Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 06.06.2019 - 2 LA 1630/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 10a Abs 2 SchulG ND; § 10a Abs 3 SchulG ND; § 114 Abs 3 S 1 SchulG ND; § 114 Abs 3 S 4 Nr 2 SchulG ND
Gymnasiales Angebot; nächstgelegene; Oberschule; Schulzweig; Schülerbeförderung; Schülerbeförderungskosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 09.05.2017 - 6 A 5219/16
- OVG Niedersachsen, 06.06.2019 - 2 LA 1630/17
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OVG Niedersachsen, 21.09.2018 - 2 LA 1750/17
Berufsbild; Hochschulprüfung; Legasthenie; Leseschwäche; Nachteilsausgleich
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2019 - 2 LA 1630/17
Ernstliche Zweifel in diesem Sinne liegen zwar nicht erst vor, wenn der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als sein Misserfolg, sondern bereits dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. Senatsbeschl. v. 21.9.2018 - 2 LA 1750/17 -, juris Rn. 7 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 14.11.2018 - 2 LC 1768/17
Aufwendungsersatz für die Schülerbeförderung zu einer Förderschule; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2019 - 2 LA 1630/17
Das entspricht auch der Gesetzessystematik, nach der die Beförderungs- und Erstattungspflicht - wie insbesondere in § 114 Abs. 3 Satz 1 NSchG zum Ausdruck kommt - schulformbezogen ausgestaltet ist (vgl. dazu Senatsurt. v. 14.11.2018 - 2 LC 1768/17 -, juris Rn. 22) und es auf weitere Differenzierungen nur ausnahmsweise und kraft besonderer gesetzlicher Anweisung (etwa § 114 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 und 6 NSchG) ankommt.
- OVG Niedersachsen, 04.03.2021 - 2 LA 331/20
Oberschule; Realschulzweig; Schülerbeförderung; Schülerbeförderungskosten; …
Bei den dem Schulträger durch § 10a Abs. 2 NSchG eröffneten strukturellen Optionen, in der Oberschule die Haupt- und Realschule als aufeinander bezogene Schulzweige zu führen oder die Oberschule nach Schuljahrgängen zu gliedern, handelt es sich schülerbeförderungsrechtlich nicht um zwei eigenständige Schulformen innerhalb der Schulform "Oberschule" (vgl. auch Senatsbeschl. v. 6.6.2019 - 2 LA 1630/17 -, NdsVBl. 2019, 330, juris Rn. 6).Bei den dem Schulträger durch § 10a Abs. 2 NSchG eröffneten strukturellen Optionen, in der Oberschule die Haupt- und Realschule als aufeinander bezogene Schulzweige zu führen oder die Oberschule nach Schuljahrgängen zu gliedern, handelt es sich nicht um zwei eigenständige Schulformen innerhalb der Schulform "Oberschule" (vgl. Senatsbeschl. v. 6.6.2019 - 2 LA 1630/17 -, NdsVBl. 2019, 330, juris Rn. 6).
Nur die Oberschule mit und die Oberschule ohne gymnasialen Zweig behandelt § 114 Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 NSchG fahrkostenrechtlich als selbstständige Schulformen (vgl. Senatsbeschl. v. 6.6.2019 - 2 LA 1630/17 -, NdsVBl. 2019, 330, juris Rn. 6).
Aus fahrtkostenrechtlichen Gründen soll sich kein Schüler gehindert sehen, eine Schule der Schulform seiner Wahl zu besuchen (vgl. dazu Senatsurt. v. 14.11.2018 - 2 LC 1768/17 -, NdsVBl. 2019, 191, juris Rn. 22 ff., Beschl. v. 6.6.2019 - 2 LA 1630/17 -, NdsVBl. 2019, 330, juris Rn. 7).
- VG Braunschweig, 30.08.2022 - 6 B 275/22
Ausnahmegenehmigung; Bildungsgang; MINT-Schule; Oberschule; pädagogische Gründe; …
Soweit § 10a Abs. 2 und 3 NSchG unterschiedliche Arten von Oberschulen benennt, stellen diese gemäß § 114 Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 NSchG lediglich schülerbeförderungsrechtlich unterschiedliche Schulformen dar (vgl. ausführlich VG Braunschweig, B. v. 18.8.2022 - 6 B 268/22 -, n. v., S. 7 f. unter Verweis auf Nds. OVG, B. v. 6.6.2019 - 2 LA 1630/17 -, juris).
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