Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2015 - 2 LB 19/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Dienstliche Beurteilung - Beachtung der Beurteilungsrichtlinie- verbale Begründung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BURL Nr. 4.5.6 S. 1
Erforderlichkeit einer verbalen Begründung der Leistungsbewertung im Rahmen der dienstlichen Beurteilung eines Beamten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erforderlichkeit einer verbalen Begründung der Leistungsbewertung im Rahmen der dienstlichen Beurteilung eines Beamten
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 26.03.2014 - 11 A 127/11
- OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2015 - 2 LB 19/14
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
Dienstliche Beurteilung von Beamten
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2015 - 2 LB 19/14
Soweit die erforderliche Plausibilisierung der Werturteile weder im Verwaltungsverfahren noch im Widerspruchsverfahren erfolgt ist, kann sie im Verwaltungsstreitverfahren nachgeholt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.6.1980 - 2 C 8.78 -, E 60, 245, 249 ff.). - BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13
Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2015 - 2 LB 19/14
Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung kann dagegen nicht dazu führen, dass das Gericht die fachliche und persönliche Beurteilung der betroffenen Beamtin oder des betroffenen Beamten durch einen Dienstvorgesetzten in vollem Umfang nachvollzieht oder diese gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt (grundlegend hierzu: BVerwG, Urt. v. 26.6.1980 -2C8.78-, E 60, 245 f. zuletzt Urt. v. 27.11.2014 - 2 A 10.13 - juris Rn. 14;… vgl. auch OVG Schleswig, Urt. v. 21.2.2003 - 3 L 10/02 -). - BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 334/02
Dienstliche Beurteilung eines weitgehend freigestellten Personalratsmitglieds
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2015 - 2 LB 19/14
Das Benachteiligungsverbot gehe so weit, dass der Dienstherr sogar als verpflichtet angesehen werde, bei einer Beurteilung eines teilweise freigestellten Personalratsmitgliedes auch dessen Werdegang ohne Freistellung fiktiv nachzuzeichnen und die Ergebnisse der Nachzeichnung neben der Bewertung der dienstlichen Leistungen zu berücksichtigen (vgl. BAG, Urt. v. 19.3.2003 - 7 AzR 334/02 -, NZA-RR 2004, 53). - BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 134.11
Beurteilung der Beamten; Rechtmäßigkeit der Beurteilung; Ausscheiden eines …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2015 - 2 LB 19/14
Denn das unterbliebene "Leistungsgespräch" kann nicht dazu führen, dass auf eine Bewertung der dienstlichen Leistung der Klägerin während des hier maßgeblichen Beurteilungszeitraumes durch die streitgegenständliche dienstliche Beurteilung verzichtet werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.4.2013 - 2 B 134.11 -, Rdnr. 16). - OVG Schleswig-Holstein, 27.07.2006 - 3 LB 27/05
dienstliche Beurteilung, Beurteilungsverfahren
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2015 - 2 LB 19/14
Zum Anderen vermag eine abweichende Verwaltungspraxis die als Vereinbarung nach § 59 MBG zustande gekommenen Beurteilungsrichtlinien als "zusätzliche Rechtsnormen" bzw. "besonderen öffentlich-rechtlichen Vertrag" ohnehin nicht zu ändern (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2006 - 3 LB 27/05 - juris Rn. 33).
- OVG Schleswig-Holstein, 12.11.2020 - 2 LB 1/20
Beurteilungsklage einer Richterin; Rechtsschutzbedürfnis nach Beförderung; …
Deshalb kann es dahinstehen, ob die von der Beklagten behauptete Verwaltungspraxis überhaupt und wenn, in welchem Umfang existiert, insbesondere ob es sich dabei in Relation zur Handhabung in der gesamten ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten im Weiteren um eine landesweit einheitliche, von den Vorgaben des Richtliniengebers abweichende und vom Dienstherrn gebilligte Beurteilungspraxis handelt, die dann als maßgebliches Verständnis des Dienstherrn gewertet werden müsste oder um eine insoweit "ausreißende" Beurteilungspraxis einer einzelnen bzw. einiger weniger Behörden (vgl. nur: BVerwG…, Beschluss vom 25. Februar 2013 - 2 B 104.11 -, juris, Rn. 5 mwN und BVerwG, Urteile vom 30. April 1981 - 2 C 8.79 - und zuletzt: vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 -, juris, Rn. 19, 28 bis 32; jeweils mwN, vgl. auch Urteil des Senats vom 19. März 2015 - 2 LB 19/14 -, juris, Rn. 50). Offen bleiben kann daher, ob aufgrund einer einheitlichen Verwaltungspraxis Abweichungen von der Beurteilungsrichtlinie (2016) möglich wären, weil es sich um eine Dienstvereinbarung handelt (vgl. zur als "zusätzliche Rechtsnorm" bzw. als "öffentlich-rechtlichen Vertrag" bindenden Vereinbarung nach § 59 MBG zu dienstlichen Beurteilungen der Beschäftigen in SH: Urteil des Senats vom 19. März 2015 - 2 LB 19/14 -, juris, Rn. 47, 50 - mit Verweis auf OVG Schleswig…, Urteil vom 27. Juni 2006 - 3 LB 27/05 -, juris, Rn. 33).
