Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 14.02.2005 - 2 LA 827/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Schadensersatz; Lehrer; Abhandenkommen eines privaten Handys im Unterricht
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 82 Abs. 1 NBG; § 96 Abs. 1 S. 1 NBG
Schadensersatzforderung für ein im Dienst entwendetes Handy einer Lehrerin; Handy als üblicherweise im Dienst mitgeführter Gegenstand; Verpflichtung zur Wahl einer Wohnung in der Nähe des Dienstortes; Versagung des Schadensersatzes wegen grob fahrlässigem Verhalten eines ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Haftung, Schadensersatz - Schadensersatz für Handy der Lehrerin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatzforderung für ein im Dienst entwendetes Handy einer Lehrerin; Handy als üblicherweise im Dienst mitgeführter Gegenstand; Verpflichtung zur Wahl einer Wohnung in der Nähe des Dienstortes; Versagung des Schadensersatzes wegen grob fahrlässigem Verhalten eines ...
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 07.01.2004 - 1 A 98/03
- OVG Niedersachsen, 14.02.2005 - 2 LA 827/04
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2005, 479
- DVBl 2005, 1464 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2005 - 2 LA 827/04
Das ist der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163; Nds.OVG, Beschl. v. 09.12.2004 - 2 LA 344/03 -). - VG Oldenburg, 27.08.2003 - 6 A 977/01
Anspruch eines Polizeibeamten auf Ersatz eines bei Dienstwahrnehmung beschädigten …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2005 - 2 LA 827/04
- 6 A 977/01 -, NVwZ-RR 2004, 130).
- OVG Niedersachsen, 27.11.2007 - 5 LB 190/05
Anspruch eines Polizeibeamten auf Schadensersatz für ein im Dienst beschädigtes …
Daher kommt es an dieser Stelle auch nicht darauf an, ob in dienstlicher Hinsicht ein objektiver Bedarf für das Mitführen bestimmter Gegenstände besteht (anders aber zum Schadensersatzanspruch einer Lehrerin für ihr in der Schule abhanden gekommenes privates Handy: Nds. OVG, Beschl. v. 14.02.2005 - 2 LA 827/04 - NVwZ-RR 2005, 479 = Nds.Rpfl. 2005, 256 …und Urt. v. 21.09.2005 - 2 LB 154/05).Allerdings ist diese Tätigkeit - anders als im Falle einer Lehrerin, die ihr privates Handy in der Schule nutzt (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 14.02.2005 - 2 LA 827/04 - NVwZ-RR 2005, 479 = Nds.Rpfl. 2005, 256 …und Urt. v. 21.09.2005 - 2 LB 154/05) - dadurch geprägt, dass die Beamten überwiegend im Außendienst tätig sind und ständig erreichbar sein sollten.
Etwaige Defizite hat nicht der einzelne Beamte mit eigenen Mitteln auszugleichen (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 14.02.2005- 2 LA 827/04 - NVwZ-RR 2005, 479 = Nds.Rpfl. 2005, 256 …und Urt. v. 21.09.2005 - 2 LB 154/05).
- VG Lüneburg, 04.02.2008 - 1 A 145/07
Schadensersatz; Sachschaden; Fürsorgegebot; Dienstunfall; Kraftfahrzeug; Gründe, …
"Bei der Ermessensausübung ist jedoch nicht die Höhe des Schadens eingestellt und geprüft worden, ob es angesichts einer Schadenshöhe von 5.214,03 EUR dem Kläger nach Lage der Verhältnisse zugemutet werden kann, den Schaden in voller Höhe selbst zu tragen, oder es mit Blick auf die schweren dienstlichen Gründe gerechtfertigt ist, dem Kläger jedenfalls den maximalen Erstattungsbetrag oder einen Teil hiervon als Schadensersatz zu leisten (vgl. zur Ausübung des Ermessens auch Nds. OVG, B. v. 14.2.2005 - 2 LA 827/04 -). - VG Lüneburg, 31.08.2005 - 1 A 272/04
Beamter; Dienstreise; Dienststelle; Ermessensausübung; Ermessensdefizit; …
Bei der Ermessensausübung ist jedoch nicht die Höhe des Schadens eingestellt und geprüft worden, ob es angesichts einer Schadenshöhe von 5.214,03 EUR dem Kläger nach Lage der Verhältnisse zugemutet werden kann, den Schaden in voller Höhe selbst zu tragen, oder es mit Blick auf die schweren dienstlichen Gründe gerechtfertigt ist, dem Kläger jedenfalls den maximalen Erstattungsbetrag oder einen Teil hiervon als Schadensersatz zu leisten (vgl. zur Ausübung des Ermessens auch Nds. OVG, B. v. 14.2.2005 - 2 LA 827/04 -). - OLG Frankfurt, 07.10.2010 - 20 W 387/10
Wohnungsdurchsuchung, Beschluss, Abhilfeverfahren, Begründungserfordernis, …
Es sind keine Umstände ersichtlich, warum für die Ergreifung des Betroffenen das bloße Betreten der Wohnung und die Festnahme als Maßnahme des unmittelbaren Zwangs nicht ausgereicht hätte (verneinend auch AG Hameln, NdsRpfl 2005, 256 und OLG Celle, OLGR Celle 2003, 131 ff.; Zschieschak, Ausländerrechtliche Durchsuchungen aufgrund allgemeinen Polizeirechts, NJW 2005, 3318 ff.), sofern die Voraussetzungen hierfür überhaupt vorlagen, was dahingestellt bleiben kann, da es an der Rechtswidrigkeit der Durchsuchungsgestattung nichts ändert.
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