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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2011 - 2 LB 23/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14849
OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2011 - 2 LB 23/10 (https://dejure.org/2011,14849)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.04.2011 - 2 LB 23/10 (https://dejure.org/2011,14849)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. April 2011 - 2 LB 23/10 (https://dejure.org/2011,14849)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung nach der überbauten und/oder befestigten Grundstücksfläche zu bemessen ist zulässig; Zulässigkeit einer Bemessung einer Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung nach der überbauten und/oder befestigten Grundstücksfläche; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 705
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (10)

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1994 - 2 L 93/93

    Grundgebühr; Wasserversorgung; Abrechnungsgebiet; Gemeinde; Wohneinheit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2011 - 2 LB 23/10
    Auch ein der Wirklichkeit sehr nahe kommender Maßstab ist inhaltlich ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab und entzieht sich damit einer juristisch exakten, auf der Grundlage naturwissenschaftlicher Erkenntnisse oder mathematischer Berechnungen beruhenden Beantwortung der Frage, wie nahe er der Wirklichkeit kommt (std. Rspr. des Senats, so schon Urt. v. 22.09.1994 - 2 L 93/93 -, Die Gemeinde 1994, 392 = GemHH 1995, 17 = SchlHA 1994, 311).

    Ein Verstoß dagegen liegt (nur) vor, wenn der Satzungsgeber seinen Gestaltungsspielraum dergestalt missbraucht, dass sich kein vernünftiger, aus der Natur der Sache einleuchtender Grund für eine vorgenommene oder unterlassene Differenzierung (Ungleichbehandlung) finden lässt, so dass die getroffene Regelung als willkürlich erscheinen muss (…vgl. BVerfG, Urt. v. 17.01.1978 - 1 BvL 13/76 -' NJW 1978, 933/935;… BVerwG, Urt. v. 08.11.1968 - VII C 99.67 -' BVerwGE 31, 33/34; Senatsurt. v. 22.09.1994, a.a.O.), Senatsurt. v. 06.06.1996 - 2 K 1/95 - s. a. Senatsurt. v. 03.06.2010 - 2 LB 27/09 -, KStZ 2010, 215 = SchlHA 2011, 38).

  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2011 - 2 LB 23/10
    Ein Verstoß dagegen liegt (nur) vor, wenn der Satzungsgeber seinen Gestaltungsspielraum dergestalt missbraucht, dass sich kein vernünftiger, aus der Natur der Sache einleuchtender Grund für eine vorgenommene oder unterlassene Differenzierung (Ungleichbehandlung) finden lässt, so dass die getroffene Regelung als willkürlich erscheinen muss (vgl. BVerfG, Urt. v. 17.01.1978 - 1 BvL 13/76 -' NJW 1978, 933/935;… BVerwG, Urt. v. 08.11.1968 - VII C 99.67 -' BVerwGE 31, 33/34;… Senatsurt. v. 22.09.1994, a.a.O.), Senatsurt. v. 06.06.1996 - 2 K 1/95 - s. a. Senatsurt. v. 03.06.2010 - 2 LB 27/09 -, KStZ 2010, 215 = SchlHA 2011, 38).
  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2011 - 2 LB 23/10
    Diese pauschalierende Abweichung von der tatsächlichen Inanspruchnahme wird von der Notwendigkeit eines praktikablen, wenig kostenaufwendigen und damit auch den Gebührenpflichtigen zugutekommenden Erhebungsverfahrens getragen und lässt sich deshalb auf den Grundsatz der Verwaltungspraktikabilität zurückführen (BVerwG, Beschl. v. 28.03.1995 - 8 N 3.93 -, NVwZ-RR 1995, 594).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.1991 - 2 L 144/91

    Mengenrabatt; Großverbraucher; Zinskalkulation; Gebührenkalkulation; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2011 - 2 LB 23/10
    Bei einer Aufteilung in Grund- und Zusatzgebühren bliebe für eine nach den besonderen Grundstücksverhältnissen differenzierte Zusatzgebühr zur Deckung der verbrauchsabhängigen Kosten kaum Raum, wenn - wie es für zulässig angesehen wird - die Grundgebühr die invariablen (leistungsunabhängigen) Kosten vollständig abdeckte (vgl. Senatsurt. v. 29.10.1991 - 2 L 144/91 -, Die Gemeinde 1992, 48, 49).
  • BVerwG, 08.11.1968 - VII C 99.67

