Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 2 LB 165/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 114 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 NSchG; § 114 Abs. 2 NSchG; § 1 Abs. 1a SBS; § 3 Abs. 1 SBS
Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit des Schulweges ausschließlich nach objektiven Gegebenheiten hinsichtlich Erstattung der Kosten für die Beförderung eines Schülers zur Schule; Durchschnittliche Belastbarkeit der Schüler eines Schuljahrgangs als Bewertungsmaßstab - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit des Schulweges ausschließlich nach objektiven Gegebenheiten hinsichtlich Erstattung der Kosten für die Beförderung eines Schülers zur Schule; Durchschnittliche Belastbarkeit der Schüler eines Schuljahrgangs als Bewertungsmaßstab
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schülerbeförderungskosten - Durchschnittliche Belastbarkeit als Bewertungsmaßstab
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Eltern müssen Schülerbeförderung auf ungefährlichem Weg von nur 2,2 km zur Grundschule selbst tragen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Eltern müssen Schülerbeförderung auf ungefährlichem Weg von nur 2,2 km zur Grundschule selbst tragen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit des Schulweges ausschließlich nach objektiven Gegebenheiten hinsichtlich Erstattung der Kosten für die Beförderung eines Schülers zur Schule; Durchschnittliche Belastbarkeit der Schüler eines Schuljahrgangs als Bewertungsmaßstab
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 11.08.2011 - 1 A 120/11
- OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 2 LB 165/12
Papierfundstellen
- DÖV 2013, 992
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (10)
- OVG Niedersachsen, 05.01.2011 - 2 LB 318/09
An die Sicherheit der Schulweges für Schüler des Sekundarbereiches I zu stellende …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 2 LB 165/12
In diesem Zusammenhang ist von maßgeblicher Bedeutung, dass die Anknüpfung an bestimmte Schülerjahrgänge bei der Festlegung von Mindestentfernungen sachlich gerechtfertigt ist und nicht willkürlich erscheint; demgegenüber kommt es nicht darauf an, ob es andere denkbare Regelungen gibt, die ebenfalls sachlich gerechtfertigt sind oder möglicherweise sogar sinnvoller erscheinen (Senat, Urt. v. 11.11.2010 - 2 LB 318/09 -, NdsVBl. 2011, 166 = juris Langtext Rdnr. 21 m. w. N.;… vgl. hierzu auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 22.1.2013 - 2 M 187/12 -, juris Langtext Rdnr. 10 m. w. N.).Nur wenn konkrete Umstände hinzutreten, die das Schadensrisiko als überdurchschnittlich hoch erscheinen lassen, soll unabhängig von der Länge des Schulwegs der Anspruch auf Fahrtkostenerstattung begründet werden (Senat, Urt. v. 11.11.2010 - 2 LB 318/09 -, a. a. O. m. w. N.;… Littmann, in: Brockmann/Littmann/ Schippmann, NSchG, Stand: Juni 2003, § 114 Anm. 3.2;… ferner OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 7.10.2012 - 19 A 2625/07 -, juris Langtext Rdnr. 10 m. w. N.).
Gleichwohl ist es unter Berücksichtigung der mit dem Straßenverkehr verbundenen Gefahren nicht Sinn und Zweck des § 3 SBS - wie der Wortlaut der Vorschrift verdeutlicht - jedes theoretisch noch verbleibende Risiko des Schulwegs auszuräumen (…Senat, Beschl. v. 12.8.2011 - 2 LA 283/10 -, juris Langtext Rdnr. 16; Urt. v. 11.11.2010 - 2 LB 318/09 -, a. a. O. m. w. N.).
