Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2019 - 2 LA 213/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Zweitwohnungssteuer - Vermutung der Vorhaltung für Zwecke der persönlichen Lebensführung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
Halten einer Zeitwohnung als reine Kapitalanlage; Vorhalten einer eigenvermieteten Zweitwohnung für Zwecke der persönlichen Lebensführung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 12.09.2017 - 2 A 236/16
- OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2019 - 2 LA 213/17
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93
Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2019 - 2 LA 213/17
Diese innere Tatsache ist nur auf der Grundlage objektiver, nach außen in Erscheinung tretender, verfestigter und von Dritten nachprüfbarer Umstände zu beurteilen (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40.93 -, Ls. und Rn. 10, juris;… Senatsurteile vom 18. Oktober 2000 - 2 L 64/99 -, Rn. 30, juris, und vom 13. Oktober 2005 - 2 LB 27/05 - [unveröffentlicht]; Senatsbeschlüsse 5. November 2007 - 2 LA 11/07- und vom 17. Juni 2009 - 2 LA 25/09 - [unveröffentlicht]).Diese ist ihrer Natur nach einer unmittelbaren Anschauung nicht zugänglich, sondern muss durch äußere Umstände erschlossen werden (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40.93 -, Rn. 10, juris).
- OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 64/99
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2019 - 2 LA 213/17
Diese innere Tatsache ist nur auf der Grundlage objektiver, nach außen in Erscheinung tretender, verfestigter und von Dritten nachprüfbarer Umstände zu beurteilen (BVerwG…, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40.93 -, Ls. und Rn. 10, juris; Senatsurteile vom 18. Oktober 2000 - 2 L 64/99 -, Rn. 30, juris, und vom 13. Oktober 2005 - 2 LB 27/05 - [unveröffentlicht]; Senatsbeschlüsse 5. November 2007 - 2 LA 11/07- und vom 17. Juni 2009 - 2 LA 25/09 - [unveröffentlicht]).Die Eigenvermietung der Wohnung lässt gerade die Möglichkeit der jederzeitigen und kurzfristigen Zweckänderung offen und ist auch objektiv nicht geeignet, die Inanspruchnahme zu eigenen Zwecken auszuschließen (BVerwG…, Beschluss vom 21. Februar 1994 - 8 B 22.94 -, Rn. 4, juris; Senatsurteil vom 18. Oktober 2000 - 2 L 64/99 -, Rn. 32, juris; Senatsbeschlüsse vom 3. August 2007 - 2 LA 55/07 -, vom 5. November 2007 - 2 LA 11/07- und vom 17. Juni 2009 - 2 LA 25/09 - [unveröffentlicht]).
- BVerfG, 29.06.1995 - 1 BvR 1800/94
Verfassungswidrigkeit der Heranziehung zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2019 - 2 LA 213/17
Diese Typizität kann, gerade im Bereich der Massenverwaltung, in rechtlich nicht zu beanstandender Weise zur Grundlage einer tatsächlichen Vermutung gemacht werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Juni 1995 - 1 BvR 1800/94 -, Rn. 23, juris; BVerwG…, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 9 B 42.13 -, Rn. 3 mwN, juris).
- BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2019 - 2 LA 213/17
Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, Rn. 19, juris). - OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98
Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2019 - 2 LA 213/17
Rn. 2 Für das Vorliegen ernstlicher Zweifel ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats erforderlich, dass ein Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung begehrt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie dessen Misserfolg (Senatsbeschluss vom 14. Mai 1999 - 2 L 244/98 - juris, Rn. 21). - BVerwG, 30.10.2013 - 9 B 42.13
Widerlegliche Vermutung bei einer Zweitwohnung für Nutzung zur persönlichen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2019 - 2 LA 213/17
Diese Typizität kann, gerade im Bereich der Massenverwaltung, in rechtlich nicht zu beanstandender Weise zur Grundlage einer tatsächlichen Vermutung gemacht werden (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Juni 1995 - 1 BvR 1800/94 -, Rn. 23, juris; BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 9 B 42.13 -, Rn. 3 mwN, juris). - BVerwG, 21.02.1994 - 8 B 22.94
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2019 - 2 LA 213/17
Die Eigenvermietung der Wohnung lässt gerade die Möglichkeit der jederzeitigen und kurzfristigen Zweckänderung offen und ist auch objektiv nicht geeignet, die Inanspruchnahme zu eigenen Zwecken auszuschließen (BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1994 - 8 B 22.94 -, Rn. 4, juris;… Senatsurteil vom 18. Oktober 2000 - 2 L 64/99 -, Rn. 32, juris; Senatsbeschlüsse vom 3. August 2007 - 2 LA 55/07 -, vom 5. November 2007 - 2 LA 11/07- und vom 17. Juni 2009 - 2 LA 25/09 - [unveröffentlicht]).
- VG Schleswig, 17.02.2022 - 4 B 10001/21
Zweitwohnungssteuer
Hat der Zweitwohnungsinhaber die Wohnung im Erhebungsjahr tatsächlich nicht selbst genutzt, ist die Steuerpflicht deshalb nicht ausgeschlossen, sofern er die Wohnung in Leerstandszeiten hätte nutzen können (OVG Schleswig, Beschluss vom 8. Januar 2019 - 2 LA 213/17 - juris Rn. 6).Die Eigenvermietung der Wohnung lässt gerade die Möglichkeit der jederzeitigen und kurzfristigen Zweckänderung offen und ist auch objektiv nicht geeignet, die Inanspruchnahme zu eigenen Zwecken auszuschließen (stRspr, vgl. BVerwG…, Beschluss vom 21. Februar 1994 - 8 B 22.94 - juris Rn. 4; OVG Schleswig, Beschluss vom 8. Januar 2019 - 2 LA 213/17 - juris Rn. 7; VG Schleswig…, Beschluss vom 15. September 2016 - 2 B 73/16 - juris Rn. 17).