    Bemessung von Kanalbenutzungsgebühren - Mietwert des Grundstücks als …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2011 - 2 LB 23/10
    Ein Verstoß dagegen liegt (nur) vor, wenn der Satzungsgeber seinen Gestaltungsspielraum dergestalt missbraucht, dass sich kein vernünftiger, aus der Natur der Sache einleuchtender Grund für eine vorgenommene oder unterlassene Differenzierung (Ungleichbehandlung) finden lässt, so dass die getroffene Regelung als willkürlich erscheinen muss (…vgl. BVerfG, Urt. v. 17.01.1978 - 1 BvL 13/76 -' NJW 1978, 933/935; BVerwG, Urt. v. 08.11.1968 - VII C 99.67 -' BVerwGE 31, 33/34;… Senatsurt. v. 22.09.1994, a.a.O.), Senatsurt. v. 06.06.1996 - 2 K 1/95 - s. a. Senatsurt. v. 03.06.2010 - 2 LB 27/09 -, KStZ 2010, 215 = SchlHA 2011, 38).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.04.2003 - 2 MB 33/03

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Wohneigentümers zu …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2011 - 2 LB 23/10
    Der Senat hält aber an der bisher schon vertretenen Auffassung fest, dass im Interesse der Verwaltungspraktikabilität einerseits und im Hinblick auf die geringe Gebührenlast andererseits kein "Verdunstungs- oder Versickerungsabschlag" je nach der Art der befestigten Fläche erforderlich ist (vgl. Senatsurt. v. 24.11.1999 - 2 K 19/97 -, Die Gemeinde 2000, 46; Senatsbeschl. v. 25.04.2003 - 2 MB 33/03 -, NordÖR 2004, 173; s. a. HessVGH, Beschl. v. 15.06.1994 - 5 UE 2928/93 -, GemHH 1996, 20).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1999 - 2 K 19/97

    Zentrale Abwasserbeseitigung; Nichtigkeit verschiedener Satzungsvorschriften; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2011 - 2 LB 23/10
    Der Senat hält aber an der bisher schon vertretenen Auffassung fest, dass im Interesse der Verwaltungspraktikabilität einerseits und im Hinblick auf die geringe Gebührenlast andererseits kein "Verdunstungs- oder Versickerungsabschlag" je nach der Art der befestigten Fläche erforderlich ist (vgl. Senatsurt. v. 24.11.1999 - 2 K 19/97 -, Die Gemeinde 2000, 46; Senatsbeschl. v. 25.04.2003 - 2 MB 33/03 -, NordÖR 2004, 173; s. a. HessVGH, Beschl. v. 15.06.1994 - 5 UE 2928/93 -, GemHH 1996, 20).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.02.1999 - 2 M 1/99

    Miteigentümer; Abgabenbescheid; Gesamtschuldner

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2011 - 2 LB 23/10
    Dies gilt auch dann, wenn die Miteigentümer (abgaben-)rechtlich Gesamtschuldner sind (vgl. Senatsbeschl. v. 04.02.1999 - 2 M 1/99 -, NordÖR 1999, 193; v. 06.12.2001 - 2 L 161/01 - m.w.N.).
  • VGH Hessen, 15.06.1994 - 5 UE 2928/93

    Kanalbenutzungsgebühr: Heranziehung zur Regenwassergebühr auch für eine mit einem …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2011 - 2 LB 23/10
    Der Senat hält aber an der bisher schon vertretenen Auffassung fest, dass im Interesse der Verwaltungspraktikabilität einerseits und im Hinblick auf die geringe Gebührenlast andererseits kein "Verdunstungs- oder Versickerungsabschlag" je nach der Art der befestigten Fläche erforderlich ist (vgl. Senatsurt. v. 24.11.1999 - 2 K 19/97 -, Die Gemeinde 2000, 46; Senatsbeschl. v. 25.04.2003 - 2 MB 33/03 -, NordÖR 2004, 173; s. a. HessVGH, Beschl. v. 15.06.1994 - 5 UE 2928/93 -, GemHH 1996, 20).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.06.2010 - 2 LB 27/09

    Abwassergebühr für Kondensate aus Brennwertkesseln

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2011 - 2 LB 23/10
    Ein Verstoß dagegen liegt (nur) vor, wenn der Satzungsgeber seinen Gestaltungsspielraum dergestalt missbraucht, dass sich kein vernünftiger, aus der Natur der Sache einleuchtender Grund für eine vorgenommene oder unterlassene Differenzierung (Ungleichbehandlung) finden lässt, so dass die getroffene Regelung als willkürlich erscheinen muss (…vgl. BVerfG, Urt. v. 17.01.1978 - 1 BvL 13/76 -' NJW 1978, 933/935;… BVerwG, Urt. v. 08.11.1968 - VII C 99.67 -' BVerwGE 31, 33/34;… Senatsurt. v. 22.09.1994, a.a.O.), Senatsurt. v. 06.06.1996 - 2 K 1/95 - s. a. Senatsurt. v. 03.06.2010 - 2 LB 27/09 -, KStZ 2010, 215 = SchlHA 2011, 38).
  • VG Schleswig, 08.12.2021 - 4 A 282/19

