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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 03.02.2025 - 2 LA 103/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,1607
OVG Niedersachsen, 03.02.2025 - 2 LA 103/22 (https://dejure.org/2025,1607)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.02.2025 - 2 LA 103/22 (https://dejure.org/2025,1607)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Februar 2025 - 2 LA 103/22 (https://dejure.org/2025,1607)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    APVO-Lehr § 24
    Mündliche Prüfung; Obliegenheitsverletzung; Staatsprüfung Lehramt Gymnasium

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    APVO-Lehr § 24
    Mündliche Prüfung; Obliegenheitsverletzung; Staatsprüfung Lehramt Gymnasium

  • rechtsportal.de

    APVO-Lehr § 24
    Mündliche Prüfung; Obliegenheitsverletzung; Staatsprüfung Lehramt Gymnasium

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 26.07.1996 - 6 B 25.96
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2025 - 2 LA 103/22
    Zu den Mitwirkungspflichten eines jeden Prüflings im Prüfungsverfahren gehört es, Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen, da es durch Zeitablauf - vor allem bei mündlichen Prüfungen - zunehmend unmöglicher wird, von den Prüfern eine möglichst vollständige und zutreffende Begründung der Bewertung einer mündlichen Prüfungsleistung zu erhalten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.7.1996 - 6 B 25.96 -, juris Rn. 6 m.w.N.).

    Zu den Mitwirkungspflichten eines jeden Prüflings im Prüfungsverfahren gehört es dabei, Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen, da es durch Zeitablauf - vor allem bei mündlichen Prüfungen - zunehmend unmöglicher wird, von den Prüfern eine möglichst vollständige und zutreffende Begründung der Bewertung einer mündlichen Prüfungsleistung zu erhalten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.7.1996 - 6 B 25.96 -, juris Rn. 6 m.w.N.).

    Nur aufgrund frühzeitiger Hinweise auf zu erwartende Beanstandungen der Bewertungen der Prüfer können diese veranlasst werden, eine Stellungnahme bezüglich der Bewertung der mündlichen Prüfungsleistung abzugeben, die dem tatsächlichen Prüfungsablauf entspricht, weil sie sich dann daran noch erinnern können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.7.1996 - 6 B 25.96 -, juris Rn. 6 m.w.N.).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist bereits nach dem Ablauf weniger Monate die nachträgliche Erstellung einer Begründung, die ihren Zweck noch erfüllen könnte, nicht mehr möglich (vgl. bereits für den Zeitablauf von lediglich vier Monaten: BVerwG, Beschl. v. 26.7.1996 - 6 B 25.96 -, juris Rn. 6 und für den Zeitablauf von lediglich zwei Monaten: BVerwG, Urt. v. 6.9.1995 - 6 C 18.93 -, juris Rn.43).

    Wenn ein Prüfling - wie im vorliegenden Fall der Kläger - der Prüfungsbehörde während der Dauer von ca. fünf Jahren (!) keinen einzigen Hinweis darauf gibt, dass er auch in die Tiefe gehende fachliche Einwände gegen die Bewertung seiner mündlichen Prüfung erheben möchte, dann muss er sich die Folgen der nicht mehr möglichen Begründung der Bewertung seiner mündlichen Prüfungsleistung zurechnen lassen (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 26.7.1996 - 6 B 25.96 -, juris Rn. 6 für den Zeitablauf von lediglich vier Monaten;… vgl. auch die Rspr. zum Ausschluss des Anspruchs auf Neubewertung, die die Grenze jedenfalls bei ein bis zwei Jahren zieht: OVG NRW, Beschl. v. 30.9.2011 - 19 A 1881/10 -, juris Rn. 18 m.w.N.).

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93

    Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2025 - 2 LA 103/22
    Erst durch eine solche Spezifizierung durch den Prüfling wird aus seinem verfassungsrechtlich nur dem Grunde nach gewährten allgemeinen Informationsanspruch ein konkreter Anspruch, der auf die Begründung näher bezeichneter, für den Prüfling nicht ohne weiteres durchschaubarer Bewertungen in einem bestimmten Fach gerichtet ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.9.1995 - 6 C 18.93 -, juris Rn. 22 m.w.N.).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist bereits nach dem Ablauf weniger Monate die nachträgliche Erstellung einer Begründung, die ihren Zweck noch erfüllen könnte, nicht mehr möglich (vgl. bereits für den Zeitablauf von lediglich vier Monaten: BVerwG, Beschl. v. 26.7.1996 - 6 B 25.96 -, juris Rn. 6 und für den Zeitablauf von lediglich zwei Monaten: BVerwG, Urt. v. 6.9.1995 - 6 C 18.93 -, juris Rn.43).

