Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 2 LB 118/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9919
OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 2 LB 118/03 (https://dejure.org/2005,9919)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.09.2005 - 2 LB 118/03 (https://dejure.org/2005,9919)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. September 2005 - 2 LB 118/03 (https://dejure.org/2005,9919)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,9919) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; § 87 c Abs. 1 NBG; § 6 Abs. 1 S. 1 BhV; § 32 Abs. 1 SGB V
    Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe für die Anschaffung antiallergener Bettzwischenbezüge; Beihilfeansprüche von Beamten

  • Judicialis

    BhV § 6 I 1 Nr. 2; ; BhV § 6 I 1 Nr. 4; ; NBG § 87 Abs. 1 Satz 1; ; NBG § 87c I

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beihilfefähigkeit antiallergener Bettzwischenbezüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe für die Anschaffung antiallergener Bettzwischenbezüge; Beihilfeansprüche von Beamten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 5.95

    Beamtenrecht: Beihilfe zu Gunsten von Beamten für Mittel gegen Hausstaubmilben …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 2 LB 118/03
    Bei den von der Klägerin angeschafften anitallergenen Bettzwischenbezügen handelt es sich aber weder um Arznei-/Verbandsmittel noch um Hilfsmittel i. S. der soeben genannten Vorschrift, so dass eine Beihilfefähigkeit dieser Bettzwischenbezüge ausscheiden muss (so auch BVerwG, Beschl. v. 9.2.2001 - BVerwG 2 B 72.00 -, Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 13 unter Bezugnahme auf das Urt. v. 30.5.1996 - BVerwG 2 C 5.95 -, NVwZ-RR 1997, 367 = DVBl. 1996, 1149 = ZBR 1996, 314 = DÖD 1997, 133 u. Nds. OVG, Beschl. v. 7.4.2003 - 5 LA 3622/01 -).

    Unter (beihilfefähigen) Arzneimitteln können grundsätzlich nur solche Mittel verstanden werden, die durch Anwendung am oder im menschlichen Körper Wirkungen erzeugen (BVerwG, Urt. v. 30.5.1996, aaO;… BAG, Urt. v. 25.2.1999 - 6 AZR 512/97 -, NZA 1999, 1228 = NVwZ-RR 2000, 630).

    Diese lediglich mittelbare Wirkung der antiallergenen Bettzwischenbezüge schließt es aber aus, diese unter den Arzneimittelbegriff des Beihilferechts zu fassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.5.1996, aaO).

    Gerade weil die Zielsetzung und Systematik des beamtenrechtlichen Beihilferechts eine zumutbare Eigenvorsorge von den Beamtinnen und Beamten vorsehen und daher anders als etwa das Arzneimittelrecht oder das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung eine Beschränkung der nach Beihilferecht erstattungsfähigen Aufwendungen (Beihilfefähigkeit) vorsehen können, setzt der Hilfsmittelbegriff wie der Arzneimittelbegriff des Beihilferechts einschränkend voraus, dass das Mittel unmittelbar am Körper des Patienten wirkt und nicht etwa nur mittelbar auf den Patienten in der Weise einwirkt, dass krankheitserregende bzw. -auslösende Faktoren von dem Patienten ferngehalten werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.5.1996, aaO, u. Beschl. v. 9.1.2001, aaO).

  • BSG, 18.01.1996 - 1 RK 8/95

    Heilmittel - Hilfsmittel - antiallergener Matratzenüberzug - Kostenerstattung für …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 2 LB 118/03
    2.2 Wenn in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung (s. etwa BSG, Urt. v. 18.1.1996 - 1 RK 8/95 -, USK 96175 ;… vgl. auch Urt. v. 21.11.1991 - 3 RK 18/90 -, FEVS 42, 392 = …">182%20I%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3 - 2200 § 182 I Nr. 1 lt.

    b RVO = ArbuR 1996, 233 - zu Anti-Milbenspray u. -Feuchtpulver) anitallergene Bettzwischenbezüge zumindest als Heilmittel i. S. des § 32 Abs. 1 SGB V angesehen werden, weil sie dazu dienten, Krankheitszustände zu heilen oder zu verhindern, es bei diesen Mitteln auf eine unmittelbare Heilwirkung nicht ankomme (BSG, Urt. v. 18.1.1996, aaO, - zu § 182 Abs. 1 Nr. 1 lit. b RVO), so rechtfertigt dies keine andere Entscheidung.