    Abkehr von der Einheitsgebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser hin zu einer …

    Der Gleichheitsgrundsatz ist danach dann gewahrt, wenn diejenigen Gebührenpflichtigen, die eine Einrichtung in ungefähr gleichem Ausmaß in Anspruch nehmen, auch ungefähr gleich hohe Gebühren zahlen müssen, bei unterschiedlicher Benutzung dagegen diesen Unterschieden entsprechend in etwa angemessene Gebühren zu zahlen haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1967 - VII C 15.65 -, juris; OVG NRW…, Urteil vom 25. August 1995 - 9 A 3907/93 -, juris, Rn. 11; OVG Schleswig, Urteil vom 14. April 2011 - 2 LB 23/10 -, juris, Rn. 56;… Thiem/Böttcher, 26. EL, KAG, § 6 Rn. 369).

    Im Bereich der Ableitung von Niederschlagswasser ist insoweit der Flächenmaßstab nach der bebauten und befestigten Grundstücksfläche als Wahrscheinlichkeitsmaßstab anerkannt (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 14. April 2011 - 2 LB 23/10 -, juris, Rn. 57 m. w. N.; VG Würzburg…, Urteil vom 17. Januar 2007 - W 2 K 06.413 -, juris, Rn. 46;… Thiem Böttcher, a. a. O., Rn. 406 m. w. N.).

    Dass mit dem Begriff der "befestigten Grundstücksfläche" die unterschiedlichen Befestigungsmaterialien und -arten und das damit korrespondierende, differierende Maß der Oberflächenverdichtung und - damit zusammenhängend - die Menge des abgeleiteten Oberflächenwassers nicht im Einzelnen berücksichtigt werden, liegt im Rahmen des dem Ortsgesetzgeber bei der Ausgestaltung des Wahrscheinlichkeitsmaßstabes im Sinne des § 6 KAG zukommenden, weiten Ermessensspielraums (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 14. April 2011 - 2 LB 23/10 - juris, Rn. 61 m. w. N.; OVG Münster, Urteil vom 20. März 1997, 9 A 1921/95 - juris; VG Würzburg…, Urteil vom 17. Januar 2007 - W 2 K 06.413 -, juris, Rn. 110).

    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Begriff der "befestigten Grundstücksfläche" hinreichend bestimmt ist und eine weitere Differenzierung hinsichtlich der Art und Weise der jeweiligen Befestigung nicht geboten ist (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 14. April 2011 - 2 LB 23/10 -, juris, Rn. 57; OVG NRW…, Urteil vom 1. September 1999 - 9 A 5715/98 -, juris, Rn. 29 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2019 - 2 S 929/17

    "Behörde" i.S.v. VwVfG BW § 1 Abs 2; Zuständigkeit des Betriebsleiters eines …

    Dies ist mit Blick darauf sachgerecht, dass nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 AbwS 2006 eine Schmutzwassergebühr für das Einleiten von (jeglichem) sonstigem Abwasser erhoben wird, durch das die öffentlichen Abwasseranlagen in Anspruch genommen werden und wofür die Herkunft des eingeleiteten Wassers - sei es aus öffentlichen Wasserversorgungsanlagen zugeführt, sei es auf dem Grundstück gewonnen oder diesem auf andere Weise zugeführt - unerheblich ist (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.04.2011 - 2 LB 23/10 -, juris, Rn. 62;… Desens, in: Christ/ Oebbecke, Handbuch Kommunalabgabenrecht, 1. Aufl. 2016, D, Rn. 431).
  • OVG Saarland, 30.09.2015 - 1 A 398/14

    Keine mehrfache Erhebung von Abwassergebühren bei als Brauchwasser genutztem …

    In der Rechtsprechung des Senats zu § 6 Abs. 3 Satz 1 KAG ist geklärt, dass der Vorschrift - vorbehaltlich abweichender Spezialvorschriften - der Grundsatz der leistungsgerechten bzw. leistungsproportionalen Gebührenbemessung zu entnehmen ist.(OVG des Saarlandes…, Urteil vom 28.11.1996 - 1 N 3/95 -, juris Rdnr. 48) Ferner ist in Bezug auf die Erhebung von Niederschlagswassergebühren allgemein anerkannt, dass die überbaute bzw. befestigte Grundstücksfläche, von der aus Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt, ein zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist.(z.B. OVG Schleswig, Urteil vom 14.4.2011 - 2 LB 23/10 -, juris Rdnr. 57) Denn die Größe der befestigten Fläche steht grundsätzlich nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der auf ihr anfallenden Regenwassermenge.