- OVG Niedersachsen, 12.08.2011 - 2 LA 283/10
Bemessung der Länge des Schulwegs anhand der fußläufigen Strecke zwischen der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 2 LB 165/12
Gleichwohl ist es unter Berücksichtigung der mit dem Straßenverkehr verbundenen Gefahren nicht Sinn und Zweck des § 3 SBS - wie der Wortlaut der Vorschrift verdeutlicht - jedes theoretisch noch verbleibende Risiko des Schulwegs auszuräumen (Senat, Beschl. v. 12.8.2011 - 2 LA 283/10 -, juris Langtext Rdnr. 16;… Urt. v. 11.11.2010 - 2 LB 318/09 -, a. a. O. m. w. N.).Erforderlich ist vielmehr eine Abweichung des Sachverhalts, die die zu beurteilende Situation von gewöhnlichen oder normalen Gegebenheiten erkennbar unterscheidet (Senat, Beschl. v. 12.8.2011 - 2 LA 283/10 -, juris Langtext Rdnr. 19; Beschl. v. 9.6.2008 - 2 LA 263/08 - Urt. des Einzelrichters des Senats v. 4.4.2008 - 2 LB 7/07 -, juris Langtext Rdnr. 63 ff. m. w. N.; vgl. ferner Nds. OVG, Urt. v. 19.6.1996 - 13 L 5072/91 -, NdsVBl.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2013 - 2 M 187/12
Schülerbeförderungkosten (Wohnung - Bushaltestelle)
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 2 LB 165/12
In diesem Zusammenhang ist von maßgeblicher Bedeutung, dass die Anknüpfung an bestimmte Schülerjahrgänge bei der Festlegung von Mindestentfernungen sachlich gerechtfertigt ist und nicht willkürlich erscheint; demgegenüber kommt es nicht darauf an, ob es andere denkbare Regelungen gibt, die ebenfalls sachlich gerechtfertigt sind oder möglicherweise sogar sinnvoller erscheinen (…Senat, Urt. v. 11.11.2010 - 2 LB 318/09 -, NdsVBl. 2011, 166 = juris Langtext Rdnr. 21 m. w. N.; vgl. hierzu auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 22.1.2013 - 2 M 187/12 -, juris Langtext Rdnr. 10 m. w. N.).Auf gelegentlich auftretende extreme Straßenverhältnisse - etwa infolge von Schneefall oder Eisregen - kommt es dagegen nicht an (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 22.1.2013 - 2 M 187/12 -, juris Langtext Rdnr. 13 m. w. N.).
- OVG Niedersachsen, 04.06.2008 - 2 LB 5/07
Zumutbarkeit von Schulwegezeiten beim Besuch einer außerstädtischen öffentlichen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 2 LB 165/12
Rn. 23 Mit Blick auf den Zeitaufwand, den ein Schüler des Primarbereichs für den Schulweg in Anspruch nimmt, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass dieser sich im Rahmen des Zumutbaren hält, soweit er die Dauer von 45 Minuten je Wegstrecke nicht überschreitet, was gleichzeitig bedeutet, dass ein Schüler in dieser genannten Zeitspanne einen Schulweg bis zu 3 km Länge zurücklegen kann (vgl. Senat, Urt. v. 11.11.2010 - 2 LB 7/09 - Urt. v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 - Beschl. v. 23.9.2009 - 2 LA 585/07 -, NdsVBl. 2010, 18 = juris Langtext Rdnr. 6). - VGH Bayern, 17.02.2009 - 7 B 08.1027
Schülerbeförderung - Kostenerstattung - Ermittlung der Schulweglänge - Zur …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 2 LB 165/12
1997, 63 f. = juris Langtext Rdnr. 27 ff.; Bayerischer VGH, Urt. v. 17.2.2009 - 7 B 08.1027 -, juris Langtext Rdnr. 23; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.11.2006 - 19 A 4675/04 -, juris Langtext Rdnr. 5 ff. m. w. N.). - OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2009 - 2 LB 7/09
Fahrtkosten; Jugendhilfe; Kostenbeitrag; unterhaltsrechtliche Leitlinie
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 2 LB 165/12
Rn. 23 Mit Blick auf den Zeitaufwand, den ein Schüler des Primarbereichs für den Schulweg in Anspruch nimmt, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass dieser sich im Rahmen des Zumutbaren hält, soweit er die Dauer von 45 Minuten je Wegstrecke nicht überschreitet, was gleichzeitig bedeutet, dass ein Schüler in dieser genannten Zeitspanne einen Schulweg bis zu 3 km Länge zurücklegen kann (vgl. Senat, Urt. v. 11.11.2010 - 2 LB 7/09 - Urt. v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 - Beschl. v. 23.9.2009 - 2 LA 585/07 -, NdsVBl. 2010, 18 = juris Langtext Rdnr. 6). - OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 2 LB 7/07
Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 2 LB 165/12
Erforderlich ist vielmehr eine Abweichung des Sachverhalts, die die zu beurteilende Situation von gewöhnlichen oder normalen Gegebenheiten erkennbar unterscheidet (Senat, Beschl. v. 12.8.2011 - 2 LA 283/10 -, juris Langtext Rdnr. 19; Beschl. v. 9.6.2008 - 2 LA 263/08 - Urt. des Einzelrichters des Senats v. 4.4.2008 - 2 LB 7/07 -, juris Langtext Rdnr. 63 ff. m. w. N.; vgl. ferner Nds. OVG, Urt. v. 19.6.1996 - 13 L 5072/91 -, NdsVBl. - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2010 - 19 A 2625/07
Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrtkosten für einen Schulweg
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 2 LB 165/12
Nur wenn konkrete Umstände hinzutreten, die das Schadensrisiko als überdurchschnittlich hoch erscheinen lassen, soll unabhängig von der Länge des Schulwegs der Anspruch auf Fahrtkostenerstattung begründet werden (…Senat, Urt. v. 11.11.2010 - 2 LB 318/09 -, a. a. O. m. w. N.;… Littmann, in: Brockmann/Littmann/ Schippmann, NSchG, Stand: Juni 2003, § 114 Anm. 3.2; ferner OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 7.10.2012 - 19 A 2625/07 -, juris Langtext Rdnr. 10 m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 23.09.2009 - 2 LA 585/07
Beförderungsunternehmen; Gesamtbelastung; Hausaufgaben; Primarbereich; Schule; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 2 LB 165/12
Rn. 23 Mit Blick auf den Zeitaufwand, den ein Schüler des Primarbereichs für den Schulweg in Anspruch nimmt, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass dieser sich im Rahmen des Zumutbaren hält, soweit er die Dauer von 45 Minuten je Wegstrecke nicht überschreitet, was gleichzeitig bedeutet, dass ein Schüler in dieser genannten Zeitspanne einen Schulweg bis zu 3 km Länge zurücklegen kann (vgl. Senat, Urt. v. 11.11.2010 - 2 LB 7/09 - Urt. v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 - Beschl. v. 23.9.2009 - 2 LA 585/07 -, NdsVBl. 2010, 18 = juris Langtext Rdnr. 6). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2006 - 19 A 4675/04
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 2 LB 165/12
1997, 63 f. = juris Langtext Rdnr. 27 ff.; Bayerischer VGH, Urt. v. 17.2.2009 - 7 B 08.1027 -, juris Langtext Rdnr. 23; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.11.2006 - 19 A 4675/04 -, juris Langtext Rdnr. 5 ff. m. w. N.).
- OVG Niedersachsen, 19.08.2015 - 2 LB 317/14
Anforderungen an die Übernahme von Schülerbeförderungkosten wegen ländlicher …
In diesem Zusammenhang ist von maßgeblicher Bedeutung, dass die Anknüpfung an bestimmte Schülerjahrgänge bei der Festlegung von Mindestentfernungen sachlich gerechtfertigt ist und nicht willkürlich erscheint; demgegenüber kommt es nicht darauf an, ob es andere denkbare Regelungen gibt, die ebenfalls sachlich gerechtfertigt sind oder möglicherweise sogar sinnvoller erscheinen (vgl. Sen., Urt. v. 11.9.2013 - 2 LB 165/12 -, juris, v. 11.11.2010 - 2 LB 318/09 -, NdsVBl. 2011, 166 = juris mwN., jeweils zur Satzung des Beklagten; OVG Greifswald, Beschl. v. 22.1.2013 - 2 M 187/12 -, juris mwN.).Mit Blick auf den Zeitaufwand, den ein Schüler des Primarbereichs für den Schulweg in Anspruch nimmt, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass dieser sich im Rahmen des Zumutbaren hält, soweit er die Dauer von 45 Minuten je Wegstrecke nicht überschreitet, was gleichzeitig bedeutet, dass ein Schüler in dieser genannten Zeitspanne einen Schulweg bis zu 3 km Länge zurücklegen kann (200 m Fußweg in 3 Minuten, mithin 15 Minuten pro Kilometer, vgl. Senat, Urt. v. 11.9.2013 - 2 LB 165/12 -, juris, v. 11.11.2010 - 2 LB 7/09 -, jeweils zur Satzung des Beklagten; Beschl. v. 12.8.2011 - 2 LA 283/10 -, juris mwN., v. 23.9.2009 - 2 LA 585/07 -, NdsVBl. 2010, 18 = juris).
