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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 2 L 62/21.Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,7372
OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 2 L 62/21.Z (https://dejure.org/2023,7372)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.04.2023 - 2 L 62/21.Z (https://dejure.org/2023,7372)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. April 2023 - 2 L 62/21.Z (https://dejure.org/2023,7372)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 34 Abs 1 BauGB
    Drittanfechtung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 1
    Bedeutung des Denkmalschutzes im nachbarlichen Abwehrrecht gegen Anbau an grenzständige Giebelwand mit Fenster

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abwehrrecht gegen Anbau an grenzständige Giebelwand mit Fenster?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bestandsschutz vermittelt keinen Nachbarschutz! (IBR 2023, 310)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (31)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2013 - 2 A 969/12

    Auswirkung von Abweichungen der erteilten Baugenehmigung für den Umbau eines …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 2 L 62/21
    Rn. 14 Ein Bestandsschutz der Fenster in der Giebelwand greift ein, wenn die Fenster entweder formell - durch Erteilung einer Baugenehmigung - genehmigt worden sind (formeller Bestandsschutz) oder zu irgendeinem Zeitpunkt materiell baurechtmäßig waren (materieller Bestandsschutz) (OVG NRW, Urteil vom 15. Juli 2013 - 2 A 969/12 - juris Rn. 78).

    Sie tragen die Beweislast im Fall der Unaufklärbarkeit ungeachtet des Alters ihres Hauses (BVerwG…, Urteil vom 23. Februar 1979 - IV C 86.76 - a.a.O. Rn. 14 f.;… Beschluss vom 19. Februar 1988 - 4 B 33.88 - juris Rn. 3; OVG NRW, Urteil vom 15. Juli 2013 - 2 A 969/12 - a.a.O. Rn. 80; a.A. NdsOVG…, Beschluss vom 20. Oktober 1986 - juris Rn. 25).

    Rn. 18 Selbst wenn ein Bestandsschutz der Fenster in der Giebelwand anzunehmen sein sollte, würde dieser den Klägern grundsätzlich keine öffentlich-rechtliche Rechtsposition gegen eine die Fenster beeinträchtigende Bebauung auf dem Nachbargrundstück vermitteln (OVG NRW, Urteil vom 15. Juli 2013 - 2 A 969/12 - a.a.O. Rn. 97; SchlHOVG…, Beschluss vom 26. März 2021 - 1 MB 7/21 - juris Rn. 15; OVG Bln-Bbg…, Urteil vom 26. Juli 2022 - OVG 2 B 4.18 - a.a.O. Rn. 31).

    Der Bestandsschutz für ein Fenster in einer Grenzwand hindert ohne Hinzutreten weiterer Umstände - etwa wenn die Fenster nicht ersetzbar sind und der Herstellung gesunder Wohnverhältnisse dienen - den Nachbarn regelmäßig nicht, auf seinem Grundstück eine Bebauung vorzunehmen, durch die das Fenster geschlossen wird (OVG NRW, Urteil vom 15. Juli 2013 - 2 A 969/12 - a.a.O. Rn. 97).

  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 2 L 62/21
    Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. August 2018 - 4 C 7.17 - ergibt sich nichts anderes.

    Nachbarschutz kann sich in diesen Fällen nicht aus Bundesrecht, sondern allein nach Maßgabe des Willens der Gemeinde als Plangeber aus den entsprechenden Festsetzungen des Bebauungsplans ergeben (BVerwG, Urteil vom 9. August 2018 - 4 C 7.17 - juris Rn. 13 ff.).

    Im unbeplanten Innenbereich - wie hier -, auf den sich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. August 2018 - 4 C 7.17 - nicht bezieht, bleibt es dabei, dass eine drittschützende Wirkung des Maßes der baulichen Nutzung nicht anzunehmen ist.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2021 - 2 M 121/20

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 2 L 62/21
    Rn. 34 j) Entgegen der Ansicht der Kläger hat das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 15. Februar 2021 - 2 M 121/20 - juris Rn. 25 ff.) zu Recht angenommen, dass von dem Vorhaben der Beigeladenen keine "erdrückende Wirkung" ausgeht (UA S. 14 f.).