Der bloße Umstand der Nichtnutzung als solcher genügt nicht den strengen Anforderungen, die bei einer Eigenvermietung an die Erschütterung der Vermutung zu stellen sind (OVG Schleswig, Beschluss vom 8. Januar 2019 - 2 LA 213/17 - juris Rn. 8).
Der im vorliegenden Fall gegebene Auslastungsgrad ist jedoch nicht geeignet, die strengen Anforderungen zu erfüllen, die bei einer Eigenvermietung an die Erschütterung der Vermutung zu stellen sind (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 8. Januar 2019 - 2 LA 213/17 - juris Rn. 10 zu einem Auslastungsgrad von ca. 62 %).
- VG Schleswig, 27.06.2022 - 4 B 14/22
Zweitwohnungssteuer - Anforderungen an den Eigennutzungsausschluss; Aufenthalt zu …
Ein Vorhalten der Zweitwohnung für die persönliche Lebensführung ist danach bereits dann gegeben, wenn sich der Wohnungsinhaber die Möglichkeit der Eigennutzung offengehalten hat; auf eine tatsächliche eigene Nutzung kommt es demgegenüber nicht an (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 8. Januar 2019 - 2 LA 213/17 - juris Rn. 6). - OVG Schleswig-Holstein, 10.07.2026 - 6 MB 31/26
Zweitwohnungssteuer Abgrenzung einer steuerbaren Zweitwohnung von einer reinen …
Dabei kann die steuererhebende Gemeinde von der tatsächlichen Vermutung der Vorhaltung einer Zweitwohnung (auch) für Zwecke der persönlichen Lebensführung ausgehen, solange der Zweitwohnungsinhaber keine Umstände vorträgt oder keine derartigen Umstände ersichtlich sind, die - wie etwa die Lage der Hauptwohnung innerhalb desselben Feriengebietes, der Abschluss eines Dauermietvertrages, die Übertragung der Vermietung an eine überregionale Agentur unter Ausschluss der Eigennutzung sowie unter Nachweis ganzjähriger Vermietungsbemühungen usw. - diese tatsächliche Vermutung erschüttern (BVerwG, Urt. v. 26.09.2001 - 9 C 1.01 -, juris Rn. 28 f. m.w.N., Beschl. v. 07.01.1998 - 8 B 253.97 -, juris Rn. 4; OVG Schleswig, Beschl. v. 08.01.2019 - 2 LA 213/17 -, juris Rn. 6 , Beschl. v. 23.09.2013 - 4 LA 59/13 -, Umdr.
- VG Schleswig, 02.03.2022 - 4 B 10005/21
Festsetzung der Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2018 und 2020
Maßgeblich für die Steuerpflicht ist allein, dass sie die Wohnung hätte nutzen können (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 8. Januar 2019 - 2 LA 213/17 - juris Rn. 6). - VG Schleswig, 04.02.2026 - 4 B 45/25
Zweitwohnungssteuer für eine an eine unter Eheleuten gegründete GbR vermietete …
Ein Vorhalten der Zweitwohnung für die persönliche Lebensführung ist danach bereits dann gegeben, wenn sich der Wohnungsinhaber die Möglichkeit der Eigennutzung offengehalten hat; auf eine tatsächliche eigene Nutzung kommt es demgegenüber nicht an (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 8. Januar 2019 - 2 LA 213/17 - juris Rn. 6 ). - VG Schleswig, 28.05.2026 - 4 B 8/26 Ein Vorhalten der Zweitwohnung für die persönliche Lebensführung ist danach bereits dann gegeben, wenn sich der Wohnungsinhaber die Möglichkeit der Eigennutzung offengehalten hat; auf eine tatsächliche eigene Nutzung kommt es demgegenüber nicht an (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 8. Januar 2019 - 2 LA 213/17 - juris Rn. 6 ).
- VG Greifswald, 28.03.2025 - 3 A 768/24
Zweitwohnungssteuer; reine Kapitalanlage; Schätzung der Vergleichsmiete
Die Eigenvermietung lasse gerade die Möglichkeit der jederzeitigen kurzfristigen Zweckänderung offen und sei objektiv nicht geeignet, die Inanspruchnahme zu eigenen Zwecken auszuschließen (OVG Schleswig, Beschluss vom 08. Januar 2019 - 2 LA 213/17 - m.w.N.). - VG Schleswig, 06.06.2025 - 4 B 10/25
Zweitwohnungssteuer für Ferienwohnung trotz pandemiebedingter Einschränkung
Ein Vorhalten der Zweitwohnung für die persönliche Lebensführung ist danach bereits dann gegeben, wenn sich der Wohnungsinhaber die Möglichkeit der Eigennutzung offengehalten hat; auf eine tatsächliche eigene Nutzung kommt es demgegenüber nicht an (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 8. Januar 2019 - 2 LA 213/17 - juris Rn. 6 ). - VG Schleswig, 25.02.2022 - 4 B 10004/21
Festsetzung der Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2016 und 2017
Hat der Zweitwohnungsinhaber die Wohnung im Erhebungsjahr tatsächlich nicht selbst genutzt, ist die Steuerpflicht deshalb nicht ausgeschlossen, sofern er die Wohnung in Leerstandszeiten hätte nutzen können (OVG Schleswig, Beschluss vom 8. Januar 2019 - 2 LA 213/17 - juris Rn. 6).
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