Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 2 L 69/23.Z |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Kosten der Ersatzvornahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Heranziehung eines Grundstückeigentümers zu den Kosten einer Ersatzvornahme wegen Sicherung einer schadhaften Mauer vor dem Herabfallen loser Steine
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erfolglose Einwände gegen die Höhe einer Kostenerstattung nach erfolgter Ersatzvornahme der Baubehörde
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 26.04.2023 - 4 A 28/22
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 2 L 69/23.Z
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2020 - 2 L 108/17
Kosten der Ersatzvornahme einer abfallrechtlichen Verfügung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 2 L 69/23
Nach §§ 53 , Rn. 54 und 59 SOG LSA ist die Ersatzvornahme rechtmäßig, wenn ein unanfechtbarer oder vollziehbarer, auf Vornahme einer Handlung gerichteter Verwaltungsakt und eine wirksame Androhung der Ersatzvornahme vorliegen (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 16. Oktober 2012 - 2 M 149/12 - juris Rn. 34 f.; vom 30. Juli 2020 - 2 L 108/17 - juris Rn. 35 und 38 …und vom 10. Februar 2022 - 2 M 151/21 - juris Rn. 15 ).Die Erstattungspflicht des Vollstreckungsschuldners richtet sich auch dann nach den tatsächlich entstandenen Kosten der Ersatzvornahme, wenn der im Androhungsbescheid vorläufig veranschlagte Kostenbetrag später - wie hier - wesentlich überschritten wird (vgl. Beschluss des Senats vom 30. Juli 2020 - 2 L 108/17 - juris Rn. 51 ).
Es entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 30. Juli 2020 - 2 L 108/17 - juris Rn. 50 ), dass eine derartige Steigerung der Kosten zwar eine Nebenpflicht zur entsprechenden Unterrichtung des Ordnungspflichtigen auslöst, deren Nichtbeachtung auch Amtshaftungsansprüche auslösen kann, aber kein Grund ist, der zur Rechtswidrigkeit der Ersatzvornahme oder des Erstattungsanspruchs führt.
Wie oben unter 1.a) ausgeführt, folgt aus den §§ 53 , Rn. 54 und 59 SOG LSA , dass die Ersatzvornahme rechtmäßig ist, wenn ein unanfechtbarer oder vollziehbarer, auf Vornahme einer Handlung gerichteter Verwaltungsakt und eine wirksame Androhung der Ersatzvornahme vorliegen (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 16. Oktober 2012 - 2 M 149/12 - juris Rn. 34 f.; vom 30. Juli 2020 - 2 L 108/17 - juris Rn. 35 und 38 …und vom 10. Februar 2022 - 2 M 151/21 - juris Rn. 15 ).
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2012 - 2 M 149/12
Einstweiliger Rechtsschutz; Kosten der Ersatzvornahme; Insolvenzverfahren; Gefahr
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 2 L 69/23
Nach §§ 53 , Rn. 54 und 59 SOG LSA ist die Ersatzvornahme rechtmäßig, wenn ein unanfechtbarer oder vollziehbarer, auf Vornahme einer Handlung gerichteter Verwaltungsakt und eine wirksame Androhung der Ersatzvornahme vorliegen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16. Oktober 2012 - 2 M 149/12 - juris Rn. 34 f.;… vom 30. Juli 2020 - 2 L 108/17 - juris Rn. 35 und 38 …und vom 10. Februar 2022 - 2 M 151/21 - juris Rn. 15 ).Wie oben unter 1.a) ausgeführt, folgt aus den §§ 53 , Rn. 54 und 59 SOG LSA , dass die Ersatzvornahme rechtmäßig ist, wenn ein unanfechtbarer oder vollziehbarer, auf Vornahme einer Handlung gerichteter Verwaltungsakt und eine wirksame Androhung der Ersatzvornahme vorliegen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16. Oktober 2012 - 2 M 149/12 - juris Rn. 34 f.;… vom 30. Juli 2020 - 2 L 108/17 - juris Rn. 35 und 38 …und vom 10. Februar 2022 - 2 M 151/21 - juris Rn. 15 ).