  • OVG Sachsen, 11.11.2024 - 3 A 275/24

    Zusammenhang; Schwerbehinderung; Ermessen; leidensgerechter Arbeitsplatz; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2025 - 2 LA 103/22
    Eine Zulassung wegen ernstlicher Zweifel ist - um eine Koexistenz der Zulassungsgründe zu sichern - in solchen Fällen nur dann möglich, wenn eine entsprechende Verfahrensrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO ebenfalls zur Zulassung führen würde (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 11.11.2024 - 3 A 275/24 -, juris Rn. 13;… BayVGH, Beschl. v. 15.1.2014 - 15 ZB 12.163 -, juris Rn. 5;… HessVGH, Beschl. v. 1.11.2012 - 7 A 1256/11.Z -, juris Rn. 9;… VGH BW, Beschl. v. 17.2.2009 - 10 S 3156/08 -, juris Rn. 5).

    Hat es der anwaltlich vertretene Antragsteller in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht versäumt, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hinzuwirken, kommt eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel nicht in Betracht, es sei denn, die bezeichneten Ermittlungen hätten sich dem Verwaltungsgericht auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus aufdrängen müssen (SächsOVG, Beschl. v. 11.11.2024 - 3 A 275/24 -, juris Rn. 13 …und Beschl. v. 23.11.2016 - 3 A 630/16 -, juris Rn. 15).

  • BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 67.82

    Universitätsrecht - Prüfung - Mehrstufige Schriftliche Prüfung - Grundsatz der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2025 - 2 LA 103/22
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehört es gerade unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben zu den Obliegenheiten eines Prüflings, das Seine dazu beizutragen, dass die Prüfung ihren ordnungsgemäßen Verlauf nimmt (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 17.2.1984 - 7 C 67.82 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 28.03.2013 - 4 B 15.12

    Unterlassene Einholung eines Obergutachtens als Revisionsgrund

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2025 - 2 LA 103/22
    Liegen bereits mehrere Gutachten vor, ist das Tatsachengericht nur dann zu weiteren Beweiserhebungen verpflichtet, wenn die vorhandenen Gutachten ungenügend sind, weil sie grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche enthalten oder von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters geben (BVerwG, Beschl. v. 28.3.2013 - 4 B 15.12 -, juris Rn. 19 zur Einholung eines Obergutachtens gem. § 98 VwGO i.V.m. § 412 Abs. 1 ZPO).
  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2025 - 2 LA 103/22
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind zu bejahen, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (BVerfG, Beschl. v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 -, juris Rn. 32 und v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, juris Rn. 96).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Personenbeförderung Sachsen-Anhalt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2025 - 2 LA 103/22
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind zu bejahen, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (BVerfG, Beschl. v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 -, juris Rn. 32 und v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, juris Rn. 96).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2025 - 2 LA 103/22
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich dabei auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 11.04.1996 - 6 B 13.96

    Prüfungsrecht: Kein Anspruch auf Neubewertung einer fehlerhaften mündlichen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2025 - 2 LA 103/22
    Hierzu genügen nicht nur die in der mündlichen Prüfung gestellten Fragen und Antworten, sondern auch weitere Elemente wie etwa das schnelle Erfassen des Wesentlichen, das "Mitgehen" im Prüfungsgespräch und die Sicherheit der Darlegungen des Prüflings, aber auch die besondere Atmosphäre und die spezifischen Bedingungen der mündlichen Prüfung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.4.1996 - 6 B 13.96 -, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 206.96

    Bauplanungsrecht - Folgen des Verlustes eines Bebauungsplandokuments

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2025 - 2 LA 103/22
    Es war nicht Aufgabe des Verwaltungsgerichts, sich hier "gleichsam ungefragt" auf Fehlersuche begeben (…vgl. etwa zum Bauplanungsrecht BVerwG, Beschl. v. 20.6.2001 - 4 BN 21.01 -, juris Rn. 17; Beschl. v. 1.4.1997 - 4 B 206.96 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 20.06.2001 - 4 BN 21.01

