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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 2 LB 147/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,19578
OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 2 LB 147/12 (https://dejure.org/2014,19578)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.03.2014 - 2 LB 147/12 (https://dejure.org/2014,19578)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. März 2014 - 2 LB 147/12 (https://dejure.org/2014,19578)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 2 Nr. 1e NSchG; § 59 Abs. 1 S. 1 NSchG; § 114 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 NSchG; § 114 Abs. 3 S. 1 NSchG
    Anforderungen einer für die Annahme eines eigenständigen Bildungsgangs erforderlichen besonderen Schwerpunktbildung bei bilingualem Unterricht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen einer für die Annahme eines eigenständigen Bildungsgangs erforderlichen besonderen Schwerpunktbildung bei bilingualem Unterricht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schülerbeförderung - die weiter entfernte Schule mit dem besonderen bilingualen Konzept

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen einer für die Annahme eines eigenständigen Bildungsgangs erforderlichen besonderen Schwerpunktbildung bei bilingualem Unterricht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 06.05.2013 - 2 LB 151/12
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 2 LB 147/12
    Der Begriff des Bildungsganges ist dabei dem niedersächsischen Schulrecht zu entnehmen; möglicherweise abweichende Begriffsbildungen in anderen Zusammenhängen treten dahinter zurück (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 6.5.2013 - 2 LB 151/12 -, NdsVBl.

    Rn. 43 a) Der Senat geht weiterhin (vgl. zuletzt Urt. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, juris, v. 6.5.2013 - 2 LC 380/10 -, NdsVBl 2014, 16, u. v. 2 LB 151/12 -, juris) in Anknüpfung an sein Urteil vom 24. Mai 2007 (- 2 LC 9/07 -, NdsVBl 2007, 336) davon aus, dass der Begriff des Bildungsgangs im Sinne des Schülerbeförderungsrechts unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Regelungen der Schülerbeförderung und in Abgrenzung zu den im Niedersächsischen Schulgesetz verwendeten Begriffen der "Schulform" und des "Bildungsweges" dahingehend zu bestimmen ist, dass den "Bildungsgang" in dem hier interessierenden Sinne das abstrakte Bildungsangebot einer Fachrichtung kennzeichnet, während der "Bildungsweg" den individuellen Weg des einzelnen Schülers von seiner Aufnahme in die Schule bis zu dem angestrebten oder erreichten Abschluss meint.

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 6. Mai 2013 - 2 LB 151/12 -, NdsVBl.

  • OVG Niedersachsen, 08.01.2014 - 2 LB 364/12

    Auslegung des Begriffs der Schulform bzgl. des Rechts der Eltern auf freie …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 2 LB 147/12
    Rn. 43 a) Der Senat geht weiterhin (vgl. zuletzt Urt. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, juris, v. 6.5.2013 - 2 LC 380/10 -, NdsVBl 2014, 16, u. v. 2 LB 151/12 -, juris) in Anknüpfung an sein Urteil vom 24. Mai 2007 (- 2 LC 9/07 -, NdsVBl 2007, 336) davon aus, dass der Begriff des Bildungsgangs im Sinne des Schülerbeförderungsrechts unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Regelungen der Schülerbeförderung und in Abgrenzung zu den im Niedersächsischen Schulgesetz verwendeten Begriffen der "Schulform" und des "Bildungsweges" dahingehend zu bestimmen ist, dass den "Bildungsgang" in dem hier interessierenden Sinne das abstrakte Bildungsangebot einer Fachrichtung kennzeichnet, während der "Bildungsweg" den individuellen Weg des einzelnen Schülers von seiner Aufnahme in die Schule bis zu dem angestrebten oder erreichten Abschluss meint.

    Denn auch ein international bzw. im europäischen Ausland anerkannter Abschluss kann bildungsgangprägend sein (vgl. hierzu bereits Senatsbeschl. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, juris).