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2022 - 2 M 151/21
Voraussetzung der Zwangsvollstreckung - Androhung und Festsetzung eines …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 2 L 69/23
Nach §§ 53 , Rn. 54 und 59 SOG LSA ist die Ersatzvornahme rechtmäßig, wenn ein unanfechtbarer oder vollziehbarer, auf Vornahme einer Handlung gerichteter Verwaltungsakt und eine wirksame Androhung der Ersatzvornahme vorliegen (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 16. Oktober 2012 - 2 M 149/12 - juris Rn. 34 f.;… vom 30. Juli 2020 - 2 L 108/17 - juris Rn. 35 und 38 und vom 10. Februar 2022 - 2 M 151/21 - juris Rn. 15 ).Wie oben unter 1.a) ausgeführt, folgt aus den §§ 53 , Rn. 54 und 59 SOG LSA , dass die Ersatzvornahme rechtmäßig ist, wenn ein unanfechtbarer oder vollziehbarer, auf Vornahme einer Handlung gerichteter Verwaltungsakt und eine wirksame Androhung der Ersatzvornahme vorliegen (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 16. Oktober 2012 - 2 M 149/12 - juris Rn. 34 f.;… vom 30. Juli 2020 - 2 L 108/17 - juris Rn. 35 und 38 und vom 10. Februar 2022 - 2 M 151/21 - juris Rn. 15 ).
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2016 - 3 L 162/16
Berufsverbot für Schweinezüchter bleibt bestehen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 2 L 69/23
Dies erfordert, dass in der Antragsschrift eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage "aufgeworfen und ausformuliert" und im Einzelnen dargelegt wird, inwiefern die aufgeworfene Frage im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinaus einer fallübergreifenden Klärung bedarf und im konkreten Fall entscheidungserheblich ist (vgl. Beschluss des OVG LSA vom 4. November 2016 - 3 L 162/16 - juris Rn. 83 m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2012 - 1 L 56/12
Feststellung einer Laufbahnbefähigung, erstes Einstiegsamt im …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 2 L 69/23
Rn. 18 Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur OVG LSA, Beschluss vom 18. Juni 2012 - 1 L 56/12 - juris Rn. 19 m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2011 - 1 L 3/11
Zur Verlängerung der Zeitdauer der Berufung eines Soldaten auf Zeit nach § 40 …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 2 L 69/23
Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (OVG LSA, Beschluss vom 18. Februar 2011 - 1 L 3/11 - juris Rn. 19 m.w.N.).
- VG Magdeburg, 28.03.2024 - 4 A 106/22
Beurteilungszeitpunkt bei nach Zeitabschnitten teilbaren Dauermaßnahmen der …
Allerdings setzt die Vorschrift des ( § 71 Abs. 1 S 1 VwVG LSA (juris: VwVG ST 2015) i. V. m.) § 53 Abs. 4 SOG LSA (juris: SOG ST 2013) die Zulässigkeit einer Festsetzung von Zwangsmitteln und die sofortige Vollziehbarkeit solcher Festsetzungen voraus, die über die gesetzlich (zwingend) erforderlichen Festsetzungen hinausgehen (Anschluss an OVG LSA, Beschluss vom 19. Februar 2024 - 2 L 69/23 -).Dadurch ist jedoch die Befugnis zu einer Festsetzung auch des Zwangsmittels der Ersatzvornahme landesrechtlich nicht ausgeschlossen (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Februar 2024 - 2 L 69/23 -, BA S. 3 f.).
Der darin bestimmte Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der selbständigen Androhung und der Festsetzung von Zwangsmitteln erstreckt sich schon dem Wortlaut nach auf die Festsetzung sämtlicher Zwangsmittel und nicht allein auf die Festsetzung des Zwangsgelds (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Februar 2024 - 2 L 69/23 -, BA S. 4).
