Rechtsprechung
| OVG Bremen, 18.04.2018 - 2 LA 308/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Oberverwaltungsgericht Bremen
BGB § 121; GG Art 12 Abs 1; VwGO § 124 Abs 2 Nr 1; VwGO § 124 Abs 2 Nr 3
Anfechtung der Prüfungsentscheidung über die Zweite Juristische Staatsprüfung - Besorgnis der Befangenheit; Rügeobliegenheit; unverzüglich; Unverzüglichkeitsgebot - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 12 Abs. 1 ; LÜ § 20 Abs. 2
Prüfungsrechtliche Rügeobliegenheit bei einer nach Abschluss der mündlichen Prüfung entstehenden Befangenheit eines Prüfers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 19.10.2016 - 1 K 344/14
- OVG Bremen, 18.04.2018 - 2 LA 308/16
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus OVG Bremen, 18.04.2018 - 2 LA 308/16
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats immer schon dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur Beschlüsse des Senats vom 17.03.2017 - 2 LA 268/15 - juris, und vom 02.03.2012 - 2 A 208/09 - juris, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, Beschluss vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104, 140). - BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Personenbeförderung Sachsen-Anhalt
Auszug aus OVG Bremen, 18.04.2018 - 2 LA 308/16
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats immer schon dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur Beschlüsse des Senats vom 17.03.2017 - 2 LA 268/15 - juris, und vom 02.03.2012 - 2 A 208/09 - juris, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, Beschluss vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104, 140). - BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92
Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von …
Auszug aus OVG Bremen, 18.04.2018 - 2 LA 308/16
prüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung, Korrektur oder zumindest Kompensation (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.06.1994, BVerwGE 96, 126; SächsOVG…, Urteil vom 25.10.2016 - 2 A 308/15 - Rn. 15, juris).
- BVerwG, 08.06.2017 - 10 B 11.16
Erstattung; Erstattungsforderung; Erstattungsschuldner; Festsetzung; …
Auszug aus OVG Bremen, 18.04.2018 - 2 LA 308/16
Eine Rechtsfrage hat keine grundsätzliche Bedeutung, wenn sie sich ohne Weiteres anhand der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (vgl. zum Revisionsverfahren: BVerwG, Beschluss vom 08.06.2017 - 10 B 11/16 -, Rn. 17, juris). - OVG Bremen, 12.02.2018 - 2 PA 293/16
Anfechtung Prüfungsentscheidung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an …
Auszug aus OVG Bremen, 18.04.2018 - 2 LA 308/16
Der Senat hat einen solchen Fall bei einer aus dem Prüfungsprotokoll ersichtlichen und erheblichen Überschreitung der vorgesehenen Prüfungsdauer in Erwägung gezogen (vgl. Beschluss des Senats vom 12.02.2018 - 2 PA 293/16 - juris). - OVG Bremen, 04.10.2017 - 2 LA 75/14
Ruhen von Versorgungsbezügen - Erwerbseinkommen; Ruhen von Versorgungsbezügen; …
Auszug aus OVG Bremen, 18.04.2018 - 2 LA 308/16
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache dann zu, wenn sie eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für das erstrebte Berufungsverfahren entscheidungserheblich ist und die im Interesse der Einheitlichkeit oder Fortbildung des Rechts obergerichtlicher Klärung bedarf (vgl. nur Beschluss des Senats vom 04.10.2017 - 2 LA 75/14 -, Rn. 7, juris). - OVG Sachsen, 25.10.2016 - 2 A 308/15
Prüfung; Rügepflicht; Zumutbarkeit; Prüfungsfähigkeit eines Prüfers
Auszug aus OVG Bremen, 18.04.2018 - 2 LA 308/16
prüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung, Korrektur oder zumindest Kompensation (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.06.1994, BVerwGE 96, 126; SächsOVG, Urteil vom 25.10.2016 - 2 A 308/15 - Rn. 15, juris). - OVG Bremen, 17.03.2017 - 2 LA 268/15
Auszug aus OVG Bremen, 18.04.2018 - 2 LA 308/16
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats immer schon dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur Beschlüsse des Senats vom 17.03.2017 - 2 LA 268/15 - juris, und vom 02.03.2012 - 2 A 208/09 - juris, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, Beschluss vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104, 140). - OVG Bremen, 02.03.2012 - 2 A 208/09
Auszug aus OVG Bremen, 18.04.2018 - 2 LA 308/16
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats immer schon dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur Beschlüsse des Senats vom 17.03.2017 - 2 LA 268/15 - juris, und vom 02.03.2012 - 2 A 208/09 - juris, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, Beschluss vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104, 140).
- OVG Bremen, 18.07.2024 - 2 B 172/24
Prüfungsrecht; Befangenheit des Prüfers; Gebot der Fairness und Sachlichkeit; …
dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung, Korrektur oder zumindest Kompensation (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.06.1994, BVerwGE 96, 126; OVG Bremen, Beschl. v. 18.04.2018 - 2 LA 308/16, juris Rn. 9;… SächsOVG, Urt. v. 25.10.2016 - 2 A 308/15, juris Rn. 15).Ein solcher kommt nur dann in Betracht, wenn die mit dem Erfordernis der unverzüglichen Rüge verfolgten Zwecke nicht erreicht werden können (OVG Bremen, Beschl. v. 18.04.2018 - 2 LA 308/16, juris Rn. 10;… Beschl.v. 12.02.2018 - 2 PA 293/16, juris Rn. 16 ff.).