    2.4.4 Des Weiteren ist es für das Beihilferecht auch unerheblich, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urt. v. 18.1.1996, aaO) der gesetzlich Versicherte auch für Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens von seiner Krankenkasse eine Kostenübernahme (als Heilmittel) verlangen kann.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2000 - 12 A 2489/99

    Zur Beihilfefähigkeit - hier: verneint für Antiallergene Bettzwischenbezüge

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 2 LB 118/03
    Die Bezüge werden nämlich nicht wie etwa Wundverbände auf den Körper aufgelegt oder mit ihm in bestimmter Weise verbunden (…BAG, Urt. v. 25.2.1999 - 6 AZR 512/97 -, NVwZ-RR 2000, 630 = NZA 1999, 1228; OVG NRW, Urt. v. 21.7.2000 - 12 A 2489/99 -).

    2.4.2 Hiervon abgesehen - dies stellt eine selbständig tragende Erwägung dieses Urteils dar - müsste eine Beihilfefähigkeit der antiallergenen Bettzwischenbezüge als Hilfsmittel i. S. des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BhV auch daran scheitern, dass es sich bei diesen Bezügen um Gegenstände handelt, die der allgemeinen Lebenshaltung unterliegen und die daher nach Nr. 9 der Anlage 3 zu § 6 Abs. 1 Nr. 4 BhV nicht zu den beihilfefähigen Hilfsmitteln i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 BhV gehören (…ebenso: OVG Rheinland-Pfalz, aaO; OVG NRW, Urt. v. 21.7.2000 - 12 A 2489/99 - BAG, aaO;… VG Hannover, Urt. v. 10.6.1999 - 14 A 4515/98 - Topka/Möhle, Kommentar zum Beihilferecht Niedersachsens und des Bundes, Stand: August 2005, RdNr. 6.7.5b zu § 6 Abs. 1 Nr. 4;… a. A. VG Frankfurt am Main, Urt. v. 16.3.2001 - 9 E 2.369/00 (2) -, NVwZ-RR 2001, 526).

    Denn die lediglich durch die antiallergenen Bettzwischenbezügen bewirkte Nutzbarkeit der Bettstatt für den Allergiker ist dem Fall des "Krankenbetts" vergleichbar, das im Negativkatalog als ein der allgemeinen Lebenshaltung unterliegender Gegenstand aufgeführt ist (OVG NRW, Urt. v. 21.7.2000 - 12 A 2489/99 -) und nur dann als beihilfefähig anerkannt werden kann, wenn das Krankenbett - ausnahmsweise - in einer besonderen Funktion, und zwar als Pflegebett oder als Antidekubitusbett hergerichtet und genutzt wird.

  • BAG, 25.02.1999 - 6 AZR 512/97

    Beihilfe für antiallergene Mittel (Kissen, Bett usw.)

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 2 LB 118/03
    Unter (beihilfefähigen) Arzneimitteln können grundsätzlich nur solche Mittel verstanden werden, die durch Anwendung am oder im menschlichen Körper Wirkungen erzeugen (…BVerwG, Urt. v. 30.5.1996, aaO; BAG, Urt. v. 25.2.1999 - 6 AZR 512/97 -, NZA 1999, 1228 = NVwZ-RR 2000, 630).

    Die Bezüge werden nämlich nicht wie etwa Wundverbände auf den Körper aufgelegt oder mit ihm in bestimmter Weise verbunden (BAG, Urt. v. 25.2.1999 - 6 AZR 512/97 -, NVwZ-RR 2000, 630 = NZA 1999, 1228;… OVG NRW, Urt. v. 21.7.2000 - 12 A 2489/99 -).

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 19.79

    Beihilfe - Beihilfeberechtigter - Beihilfefähige Aufwendungen - Bemessungssatz - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 2 LB 118/03
    Dies kann aber nur dann angenommen werden, wenn durch die Nichtgewährung der Leistung für die Beamtin und ihre Familie eine unerträgliche Belastung der amtsangemessenen Lebensführung eintreten würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.6.1980 - BVerwG 6 C 19.79 -, ZBR 1980, 350 = LSK 1981, 420097 = DÖV 1981, 101(103)).
  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 2 LB 118/03
    Rechtsgrundlage für die von der Klägerin begehrte Beihilfe sind die Beihilfevorschriften des Bundes ("Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen"), die nach § 87 c Abs. 1 NBG auch für niedersächsische Beamtinnen und Beamte gelten, in der Fassung vom 10. Juli 1995 (GMBl. S. 918 = Anlage 1 des RdErl. des niedersächsischen Finanzministeriums v. 25.3.1996, Nds.MBl. S. 765) und die für eine Übergangszeit noch angewandt werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.6.2004, BVerwG 2 C 50.02 -, DVBl. 2004, 1420(1422)).
  • BVerwG, 30.03.1995 - 2 C 5.94