Auch die Regelung in § 3 Abs. 1 SBS, wonach in besonders begründeten Ausnahmefällen ein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht, wenn der Schulweg zu Fuß nach den objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich oder ungeeignet ist, wobei üblicherweise auftretende Gefahren den Ausnahmefall nicht auslösen, hält sich im Rahmen des zweiten in § 114 Abs. 2 NSchG genannten normativen Kriteriums der Sicherheit (Sen., Urt. v. 11.9.2013 - 2 LB 165/12 -, aaO.).
Abzustellen ist dabei jeweils pauschalierend auf einen normal entwickelten Schüler in der betreffenden Jahrgangsstufe (Sen., Urt. v. 11.9.2013 - 2 LB 165/12 -, juris; OVG NW, Beschl. v. 7.10.2012 - 19 A 2625/07 -, juris mwN.; Brockmann/Littmann/ Schippmann, NSchG, Stand: Febr. 2015, § 114 Anm. 3.2).
Gleichwohl ist es unter Berücksichtigung der mit dem Straßenverkehr verbundenen Gefahren nicht Sinn und Zweck des § 3 SBS - wie der Wortlaut der Vorschrift verdeutlicht -, jedes theoretisch noch verbleibende Risiko des Schulwegs auszuräumen (Sen, Urt. v. 11.9.2013 - 2 LB 165/12 -, juris mwN.; OVG Greifswald, Beschl. v. 22.1.2013 - 2 M 187/12 -, juris mwN.).
Unabhängig davon, dass es sich in diesem Bereich nicht um einen besonderen Unfallschwerpunkt handelt, kann von einem Schüler auch im Primarbereich - zumal dann, wenn er wie hier in unmittelbarer Nähe einer Kreis- und Bundesstraße aufwächst und mit dieser von klein auf vertraut ist - erwartet werden, dass er mit Hilfe seiner Eltern an die Bewältigung normaler verkehrsspezifischer Hindernisse wie hier das Überqueren der Kreisstraße herangeführt wird (vgl. auch Sen., Urt. v. 11.9.2013 - 2 LB 165/12 -, juris).
Erforderlich ist vielmehr eine Abweichung des Sachverhalts, die die zu beurteilende Situation von gewöhnlichen oder normalen Gegebenheiten erkennbar unterscheidet (Sen., Urt. v. 11.9.2013 - 2 LB 165/12 -, juris, mwN.).
Rn. 37 Die Tochter der Kläger zählte in dem streitbefangenen Schuljahr 2013/14 als Schülerin des Primarbereichs (hier: 1. Klasse) zwar zu einem risikobelasteten Personenkreis (vgl. Senat, Urt. v. 11.9.2013 - 2 LB 165/12 -, juris; Beschl. v. 9.6.2008 - 2 LA 263/08 -, mwN.).
Es bedarf daher auch bei Schulwegen, die durch ein von der Bebauung abgesetztes Gebiet führen, der Feststellung von Merkmalen, die die Annahme einer besonderen Gefährlichkeit rechtfertigen (Sen., Urt. v. 11.9.2013 - 2 LB 165/12 -, juris, v. 11.11.2010 - 2 LB 318/09 -, NdsVBl. 2011, 166 = juris zur Satzung des Beklagten).
- VG Lüneburg, 25.10.2016 - 4 A 230/15
Gefährlich; Schülerbeförderung; Schulweg; Straßenbeleuchtung
In diesem Zusammenhang ist von maßgeblicher Bedeutung, dass die Anknüpfung an bestimmte Schülerjahrgänge bei der Festlegung von Mindestentfernungen sachlich gerechtfertigt ist und nicht willkürlich erscheint; demgegenüber kommt es nicht darauf an, ob es andere denkbare Regelungen gibt, die ebenfalls sachlich gerechtfertigt sind oder möglicherweise sogar sinnvoller erscheinen (st. Rspr., vgl. nur Nds. OVG, Urteil vom 19.8.2015 - 2 LB 317/14 -, Urteil vom 11.9.2013 - 2 LB 165/12 -, Urteil vom 5.1.2011 - 2 LB 318/09 -, zitiert jeweils nach juris).Auch diese Regelung hält sich im Rahmen des zweiten in § 114 Abs. 2 NSchG genannten normativen Kriteriums der Sicherheit (vgl. u.a. Nds. OVG, Urteil vom 11.9.2013 - 2 LB 165/12 -, juris).