Dieser Zweck entfällt, wenn der Mangel des Prüfungsverfahrens unstreitig, dokumentiert oder offensichtlich ist (OVG Bremen, Beschl. v. 18.04.2018 - 2 LA 308/16, juris Rn. 11).
Die Zwecke, die Schaffung einer ungerechtfertigten weiteren Prüfungschance zu verhindern und der Prüfungsbehörde vor Abschluss der Prüfung eine Abhilfe zu ermöglichen (OVG Bremen, Beschl. v. 18.04.2018 - 2 LA 308/16, juris Rn. 11) hätte eine unverzügliche Rüge jedoch erfüllen können.
"Unverzüglich" bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB; vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 18.04.2018 - 2 LA 308/16, juris Rn. 14).
dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung, Korrektur oder zumindest Kompensation (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.06.1994, BVerwGE 96, 126; OVG Bremen, Beschl. v. 18.04.2018 - 2 LA 308/16, juris Rn. 9;… SächsOVG, Urt. v. 25.10.2016 - 2 A 308/15, juris Rn. 15).
Ein solcher kommt nur dann in Betracht, wenn die mit dem Erfordernis der unverzüglichen Rüge verfolgten Zwecke nicht erreicht werden können (OVG Bremen, Beschl. v. 18.04.2018 - 2 LA 308/16, juris Rn. 10;… Beschl.v. 12.02.2018 - 2 PA 293/16, juris Rn. 16 ff.).
Dieser Zweck entfällt, wenn der Mangel des Prüfungsverfahrens unstreitig, dokumentiert oder offensichtlich ist (OVG Bremen, Beschl. v. 18.04.2018 - 2 LA 308/16, juris Rn. 11).
Die Zwecke, die Schaffung einer ungerechtfertigten weiteren Prüfungschance zu verhindern und der Prüfungsbehörde vor Abschluss der Prüfung eine Abhilfe zu ermöglichen (OVG Bremen, Beschl. v. 18.04.2018 - 2 LA 308/16, juris Rn. 11) hätte eine unverzügliche Rüge jedoch erfüllen können.
"Unverzüglich" bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB; vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 18.04.2018 - 2 LA 308/16, juris Rn. 14).
- OVG Bremen, 23.05.2024 - 2 LA 28/24
Endgültiges Nichtbestehen der Bachelorprüfung eines Prüflings; Rüge der Besorgnis …
Zum anderen dient die Obliegenheit, den Verfahrensmangel unverzüglich geltend zu machen, dem Interesse der Prüfungsbehörde an einer eigenen, möglichst zeitnahen Überprüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung, Korrektur oder zumindest Kompensation (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.06.1994, BVerwGE 96, 126 ; OVG Bremen, Beschl. v. 18.04.2018 - 2 LA 308/16, juris Rn. 9;… SächsOVG, Urt. v. 25.10.2016 - 2 A 308/15, juris Rn. 15).Das Verwaltungsgericht hat zudem zu Recht darauf verwiesen, dass sie auch nicht unstreitig, dokumentiert oder offensichtlich sind, was die Rügepflicht im Einzelfall entfallen lassen könnte (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 18.04.2018 - 2 LA 308/16, juris Rn. 11).
- VG Köln, 09.06.2026 - 6 K 4363/19 Rn. 26 Vgl. BVerwG, Urteil vom 22.06.1994 - 6 C 37.92 -, juris, Rn. 18 m. w. N.; SächsOVG, Urteil vom 25.10.2016 - 2 A 308/15 -, juris, Rn. 15; OVG Bremen, Beschluss vom 18.04.2018 - 2 LA 308/16 -, juris, Rn. 9 ff.
- VG Arnsberg, 13.05.2026 - 10 K 4918/24 (OVG EA.), Beschluss vom 00. April 0000 - 2 LA 308/16 -, juris, Rn. 10.
- VG Berlin, 28.08.2023 - 12 K 392.21 Verfahrensmängel auch im Hinblick auf die mangelhafte Gestaltung der Ausbildung sind daher unverzüglich geltend zu machen, wenn hieraus rechtliche Konsequenzen seitens des Prüflings gezogen werden sollen, da er ansonsten bei Zuwarten des Weiteren Prüfungsverlaufs und späterer Berufung auf die Mängel widersprüchlich handeln würde (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 18. April 2018 - 2 LA 308/16 - juris Rn. 8 f).
- VG Köln, 09.08.2022 - 6 K 3246/20 Rn. 96 Vgl. BVerwG, Urteil vom 22.06.1994 - 6 C 37.92 -, juris, Rn. 18 m. w. N.; SächsOVG, Urteil vom 25.10.2016 - 2 A 308/15 -, juris, Rn. 15; OVG Bremen, Beschluss vom 18.04.2018 - 2 LA 308/16, juris, Rn. 9 ff.
- VG Köln, 14.06.2022 - 6 K 6502/20 Rn. 39 Vgl. BVerwG, Urteil vom 22.06.1994 - 6 C 37.92 -, juris, Rn. 18 m. w. N.; SächsOVG, Urteil vom 25.10.2016 - 2 A 308/15 -juris, Rn. 15; OVG Bremen, Beschluss vom 18.04.2018 - 2 LA 308/16, Rn. 9 ff.
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