Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 23.09.2010 - 2 L 9/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Bauantrag durch Behörde; Befreiung von der Baugenehmigungsgebühr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwKostG LSA § 2 Abs. 1 Nr. 1
Gebührenbefreiung für die Stellung eines Bauantrags durch eine Behörde wegen eines öffentlichen Interesses; Überwiegen von besonderen Interessen im Einzelfall gegenüber dem grundsätzlichen öffentlichen Gebühreninteresse als Voraussetzung für eine Gebührenbefreiung wegen ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Befreiung von einer Baugenehmigungsgebühr
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gebührenbefreiung für die Stellung eines Bauantrags durch eine Behörde wegen eines öffentlichen Interesses; Überwiegen von besonderen Interessen im Einzelfall gegenüber dem grundsätzlichen öffentlichen Gebühreninteresse als Voraussetzung für eine Gebührenbefreiung wegen ...
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 26.11.2009 - 4 A 42/08
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.09.2010 - 2 L 9/10
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 46 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen, 05.06.2001 - 1 L 3362/00
Ausübung öffentlicher Gewalt; Darlegungserfordernis; ergänzendes Vorbringen; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.09.2010 - 2 L 9/10
Im vorliegenden Fall kann dahinstehen, ob unter "Ausübung öffentlicher Gewalt" im Sinne dieser Vorschrift nur das dem Staate eigentümliche Handeln kraft überlegener Hoheitsgewalt (Subordination) zu verstehen (so allerdings VG Dessau, Urteil vom 30.10.1996 - A 1 K 2/96 - NVwZ-RR 1998, 213 sowie zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 2 Abs. 1 Nr. 1 NVwKostG: NdsOVG, Beschluss vom 05.06.2001 - Az.: 1 L 3362/00 - juris; VG Göttingen, Urteil vom 04.10.2007 - 2 A 607/05 - juris; Loeser, NVwKostG, § 2 Nr. 2.2 [Ergänzungslieferung Juli 2010] mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen) oder dieser Begriff weiter (etwa auch im Sinne der Daseinsvorsorge) zu fassen ist.Jedenfalls ist dem Begriff "in Ausübung" entgegen dem klägerischen Vorbringen zu entnehmen, dass die zu der Amtshandlung Anlass gebende Handlung selbst eine Ausübung öffentlicher Gewalt darstellen muss und es mithin nicht ausreicht, wenn die veranlassende Handlung lediglich zur Vorbereitung eines wie auch immer gearteten Verwaltungshandelns dient oder in sonstiger Weise mit einem solchen Handeln im Zusammenhang steht (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 05.06.2001 - Az.: 1 L 3362/00 - juris; Loeser, NVwKostG, § 2 Nr. 2.2).
Die Stellung eines Bauantrags ist jedoch für sich genommen keine Ausübung hoheitlicher Gewalt, sondern eine Handlung, bei der die Behörde keine andere Rolle als diejenige einer Privatperson einnimmt, die gerade keine Gebührenbefreiung genießt (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 05.06.2001 - Az.: 1 L 3362/00 - juris; ).