Als Kriterien der Beurteilung können insoweit etwa angenommen werden, ob der betreffende Schüler im Falle einer Gefahr seitlich ausweichen und eine etwaige naheliegende Wohnbebauung erreichen kann, ob die Wegstrecke, namentlich Anfang oder Ende eines Waldstücks, gut einzusehen ist, ob Unterholz in nennenswerter Ausdehnung vorhanden ist, das potentiellen Gewalttätern ein geeignetes Versteck bieten könnte, und ob während der dunklen Tages- oder Jahreszeit Straßenlaternen eine ausreichende Beleuchtung gewährleisten (st. Rspr., vgl. nur Nds. OVG, Urteil vom 4.4.2008 - 2 LB 7/07 -, Urteil vom 5.1.2011 - 2 LB 318/09 - sowie Urteil vom 11.9.2013 - 2 LB 165/12 -, zitiert jeweils nach juris).
Auf gelegentlich auftretende extreme Straßenverhältnisse - etwa infolge von Schneefall oder Eisregen - kommt es dagegen nicht an (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 11.9.2013 - 2 LB 165/12 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.1.2013 - 2 M 187/12 -, zitiert jeweils nach juris).
- OVG Niedersachsen, 29.03.2017 - 2 LA 241/16
Schülerbeförderung; besonders gefährlich; Schülerfahrkosten; Übergriffe
Das Verwaltungsgericht hat vielmehr unter rechtsfehlerfreier Berücksichtigung dieser Urteile und der weiteren in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Grundsätze (vgl. hierzu etwa Urt. v. 5.1.2011 - 2 LB 318/09 -, v. 11.9.2013 - 2 LB 165/12 - u.v. 19.8.2015 - 2 LB 317/14 -, sämtl. in juris) ausgeführt und im Einzelnen begründet, dass und warum der Schulweg der Tochter der Kläger nicht besonders gefährlich ist.Erforderlich für die Annahme der besonderen Gefährlichkeit ist eine Abweichung des Sachverhalts, die die zu beurteilende Situation von gewöhnlichen oder normalen Gegebenheiten erkennbar unterscheidet (Sen., Urt. v. 11.9.2013 - 2 LB 165/12 -, u. v. 19.8.2015 - 2 LB 317/14 -, juris, mwN.).
In diesem Zusammenhang ist insbesondere nichts gegen die Argumentation des Verwaltungsgerichts zu erinnern, die Tochter der Kläger bewege sich im Beobachtungsfeld vorbeifahrender Kraftfahrer (vgl. hierzu Sen., Urt. v. 5.1.2011 - 2 LB 318/09 -, v. 11.9.2013 - 2 LB 165/12 - u.v. 19.8.2015 - 2 LB 317/14 -, sämtl. in juris); dass die Kreisstraße entgegen der Auffassung des Verwaltungsgericht nicht "keineswegs selten befahren" ist, legen die Kläger in ihrer Antragsbegründung nicht im Sinne des § 124 Abs. 4 Satz 4 VwGO dar.
