Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1999 - 2 L 84/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Formelle Rechtswidrigkeit des Gebührenbescheides in Gestalt des Widerspruchsbescheides; Erlass des Ausgangsbescheides von einer sachlich unzuständigen Behörde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 14.04.1997 - 4 A 119/95
- OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1997 - 2 L 84/97
- OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1999 - 2 L 84/97
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2000, 319
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 12.08.1981 - 8 B 20.81
Wasserbezugsgebühren - Verbrauchsunabhängige Grundgebühr - Verbrauchsabhängige …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1999 - 2 L 84/97
Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Grundgebührenanteil von 85 % der Gesamtkosten unbeanstandet gelassen (Beschluß vom 12.08.1981 - 8 B 20.81 -, KStZ 1982, 31) und ausgeführt, mit der Grundgebühr würden die durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Einrichtung entstehenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten ganz oder teilweise abgegolten (Urteil vom 01.08.1986 - 8 C 112.84 -, KStZ 1987 11, 12).Die Erhebung einer Wasserbenutzungsgebühr in der Form der Grund- und Verbrauchsgebühr beruht nämlich gerade auf der sachlich zu rechtfertigenden Überlegung, daß das Bereitstellen und ständige Vorhalten einer betriebsbereiten Wasserversorgungsanlage für jeden Anschluß invariable (verbrauchsunabhängige) Kosten verursacht, was es rechtfertigt, diese Vorhaltekosten (ganz oder teilweise) unabhängig von dem Maß der Benutzung im Einzelfall auf die Benutzer der Anlage zu verteilen (BVerwG, Beschluß vom 12.08.1981, a.a.O.).
- BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84
Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1999 - 2 L 84/97
Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Grundgebührenanteil von 85 % der Gesamtkosten unbeanstandet gelassen (Beschluß vom 12.08.1981 - 8 B 20.81 -, KStZ 1982, 31) und ausgeführt, mit der Grundgebühr würden die durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Einrichtung entstehenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten ganz oder teilweise abgegolten (Urteil vom 01.08.1986 - 8 C 112.84 -, KStZ 1987 11, 12). - OVG Schleswig-Holstein, 29.10.1991 - 2 L 144/91
Mengenrabatt; Großverbraucher; Zinskalkulation; Gebührenkalkulation; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1999 - 2 L 84/97
Nach der Rechtsprechung des Senats können Grundgebühren bis zur Höhe der invariablen (leistungsunabhängigen) Kosten der Einrichtung erhoben werden (Urteil vom 29.10.1991 - 2 L 144/91 -, Die Gemeinde 1992, 48, 49).
- OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1994 - 2 L 93/93
Grundgebühr; Wasserversorgung; Abrechnungsgebiet; Gemeinde; Wohneinheit
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1999 - 2 L 84/97
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 22.04.1994 - 2 L 93/93 -, Die Gemeinde 1994, 392, 394 = SchlHA 1994, 311) besteht bei der Auswahl des Gebührenmaßstabes für den Satzungsgeber weitgehende Gestaltungsfreiheit. - VGH Bayern, 25.03.1981 - 23 B 1000/79
Gebührenmaßstab für laufende Benutzung einer Entwässerungseinrichtung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1999 - 2 L 84/97
Aber auch wenn man diesem Ansatz nicht folgen und der Auffassung zustimmen wollte, daß auch bei Abnahme geringer Mengen der Anteil der Grundgebühr an der Gesamtgebühr noch den Schluß auf die tatsächliche Nutzung zulassen muß (so sinngemäß VGH München, Urteil vom 25.03.1981 - Nr. 23 B 1000/79 - NVwZ 1982, 48), führte das nicht zur Rechtswidrigkeit der hier zu überprüfenden Gebührenregelung, weil - wie ausgeführt - noch ca. 40 % der Gesamtkosten über Verbrauchsgebühren erhoben werden. - OVG Schleswig-Holstein, 25.10.1993 - 2 M 9/93
Wasser- und Bodenverband; Verwaltungsgemeinschaft; Kommunale Zusammenarbeit; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1999 - 2 L 84/97
Im Senatsbeschluß vom 25. Oktober 1993 zum Verfahren - 2 M 9/93 - wird dazu ausgeführt, zwar erwähne § 19 a Abs. 1 GkZ auch "sonstige" auf Gesetz beruhende Verbände, diese stünden jedoch im Text zwischen den dort genannten Zweckverbänden und Kreisen, bei denen es sich jeweils um kommunale Körperschaften handele.