    Rn. 36 Das Oberverwaltungsgericht Schleswig(OVG Schleswig, Urteil vom 14.4.2011, a.a.O., Rdnrn. 58 ff.) lehnt eine Verfeinerung des Flächenmaßstabs bei Nutzung des Niederschlagswassers als Brauchwasser und Vorhandensein eines Notüberlaufs grundsätzlich ab.

  • VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 209/17

    Erhebung einer Grundgebühr für die Entsorgung von Niederschlagswasser

    Denn durch die undifferenzierte Ersatzfestsetzung von einer Grundflächenzahl von 0, 2 wird nicht sichergestellt, dass regelmäßig bei wahrscheinlich gleicher Inanspruchnahme oder Benutzung auch eine in etwa gleiche Menge von Maßstabseinheiten anfällt und auf eine größere oder geringere Inanspruchnahme jeweils im Verhältnis eine größere oder geringere Anzahl von Einheiten entfällt und demgemäß bei gleicher Inanspruchnahme etwa gleich hohe Gebühren, bei unterschiedlicher Benutzung dagegen diesen Unterschieden entsprechend in etwa angemessene Gebühren zu zahlen sind (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 14. April 2011 - 2 LB 23/10 -, Rn. 55, juris).
  • VG Schleswig, 19.08.2016 - 4 A 16/15

    Heranziehung von Voll- und Teilhinterliegergrundstücken zur Zahlung von …

    Maßgeblich ist allein, dass ein anderer Maßstab nicht wesentlich wirklichkeitsnäher und damit wesentlich vorteilsgerechter ist (vgl. für Abwassergebühren OVG Schleswig, Urt. v. 14.04.2011 - 2 LB 23/10 - juris, m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 22.10.2014 - 3 K 1217/13

    Keine doppelte Gebühr für als Brauchwasser genutztes Niederschlagswasser

    Rn. 15 Zur Stützung seines Standpunkts verweist der Beklagte des Weiteren auf Entscheidungen des OVG Schleswig vom 14.04.2011 - 2 LB 23/10 -, des OVG Münster vom 15.11.2007 - 9 A 281/5 -, des VG Köln vom 02.04.2009 - 14 K 5212/07 - und des OVG des Saarlandes vom 28.11.1996 - 1 N 3/95 -.
  • VG Greifswald, 14.08.2020 - 3 A 1016/18

    Niederschlagswassergebühren

    Dieser sog. Versiegelungsflächenmaßstab ist ein zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab (OVG Schleswig, Urt. v. 14.04.2011 - 2 LB 23/10 -, juris;… Seppelt in: Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V, Stand 03/2019, § 6 Anm. 11.3.2.1.4 m.w.N.).
  • VG Halle, 17.11.2016 - 4 A 178/15

    Niederschlagswassergebühren: gebührenrechtliche Begünstigung der Verwendung von …

    Rn. 19 Der Beklagte ist zwar nicht gehalten, den Maßstab der bebauten bzw. befestigten Fläche weitergehend differenziert auszugestalten und die Rückhaltung von Niederschlagswasser zu berücksichtigen (OVG Schleswig, Urteil vom 14. April 2011 - 2 LB 23/10 - Juris Rn. 39).
  • VG München, 28.07.2022 - M 10 K 22.63

    Niederschlagswassergebühren nach überbauter Grundstücksfläche

    Pauschalierungen sind dabei grundsätzlich zulässig (…vgl. BayVGH, B.v. 13.1.2009 - 20 ZB 08.3229 - juris Rn. 6 ff.; OVG Schleswig-Holstein, U.v. 14.4.2011 - 2 LB 23/10 - juris Rn. 57 ff.).
  • VG München, 28.07.2022 - M 10 K 20.1236

    Heranziehung zu Niederschlagswassergebühren

    Pauschalierungen sind dabei grundsätzlich zulässig (…vgl. BayVGH, B.v. 13.1.2009 - 20 ZB 08.3229 - juris Rn. 6 ff.; OVG Schleswig-Holstein, U.v. 14.4.2011 - 2 LB 23/10 - juris Rn. 57 ff.).
  • VG München, 28.07.2022 - M 10 K 22.61

    Berechnung der Niederschlagswassergebühren

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