    Rn. 36 k) Das Verwaltungsgericht ist ebenfalls unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 15. Februar 2021 - 2 M 121/20 - a.a.O. Rn. 27 ) zu Recht zu der Einschätzung gelangt, dass durch das Vorhaben keine für die Kläger unzumutbaren Einsichtsmöglichkeiten auf ihr Grundstück entstehen.

    Vielmehr ist es in Anwendung der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 15. Februar 2021 - 2 M 121/20 - juris Rn. 16 ff.) insoweit von einem zutreffenden Maßstab ausgegangen (UA S. 14 ff.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2014 - 2 M 164/13

    Wohnpark Paulusviertel in Halle darf gebaut werden.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 2 L 62/21
    Rn. 25 Das Verwaltungsgericht geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats davon aus, dass § 1 Abs. 1 DenkmSchG, soweit er dem Umgebungsschutz dient, nachbarschützende Wirkung beizumessen ist (Beschluss des Senats vom 5. März 2014 - 2 M 164/13 - juris Rn. 13 ).

    Hinzutretende bauliche Anlagen müssen sich aber an dem Maßstab messen lassen, den das Denkmal gesetzt hat und dürfen es nicht gleichsam erdrücken, verdrängen, übertönen oder die gebotene Achtung gegenüber den Werten außer Acht lassen, welche dieses Denkmal verkörpert (Beschluss des Senats vom 5. März 2014 - 2 M 164/13 - a.a.O. Rn. 15 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2023 - 12 A 1249/21

    Heranziehung der Regelungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 2 L 62/21
    Für die Darlegung dieser Voraussetzungen ist neben der Formulierung einer Rechts- oder Tatsachenfrage erforderlich, dass der Zulassungsantrag konkret auf die Klärungsbedürftigkeit und -fähigkeit der Rechts- bzw. Tatsachenfrage sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 12 A 1249/21 - juris Rn. 20).

    Das bloße Aufzeigen einer vermeintlich fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die ein divergenzfähiges Gericht aufgestellt hat, genügt den Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz nicht (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 12 A 1249/21 - a.a.O. Rn. 29).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2012 - 8 A 10875/12

    Beseitigung einer Fensteröffnung in einer Brandschutzwand

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 2 L 62/21
    Materieller Bestandsschutz besteht für solche Bauvorhaben, die zwar nicht formell legalisiert (genehmigt) worden sind, aber entweder im Zeitpunkt ihrer Errichtung oder zumindest später über einen hinreichend langen Zeitraum dem materielle Recht entsprachen (BVerwG…, Urteil vom 23. Februar 1979 - IV C 86.76 - juris Rn. 12; OVG RhPf, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 8 A 10875/12 - juris Rn. 36).

    Der Senat geht - entgegen einer in der Rechtsprechung zum Teil vertretenen Auffassung - auch nicht davon aus, dass bei "sehr alten Anlagen" eine Rechtsvermutung dafür besteht, dass sie seinerzeit ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit den damals bestehenden Gesetzten errichtet worden sind (anders: OVG RhPf, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 8 A 10875/12 - a.a.O. Rn. 41 m.w.N.; vgl. auch OVG Bln-Bbg…, Urteil vom 26. Juli 2022 - OVG 2 B 4.18 - juris Rn. 34).

  • BVerwG, 23.02.1979 - 4 C 86.76

    Bestandsschutz im Rahmen einer Untersagungsverfügung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 2 L 62/21
    Materieller Bestandsschutz besteht für solche Bauvorhaben, die zwar nicht formell legalisiert (genehmigt) worden sind, aber entweder im Zeitpunkt ihrer Errichtung oder zumindest später über einen hinreichend langen Zeitraum dem materielle Recht entsprachen (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1979 - IV C 86.76 - juris Rn. 12; OVG RhPf…, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 8 A 10875/12 - juris Rn. 36).