- OVG Sachsen, 07.03.2012 - 5 C 9/10
Neuregelung der Abwassersatzung und Wasserversorgungssatzung bzgl. Grundgebühren, …
Gegen diesen Grundsatz hat der Antragsgegner mit der Wahl des Maßstabes der Wohn- und Gewerbeeinheiten nicht verstoßen, weil ein solcher Maßstab hinreichend wirklichkeitsnah ist (vgl. OVG Schl.- H., Beschl. v. 27. Januar 1999 - 2 L 84/97 -, NVwZ-RR 2000, 319 = juris Rn. 5). - VG Schleswig, 31.03.2021 - 4 B 1/21
Erhebung der Zweitwohnungssteuer vom Gesellschafter
Der Amtsvorsteher hat die Verwaltungsakte als solche des Amtes zu erlassen; insoweit entfällt die Zuständigkeit der amtsangehörigen Gemeinde bzw. der Gemeindebehörde (OVG Schleswig, B. v. 27. Januar 1999 - 2 L 84/97 -, juris, Rn. 10). - VGH Hessen, 31.07.2018 - 5 C 1771/17
Grundgebühr für Wasserversorgung
Anerkannt sind in der Rechtsprechung als zulässige Maßstäbe etwa das Abstellen auf die mögliche Durchflussmenge der eingebauten Wasserzähler (BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2001 - 9 BN 4.01 -, NVwZ-RR 2003, 300;… Beschluss des Senats vom 18. April 2016 - 5 C 2174/13. N -, a.a.O., beide auch Juris) oder auf die Zahl der auf dem Grundstück vorhandenen Wohneinheiten oder Wohn- und Gewerbeeinheiten (Bayerischer VGH, Urteil vom 6. Dezember 2001 - 23 B 01.1017, 1018 -, BayVBl. 2002, 635; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26. August 2002 - 9 LA 305/02 -, KStZ 2004, 70; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21. Januar 1999 - 2 L 84/97 -, NVwZ-RR 2000, 319 [OVG Schleswig-Holstein 27.01.1999 - 2 L 84/97] ; Sächsisches OVG, Urteil vom 7. März 2012 - 5 C 9/10 -, …
- VG Schleswig, 27.06.2022 - 4 B 14/22
Zweitwohnungssteuer - Anforderungen an den Eigennutzungsausschluss; Aufenthalt zu …
Der Amtsvorsteher hat die Verwaltungsakte als solche des Amtes zu erlassen; insoweit entfällt die Zuständigkeit der amtsangehörigen Gemeinde bzw. der Gemeindebehörde (OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Januar 1999 - 2 L 84/97 - juris Rn. 10; VG Schleswig…, Beschluss vom 31. März 2021 - 4 B 1/21 - juris Rn. 40). - OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2001 - 2 L 9/00 Eine derartige Betrachtung verbietet sich, weil sie die Unterschiede zwischen den beiden durch Grund- und Zusatzgebühr abzudeckenden Kostenmassen verwischt und letztlich in der Sache einer von der Satzungsgeberin gerade nicht gewählten ausschließlichen Erhebung einer Arbeitsgebühr gleichkommt (Beschl. d. Senats v. 27.01.1999 - 2 L 84/97 -, Die Gemeinde 1999, 107 = NordÖR 1999, 423).
