom 4. März 2022 - 5 L 197/22 -, alle juris). - BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03
Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung …
Auszug aus VG Trier, 17.02.2023 - 2 L 541/23
Dabei hat das Gericht vorrangig die Erfolgsaussichten der in der Hauptsache erhobenen Klage zu berücksichtigen, wobei es zu einer über die Rechtmäßigkeitsprüfung hinausgehenden weitergehenden Einzelfallbetrachtung aufgrund der kraft Gesetzes bestehenden sofortigen Vollziehbarkeit des Bescheides der Antragsgegnerin grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten ist, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung der sofortigen Vollziehbarkeit ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris). - VG Saarlouis, 04.03.2022 - 5 L 197/22
Syrien: Dublin: keine systemischen Mängel in Malta
Auszug aus VG Trier, 17.02.2023 - 2 L 541/23
Anhaltspunkte für derartige Schwachstellen, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union eine besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit erreichen und zu einer Situation extremer materieller Not führen müssen, die es dem Antragsteller nicht erlaubt, seine elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17, Jawo -, juris), vermag das Gericht im Fall des jungen, gesunden, arbeitsfähigen und alleinstehenden Antragsteller bei einer Rückkehr nach Malta weder während des Asylverfahrens noch nach dessen Abschluss bei einer zu unterstellenden Gewährung internationalen Schutzes festzustellen (vgl. ebenso: VG Frankfurt, Beschluss vom 27. Mai 2022 - 12 L 691/22.F.A - VG Gießen, Beschluss vom 26. April 2022 - 6 L 797/22.GI.A - VG Saarlouis, Beschluss vom 4. März 2022 - 5 L 197/22 -, alle juris). - VG Frankfurt/Main, 27.05.2022 - 12 L 691/22
Syrien: Dublin: Zuständigkeit Maltas; Asylantrag gilt als implizit …
Auszug aus VG Trier, 17.02.2023 - 2 L 541/23
Anhaltspunkte für derartige Schwachstellen, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union eine besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit erreichen und zu einer Situation extremer materieller Not führen müssen, die es dem Antragsteller nicht erlaubt, seine elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17, Jawo -, juris), vermag das Gericht im Fall des jungen, gesunden, arbeitsfähigen und alleinstehenden Antragsteller bei einer Rückkehr nach Malta weder während des Asylverfahrens noch nach dessen Abschluss bei einer zu unterstellenden Gewährung internationalen Schutzes festzustellen (vgl. ebenso: VG Frankfurt, Beschluss vom 27. Mai 2022 - 12 L 691/22.F.A - VG Gießen, Beschluss vom 26. April 2022 - 6 L 797/22.GI.A - VG Saarlouis, Beschluss vom 4. März 2022 - 5 L 197/22 -, alle juris). - VG Gießen, 26.04.2022 - 6 L 797/22
Eritrea: Dublin: Zuständigkeit Maltas; Kein Ausnahmefall; Keine systemischen …
Auszug aus VG Trier, 17.02.2023 - 2 L 541/23
Anhaltspunkte für derartige Schwachstellen, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union eine besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit erreichen und zu einer Situation extremer materieller Not führen müssen, die es dem Antragsteller nicht erlaubt, seine elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17, Jawo -, juris), vermag das Gericht im Fall des jungen, gesunden, arbeitsfähigen und alleinstehenden Antragsteller bei einer Rückkehr nach Malta weder während des Asylverfahrens noch nach dessen Abschluss bei einer zu unterstellenden Gewährung internationalen Schutzes festzustellen (vgl. ebenso: VG Frankfurt, Beschluss vom 27. Mai 2022 - 12 L 691/22.F.A - VG Gießen, Beschluss vom 26. April 2022 - 6 L 797/22.GI.A - VG Saarlouis, Beschluss vom 4. März 2022 - 5 L 197/22 -, alle juris).
- VG Münster, 16.03.2026 - 2 K 2751/25 Rn. 45 Vgl. VG Aachen, Urteil vom 5.November 2025 - 6 K 238/22.A -, juris; VG Halle, Beschluss vom 29. Oktober 2024 - 3 B 281/23 HAL, juris; VG Kassel, Urteil vom 27. Juni 2024 - 7 K 225/18.KS.A -, juris; VG Gera, Beschluss vom 26. April 2024 - 2 E 364/24 Ge -, juris; VG Minden, Beschluss vom 17. Januar 2024 - 12 L 1146/23.A -, juris; VG Köln, Beschluss vom 20. Juni 2023 - 8 L 993/23.A -, juris Rn. 25 ff.; VG Bayreuth, Beschluss vom 21. Juli 2023 - B 7 S 23.50224 -, juris Rn. 37 ff.; VG Stuttgart, Beschluss vom 8. März 2023 - A 11 K 320/23 -, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Februar 2023 - A 14 K 276/23 -, juris; VG Trier, Beschluss vom 17. Februar 2023 - 2 L 541/23.TR -, juris.
- VG Aachen, 05.11.2025 - 6 K 238/22 VG Minden, Beschluss vom 17. Januar 2024 - 12 L 1146/23.A -, juris; VG Köln, Beschluss vom 20. Juni 2023 - 8 L 993/23.A -, juris Rn. 25 ff.; VG Bayreuth, Beschluss vom 21. Juli 2023 - B 7 S 23.50224 -, juris Rn. 37 ff.; VG Stuttgart, Beschluss vom 8. März 2023 - A 11 K 320/23 -, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Februar 2023 - A 14 K 276/23 -, juris; VG Trier, Beschluss vom 17. Februar 2023 - 2 L 541/23.TR -, juris.
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