    Beihilfe bei Eingliederungshilfe des Sozialhilfeträgers an erwachsene behinderte …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 2 LB 118/03
    Abgesehen davon, dass die Beihilfevorschriften den Begriff des Heilmittels nicht kennen, sondern nur den des Arzneimittels, so dass schon von daher die sozialgerichtliche Rechtsprechung zu den antiallergenen Bettzwischenbezügen auf das Beihilferecht nicht übertragbar ist, scheidet eine etwaige Übertragung der im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung entwickelten Grundsätze auf das Beihilferecht auch deswegen aus, weil zwischen dem Beihilferecht und dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung gravierende Systemunterschiede bestehen (s. dazu BVerwG, Urt. v. 21.2.1979 - BVerwG 6 C 25.76 -, BVerwGE 60, 336(338) u. Urt. v. 30.3.1995 - BVerwG 2 C 5.94 -, BVerwGE 98, 106(108) = NVwZ 1995, 682), die es ausschließen, Grundsätze, die den Besonderheiten der gesetzlichen Krankenversicherung geschuldet sind, auf das Beihilferecht zu übertragen (…vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 17.5.2002 - 2 A 11758/01 -, IÖD 2002, 19f. m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 25.76

    Begriff des Sachleistungssurrogats - Inanspruchnahme einer Geldleistung statt …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 2 LB 118/03
    Abgesehen davon, dass die Beihilfevorschriften den Begriff des Heilmittels nicht kennen, sondern nur den des Arzneimittels, so dass schon von daher die sozialgerichtliche Rechtsprechung zu den antiallergenen Bettzwischenbezügen auf das Beihilferecht nicht übertragbar ist, scheidet eine etwaige Übertragung der im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung entwickelten Grundsätze auf das Beihilferecht auch deswegen aus, weil zwischen dem Beihilferecht und dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung gravierende Systemunterschiede bestehen (s. dazu BVerwG, Urt. v. 21.2.1979 - BVerwG 6 C 25.76 -, BVerwGE 60, 336(338) u. Urt. v. 30.3.1995 - BVerwG 2 C 5.94 -, BVerwGE 98, 106(108) = NVwZ 1995, 682), die es ausschließen, Grundsätze, die den Besonderheiten der gesetzlichen Krankenversicherung geschuldet sind, auf das Beihilferecht zu übertragen (…vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 17.5.2002 - 2 A 11758/01 -, IÖD 2002, 19f. m. w. Nachw.).
  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 18/90

    Kostenübernahme bei Hausstaubmilbenallergie

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 2 LB 118/03
    2.2 Wenn in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung (…s. etwa BSG, Urt. v. 18.1.1996 - 1 RK 8/95 -, USK 96175 ; vgl. auch Urt. v. 21.11.1991 - 3 RK 18/90 -, FEVS 42, 392 = …">182%20I%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3 - 2200 § 182 I Nr. 1 lt.
  • BVerwG, 09.01.2001 - 2 B 72.00

    Beihilfefähigkeit antiallergener Bettbezüge

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 2 LB 118/03
    Bei den von der Klägerin angeschafften anitallergenen Bettzwischenbezügen handelt es sich aber weder um Arznei-/Verbandsmittel noch um Hilfsmittel i. S. der soeben genannten Vorschrift, so dass eine Beihilfefähigkeit dieser Bettzwischenbezüge ausscheiden muss (so auch BVerwG, Beschl. v. 9.2.2001 - BVerwG 2 B 72.00 -, Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 13 unter Bezugnahme auf das Urt. v. 30.5.1996 - BVerwG 2 C 5.95 -, NVwZ-RR 1997, 367 = DVBl. 1996, 1149 = ZBR 1996, 314 = DÖD 1997, 133 u. Nds. OVG, Beschl. v. 7.4.2003 - 5 LA 3622/01 -).
  • BVerwG, 15.08.1980 - 6 C 14.80

