Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 2 L 570/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
BlmSchG § 10; ; BlmSchG § 19; ; BlmSchG § 67 IX; ; 4.BlmSchV § 2; ; VwGO § 124 II Nr. 1; ; VwGO § 124 II Nr. 3; ; VwGO § 124 II Nr. 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Baugenehmigung für Windenergieanlagen
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Baugenehmigung für Windenergieanlagen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Folgen der unrichtigen Anwendung eines in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsatzes; Grundsätzliche Bedeutung von sich auf mittlerweile unwirksames Recht beziehenden Rechtsfragen; Zweifeln an der Richtigkeit einer erstinstanzlichen ...
Verfahrensgang
- VG Halle, 25.08.2004 - 2 A 23/02
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 2 L 570/04
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03
Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 2 L 570/04
Die Berufung ist nicht gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wegen der geltend gemachten Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.06.2004 (4 C 9.03 -, BVerwGE 121, 182) zuzulassen.Nach dem zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.06.2004 (a. a. O.) war entscheidend für das Vorhandensein einer "Windfarm" im Sinne der vorgenannten Regelungen der räumliche Zusammenhang der einzelnen Anlagen.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im genannten Urteil vom 30.06.2004 (a. a. O.) die maßgeblichen Kriterien aufgestellt, bei denen nach den damals geltenden Rechtsvorschriften von einer immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen "Windfarm" auszugehen war, nämlich dann, wenn drei oder mehr Windkraftanlagen einander räumlich so zugeordnet waren, dass sich ihre Einwirkungsbereiche überschnitten oder wenigstens berührten.
Im Rahmen dieses Zulassungsgrundes beruft sich der Beklagte wiederum darauf, das Verwaltungsgericht habe die Maßstäbe, die das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 30.06.2004 (a. a. O.) aufgestellt hat, nicht beachtet.
- VGH Baden-Württemberg, 06.03.2003 - 8 S 393/03
Richtigkeitszweifel wegen Rechtsänderung während des Zulassungsverfahrens
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 2 L 570/04
Ebenso wie "nachgewachsene" entscheidungserhebliche Tatsachen Zweifel an der Richtigkeit einer erstinstanzlichen Entscheidung begründen oder zerstreuen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.06.2002 - 7 AV 1.02 -, DÖV 2003, 123; Beschl. d. Senats v. 19.09.2005 - 2 L 324/04 -), können auch während des Verfahrens auf Zulassung der Berufung eingetretene Rechtsänderungen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils in Frage stellen oder bestätigen (vgl. VGH BW, 06.03.2003 - 8 S 393/03 -, 2003, 607).Ebenso wie "nachgewachsene" entscheidungserhebliche Tatsachen Zweifel an der Richtigkeit einer erstinstanzlichen Entscheidung begründen oder zerstreuen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.06.2002 - 7 AV 1.02 -, DÖV 2003, 123; Beschl. d. Senats v. 19.09.2005 - 2 L 324/04 -), können auch während des Verfahrens auf Zulassung der Berufung eingetretene Rechtsänderungen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils in Frage stellen oder bestätigen (vgl. VGH BW, 06.03.2003 - 8 S 393/03 -, 2003, 607).
Denn es kommt im Rahmen des Zulassungsgrunds nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht darauf an, ob schon bei Ergehen der erstinstanzlichen Entscheidung Zweifel an deren Richtigkeit angebracht gewesen wären, sondern darauf, ob sie im Zeitpunkt der Entscheidung über den Zulassungsantrag objektiv bestehen (VGH BW, Beschl. v. 06.03.2003, a. a. O.).
- BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 13.01
Klage auf Änderung oder Erlass einer untergesetzlichen Rechtsnorm; Abgeltung der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 2 L 570/04
Ebenso wie "nachgewachsene" entscheidungserhebliche Tatsachen Zweifel an der Richtigkeit einer erstinstanzlichen Entscheidung begründen oder zerstreuen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.06.2002 - 7 AV 1.02 -, DÖV 2003, 123; Beschl. d. Senats v. 19.09.2005 - 2 L 324/04 -), können auch während des Verfahrens auf Zulassung der Berufung eingetretene Rechtsänderungen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils in Frage stellen oder bestätigen (vgl. VGH BW, 06.03.2003 - 8 S 393/03 -, 2003, 607).Ebenso wie "nachgewachsene" entscheidungserhebliche Tatsachen Zweifel an der Richtigkeit einer erstinstanzlichen Entscheidung begründen oder zerstreuen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.06.2002 - 7 AV 1.02 -, DÖV 2003, 123; Beschl. d. Senats v. 19.09.2005 - 2 L 324/04 -), können auch während des Verfahrens auf Zulassung der Berufung eingetretene Rechtsänderungen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils in Frage stellen oder bestätigen (vgl. VGH BW, 06.03.2003 - 8 S 393/03 -, 2003, 607).
- BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02
Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 2 L 570/04
Ebenso wie "nachgewachsene" entscheidungserhebliche Tatsachen Zweifel an der Richtigkeit einer erstinstanzlichen Entscheidung begründen oder zerstreuen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.06.2002 - 7 AV 1.02 -, DÖV 2003, 123; Beschl. d. Senats v. 19.09.2005 - 2 L 324/04 -), können auch während des Verfahrens auf Zulassung der Berufung eingetretene Rechtsänderungen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils in Frage stellen oder bestätigen (vgl. VGH BW, 06.03.2003 - 8 S 393/03 -, 2003, 607).Ebenso wie "nachgewachsene" entscheidungserhebliche Tatsachen Zweifel an der Richtigkeit einer erstinstanzlichen Entscheidung begründen oder zerstreuen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.06.2002 - 7 AV 1.02 -, DÖV 2003, 123; Beschl. d. Senats v. 19.09.2005 - 2 L 324/04 -), können auch während des Verfahrens auf Zulassung der Berufung eingetretene Rechtsänderungen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils in Frage stellen oder bestätigen (vgl. VGH BW, 06.03.2003 - 8 S 393/03 -, 2003, 607).
- BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95
Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 2 L 570/04
Rechtsfragen, die sich auf ausgelaufenes Recht beziehen, haben trotz anhängiger Fälle regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, da nur eine für die Zukunft geltende Klärung herbeigeführt werden soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1995 - BVerwG 6 B 35.95 -, NVwZ-RR 1996, 712, m. w. Nachw.).Trotz ausgelaufenen Rechts kann eine Sache zwar auch dann klärungsbedürftig bleiben, wenn sich bei der gesetzlichen Bestimmung, die der außer Kraft getretenen Vorschrift nachgefolgt ist, die streitigen Fragen in gleicher Weise stellen (BVerwG, Beschl. v. 26.02.2002, Beschl. v. 20.12.1995, a. a. O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2002 - 2 O 246/02
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 2 L 570/04
In Verfahren wegen der Erteilung baurechtlicher Genehmigungen für Windenergieanlagen nimmt der Senat als Streitwert regelmäßig 10 vom Hundert der Herstellungskosten an (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 30.07.2002 - 2 O 246/02 -, JMBl.LSA 2002, 205). - BVerwG, 18.12.1990 - 5 ER 625.90
Gewährung von Prozesskostenhilfe - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 2 L 570/04
Zwar kann eine Abweichung "stillschweigend" geschehen (Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, NJW-Schriftenreihe, Heft 14, RdNr. 114); es muss sich jedoch auch dann um eine abweichende "Entscheidung" handeln; eine angeblich nur unrichtige Anwendung eines in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten und vom Tatsachengericht nicht in Frage gestellten Rechtsgrundsatzes auf den Einzelfall stellt keine Abweichung im Sinne des Zulassungsrechts dar (BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - BVerwG 5 ER 625.90 -, Buchholz 310 [VwGO] § 132 Nr. 294). - BVerwG, 26.02.2002 - 6 B 63.01
Öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 2 L 570/04
Dies gilt zwar dann nicht, wenn die Klärung noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zeit von Bedeutung ist; für das Vorliegen dieser Voraussetzung ist der Antragsteller aber grundsätzlich darlegungspflichtig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.02.2002 - BVerwG 6 B 63.01 -, Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 36). - OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2000 - 2 M 98/00
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 2 L 570/04
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 21.06.2000 - 2 M 98/00 -, JMBl ST 2000, 64, m. w. Nachw.) muss bei diesem Zulassungsgrund dargelegt werden, dass das Verwaltungsgericht einen abstrakten, aber inhaltlich bestimmten, seine Entscheidung tragenden Rechtssatz entweder ausdrücklich gebildet hat oder sich doch aus der Entscheidung eindeutig ergibt, dass das Verwaltungsgericht von einem abstrakten, fallübergreifenden Rechtssatz ausgegangen ist und seinen Erwägungen zugrunde gelegt hat.
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2017 - 2 L 34/15
Rücknahme eines rechtswidrigen belastenden Dauerverwaltungsakts mit Wirkung für …
Im Zulassungsantrag muss daher ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet werden und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenüber gestellt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.10.2012 - BVerwG 4 BN 35.12 -, juris RdNr. 7; OVG LSA, Beschl. v. 13.07.2006 - 2 L 570/04 -, juris RdNr. 3). - OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2017 - 2 L 23/16
Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 13.07.2006 - 2 L 570/04 -, juris RdNr. 3 m.w.N.) muss bei diesem Zulassungsgrund dargelegt werden, dass das Verwaltungsgericht einen abstrakten, aber inhaltlich bestimmten, seine Entscheidung tragenden Rechtssatz entweder ausdrücklich gebildet hat oder sich aus der Entscheidung eindeutig ergibt, dass das Verwaltungsgericht von einem abstrakten, fallübergreifenden Rechtssatz ausgegangen ist und seinen Erwägungen zugrunde gelegt hat. - OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2014 - 2 L 17/13
Kataster-und Vermessungswesen - Rücknahme einer Grenzfeststellung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 13.07.2006 - 2 L 570/04 -, Juris RdNr. 3 m.w.N.) muss bei diesem Zulassungsgrund dargelegt werden, dass das Verwaltungsgericht einen abstrakten, aber inhaltlich bestimmten, seine Entscheidung tragenden Rechtssatz entweder ausdrücklich gebildet hat oder sich aus der Entscheidung eindeutig ergibt, dass das Verwaltungsgericht von einem abstrakten, fallübergreifenden Rechtssatz ausgegangen ist und seinen Erwägungen zugrunde gelegt hat. - OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2015 - 2 R 116/15
Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung nach § 80b Abs. 2 VwGO
Hiervon geht auch der beschließende Senat aus, selbst wenn dies in dem vom Antragsteller zitierten Beschluss vom 13.07.2006 - 2 L 570/04 - nicht ausdrücklich erwähnt worden ist.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".