- VG Dessau, 30.10.1996 - A 1 K 2/96
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.09.2010 - 2 L 9/10
Im vorliegenden Fall kann dahinstehen, ob unter "Ausübung öffentlicher Gewalt" im Sinne dieser Vorschrift nur das dem Staate eigentümliche Handeln kraft überlegener Hoheitsgewalt (Subordination) zu verstehen (so allerdings VG Dessau, Urteil vom 30.10.1996 - A 1 K 2/96 - NVwZ-RR 1998, 213 sowie zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 2 Abs. 1 Nr. 1 NVwKostG: NdsOVG, Beschluss vom 05.06.2001 - Az.: 1 L 3362/00 - juris; VG Göttingen, Urteil vom 04.10.2007 - 2 A 607/05 - juris; Loeser, NVwKostG, § 2 Nr. 2.2 [Ergänzungslieferung Juli 2010] mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen) oder dieser Begriff weiter (etwa auch im Sinne der Daseinsvorsorge) zu fassen ist. - VG Göttingen, 04.10.2007 - 2 A 607/05
Baugebühren; Gebührenbefreiung; Gebührenpflicht; Landesverwaltung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.09.2010 - 2 L 9/10
Im vorliegenden Fall kann dahinstehen, ob unter "Ausübung öffentlicher Gewalt" im Sinne dieser Vorschrift nur das dem Staate eigentümliche Handeln kraft überlegener Hoheitsgewalt (Subordination) zu verstehen (so allerdings VG Dessau, Urteil vom 30.10.1996 - A 1 K 2/96 - NVwZ-RR 1998, 213 sowie zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 2 Abs. 1 Nr. 1 NVwKostG: NdsOVG, Beschluss vom 05.06.2001 - Az.: 1 L 3362/00 - juris; VG Göttingen, Urteil vom 04.10.2007 - 2 A 607/05 - juris; Loeser, NVwKostG, § 2 Nr. 2.2 [Ergänzungslieferung Juli 2010] mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen) oder dieser Begriff weiter (etwa auch im Sinne der Daseinsvorsorge) zu fassen ist.
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 L 114/11
Verwaltungsgebühren für wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss
Das öffentliche Interesse an einer Gebührenbefreiung im Sinne des § 2 Abs. 2 VwKostG LSA ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 23.09.2010 - 2 L 9/10 -, Juris, RdNr. 7) nur zu bejahen, wenn dieses Interesse höher zu bewerten ist als das Interesse daran, dass für bestimmte Verwaltungshandlungen eine Gegenleistung in Form einer Gebühr zu erbringen ist.So hat der Senat (Beschl. v. 23.09.2010, a.a.O. [Baugenehmigung zur Sanierung einer Turnhalle]) ein überwiegendes Interesse an der sachlichen Gebührenbefreiung verneint, wenn der mit dem Baugenehmigungserfordernis der Bauordnung verfolgte Sicherungszweck allen Fällen einer Prüfung der Genehmigung zugrunde liegt.
- VG Halle, 25.09.2013 - 6 A 95/12
Erhebung von Sondernutzungsgebühren für das Aufstellen von Maschinen im …
Während die vorliegend streitige Sondernutzung unmittelbar mit der im öffentlichen Interesse liegenden Tätigkeit der Klägerin einhergeht, betreffen die von der Beklagten zitierten Entscheidungen (Beschluss vom 23. September 2010 - 2 L 9/10 -, veröffentlicht in juris und Urteil vom 14. Februar 2013 - 2 L 114/11 -) Kosten für eine Amtshandlung, die im Vorfeld einer im öffentlichen Interesse stehenden Maßnahme erforderlich wurde, nämlich die Erteilung einer Genehmigung; zu dieser Amtshandlung hatte die als Gebührenschuldner in Anspruch genommene Behörde durch Stellung eines Antrags Anlass gegeben. - OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2013 - 3 L 694/12
Erhebung von Gebühren nach der Grundstücksverkehrsordnung
Jedenfalls ist dem Begriff "in Ausübung" entgegen dem klägerischen Vorbringen zu entnehmen, dass die zu der Amtshandlung Anlass gebende Handlung selbst eine Ausübung öffentlicher Gewalt darstellen muss und es mithin nicht ausreicht, wenn die veranlassende Handlung lediglich zur Vorbereitung eines wie auch immer gearteten Verwaltungshandelns dient oder in sonstiger Weise mit einem solchen Handeln im Zusammenhang steht (OVG LSA, Beschl. v. 06.07.2011 - 2 L 54/10 -, juris und v. 23.09.2010 - 2 L 9/10 -, juris;… so auch Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urt. v. 14.09.2004 - LVG 7/03 -, juris Rdnr. 98 unter Bezugnahme auf die Rechtslage in Niedersachsen; OVG Lüneburg…, Beschl. vom 05.06.2001, a. a. O.).
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