- VG Schleswig, 15.01.2018 - 12 A 124/15
Dienstliche Beurteilung der Postbeamten
Rn. 47 Zunächst ist festzuhalten, dass sich zahlreiche Entscheidungen, die sich mit den Begründungsanforderungen auseinandersetzen, gerade von einer Konstellation ausgehen, in der sich das Begründungserfordernis gerade als Regelfall aus den jeweils einschlägigen Beurteilungsrichtlinien ergeben hat (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. März 2015 - 2 LB 19/14 -, Rn. 49, juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 19. Februar 2016 - 5 Bs 212/15 -, Rn. 24, juris).Denn selbst wenn ein solches hier noch aus Gesichtspunkten des rechtlichen Gehörs trotz des vorangegangenen Verfahrens für erforderlich gehalten würde, kann jedenfalls selbst ein unterbliebenes "Leistungsgespräch" nicht dazu führen, dass auf eine Bewertung der dienstlichen Leistung der Klägerin während des hier maßgeblichen Beurteilungszeitraumes durch die streitgegenständliche dienstliche Beurteilung verzichtet werden kann - dies wäre aber die einzige mögliche Konsequenz, da ein solches Gespräch während des laufenden Beurteilungszeitraums nicht nachzuholen ist (vgl. (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. März 2015 - 2 LB 19/14 -, Rn. 48, juris, unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 16.4.2013 - 2 B 134.11 -, Rn. 16).
- OVG Schleswig-Holstein, 01.08.2025 - 2 MB 14/24
Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren; Vergleichbarkeit der aktuellen …
Selbst wenn hierin ein Verfahrensfehler läge, wäre er einer Heilung nicht zugänglich und hätte auch im Falle eines in der Beurteilung attestierten Leistungsabfalls nicht zur Konsequenz, dass die Beurteilung aufzuheben wäre (vgl. Urteil des Senats vom 19. März 2015 - 2 LB 19/14 -, juris Rn. 48 m. w. N.) oder - wie der Antragsteller meint - im Falle einer zeitlich verzögerten Eröffnung die Aussagekraft einer anschließenden Beurteilung schmälern könnte.
- OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2018 - 2 LA 35/16
Entlassung aus dem Dienst aufgrund Nichtbewährung in der Probezeit
Dementsprechend hat der Senat (Urteil vom 19. März 2015 - 2 LB 19/14 -, Rn. 48 , juris) zur hier nicht anwendbaren Nr. 6.2.1 der BURL entschieden, dass sich Betroffene nicht mit Erfolg auf das Fehlen eines rechtzeitigen "Leistungsgesprächs" nach dieser Bestimmung berufen können. - VG Schleswig, 23.08.2023 - 12 B 23/23 Rn. 27 Unterbliebene Zwischen- oder Eröffnungsgespräche können, selbst wenn sie normativ vorgesehen sind, nicht dazu führen, dass auf eine Bewertung der dienstlichen Leistung im Beurteilungszeitraum durch eine dienstliche Beurteilung verzichtet werden kann (BVerwG…, Beschluss vom 16. April 2013, Az. 2 B 134/11, Rn. 16, juris) oder diese Beurteilung dann aufzuheben ist ( OVG Schleswig, Urteil vom 19. März 2015, Az. 2 LB 19/14 , Rn. 48 , juris).
- VG München, 05.02.2026 - M 5 K 20.5021
Dienstliche Beurteilung, Polizei, Voreingenommenheit des unmittelbaren …
Ein unterbliebenes "Leistungsgespräch" kann nicht dazu führen, dass auf eine Bewertung der dienstlichen Leistung der Klägerin während des hier maßgeblichen Beurteilungszeitraumes durch die streitgegenständliche dienstliche Beurteilung verzichtet werden kann und dies zur Rechtswidrigkeit der Beurteilung führen würde (…vgl. BVerwG, B.v.. 16.4.2013 -2 B 134.11 - juris Rn. 16; Nds OVG U.v. 19.3.2015 - 2 LB 19/14 - juris Rn. 48;… OVG NW, B.v. 2.5.2003 - 6 A 2131/00 - juris Rn. 5). - OVG Schleswig-Holstein, 01.08.2025 - 2 LA 123/20
Beamtenrechtliches Konkurrentenverfahren; Vergleich der Beurteilungen
Selbst wenn hierin ein Verfahrensfehler läge, wäre er einer Heilung nicht zugänglich und hätte auch im Falle eines in der Beurteilung attestierten Leistungsabfalls nicht zur Konsequenz, dass die Beurteilung aufzuheben wäre (vgl. Urteil des Senats vom 19. März 2 LB 19/14 -, juris Rn. 48 m. w. N.) oder - wie der Antragsteller meint - im Falle einer zeitlich verzögerten Eröffnung die Aussagekraft einer anschließenden Beurteilung schmälern könnte. - VG Schleswig, 19.12.2024 - 12 B 64/24
Einstweiliger Rechtschutz bei Bewerbung
Ihr gegenüber hat sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BVerwG…, Urteil vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 -, juris Rn. 14; OVG Schleswig, Urteil vom 19. März 2015 - 2 LB 19/14 -, juris Rn. 46 ).
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