  • VGH Hessen, 11.09.2007 - 7 TG 1718/07

    Zum Rechtsanspruch auf Aufnahme in eine Schule mit einem bestimmten Bildungsgang

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 2 LB 147/12
    Rn. 56 Allerdings wird man von einer solchen Schwerpunktbildung weder schon bei jedem besonderen Fremdsprachenangebot ausgehen können (…vgl. hierzu Nds. OVG, Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 2013/93, NdsVBl 1996, 240) noch dürfte jedes bilinguale Unterrichtskonzept diese Annahme rechtfertigen (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschl. v. 11.9.2007 - 7 TG 1718/07 -, juris).

    Rn. 62 Die Annahme einer von den öffentlichen Schulen im Allgemeinen und dem Burggymnasium im Besonderen abweichenden eindeutigen und bildungsgangprägenden Schwerpunktbildung ist angesichts dessen gegeben, obwohl ein wesentlicher Teil dieses Schwerpunktes in der verstärkten Vermittlung einer Fremdsprache liegt (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschl. v. 11.9.2007 - 7 TG 1718/07 -, juris, der es trotz einer im Vergleich zu Nds. eindeutigen Regelung nicht ausschließen will, "dass ein bilinguales Unterrichtsangebot - insbesondere ein bilingualer Zug - im konkreten Einzelfall so viele Besonderheiten, die für eine spätere berufliche Ausbildung von Bedeutung sind, aufweisen kann, dass entgegen den Vorgaben des Verordnungsgebers ausnahmsweise ein eigenständiger Bildungsgang gegeben ist").

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2003 - 13 L 4066/00

    Voraussetzungen einer Pflicht zur Schülerbeförderung bei Schulen in freier …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 2 LB 147/12
    Diese Annahme rechtfertige in der Regel allein die Anknüpfung an einen bestimmten (besonderen) Bildungsgang, an dessen Ende ein entsprechender Abschluss stehe (Urteil vom 5.3.2003 - 13 L 4066/00 -, NVwZ-RR 2003, 857).

    Denn die Möglichkeit, dass sich Schüler zu einem bestimmten Zeitpunkt ihrer Schullaufbahn einer international oder im (europäischen) Ausland anerkannten (Abschluss-)Prüfung unterziehen können, trägt dem ursprünglich vom 13. Senat des erkennenden Gerichts (Urteil vom 5.3.2003 - 13 L 4066/00 -, NVwZ-RR 2003, 857) aufgestellten Erfordernis, dass das gewählte schulische Angebot von Belang für die weitere schulische oder berufliche Ausbildung sein müsse und sich die Gewährleistung der Schülerbeförderung nicht als eine Subventionierung beliebiger Besonderheiten schulischer Angebote auf Kosten der Allgemeinheit darstellen dürfe, hinreichend Rechnung.

  • OVG Niedersachsen, 13.05.2013 - 2 LC 380/10

    Rechtmäßigkeit des Anbietens eines eigenständigen Bildungsgangs im Sinne des § …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 2 LB 147/12
    Rn. 43 a) Der Senat geht weiterhin (vgl. zuletzt Urt. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, juris, v. 6.5.2013 - 2 LC 380/10 -, NdsVBl 2014, 16, u. v. 2 LB 151/12 -, juris) in Anknüpfung an sein Urteil vom 24. Mai 2007 (- 2 LC 9/07 -, NdsVBl 2007, 336) davon aus, dass der Begriff des Bildungsgangs im Sinne des Schülerbeförderungsrechts unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Regelungen der Schülerbeförderung und in Abgrenzung zu den im Niedersächsischen Schulgesetz verwendeten Begriffen der "Schulform" und des "Bildungsweges" dahingehend zu bestimmen ist, dass den "Bildungsgang" in dem hier interessierenden Sinne das abstrakte Bildungsangebot einer Fachrichtung kennzeichnet, während der "Bildungsweg" den individuellen Weg des einzelnen Schülers von seiner Aufnahme in die Schule bis zu dem angestrebten oder erreichten Abschluss meint.

    Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass Behörden und Gerichte nicht zu einer pädagogischen Bewertung der konkurrierenden Konzepte berufen sind, wenn diese überhaupt die Einhaltung eines fachlichen Mindeststandards erkennen lassen, sondern sie haben die Meinungsvielfalt hinsichtlich des Nutzens pädagogischer Konzepte grundsätzlich hinzunehmen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 6.5.2013 - 2 LC 380/10 -, NdsVBl 2014, 16).