    Normenkontrollverfahren; Doppelfehler; Prüfungspflicht; Entscheidungsreife; …

  • BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02

    Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung; …

  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 30.98

    Rügeverlust bei materiellen Prüfungsfehlern.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2009 - 10 S 3156/08

    Zur ausreichenden Darlegung des Zulassungsgrundes bei Verfahrensfehlern - hier: …

  • VGH Bayern, 13.06.2023 - 19 ZB 23.455

    Kein Verzicht auf Nachholung des Visumverfahrens

  • VGH Hessen, 01.11.2012 - 7 A 1256/11

    Schulformbezogene Gesamtschule als für die Erstattung von …

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2012 - 8 LA 45/11

    Kriterien zur Bewertung eines Approbationswiderrufs wegen Unwürdigkeit als …

  • BVerwG, 23.12.1993 - 6 B 19.93

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an die …

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 10 LA 234/20

    Buchführungsunterlagen; Cash-Flow; Dürrehilfe; Einnahmen- und Überschussrechnung; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2011 - 19 A 1881/10

    Hinreichende Bestimmtheit der für Lehramtsprüfungen in Nordrhein-Westfalen …

  • VGH Bayern, 15.01.2014 - 15 ZB 12.163

    Nachbarklage gegen Unterstellhalle für Wohnwagen und Anhänger; Lärmwirkungen; …

  • OVG Sachsen, 23.11.2016 - 3 A 630/16

    Erwerbsfähigkeit, Krankheit, Lebensunterhalt, rechtliches Gehör, Amtsermittlung, …

  • OVG Niedersachsen, 06.11.2024 - 2 LA 117/22

    Erfordernis zur Erzielung einer bestimmten Anzahl an Credits in einem bestimmten …

  • OVG Niedersachsen, 20.02.2025 - 2 ME 185/24

    Neubewertung einer universitären Prüfung im Eilverfahren (hier: Humanmedizin)

    Denn grundsätzlich kann der Prüfling, der gegen den Prüfungsbescheid rechtzeitig Klage erhoben hat, eine fachlich unrichtige und deshalb rechtswidrige Bewertung seiner Prüfungsleistung bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht rügen (…BVerwG, Urt. v. 22.6.1994 - 6 C 37.92 -, juris Rn. 23; u. Urt. v 27.4.1999 - 2 C 30.98 -, Leitsatz, juris, Senatsbeschl. v. 3.2.2025 - 2 LA 103/22 -, juris Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 02.06.2025 - 2 LA 216/24

    Hilfe für junge Volljährige; Selbstbeschaffte Leistung; Vollzeitpflege; …

    Hierzu bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen (vgl. Senatsbeschl. v. 3.2.2025 - 2 LA 103/22 -, juris Rn. 16;… NdsOVG, Beschl. v. 25.4.2024 - 14 LA 53/23 -, juris Rn. 8 …und Beschl. v. 17.6.2015 - 8 LA 16/15 -, juris, Rn. 10;… Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 206 jeweils m.w.N.).

    Hat das Verwaltungsgericht seine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Gründe gestützt, kann ein Berufungszulassungsantrag nur dann Erfolg haben, wenn für jedes der die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts selbständig tragenden Begründungselemente ein Zulassungsgrund dargelegt worden ist und vorliegt (vgl. Senatsbeschl. v. 3.2.2025 - 2 LA 103/22 -, juris Rn. 16;… NdsOVG, Beschl. v. 25.4.2024 - 14 LA 53/23 -, juris Rn. 8 …und Beschl. v. vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 2, u. v. 1.8.2022 - 10 LA 14/22 -, juris Rn. 3 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 15.07.2026 - 2 OA 89/26

    Festsetzung des Streitwerts in prüfungsrechtlichen Verfahren

    Daran hält der Senat auch weiterhin fest (vgl. auch bereits Senatsbeschl. v. 3.2.2025 - 2 LA 103/22 -, juris Rn. 46;… v. 6.9.2023 - 2 ME 57/23 -, juris Rn. 19 [halbiert wegen vorläufigen Rechtsschutzes] und v. 6.5.2020 - 2 OA 205/20 -, juris Rn. 3).
  • VG Berlin, 23.06.2026 - 35 L 158.26
    Ohne einen konkreten Anlass untersucht das Gericht die Bewertungen der Prüfer auch nicht auf Mängel, begibt sich also nicht gleichsam "ungefragt" auf Fehlersuche (deutlich OVG Nds., Beschluss vom 3. Februar 2025 - 2 LA 103/22 -, juris Rn. 18).
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