    Sie tragen die Beweislast im Fall der Unaufklärbarkeit ungeachtet des Alters ihres Hauses (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1979 - IV C 86.76 - a.a.O. Rn. 14 f.;… Beschluss vom 19. Februar 1988 - 4 B 33.88 - juris Rn. 3; OVG NRW…, Urteil vom 15. Juli 2013 - 2 A 969/12 - a.a.O. Rn. 80; a.A. NdsOVG…, Beschluss vom 20. Oktober 1986 - juris Rn. 25).

  • BVerwG, 03.11.2008 - 7 B 28.08

    Kein Denkmalschutz für Fenster!

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 2 L 62/21
    Rn. 6 b) Es wird auch keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO dargelegt, soweit die Kläger geltend machen, die angefochtene Entscheidung widerspreche dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 2008 - 7 B 28.08 -, wonach die denkmalschutzrechtliche Bewertung durch das Gericht vorzunehmen sei.

    Dass die Frage, ob ein Schutzobjekt durch eine Maßnahme eine mehr als nur geringfügige Beeinträchtigung erfährt und deshalb Gründe des Denkmalsschutzes der Maßnahme entgegenstehen, eine Frage der rechtlichen Bewertung des Sachverhalts ist, die originär dem Gericht obliegt und nicht an einen Sachverständigen delegiert werden kann, ist durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 2008 - 7 B 28.08 - bereits grundsätzlich geklärt.

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2021 - 1 MB 7/21

    Rücksichtnahmeverstoß bei Beeinträchtigung einer grenzständigen Giebelwand mit …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 2 L 62/21
    Rn. 18 Selbst wenn ein Bestandsschutz der Fenster in der Giebelwand anzunehmen sein sollte, würde dieser den Klägern grundsätzlich keine öffentlich-rechtliche Rechtsposition gegen eine die Fenster beeinträchtigende Bebauung auf dem Nachbargrundstück vermitteln (OVG NRW…, Urteil vom 15. Juli 2013 - 2 A 969/12 - a.a.O. Rn. 97; SchlHOVG, Beschluss vom 26. März 2021 - 1 MB 7/21 - juris Rn. 15; OVG Bln-Bbg…, Urteil vom 26. Juli 2022 - OVG 2 B 4.18 - a.a.O. Rn. 31).

    Es ist vielmehr Sache des Bauherrn, sein Gebäude grundsätzlich so anzuordnen, dass die für die Belichtung und Belüftung notwendige freie Fläche auf seinem eigenen Grundstück vorgehalten wird oder er jedenfalls die Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks durch Baulasten oder Grunddienstbarkeiten sichert (SchlHOVG, Beschluss vom 26. März 2021 - 1 MB 7/21 - a.a.O. Rn. 17).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2022 - 2 B 4.18
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 2 L 62/21
    Der Senat geht - entgegen einer in der Rechtsprechung zum Teil vertretenen Auffassung - auch nicht davon aus, dass bei "sehr alten Anlagen" eine Rechtsvermutung dafür besteht, dass sie seinerzeit ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit den damals bestehenden Gesetzten errichtet worden sind (anders: OVG RhPf…, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 8 A 10875/12 - a.a.O. Rn. 41 m.w.N.; vgl. auch OVG Bln-Bbg, Urteil vom 26. Juli 2022 - OVG 2 B 4.18 - juris Rn. 34).

    Rn. 18 Selbst wenn ein Bestandsschutz der Fenster in der Giebelwand anzunehmen sein sollte, würde dieser den Klägern grundsätzlich keine öffentlich-rechtliche Rechtsposition gegen eine die Fenster beeinträchtigende Bebauung auf dem Nachbargrundstück vermitteln (OVG NRW…, Urteil vom 15. Juli 2013 - 2 A 969/12 - a.a.O. Rn. 97; SchlHOVG…, Beschluss vom 26. März 2021 - 1 MB 7/21 - juris Rn. 15; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 26. Juli 2022 - OVG 2 B 4.18 - a.a.O. Rn. 31).