  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 2013/93

    Schule; Beförderungskosten; Privates Gymnasium; Ersatzschule; Fremdsprache

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 2 LB 147/12
    Dies hat er für den altsprachlichen Zweig eines Gymnasiums (…Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 7975/94 -, NdsVBl. 1996, 242) und für eine besondere fachliche Schwerpunktbildung im neusprachlichen Bereich mit obligatorischem Unterricht in drei Fremdsprachen ab der 5. Klasse sowie in Spanisch als vierter Fremdsprache nach Erwerb des Latinums in der zehnten Klasse (Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 2013/93 -, NdsVBl. 1996, 240) bejaht.

    Rn. 56 Allerdings wird man von einer solchen Schwerpunktbildung weder schon bei jedem besonderen Fremdsprachenangebot ausgehen können (vgl. hierzu Nds. OVG, Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 2013/93, NdsVBl 1996, 240) noch dürfte jedes bilinguale Unterrichtskonzept diese Annahme rechtfertigen (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschl. v. 11.9.2007 - 7 TG 1718/07 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07

    Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch den Träger der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 2 LB 147/12
    Rn. 43 a) Der Senat geht weiterhin (…vgl. zuletzt Urt. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, juris, v. 6.5.2013 - 2 LC 380/10 -, NdsVBl 2014, 16, u. v. 2 LB 151/12 -, juris) in Anknüpfung an sein Urteil vom 24. Mai 2007 (- 2 LC 9/07 -, NdsVBl 2007, 336) davon aus, dass der Begriff des Bildungsgangs im Sinne des Schülerbeförderungsrechts unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Regelungen der Schülerbeförderung und in Abgrenzung zu den im Niedersächsischen Schulgesetz verwendeten Begriffen der "Schulform" und des "Bildungsweges" dahingehend zu bestimmen ist, dass den "Bildungsgang" in dem hier interessierenden Sinne das abstrakte Bildungsangebot einer Fachrichtung kennzeichnet, während der "Bildungsweg" den individuellen Weg des einzelnen Schülers von seiner Aufnahme in die Schule bis zu dem angestrebten oder erreichten Abschluss meint.
  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7880/94

    Schülerbeförderung; Anspruch; Anzuwendendes Recht; Private Ersatzschule; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 2 LB 147/12
    Diese Lösung wird indessen vom NSchG gerade nicht verfolgt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 7880/93 -, NVwZ-RR 1996, 656).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7975/94

    Schülerbeförderung; Eigenständiger Bildungsgang; Altsprachliches Gymnasium

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 2 LB 147/12
    Dies hat er für den altsprachlichen Zweig eines Gymnasiums (Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 7975/94 -, NdsVBl. 1996, 242) und für eine besondere fachliche Schwerpunktbildung im neusprachlichen Bereich mit obligatorischem Unterricht in drei Fremdsprachen ab der 5. Klasse sowie in Spanisch als vierter Fremdsprache nach Erwerb des Latinums in der zehnten Klasse (…Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 2013/93 -, NdsVBl. 1996, 240) bejaht.
  • VG Hamburg, 24.02.2010 - 15 K 3097/09

    Anerkennung eines englischen Schulabschlusses als fachgebundene Hochschulreife

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 2 LB 147/12
    Die sogen. CIE-A-levels werden nach Auskunft von Cambridge International Examinations von allen britischen Universitäten und von mehr als 450 Universitäten in den Vereinigten Staaten anerkannt (vgl. unter www.britannien.de/Bildung/Schulsystem.htm, Cambridge Advanced Brochure unter www.cie.org.uk/cambridgeadvanced, http://en.wikipedia.org/wiki/GCE_AdvancedLevel, www.ecctis.co.uk/europass/documents/ds_description.pdf; vgl. außerdem VG Hamburg, Urt. v. 24.2.2010 - 15 K 3097/09 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 21.11.2018 - 2 ME 512/18

    Anspruch auf Erteilung einer vorläufigen Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer …

    Mit dem Begriff des "Bildungsgangs", den das Niedersächsische Schulgesetz außerhalb der Regelung des § 59 NSchG an verschiedenen Stellen des Gesetzes verwendet (vgl. z.B. §§ 21 Abs. 4, 33, 34 Abs. 2, 35a Abs. 1, 60 Abs. 3, 63 Abs. 2 und 3, 105 Abs. 6, 141 Abs. 3 NSchG), ohne ihn klar zu definieren, haben sich der erkennende Senat und der vormals für das Schulrecht zuständige 13. Senat in der Vergangenheit wiederholt - vor allem im Zusammenhang mit Streitigkeiten über Kosten der Schülerbeförderung nach § 114 Abs. 3 Satz 1 NSchG (a.F.) und über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 63 Abs. 4 NSchG - befasst (vgl. z.B. Beschlüsse v. 6.8.2014 - 2 ME 251/14 - u. v. 24.8.2012 - 2 ME 336/12 - (zu § 63 Abs. 4 NSchG), Urt. v. 25.3.2014 - 2 LB 147/12 -, v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, v. 6.5.2013 - 2 LB 151/12 - und - 2 LC 380/10 - sowie v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 - (zu § 114 Abs. 3 S. 1 NSchG (a.F.), alle veröffentlicht bei juris).

    Rn. 9 Ausgehend von dem skizzierten einheitlichen Begriff des "Bildungsgangs" begründet nach der Rechtsprechung des Senats nicht jede Besonderheit/Schwerpunktbildung etwa im Lehrstoff, im Fremdsprachenangebot und/oder in den Lern- und Erziehungsmethoden bereits einen eigenen Bildungsgang (vgl. Urt. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, juris Rn. 48 (58), v. 25.3.2014 - 2 LB 147/12 -, juris Rn. 43, u. Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 2013/93 -, NdsVBl 1996, 240).

    Für die Frage, ob das Fremdsprachenangebot eines Gymnasiums im Sinne der vorgenannten Begriffsdefinition einen eigenen Bildungsgang darstellt, kommt es - ausgehend von den in § 11 NSchG festgelegten Bildungszielen des Gymnasiums, den einschlägigen Schulformerlassen, den schulformbezogenen ergänzenden Bestimmungen und den curricularen Vorgaben - entscheidend darauf an, ob die besondere Ausgestaltung im Lehrstoff und/oder in den Lern- und Erziehungsmethoden der betreffenden Schule die Annahme eines eigenständigen Bildungsgangs rechtfertigen (vgl. auch Urt. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, juris Rn. 50, v. 25.3.2014 - 2 LB 147/12 -, juris Rn. 45).

  • VG Münster, 04.10.2016 - 1 K 2655/14

    Schülerfahrkosten nächstgelegene Schule Ersatzschule Bildungsgang bilingual

    Danach hob die Beklagte den Bescheid vom 10. Februar 2012 auf und verpflichtete sich, das mit den Anträgen aus Oktober 2011 verfolgte Erstattungsbegehren der Kläger nach Rechtskraft der Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts im Verfahren 2 LB 147/12 neu zu bescheiden.

    Rn. 6 Durch Urteil vom 25. März 2014 entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Verfahren 2 LB 147/12, dass das bilinguale Konzept des Missionsgymnasiums C2.

    Dies ergibt zunächst eine Auswertung des Urteils des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht vom 25. März 2014 - 2 LB 147/12 -.

  • VG Münster, 04.10.2016 - 1 K 573/15

    Schülerfahrkosten nächstgelegene Schule Ersatzschule Bildungsgang bilingual

    Rn. 7 Zur Begründung seiner Anträge berief sich der Kläger auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 28. Juni 2011 - 1 A 70/11 - und das die Berufung hiergegen zurückweisende Urteil des OVG Lüneburg vom 25. März 2014 - 2 LB 147/12 -, wonach das bilinguale Konzept des Missionsgymnasiums C. , nach dem die Schüler auf eine neben dem Abitur abzulegende A-level-Prüfung vorbereitet werden, einen eigenen Bildungsgang im Sinne des § 114 Abs. 3 NSchG begründe, weshalb der in den Verfahren beklagte niedersächsische Landkreis zur Erstattung der Schülerfahrkosten eines dort wohnenden Schülers dieser Schule verpflichtet sei.

    Dies ergibt zunächst eine Auswertung des Urteils des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht vom 25. März 2014 - 2 LB 147/12 -.