    Anforderungen an die geistige Auseinandersetzung mit den Problemen der …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2002 - 2 A 11758/01

    Keine Beihilfe für antiallergene Bettbezüge

  • VG Frankfurt/Main, 16.03.2001 - 9 E 2369/00

    4 HBeihVO

  • VG Trier, 04.09.2012 - 1 K 630/12

    Beihilfefähigkeit antiallergener Komplettumhüllungen für Matratzen und Bettzeug

    Arzneimittel erzeugen durch Anwendung am oder im menschlichen Körper Wirkungen (OVG RP, Urteil vom 17. Mai 2002 - 2 A 11758/01 -, IÖD 2002, 227; OVG Lüneburg, Urteil vom 21. September 2005 - 2 LB 118/03 -, NdsRpfl. 2006, 226 m. w. N.).

    Hierunter sind solche Gegenstände zu verstehen, die zur Änderung, Besserung, Behebung oder Beseitigung der Folgen eines regelwidrigen Körperzustandes geeignet und aufgrund des Krankheitsbildes dazu bestimmt sind, die natürlichen Funktionen eines nicht oder nicht voll funktionstüchtigen Körperorgans zu ersetzen oder zu ergänzen (OVG RP, Urteil vom 17. Mai 2002 - 2 A 11758/01 -, IÖD 2002, 227; OVG Lüneburg, Urteil vom 21. September 2005 - 2 LB 118/03 -, NdsRpfl. 2006, 226).

    Rn. 17 Offen bleiben kann nach Vorstehendem, ob die streitgegenständlichen Bezüge im Sinne von § 21 Abs. 2 Nr. 1 d) geeignet sind, Güter des täglichen Bedarfs zu ersetzen oder im Sinne von Ziffer 1.9 der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 28. November 2006 (P 1820/04 A - 416) - VVzBVO - den Aufwendungen der allgemeinen Lebenshaltung zuzurechnen sind (nach obergerichtlicher Rechtsprechung handelt es sich bei antiallergenen Matratzen-, Decken- und Kissenbezügen, obwohl sie herkömmliche Bezüge nicht ersetzen, sondern neben diesen zur Anwendung kommen, um Gegenstände der allgemeinen Lebensführung, da sie dazu dienen, die Bettstatt als Gegenstand der allgemeinen Lebenshaltung für Allergiker nutzbar zu machen, siehe u. a. OVG RP, OVG RP, Urteil vom 17. Mai 2002 - 2 A 11758/01 -, IÖD 2002, 227; BayVGH, Urteil vom 7. Juni 1999 - 3 B 96.3078 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 21. Juli 2000 - 12 A 2489/99 -, RiA 2001, 296; OVG Lüneburg, Urteil vom 21. September 2005 - 2 LB 118/03 -, NdsRpfl.

    Denn die Grundsätze des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht auf das Beihilfenrecht übertragbar (OVG Lüneburg, Urteil vom 21. September 2005 - 2 LB 118/03 -, NdsRpfl.

    Vor diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt, dass der Beamte in größerem Umfang als der gesetzlich Krankenversicherte auf die Eigenvorsorge verwiesen werden kann (OVG Lüneburg, Urteil vom 21. September 2005 - 2 LB 118/03 -, NdsRpfl. 2006, 226).

    Ein direkter, konkreter Leistungsanspruch gegen den Dienstherrn besteht unter dem Aspekt der Fürsorgepflichtverletzung nur dann, wenn durch die Nichtgewährung der Leistung für die Beamtin und ihre Familie eine unerträgliche Belastung der amtsangemessenen Lebensführung eintreten würde (OVG Lüneburg, Urteil vom 21. September 2005 - 2 LB 118/03 -, NdsRpfl. 2006, 226: BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1980 - 6 C 19.79 -, ZBR 1980, 350).

  • VG Osnabrück, 28.02.2007 - 3 A 113/06

    Beamter; Beihilfe; Beihilfevorschrift; Blutdruck; Blutdruckmessgerät; Fürsorge; …

    Es dient der Selbstkontrolle und nicht dazu, die Ausübung natürlicher Körperfunktionen zu ermöglichen, zu ersetzen, aufrecht zu erhalten oder zu erleichtern ( vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 21.09.2005 - 2 LB 118/03 -).