- VG Schleswig, 08.12.2021 - 4 A 282/19
Abkehr von der Einheitsgebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser hin zu einer …
Der Amtsvorsteher hat die Verwaltungsakte als solche des Amtes zu erlassen; insoweit entfällt die Zuständigkeit der amtsangehörigen Gemeinde bzw. der Gemeindebehörde (OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Januar 1999 - 2 L 84/97 -, juris, Rn. 10). - OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 9 LA 305/02
Differenzierung; Gebühr; Gebührenmaßstab; Grundgebühr; Maßstab; …
Neben diesen anerkannten Maßstäben können grundsätzlich auch Wohnungen und Gewerbeeinheiten als Bezugsgröße für die Grundgebühr gewählt werden (ebenso z.B. OVG Schleswig, Beschl. v. 27.1.1999 - 2 L 84/97 - NVwZ-RR 2000, 319;… für die Zulässigkeit weiterer Maßstäbe auch OVG Münster, Urt. v. 20.5.1996 - 9 A 5654/94 - NVwZ-RR 1997, 314 = ZKF 1997, 36). - VG Schleswig, 29.10.2021 - 4 B 27/21
Zweitwohnungssteuer
Der Amtsvorsteher hat die Verwaltungsakte als solche des Amtes zu erlassen; insoweit entfällt die Zuständigkeit der amtsangehörigen Gemeinde bzw. der Gemeindebehörde (OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Januar 1999 - 2 L 84/97 -, juris, Rn. 10; VG Schleswig…, Beschluss vom 31. März 2021 - 4 B 1/21 -, juris, Rn. 40). - VG Düsseldorf, 28.09.2016 - 5 K 7454/14
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Bereitstellungsgebühr im Rahmen der …
Rn. 121 Vgl. im Ergebnis ebenso: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. Januar 1999 - 2 L 84/97 -, juris Rdnr. 5; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (OVG Lüneburg), Beschluss vom 26. August 2002 - 9 LA 305/02 -, juris Rdnr. 6; siehe auch OVG NRW, Urteil vom 20. Mai 1996 - 9 A 5654/94 -, juris Rdnr. 13. - VG Schleswig, 29.10.2021 - 4 B 23/21
Zweitwohnungssteuer
Der Amtsvorsteher hat die Verwaltungsakte als solche des Amtes zu erlassen; insoweit entfällt die Zuständigkeit der amtsangehörigen Gemeinde bzw. der Gemeindebehörde (OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Januar 1999 - 2 L 84/97 -, juris, Rn. 10; VG Schleswig…, Beschluss vom 31. März 2021 - 4 B 1/21 -, juris, Rn. 40). - OVG Schleswig-Holstein, 22.12.1999 - 2 L 208/98
Kostenausgleichsanspruch für Kinderbetreuung gegen amtsangehörige Gemeinde
- VG Schleswig, 19.06.2019 - 4 B 12/19
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anschlussbeiträge
- VG Schleswig, 26.11.2024 - 4 A 40/21
Tourismusabgabe bei Vermietern und Verpächtern von Reha- oder Kurkliniken
- VG Schleswig, 23.08.2022 - 4 B 8/22
Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten - Kostenerstattung nach § 9a KAG
- OVG Sachsen, 04.07.2012 - 5 C 34/09
Abwassergebühren, Bestimmtheit, Bekanntmachung, Ausfertigung, …
- VG Schleswig, 18.07.2024 - 4 A 10040/21
Campingstellplatzsteuer
- OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 253/98
Zahlung eines angemessenen Kostenausgleichs; Betreuung von Kindern; Richtiger …
- OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 191/98
Anspruch auf Zahlung eines Kostenausgleichs für Kindertageseinrichtungen gemäß § …
- VG Schleswig, 03.02.2021 - 4 A 137/18
Abwasseranschluss - Anforderungen an die Anordnung der Versagung eines bereits …
- VG Schleswig, 05.06.2020 - 4 A 282/17
Anschluss- und Benutzungszwang (Wasser und Abwasser)
- VG Schleswig, 24.11.2022 - 4 B 23/22
Wasser- und Schmutzwassergebühr; durch Zähler belegter Verbrauch; behaupteter …
- VG Halle, 21.03.2002 - 4 A 1273/99
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Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1997 - 2 L 84/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gemeinde; Bediensteter der Kreises; Befähigung zu Richteramt; Prozeßvertretung
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 14.04.1997 - 4 A 119/95
- OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1997 - 2 L 84/97
- OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1999 - 2 L 84/97
Papierfundstellen
- NVwZ 1999, 784
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.02.1997 - 8 N 1.96
Gültigkeit einer Haushaltssatzung unter Beachtung der gemeindlichen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1997 - 2 L 84/97