  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als …

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf …

  • BVerwG, 19.03.2015 - 4 C 12.14

    Innenbereich; unbeplanter ~; Rücksichtnahmegebot; Einfügen; Doppelhaus; Begriff …

  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Befreiung von der Höchstgeschoßzahl - § 16 BauNVO, kein (über das …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2007 - 10 A 998/06

    Schutzanspruch gegen Lichtimmissionen von Werbeanlagen?

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2011 - 2 L 152/06

    Denkmalrechtliche Genehmigung zur Beseitigung eines Gebäudes

  • VGH Hessen, 09.03.2010 - 3 A 160/10

    Denkmalschutz und Nachbarschutz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2017 - 2 M 49/17

    Baugenehmigung für eine Garage an der Grundstücksgrenze

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.01.2023 - 2 L 104/21

    Nutzungsänderung eines Wohnhauses in eine Prostitutionsstätte

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2004 - 2 L 454/00

    Zur Denkmaleigenschaft

  • VGH Bayern, 20.05.2020 - 9 ZB 18.2585

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid für Einfamilienhaus - Gebot der Rücksichtnahme

  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 B 52.06

    Das im Tatbestandsmerkmal des Einfügens nach § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) …

  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 7 ZB 16.2346

    Keine Berufungszulassung: Verbot eines im Internet verbreiteten Rundfunkangebots

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2021 - 2 B 1523/21

    Verletzung von nachbarschützenden Regelungen des Bauplanungsrechts durch …

  • VG Regensburg, 24.04.2018 - RN 6 K 16.1914

    Antrag auf Baugenehmigung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 2 L 81/19

    Straßenrechtliche Anordnung zur Entfernung von Pollern in einer in den 1970er …

  • BVerwG, 24.10.2007 - 4 B 51.07
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2019 - 2 O 135/18

    Streitwert für das vorläufige Rechtsschutzverfahren des Nachbarn gegen eine …

  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch …

  • BVerwG, 19.02.1988 - 4 B 33.88

    Bestandsschutz als Gegenrecht gegenüber einer Beseitigungsanordnung; Beweislast …

  • VGH Bayern, 26.09.2017 - 9 ZB 16.852

    Anordnung zum Rückbau eines Wochenendhauses

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2023 - 3 L 34/23

    Anspruch auf Informationszugang

    Das bloße Aufzeigen einer vermeintlich fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die ein divergenzfähiges Gericht aufgestellt hat, genügt den Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz nicht (OVG LSA, Beschluss vom 6. April 2023 - 2 L 62/21 - juris Rn. 44).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2023 - 2 L 115/21

    Bauaufsichtliche Verfügung zum Brandschutz bei Altbauten

    Rn. 28 Ein Bestandsschutz der Fenster in der Giebelwand greift ein, wenn die Fenster entweder formell - durch Erteilung einer Baugenehmigung - genehmigt worden sind (formeller Bestandsschutz) oder zu irgendeinem Zeitpunkt materiell baurechtmäßig waren (materieller Bestandsschutz) (Beschluss des Senats vom 6. April 2023 - 2 L 62/21.Z - juris Rn. 14 f.; OVG NRW…, Urteil vom 15. Juli 2013 - 2 A 969/12 - juris Rn. 78).

    Es spricht aber viel dafür, dass in der Zeit nach 1919 und noch vor Erlass der Deutschen Bauordnung vom 2. Oktober 1958 derartige Regelungen in die einzelnen Bauordnungen aufgenommen wurden (Beschluss des Senats vom 6. April 2023 - 2 L 62/21.Z - a.a.O. Rn.18 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2025 - 2 M 108/24