    Die Aufwendungen für den Erwerb eines Blutdruckmessgerätes sind nicht bereits deshalb von vornherein von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen, weil "Blutdruckmessgerät" in der Negativliste ausdrücklich erwähnt ist (so aber obiter dictum: OVG Lüneburg, U. v. 21.09.2005 - 2 LB 118/03 -und: Bay. VGH, Urt. v. 12.06.1991 - 3 B 90.3727 -).

    Die Kammer kann keine Anhaltspunkte dafür erkennen, dass ein Membran-Blutdruckmessgerät mit einer den Verhältnissen eines Kindes entsprechenden Armmanschette in der Bevölkerung verbreitet wäre und etwa auch von oder für gesunde Kinder angeschafft würde oder einen anderen Gegenstand der allgemeinen Lebensführung ersetzte ( vgl. zu antiallergenen Bettzwischenbezügen: OVG Lüneburg, Urt. vom 21.09.2005, - 2 LB 118/03 -, NdsRpfl 2006, 226-228, zit. nach juris ).

    So sind etwa in der Anlage 3 Gegenstände aufgeführt, die hinsichtlich der Beihilfefähigkeit nach ihrer Beschaffenheit oder Zweckbestimmung unterschieden werden, ohne Rücksicht darauf, ob sie nach ihrer objektiven Eignung und Beschaffenheit auch im Rahmen der allgemeinen Lebensführung benutzt werden könnten: Krankenbett (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 21.09.2005 - 2 LB 118/03), Knetmaterial, Lesehilfen.

    Die hier vertretene Auslegung der Beihilfevorschriften, insbesondere der Anlage 3, hat grundsätzliche Bedeutung und weicht jedenfalls von einer obergerichtlichen Entscheidung (OVG Lüneburg, Urt. v. 21.09.2005 - 2 LB 118/03 -) ab.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.10.2010 - L 10 KR 17/06

    Hilfe gegen Hausstauballergie

    Diese betont gerade die gravierenden Systemunterschiede zwischen dem Beihilferecht und dem Recht der GKV, wonach der Beihilfeberechtigte eher als der gesetzlich Krankenversicherte auf die Eigenvorsorge verwiesen werden könne (vgl Niedersächsisches OVG 21. September 2005 - 2 LB 118/03, zitiert nach Juris Rn 36).
  • VGH Bayern, 19.03.2024 - 24 ZB 23.2224

    Keine Beihilfefähigkeit von Allergiebettwäsche bei Asthma

    Damit ist es im Allgemeinen nicht vereinbar, jede Anschaffung von Gegenständen, die zwar gesunde Menschen typischerweise nicht benötigen, die aber letztlich nur einer krankheitsbedingten Anpassung, Veränderung oder Nutzbarmachung von Gegenständen des alltäglichen Bedarfs dienen, genügen zu lassen, um die Beihilfefähigkeit zu bejahen bzw. eine Zuordnung zur allgemeinen Lebenshaltung zu verneinen (vgl. NdsOVG, U.v. 21.9.2005 - 2 LB 118/03 - Rn. 34;… BayVGH, U.v. 7.6.1999 - 3 B 96.3078 - juris Rn. 17;… VG Saarlouis, U.v. 21.4.2016 - 6 K 1000/15 - juris Rn. 20).

    Diese Ansicht entspricht auch verbreiteter Rechtsprechung (vgl. NdsOVG, U.v. 21.9.2005 - 2 LB 118/03 - Rn. 34;… BayVGH, U.v. 7.6.1999 - 3 B 96.3078 - juris Rn. 17;… VG München, U.v. 16.11.2004 - M 12 K 04.1465 - juris Rn. 15 ff.;… in diese Richtung auch BVerwG, U.v. 30.5.1996 - 2 C 5.95 - juris Rn. 21).

  • VG Göttingen, 04.10.2006 - 3 A 526/05

    Teilunwirksamkeit der Beihilfevorschriften des Bundes; Arzneimittel; Beihilfe; …

    Als Arzneimittel im Sinne der beihilferechtlichen Vorschriften kommen nach einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.05.1996 - 2 C 5.95 -, ZBR 1996, 314; Nds.OVG, Urteil vom 25.05.2004 - 5 LB 15/03 -, Nds.Rpfl 2004, 303-304; Nds.OVG, Urteil vom 21.09.2005 - 2 LB 118/03 - OVG Koblenz, Urteil vom 09.05.2005 - 2 A 10106/05 - VG Düsseldorf, Urteil vom 09.12.2005 - 26 K 1844/05 - VG Ansbach, Urteil vom 19.04.2006 - AN 15 K 05.03841 - letztere zitiert nach juris) grundsätzlich nur Mittel in Betracht, die dazu bestimmt sind, ihre Wirkung im Rahmen der Krankenbehandlung durch Anwendung am oder im menschlichen Körper zu erzielen.

