Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 25.06.1991 - 2 L 58/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zweitwohnungssteuer; Hauptwohnung; Hauptwohnsitz
Wird zitiert von ... (7)
- OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2024 - 6 LB 15/24
Zweitwohnungssteuer: Eintragung im Melderegister haben nur eine Indiz-, aber …
Als Anknüpfungspunkt für eine verbindliche Tatbestandswirkung zur Bestimmung der Hauptwohnung ist das (schlichte) meldebehördliche Verwaltungshandeln bei der Pflege und Fortschreibung des Melderegisters von vornherein nicht geeignet (entgegen bish. Rspr. OVG Schleswig, Urt. v. 25.06.1991 2 L 58/91 , juris Rn. 5, zuletzt Urt. v. 06.08.2015 2 LB 7/15 , juris Rn. 27 ).Der abgabenerhebenden Körperschaft wäre es damit auch im Falle der Unrichtigkeit des Melderegisters verwehrt, eine abweichende Bestimmung der Hauptwohnung vorzunehmen (stRspr des OVG Schleswig seit dem Urt. v. 25.06.1991 - 2 L 58/91 -, juris Rn. 5, zuletzt Urt. v. 06.08.2015 - 2 LB 7/15 -, juris Rn. 27 ).
Auch die Zweitwohnungssteuerpflicht sei daran gekoppelt; der Landesgesetzgeber habe seinerzeit die Einführung des objektivierten Hauptwohnungsbegriffs als bedeutsam für die eindeutige Festlegung der Hauptwohnung angesehen und ausdrücklich auf die Erhebung der Zweitwohnungssteuer Bezug genommen (Urt. v. 25.06.1991 - 2 L 58/91 -, juris Rn. 5 mit Verweis auf PlProt Schl.-H. Landtag 10/13 S. 632, 642).
Der Eintragung ins Melderegister komme insofern ausschlaggebende Wirkung zu (OVG Schleswig, Urt. v. 25.06.1991 - 2 L 58/91 -, juris Rn. 7).
- OVG Schleswig-Holstein, 06.08.2015 - 2 LB 7/15
Zweitwohnungssteuer; Haupt- und Nebenzweitwohnung; Melderecht; Tatbestandswirkung
Rn. 28 Diese ständige Rechtsprechung des Senats (seit Urt. v. 25.06.1991 - 2 L 58/91 -, SchlHA 1992, 80) hatte auch der zwischenzeitlich zuständige 4. Senat aufrechterhalten (…OVG SL, Urt. v. 05.09.2013 - 4 LB 23/12 -).So stellen etwa die Regelungen über das Wahlrecht in den §§ 3 Abs. 2, 6 Abs. 1 Nr. 2 GKWG und den §§ 5 Abs. 2, 8 Abs. 1 Satz 2 LWahlG für das aktive und passive Wahlrecht maßgeblich auf die im Melderegister eingetragene Hauptwohnung ab (siehe OVG SL, Urt. v. 25.06.1991, - 2 L 58/91 -, SchlHA 1992, 80).
- OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 LB 1/08
Zweitwohnungssteuer für Erwerbszweitwohnungen
Danach hat das Melderecht nicht lediglich Indizwirkung hinsichtlich der Frage der Hauptwohnung, sondern Tatbestandswirkung (std. Rechtsprechung seit Senatsurt. v. 25.06.1991 - 2 L 58/91 -, Die Gemeinde 1991, 285).
- OVG Schleswig-Holstein, 05.09.2013 - 4 LB 23/12
Veranlagung zur Zweitwohnungsteuer als Aufwandsteuer bei Innehaben einer …
Nach der ständigen Rechtsprechung des früher für das Zweitwohnungssteuerrecht zuständigen 2. Senats (seit Urt. v. 25.06.1991 - 2 L 58/91 -, SchlHA 1992, 80) hat das Melderecht nicht lediglich Indizwirkung hinsichtlich der Frage der Hauptwohnung (so wohl OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.01.2010 - 9 LA 318/08 -, NVwZ-RR 2010, 538; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.02.2013 - 2 S 2515/12 -, NVwZ-RR 2013, 658 zum jeweiligen dortigen Landesrecht), sondern Tatbestandswirkung mit der Folge, dass - unabhängig von der Richtigkeit der Eintragung im Melderegister - eine dort als Hauptwohnung verzeichnete Wohnung zweitwohnungssteuerrechtlich als Hauptwohnung gilt.So stellen etwa die Regelungen über das Wahlrecht in den §§ 3 Abs. 2, 6 Abs. 1 Nr. 2 GKWG und den §§ 5 Abs. 2, 8 Abs. 1 Satz 2 LWahlG für das aktive und passive Wahlrecht maßgeblich auf die im Melderegister eingetragene Hauptwohnung ab (siehe OVG Schleswig, Urt. v. 25.06.1991, a.a.O.).
- OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 L 136/00
Rechtswidrigkeit eines Zweitwohnungssteuerbescheids; In einer Zweitwohnung zum …
Der abgabenerhebenden Körperschaft ist es mithin verwehrt, eine vom Melderecht abweichende Bestimmung der Hauptwohnung vorzunehmen (Urt. des Senats v. 25.06.1991 - 2 L 58/91 -, UA S. 8, 9). - OVG Schleswig-Holstein, 23.12.2005 - 2 LB 31/05
Erhebung der Zweitwohnungssteuer; Maßgeblichkeit der Eintragung in das …
Deshalb kann die im Melderegister bezeichnete Hauptwohnung nicht Zweitwohnung im Sinne des Zweitwohnungssteuerrechts sein und ist es der abgabenerhebenden Körperschaft verwehrt, eine vom Melderecht abweichende Bestimmung der Hauptwohnung vorzunehmen (OVG Schleswig, Urt. v. 25.06.1991 - 2 L 58/91 -, SchlHA 1992, 80). - OVG Schleswig-Holstein, 17.09.1991 - 2 L 6/91
Wählbarkeit und Eintragung ins Wählerverzeichnis in Schleswig-Holstein
Aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit sowie im Interesse der reibungslosen Vorbereitung und Durchführung einer Wahl beschränkt sich die Tatsachenermittlungspflicht des Gemeindewahlleiters sowie des Gemeindewahlausschusses im Rahmen der ihnen obliegenden Prüfung - aus den §§ 24 ff GKWG ergibt sich nichts anderes - insoweit auf die Eintragung im Melderegister (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Senats zum Zweitwohnungssteuerrecht, wo es in den entsprechenden kommunalen Satzungen regelmäßig an einer ausdrücklichen Bezugnahme auf die Eintragung im Melderegister sogar fehlt, Urt. v. 25.6.1991 - 2 L 58/91 -).
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