Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 20.09.2012 - 2 LA 234/11 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. September 2012 - 2 LA 234/11 -.Der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. September 2012 - 2 LA 234/11 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes.
- OVG Niedersachsen, 10.03.2015 - 2 ME 7/15
Isolierte Rechtschreibschwäche; Legasthenie; Nachteilsausgleich; Notenschutz; …
Rn. 14 An dieser Einschätzung, die für den vorliegenden Fall einer isolierten Rechtschreibstörung entsprechend gilt, hat der Senat weiter festgehalten (Sen., Beschl. v. 20.9.2012 - 2 LA 234/11 -, v. 25.3.2011 - 2 ME 52/11 -, jeweils n.v.; vgl. ebenso OVG NW, Beschl. v. 30.10.2014 - 19 B 1055/14 -, juris; Bay. VGH, Beschl. v. 28.5.2014 - 7 B 14.22 -, juris; OVG Sachs.- Anhalt, Beschl. v. 10.2.2014 - 3 M 358/13 -, NVwZ-RR 2014, 560, juris; Hess. VGH.Es besteht daher - bezogen auf die anderen Mitschüler - die Gefahr einer unangemessenen Überkompensation (Sen., Beschl. v. 2022.9.2012 - 2 LA 234/11 -, n.v.; Beaucamp, Möglichkeiten und Grenzen des Grundsatzes der Chancengleichheit im Bildungsrecht, DVBl. 2014, 1364).
Allein eine derartige Einzelfallbetrachtung dürfte geboten sein, da es zum einen innerhalb des Erscheinungsbildes der Legasthenie - bzw. hier der isolierten Rechtschreibstörung - Unterschiede geben dürfte und zum anderen auch die Übergänge zwischen Vorliegen und Nichtvorliegen der Störung fließend sein dürften (ebenso Sen., Beschl. v. 20.9.2012 - 2 LA 234/11 -, v. 25.3.2011 - 2 ME 52/11 -, jeweils n.v.).
Rn. 26 und hieran weiter festgehalten (Sen., Beschl. v. 26.6.2014 - 2 LA 233/13, v. 20.9.2012 - 2 LA 234/11 -, v. 25.3.2011 - 2 ME 52/11 -, jeweils n.v.).
- VG Oldenburg, 22.11.2017 - 5 A 1787/15
Legasthenie; Nachteilsausgleich; Notenschutz; Versäumnisse des Gesetzgebers
Allein eine derartige Einzelfallbetrachtung dürfte geboten sein, da es zum einen innerhalb des Erscheinungsbildes der Legasthenie - bzw. hier der isolierten Rechtschreibstörung - Unterschiede geben dürfte und zum anderen auch die Übergänge zwischen Vorliegen und Nichtvorliegen der Störung fließend sein dürften (ebenso Sen., Beschl. v. 20.9.2012 - 2 LA 234/11 -, v. 25.3.2011 - 2 ME 52/11 -, jeweils n.v.).". - VG Braunschweig, 16.04.2013 - 6 A 204/12
Benachteiligungsverbot; Chancengleichheit; Dyskalkulie; Grundsätze der …
Nds. OVG, Beschl. v. 25.03.2011, a. a. O.; Beschl v. 20.09.2012 - 2 LA 234/11 -, nicht veröffentlicht, vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 08.10.1997 - 1 BvR 9/97 -, juris).
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