    Anfechtung einer Baugenehmigung

    Er kann keinen Anspruch dahingehend geltend machen, dass die Belichtung und Belüftung der Räume durch genehmigte Fenster in der Grenzwand nicht beeinträchtigt wird (vgl. Beschluss des Senats vom 6. April 2023 - 2 L 62/21.Z - juris Rn. 18 , m.w.N.; BayVGH…, Urteil vom 27. Juni 2023 - 1 N 21.1762 - juris Rn. 34, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2023 - 2 L 53/23

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten bei Verstoß gegen Abstandflächen

    Für die Darlegung dieser Voraussetzungen ist neben der Formulierung einer Rechts- oder Tatsachenfrage erforderlich, dass der Zulassungsantrag konkret auf die Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit der Rechts- bzw. Tatsachenfrage sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (Beschluss des Senats vom 6. April 2023 - 2 L 62/21.Z - juris Rn. 3 m.w.N.).Die Beklagte formuliert als grundsätzlich zu klärende Frage,.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.06.2025 - 3 L 43/25

    Ermessensausübung bei Maßnahmen nach § 16a Abs. 1 TierSchG - Tierschutzrecht

    Das bloße Aufzeigen einer vermeintlich fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die ein divergenzfähiges Gericht aufgestellt hat, genügt den Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz nicht (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 6. April 2023 - 2 L 62/21 - juris Rn. 44).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2023 - 2 L 59/22

    Baugenehmigung für ein Gebäude im Außenbereich - Dienen für landwirtschaftlichen …

    Für die Darlegung dieser Voraussetzungen ist neben der Formulierung einer Rechts- oder Tatsachenfrage erforderlich, dass der Zulassungsantrag konkret auf die Klärungsbedürftigkeit und -fähigkeit der Rechts- bzw. Tatsachenfrage sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (Beschluss des Senats vom 6. April 2023 - 2 L 62/21.Z - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2023 - 2 L 8/22

    Anfechtung einer Baugenehmigung wegen unzureichender Erschließung

    Für die Darlegung dieser Voraussetzungen ist neben der Formulierung einer Rechts- oder Tatsachenfrage erforderlich, dass der Zulassungsantrag konkret auf die Klärungsbedürftigkeit und -fähigkeit der Rechts- bzw. Tatsachenfrage sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (Beschluss des Senats vom 6. April 2023 - 2 L 62/21.Z - juris Rn. 3 , m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2023 - 2 L 142/21

    Immissionsschutzrechtliche Teilstilllegungsverfügung

    Für die Darlegung dieser Voraussetzungen ist neben der Formulierung einer Rechts- oder Tatsachenfrage erforderlich, dass der Zulassungsantrag konkret auf die Klärungsbedürftigkeit und -fähigkeit der Rechts- bzw. Tatsachenfrage sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (Beschluss des Senats vom 6. April 2023 - 2 L 62/21.Z - juris Rn. 3 , m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2025 - 3 L 134/24

    Informationszugang: Auskunftsanspruch eines Insolvenzverwalters gegenüber einer …

    Das bloße Aufzeigen einer vermeintlich fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die ein divergenzfähiges Gericht aufgestellt hat, genügt den Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz nicht (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 6. April 2023 - 2 L 62/21 - juris Rn. 44).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.2023 - 2 L 87/23

    Baurecht - Heranziehung zu einer Vorauszahlung auf den Sanierungsausgleichsbetrag

    Für die Darlegung dieser Voraussetzungen ist neben der Formulierung einer Rechts- oder Tatsachenfrage erforderlich, dass der Zulassungsantrag konkret auf die Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit der Rechts- bzw. Tatsachenfrage sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (Beschluss des Senats vom 6. April 2023 - 2 L 62/21.Z - juris Rn. 3 m.w.N.).Gemessen daran hat der Kläger keine grundsätzliche Bedeutung dargelegt.
  • VG Magdeburg, 03.04.2024 - 4 B 128/23

    Verschließen von Öffnungen in einer Brandwand

  • VG Cottbus, 26.04.2023 - 3 K 823/19
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2023 - 2 L 108/22

    Kostenentscheidung im Widerspruchsbescheid; gesonderte Anfechtung der Festsetzung

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