- VG Gießen, 29.04.2015 - 7 K 2496/14
Schulweg als besondere Gefahr
Aber auch hierbei ist jeweils eine Gesamtbetrachtung des Einzelfalles erforderlich und die Feststellung eines Sachverhaltes, der die zu beurteilende Situation von gewöhnlichen oder normalen Gegebenheiten erkennbar unterscheidet (zu Vorstehendem vgl.: Köller a.a.O., Anm. 4.2; OVG Niedersachsen, Urteil vom 11.09.2013 - 2 LB 165/12 - und Beschluss vom 12.08.2011 - 2 LA 283/10 - Hess.VGH, Urteil vom 04.11.2005 - 7 UE 2135/05 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 29.06.2000 - 19a 4710/98 -, 21.11.2006 - 19 A 4675/04 - und 16.11.1999 - 19 A 4395/96 und 19 A 4220/96 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.01.2013 - 2 M 187/12 - BayVGH, Beschluss vom 29.03.2007 - 7 ZB 06.1874 - und Urteil vom 09.08.2011 - 7 B 10.1565 - jeweils juris; VG Darmstadt, Urteil vom 11.07.1996, Hess.VGRspr. - OVG Niedersachsen, 26.05.2021 - 2 LB 350/20
Besondere Gefährlichkeit; Schülerbeförderung; Schülerfahrkosten; Schulweg
Abzustellen ist dabei jeweils pauschalierend auf einen normal entwickelten Schüler in der betreffenden Jahrgangsstufe (Sen., Urt. v. 11.9.2013 - 2 LB 165/12 -, juris Rn. 27;… OVG NRW, Beschl. v. 7.10.2012 - 19 A 2625/07 -, juris Rn. 10 ff; Brockmann/Littmann/ Schippmann, NSchG, Stand: Okt. 2020, § 114 Anm. 3.2). - OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2019 - 3 L 122/18
Zumutbarkeit von Schulwegzeiten
Auch wenn diese Empfehlungen, die für Schülerinnen und Schüler bis 15 Jahre eine maximale Gesamtbelastung von acht Stunden für Schule und Schulwegzeit vorsehen, entgegenzuhalten ist, dass die seinerzeitige Belastungsgrenze von acht Stunden unter den Bedingungen der heutigen Schullandschaft häufig bereits vollständig durch die in der Schule verbrachte Zeit aufgebraucht wird (hierzu OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 24. August 2012 - 2 ME 336/12 -, juris Rn. 21), hält das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht an dem berechneten 'Belastungswert' von 45 Minuten für einen Schüler des Primarbereichs weiterhin fest (OVG Niedersachsen, Urteil vom 11. September 2013 - 2 LB 165/12 -, juris Rn. 23). - VGH Hessen, 20.04.2016 - 7 A 1386/15
Neue Entscheidungen über Schülerbeförderungskosten in Wölfersheim erforderlich
So vertritt etwa das OVG Niedersachsen ausdrücklich die Auffassung, dem Träger der Schülerbeförderung sei bei Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der besonderen Gefährlichkeit des Schulwegs kein eigener, der gerichtlichen Kontrolle nicht mehr zugänglicher Beurteilungsspielraum einzuräumen (OVG Niedersachsen, Urteile vom 11. September 2013 - 2 LC 101/11 - und - 2 LB 165/12 -, juris). - VG Oldenburg, 09.02.2015 - 5 A 1579/14
Aufhebung einer Schule; schulorganisatorische Maßnahme
Rn. 67 Damit ist nicht erkennbar, dass bei der Abwägung über die auslaufende Aufhebung der Grundschule eine Überschreitung des nach der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 11. September 2013 - 2 LB 165/12 -, Rn. 23 nach juris) für einen Schüler des Primarbereichs zumutbaren Zeitaufwandes von 45 Minuten je Wegstrecke in Kauf genommen wurde. - VGH Hessen, 20.04.2016 - 7 A 1727/15
Schulrecht - Schülerbeförderungskosten
So vertritt etwa das OVG Niedersachsen ausdrücklich die Auffassung, dem Träger der Schülerbeförderung sei bei Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der besonderen Gefährlichkeit des Schulwegs kein eigener, der gerichtlichen Kontrolle nicht mehr zugänglicher Beurteilungsspielraum einzuräumen (OVG Niedersachsen, Urteile vom 11. September 2013 - 2 LC 101/11 - und - 2 LB 165/12 -, juris). - VGH Hessen, 20.04.2016 - 7 A 1387/15
Schulrecht - Schülerbeförderungskosten
So vertritt etwa das OVG Niedersachsen ausdrücklich die Auffassung, dem Träger der Schülerbeförderung sei bei Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der besonderen Gefährlichkeit des Schulwegs kein eigener, der gerichtlichen Kontrolle nicht mehr zugänglicher Beurteilungsspielraum einzuräumen (OVG Niedersachsen, Urteile vom 11. September 2013 - 2 LC 101/11 - und - 2 LB 165/12 -, juris). - VGH Hessen, 20.04.2016 - 7 A 1389/15
Schulrecht - Schülerbeförderungskosten
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