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2018 - 2 LC 1768/17

    Aufwendungsersatz für die Schülerbeförderung zu einer Förderschule; …

    Rn. 25 Zu Unrecht beruft sich das Verwaltungsgericht auf die (frühere) Rechtsprechung des Senats zum Anspruch auf Schülerbeförderung bei besonderen Bildungsgängen (vgl. nur Senatsurt. v. 25.3.2014 - 2 LB 147/12 -, juris Rn. 40 ff. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2018 - 19 A 2296/16

    Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten für die Fahrten zu einer …

    Rn. 4 Nachdem die Beklagte diese Anträge mit Bescheid vom 10. Februar 2012 abgelehnt hatte, schlossen die Beteiligten im daraufhin von den Klägern beim Verwaltungsgericht eingeleiteten Klageverfahren 1 K 1422/12 am 11. Juni 2012 mit Blick auf das beim OVG Lüneburg anhängige Berufungsverfahren - 2 LB 147/12 - einen gerichtlichen Vergleich.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.2014 - 3 M 434/14

    Anspruch auf Aufnahme an eine Integrierte Gesamtschule in Sachsen-Anhalt

    Als "Bildungsgang" ist ferner die besondere fachliche, methodische, didaktische oder pädagogische Schwerpunktbildung in einem schulischen Angebot anzusehen, die sich regelmäßig in einer besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirkt.Dabei kann nicht jede Besonderheit etwa im Lehrstoff und/oder in den Lehr- und Erziehungsmethoden einen eigenständigen Bildungsgang begründen (…OVG LSA, Urt. v. 19.08.1998 - A 2 S 629/97 -, juris; zum insofern vergleichbaren Landesrecht: OVG Lüneburg, Urt. v. 25.03.2014 - 2 LB 147/12 -, juris, HessVGH, Beschl. v. 11.09.2007 - 7 TG 1718/07 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 13.11.2025 - 2 LA 37/24

    Schülerbeförderungskosten; Ersatzschule von besonderer pädagogischer Bedeutung; …

    Mit dem Begriff des "Bildungsgangs" haben sich der beschließende Senat und der vormals für das Schulrecht zuständige 13. Senat in der Vergangenheit wiederholt - vor allem im Zusammenhang mit Streitigkeiten über Kosten der Schülerbeförderung nach § 114 Abs. 3 Satz 1 NSchG (a.F.) und über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 63 Abs. 4 NSchG - befasst (vgl. z.B. Beschlüsse v. 6.8.2014 - 2 ME 251/14 - u. v. 24.8.2012 - 2 ME 336/12 - (zu § 63 Abs. 4 NSchG), Urt. v. 25.3.2014 - 2 LB 147/12 -, v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, v. 6.5.2013 - 2 LB 151/12 - und - 2 LC 380/10 - sowie v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 - (zu § 114 Abs. 3 S. 1 NSchG (a.F.), alle veröffentlicht bei juris).
  • OVG Niedersachsen, 06.08.2014 - 2 ME 251/14

    Begründung eines eigenen Bildungsgangs durch ein bilinguales Konzept; Vorliegen …

    Der Senat hatte aber darüber hinaus - aufbauend auf den in dem genannten Urteil aufgestellten Grundsätzen - mit Urteil vom 25. März 2014 - 2 LB 147/12 - über ein Bildungsangebot zu entscheiden, das mit dem Angebot des B. Gymnasiums - soweit nach dem Sach- und Streitstand im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ersichtlich - vergleichbar war.
  • VG Braunschweig, 30.08.2022 - 6 B 275/22

    Ausnahmegenehmigung; Bildungsgang; MINT-Schule; Oberschule; pädagogische Gründe; …

    Nicht jede Besonderheit oder Schwerpunktbildung etwa im Lehrstoff, im Fremdsprachenangebot und/oder in den Lern- und Erziehungsmethoden begründet bereits einen eigenen Bildungsgang (vgl. Nds. OVG, B. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18 -, juris 9; U. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, juris Rn. 48 (58), U. v. 25.3.2014 - 2 LB 147/12 -, juris Rn. 43, U. v. 20.12.1995 - 13 L 2013/93 -).
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