    § 6 Abs. 1 Nr. 2 BhV i.d.F. vom 30.01.2004 stellt nämlich nicht auf eine formelle Einordnung, sondern auf den materiellen Zweckcharakter sowie darauf ab, ob nach objektiven Maßstäben von dem Mittel eine therapeutische Wirkung zu erwarten ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 30.05.1996, aaO.; Nds.OVG, Urteil vom 21.09.2005, aaO. und Urteil vom 27.05.1994 - 5 L 341/92 - BayVGH, Urteil vom 28.04.1991 - 3 B 92.3836 -, ZBR 1993, 347; OVG Münster, Urteil vom 28.10.1999 - 12 A 315/97 -, DÖD 2000, 136).

  • VG Karlsruhe, 19.02.2009 - 9 K 1765/07

    Beihilfefähigkeit eines Krankenpflegebettes

    Rn. 19 Auf diese zur gesetzlichen Krankenversicherung entwickelten Maßstäbe kann - wie bereits ausgeführt - auch im Beihilferecht zurückgegriffen werden, weshalb das dem Kläger verordnete und von ihm angemietete Krankenbett ein beihilfefähiges Hilfsmittel im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 BVO ist (ebenso Nieders. OVG, Urt. v. 21.09.2005 - 2 LB 118/03 -, juris -, wonach das im Negativkatalog als ein der allgemeinen Lebenshaltung zugeordnete Krankenbett nur dann als beihilfefähig anerkannt werden kann, wenn es - ausnahmsweise - in einer besonderen Funktion und zwar als Pflegebett oder als Antidekubitus-Bett hergerichtet und genutzt wird).
  • VG Göttingen, 04.10.2006 - 3 A 608/05

    Teilunwirksamkeit der Beihilfevorschriften des Bundes.

    - PZN: 3071911 - mit dem Wirkstoff Natriumhyaluronat 40 mg zur Anwendung als vorüber gehender Ersatz der Glycosaminoglycan-(GAG-)Schicht in der Harnblase; die Anwendung als Arzneimittel ( vgl. BVerwG, Urteil vom 30.05.1996 - 2 C 5.95 -, ZBR 1996, 314; Nds.OVG, Urteil vom 25.05.2004 - 5 LB 15/03 -, Nds.Rpfl 2004, 303-304; Nds.OVG, Urteil vom 21.09.2005 - 2 LB 118/03 -) ist unzweifelhaft.
  • VG Osnabrück, 24.04.2006 - 3 A 145/05

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Beihilfe für bestimmte Arzneimittel.

    Eine Verletzung des Wesenskerns der Fürsorgepflicht kann nur dann angenommen werden, wenn durch die Nichtgewährung der Leistung für des Beamten und seiner Familie eine unerträgliche Belastung der amtsangemessenen Lebensführung einträte (NdsOVG, Urteil vom 21.9.2005, 2 LB 118/03, juris mwN; ebenso OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.4.2004, 3 LB 97/03).
  • VG Koblenz, 04.03.2008 - 2 K 226/07

    Beihilfe für Hörgerät

    In diesem Fall begründet die Fürsorgepflicht des Dienstherrn eine Leistungspflicht lediglich dann, wenn die durch die Nichtgewährung der Leistung für den Beamten und seine Familie eine unerträgliche Belastung der amtsangemessenen Lebensführung einträte (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21. September 2005 ­ 2 LB 118/03 ­ m.w.N., zitiert nach juris).
  • VG Saarlouis, 21.04.2016 - 6 K 1000/15

    Beihilfefähigkeit eines Hilfsmittels; hier: elektrisch verstellbarer …

    Rn. 21 Vgl. dazu auch OVG Lüneburg, Urteil vom 21.09.2005, 2 LB 118/03, zitiert nach juris; ferner Teilziffer 1.2 Satz 1 der AV zu § 5 Abs. 1 Nr. 9 BhVO.
  • VG Osnabrück, 28.02.2007 - 3 A 112/06

    Badeschuhe; Beamter; Beihilfe; Beihilfefähigkeit; Erkrankung; Fürsorgeanspruch; …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Niedersachsen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht