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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 29.01.2026 - 2 LA 297/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,2666
OVG Bremen, 29.01.2026 - 2 LA 297/23 (https://dejure.org/2026,2666)
OVG Bremen, Entscheidung vom 29.01.2026 - 2 LA 297/23 (https://dejure.org/2026,2666)
OVG Bremen, Entscheidung vom 29. Januar 2026 - 2 LA 297/23 (https://dejure.org/2026,2666)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilungsspielraum; Bewertungsspielraum; Ermessen; Plagiat; Prüfungsausschuss; Prüfungsrecht; Täuschungsversuch; Überzeugungsgrundsatz; Unbeachtlichkeit eines Verfahrensfehlers; Verfahrensfehler; Verhältnismäßigkeit; Täuschungsversuch (Plagiat); kein ...

  • rechtsportal.de

    Beurteilungsspielraum; Bewertungsspielraum; Ermessen; Plagiat; Prüfungsausschuss; Prüfungsrecht; Täuschungsversuch; Überzeugungsgrundsatz; Unbeachtlichkeit eines Verfahrensfehlers; Verfahrensfehler; Verhältnismäßigkeit; Täuschungsversuch (Plagiat); kein ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 21.03.2012 - 6 C 19.11

    Prüfungsrecht; Verfahrensregelungen; Sanktionierung von Prüferbeeinflussungen; …

    Auszug aus OVG Bremen, 29.01.2026 - 2 LA 297/23
    (1) Die Entscheidung, eine Prüfungsleistung in einer berufsbezogenen Prüfung wegen eines Täuschungsversuchs mit "0 Punkten" zu bewerten, muss als Eingriff in das Grundrecht aus Art. 12 GG dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.03.2012 - 6 C 19/11, juris Rn. 21 f.).

    Dabei stellt sich diese Rechtsfolge bei genereller Betrachtung als verhältnismäßig dar (BVerwG, Urt. v. 21.03.2012 - 6 C 19/11, juris Rn. 24 f.).

    Ist die einschlägige Vorschrift der Prüfungsordnung nicht als Ermessensnorm ausgestaltet, ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Auslegung des Tatbestands zu beachten (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.03.2012 - 6 C 19/11, juris Rn. 27, 30).

    Eine solche Konstruktion bietet in materieller Hinsicht sogar den weitestgehenden Grundrechtsschutz, da im Klageverfahren eine gerichtliche Vollprüfung der Verhältnismäßigkeit der Entscheidung des Prüfungsausschusses stattfindet (so z.B. in BVerwG, Urt. v. 21.03.2012 - 6 C 19/11, juris Rn. 31 ff.) und nicht nur eine Prüfung auf eine Überschreitung des Ermessens- oder Beurteilungsspielraums.

    Dass bei der Entscheidung, ob eine Prüfungsleistung wegen eines Täuschungsversuchs als nicht bestanden gilt, der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz einzelfallbezogen berücksichtigt werden muss, ist bereits höchstrichterlich entschieden (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.03.2012 - 6 C 19/11, juris Rn. 21 f.).

    Ebenso ist bereits höchstrichterlich entschieden, dass dies nicht dazu zwingt, in Prüfungsordnungen dem Prüfungsausschuss ein Ermessen einzuräumen, sondern dass die Verhältnismäßigkeit auch im Rahmen einer gebundenen Entscheidung durch eine entsprechende Auslegung der Tatbestandsmerkmale hergestellt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.03.2012 - 6 C 19/11, juris Rn. 27, 30).

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus OVG Bremen, 29.01.2026 - 2 LA 297/23
    Der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist gegeben, wenn mit dem Zulassungsantrag ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (…BVerfG, Beschl. v. 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14, juris Rn. 19 sowie Beschl. v. 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12, juris Rn. 16 m.w.N.;… OVG Bremen, Beschl. v. 30.03.2021 - 1 LA 180/18, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04

    Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für …

    Auszug aus OVG Bremen, 29.01.2026 - 2 LA 297/23
    Nicht klärungsbedürftig sind Rechtsfragen, deren Beantwortung sich unter Heranziehung der anerkannten Auslegungsmethoden und unter Einbeziehung der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt (BVerfG, Beschl. v. 19.07.2010 - 1 BvR 1634/04, juris Rn. 62).
  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch …

    Auszug aus OVG Bremen, 29.01.2026 - 2 LA 297/23
    Der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist gegeben, wenn mit dem Zulassungsantrag ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14, juris Rn. 19 …sowie Beschl. v. 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12, juris Rn. 16 m.w.N.;… OVG Bremen, Beschl. v. 30.03.2021 - 1 LA 180/18, juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2024 - 6 A 2333/22

    Klage eines Stadtinspektoranwärters gegen seinen Ausschluss von der …

    Auszug aus OVG Bremen, 29.01.2026 - 2 LA 297/23
    Dass dem Prüfungsausschuss bei der Feststellung, ob ein Täuschungsversuch vorliegt, kein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum zusteht, entspricht soweit ersichtlich der allgemeinen Auffassung (…vgl. Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 9. Aufl. 2026, Rn. 240;… Nds. OVG, Beschl. v. 02.02.2024 - 2 ME 108/23, juris Rn. 12; OVG NW, Urt. v. 21.10.2024 - 6 A 2333/22, juris Rn. 27 jeweils m.w.N.).
  • OVG Bremen, 30.03.2021 - 1 LA 180/18

    Zur Abgrenzung zwischen Studentenkneipe und Studententanzkeller

    Auszug aus OVG Bremen, 29.01.2026 - 2 LA 297/23
    Der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist gegeben, wenn mit dem Zulassungsantrag ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (…BVerfG, Beschl. v. 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14, juris Rn. 19 …sowie Beschl. v. 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12, juris Rn. 16 m.w.N.; OVG Bremen, Beschl. v. 30.03.2021 - 1 LA 180/18, juris Rn. 12).
  • OVG Bremen, 30.11.2021 - 2 LA 282/21

    Verpflichtung zur Neuentscheidung über die Besetzung der Stelle einer …

    Auszug aus OVG Bremen, 29.01.2026 - 2 LA 297/23
    Dabei ist zur Darlegung des Zulassungsgrundes die für fallübergreifend gehaltene Frage auszuformulieren sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht und dass sie entscheidungserheblich ist (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschl. v. 30.11.2021 - 2 LA 282/21, juris Rn. 28).
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2024 - 2 ME 108/23

    Antrag auf vorläufige Wiederholung einer Bachelorarbeit im Studiengang …

    Auszug aus OVG Bremen, 29.01.2026 - 2 LA 297/23
    Dass dem Prüfungsausschuss bei der Feststellung, ob ein Täuschungsversuch vorliegt, kein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum zusteht, entspricht soweit ersichtlich der allgemeinen Auffassung (…vgl. Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 9. Aufl. 2026, Rn. 240; Nds. OVG, Beschl. v. 02.02.2024 - 2 ME 108/23, juris Rn. 12;… OVG NW, Urt. v. 21.10.2024 - 6 A 2333/22, juris Rn. 27 jeweils m.w.N.).
  • OVG Bremen, 12.01.2023 - 2 LA 140/22

    Materielle Beweislast des Beamten für die Ruhegehaltfähigkeit einer …

    Auszug aus OVG Bremen, 29.01.2026 - 2 LA 297/23
    Es fehlt an der Darlegung, welche konkreten Tatsachen das Verwaltungsgericht durch welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen hätte aufklären sollen und in welcher Weise (etwa durch Beweisanträge) der Kläger erstinstanzlich auf solche Ermittlungen hingewirkt hat bzw. wieso sich diese Ermittlungen dem Verwaltungsgericht auch ohne ein solches Hinwirken des Klägers hätten aufdrängen müssen (zu den Anforderungen an die Aufklärungsrüge vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 12.01.2023 - 2 LA 140/22, juris Rn. 23).
  • OVG Bremen, 22.07.2026 - 2 LA 259/25

    Erledigung; Plagiat; Protokoll; Prüfungswiederholung; Rechtsschutzbedürfnis; …

    a) Es entspricht höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung, dass bei der Entscheidung, ob eine Prüfung wegen eines Täuschungsversuchs als nicht bestanden gilt, der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz einzelfallbezogen berücksichtigt werden muss (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.03.2012 - 6 C 19.11, juris Rn. 21 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 29.01.2026 - 2 LA 297/23, juris Rn. 24).

    Es ist insbesondere danach zu differenzieren, ob die in Rede stehenden Passagen die Arbeit quantitativ, qualitativ oder in einer Gesamtschau prägen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 29.01.2026 - 2 LA 297/23, juris Rn. 19).

    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist dann bei der Auslegung des Tatbestands zu beachten (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 29.01.2026 - 2 LA 297/23, juris Rn. 18 m.w.N. auf die Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2026 - 6 A 392/25

    Smartphone; Täuschungsversuch; Laufbahnprüfung; Besonders schwerer Fall; …

    Rn. 93 Vgl. BVerwG, Urteile vom 27.2.2019 - 6 C 3.18 -, BVerwGE 164, 379 = juris Rn. 14f., und vom 21.3.2012 - 6 C 19.11 -, NVwZ 2012, 1188 = juris Rn. 21; Beschluss vom 16.2.2018 - 6 B 66.17 -, juris Rn. 12 (jeweils zu einer sanktionsbedingten Bewertung einer Prüfung mit "ungenügend" bzw. "nicht bestanden"); OVG Bremen, Beschluss vom 29.1.2026 - 2 LA 297/23 -, juris Rn. 18.
  • VG Bremen, 10.03.2026 - 7 K 1175/25

    Prüfungsrecht: Ablauf der Frist zur Prüfungswiederholung und Täuschungsversuch, …

    Da § 18 Abs. 1 Satz 1 AT BPO auf Rechtsfolgenseite kein Ermessen vorsieht, ist dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Auslegung des Tatbestands Rechnung zu tragen, sodass ein Täuschungsversuch im Sinne dieser Vorschrift nicht vorliegt, wenn der Unwertgehalt eines unlauteren Prüfungsverhaltens ausnahmsweise als gering anzusehen ist und dieses daher die Schwelle der Sanktionswürdigkeit nicht überschreitet (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. März 2012 - 6 C 19.11, juris Rn. 27, 30; OVG Bremen, Beschluss vom 29. Januar 2026 - 2 LA 297/23, juris Rn. 18).
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