Daher kann dahinstehen, ob - wie der Beklagte meint - die Prozeßvertretung von Ämtern und Gemeinden zu den den Kreisen gemäß § 2 Abs. 1 Kr0 obliegenden Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben, bei denen die Kreise anstelle der Ämter und Gemeinden tätig werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28.02.1997 - 8 N 1.96 -, Die Gemeinde 1997, 177, 179), gehört. - BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 19.93
Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Behördenvertreters i.S. von § 67 Abs. 1 S. 3 …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1997 - 2 L 84/97
Diese Vorschrift eröffnet nicht die generelle Möglichkeit, Bedienstete einer beliebigen anderen Behörde oder Körperschaft des öffentlichen Rechts mit der Prozeßvertretung zu betrauen (so BVerwG, Beschluß vom 15.12.1994 - 4 C 19.93 -, NVwZ-RR 1995, 548 zu § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO a.F.). - BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94
Voraussetzungen für eine Bescheinigung förderungswürdiger Leistungen - Anspruch …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1997 - 2 L 84/97
Von dem Grundsatz, daß Bedienstete der am Prozeß beteiligten Körperschaft oder Behörde diese vor dem BVerwG oder OVG vertreten, darf jedoch abgewichen werden, wenn sich aufgrund der Aufgabenwahrnehmung und/oder aufgrund gesetzlich geregelter Beziehungen zwischen der am Prozeß beteiligten Körperschaft oder Behörde und einer anderen Körperschaft oder Behörde eine besondere Sachnähe der an sich unbeteiligten Körperschaft oder Behörde zum anhängigen Verfahren ergibt (BVerwG, Urteil vom 28.06.1995 - 11 C 25.94 -, NVwZ-RR 1996, 12 1).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2005 - 3 L 114/03
Bevollmächtigte von Behörden, Abschleppen aus Fußgängerzone
Der Senat vermag diesen Ausführungen keine Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, dass der Gesetzgeber die bis dahin anerkannte Möglichkeit der Vertretung einer Behörde durch einen hinreichend befähigten Bediensteten der Aufsichtsbehörde im Bereich der Auftragsverwaltung (…vgl. BVerwG a.a.O.; siehe auch BVerwG, U. v. 28.06.1995 - 11 C 25/94 - NVwZ-RR 1996, 121; OVG Schleswig, B. v. 22.09.1997 - 2 L 84/97 - NordÖR 1998, 343 = NVwZ 1999, 784;… Meissner, in: Schoch/Schmidt- Aßmann/Pietzner, VwGO, § 67 Rn. 36) beseitigen wollte. - OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2001 - 1 M 55/01 Zwar mag die Kommunalaufsicht auch die Beratung und Unterstützung der Gemeinden einschließlich der Befugnis, den Gemeinden rechtsberatend zur Seite zu stehen, umfassen (vgl. OVG SH, NVwZ 1999, 784 ).
Auch aus der den Landkreisen gegenüber ihren Gemeinden obliegenden Ausgleichs- und Unterstützungsfunktion (vgl. §§ 22 Abs. 1 Satz 1, 2 Abs. 1 Satz 2 LKO LSA) kann eine Vertretungsbefugnis i. S. d. § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO nicht hergeleitet werden (offen gelassen in: OVG SH, NVwZ 1999, 784 ).
- OVG Saarland, 29.03.2007 - 1 Q 50/06
Ausnahmen vom Vertretungszwang des § 67 Abs. 1 Sätze 1 und 2 VwGO
Nach der gefestigten und überzeugenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 16.7.1998 - 7 C 36/97, BVerwGE 107, 156, 158, und vom 28.6.1995 - 11 C 25/94 -, Buchholz 436.36, § 15 BAföG Nr. 42) und verschiedener Obergerichte (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14.7.2000 - 7 M 2005/99 - BayVGH, Beschluss vom 1.4.1998 - 3 CE 97.2597 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.9.1997 - 2 L 84/97 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.4.1997 - 12 B 10557/97 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.4.1997 - 12 B 595/97 -, alle veröffentlicht bei Juris) zu dem Behördenprivileg des § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO, der durch das Gesetz vom 20.12.2001 zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess - entgegen mancher Stimmen in der Kommentarliteratur (…Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 14. Aufl. 2005, § 67 Rdnr. 11;… Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 2. Aufl. 2006, § 67 Rdnr. 90) - nicht die Grundlage entzogen wurde, ist es der Beklagten zu 1. unbenommen, sich vor dem Oberverwaltungsgericht durch einen über die Befähigung zum Richteramt verfügenden Bediensteten ihrer Aufsichtsbehörde, des Beklagten zu 2., vertreten zu lassen.
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