Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 02.06.2008 - 2 LA 12/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,30913) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 22.11.2007 - 6 A 74/07
- OVG Schleswig-Holstein, 02.06.2008 - 2 LA 12/08
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98
Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.06.2008 - 2 LA 12/08
Zwar reicht hierzu nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bereits aus, dass ein Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung erstrebt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie ein Misserfolg (Beschl. vom 14.05.1999 2 L 244/98 , NordÖR 1999, 285 = NVwZ 1999, 1354).
- OVG Thüringen, 23.02.2012 - 3 EO 117/12
Antrag einer Gemeinde auf ausnahmsweise Zulassung eines hauptamtlichen …
Es müssen aufgrund geografischer, historischer oder gesellschaftlicher Besonderheiten Mehr- oder Andersbelastungen gegeben sein, die sich nach Art und Umfang von den Aufgaben anderer ehrenamtlich geführter Gemeinden abheben und damit Anforderungen stellen, deren Erfüllung von einem ehrenamtlich tätigen Bürgermeister nicht erwartet werden kann (vgl. ähnlich Sächsisches OVG, Beschluss vom 2. Februar 2007 - 4 BS 314/06 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 2 LA 12/08 - Juris). - OVG Thüringen, 08.04.2010 - 2 EO 795/10
Zulassung der Hauptamtlichkeit des Bürgermeisteramtes im Ausnahmefall
Es müssen aufgrund geografischer, historischer oder gesellschaftlicher Besonderheiten Mehr- oder Andersbelastungen gegeben sein, die sich nach Art und Umfang von den Aufgaben anderer ehrenamtlich geführter Gemeinden abheben und damit Anforderungen stellen, deren Erfüllung von einem ehrenamtlich tätigen Bürgermeister nicht erwartet werden kann (vgl. ähnlich Sächsisches OVG, Beschluss vom 2. Februar 2007 - 4 BS 314/06 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 2 LA 12/08 - Juris). - VG Meiningen, 03.02.2012 - 2 E 42/12
Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung für die Wahl eines hauptamtlichen …
Es müssen aufgrund geografischer, historischer oder gesellschaftlicher Besonderheiten Mehr- oder Andersbelastungen gegeben sein, die sich nach Art und Umfang von den Aufgaben anderer ehrenamtlich geführter Gemeinden abheben und damit Anforderungen stellen, deren Erfüllung von einem ehrenamtlich tätigen Bürgermeister nicht erwartet werden kann (vgl. ähnlich Sächsisches OVG, Beschluss vom 2. Februar 2007 - 4 BS 314/06 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 2 LA 12/08 - Juris). - OVG Thüringen, 20.02.2012 - 3 EO 110/12
Antrag einer Gemeinde auf ausnahmsweise Zulassung eines hauptamtlichen …
Es müssen aufgrund geografischer, historischer oder gesellschaftlicher Besonderheiten Mehr- oder Andersbelastungen gegeben sein, die sich nach Art und Umfang von den Aufgaben anderer ehrenamtlich geführter Gemeinden abheben und damit Anforderungen stellen, deren Erfüllung von einem ehrenamtlich tätigen Bürgermeister nicht erwartet werden kann (vgl. ähnlich Sächsisches OVG, Beschluss vom 2. Februar 2007 - 4 BS 314/06 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 2 LA 12/08 - Juris). - VG Schleswig, 13.11.2008 - 6 A 86/08
Ausnahmegenehmigung für die Beibehaltung eines hauptamtlichen Bürgermeisters; …
Soweit die Klägerin nicht eine Ausnahme von der ehrenamtlichen Verwaltung sondern nur die Beibehaltung eines hauptamtlichen Bürgermeisters begehrt, ist dies von der Ausnahmevorschrift des § 48 Abs. 1 S. 3 GO mit umfasst (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 02. Juni 2008, 2 LA 12/08, Die Gemeinde 2008, S. 233, 234).
dejure.org
Übersicht OVG Schleswig-Holstein
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.