Rn. 148 Eine Ersatzvornahme ist rechtmäßig, wenn ein unanfechtbarer oder vollziehbarer auf Vornahme einer Handlung gerichteter Verwaltungsakt und eine wirksame Androhung der Ersatzvornahme vorliegen (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Februar 2024 - 2 L 69/23 -, BA S. 2;… Urteil vom 30. Juli 2020 - 2 L 108/17 -, juris, Rn. 35 ;… Beschluss vom 22. Oktober 2012 - 2 M 22/12 -, juris, Rn. 37 ).
- VG Magdeburg, 27.06.2024 - 4 A 25/23
Gefahrenabwehrrechtliche und kostenrechtliche Verantwortlichkeit für den Abbruch …
Eine Ersatzvornahme wiederum ist rechtmäßig, wenn ein unanfechtbarer oder vollziehbarer und auf Vornahme einer Handlung gerichteter Verwaltungsakt sowie eine wirksame Androhung der Ersatzvornahme vorliegen (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Februar 2024 - 2 L 69/23 -, BA S. 2;… Urteil vom 30. Juli 2020 - 2 L 108/17 -, juris, Rn. 35;… Beschluss vom 22. Oktober 2012 - 2 M 22/12 -, juris, Rn. 37).Die dafür erforderliche Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 30. Juli 2020 - 2 L 108/17 -, juris, Rn. 35), dass ein unanfechtbarer oder vollziehbarer und auf Vornahme einer Handlung gerichteter Verwaltungsakt sowie eine wirksame Androhung der Ersatzvornahme vorliegen (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Februar 2024 - 2 L 69/23 -, BA S. 2;… Urteil vom 30. Juli 2020 - 2 L 108/17 -, juris, Rn. 35;… Beschluss vom 22. Oktober 2012 - 2 M 22/12 -, juris, Rn. 37), ist gegeben.
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2026 - 2 M 32/26
Kosten der Ersatzvornahme - Verwaltungsvollstreckungsrecht
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 19. Februar 2024 2 L 69/23.Z juris Rn. 19 u. 22, m.w.N.) kommt es für die Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu.Rn. 16 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 19. Februar 2024 - 2 L 69/23.Z - juris Rn. 19 u. 22, m.w.N.) kommt es für die Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu den Kosten einer Ersatzvornahme nur auf die Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme und nicht auf die Rechtmäßigkeit der dieser zugrundeliegenden Grundverfügung (Sicherungsanordnung) an.
- VG Halle, 02.07.2025 - 4 A 211/23
Abfallbeseitigungsrecht
Rn. 151 Eine Ersatzvornahme ist rechtmäßig, wenn ein unanfechtbarer oder vollziehbarer auf Vornahme einer Handlung gerichteter Verwaltungsakt und eine wirksame Androhung der Ersatzvornahme vorliegen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Februar 2024 - 2 L 69/23 -, BA S. 2;… Urteil vom 30. Juli 2020 - 2 L 108/17 -, juris, Rn. 35 ;… Beschluss vom 22. Oktober 2012 - 2 M 22/12 -, juris, Rn. 37 ). - VG Schleswig, 09.03.2026 - 2 B 23/25
Einstweiliger Rechtschutz bei Vollstreckung einer bauordnungsrechtlichen …
Rn. 60 Es ist zunächst nicht zu beanstanden, dass der Antragsgegner überhaupt einen Festsetzungsbescheid erlassen hat, auch wenn § 238 LVwG - anders als § 14 Satz 1 VwVG für die hier nicht anzuwendenden Vorschriften des Bundesvollstreckungsrechts - für das Zwangsmittel der Ersatzvornahme keine Festsetzung durch Verwaltungsakt vorsieht (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 19. Februar 2024 - 2 L 69/23.Z -, Rn. 12, juris).
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